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26.04.2024 - 16:29

 
 

Einheitliche Maskenregeln im hvv ab dem 1. Oktober

(RB 10-22) Ab dem 1. Oktober 2022 gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im gesamten Verbundgebiet des hvv. Trotzdem empfiehlt der hvv, zum Eigenschutz weiterhin FFP2-Masken zu benutzen.  Die Eindämmungsverordnungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden in diesem Punkt vereinheitlicht. Die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen, gilt in allen Bussen, Bahnen und Fähren im hvv. Im hvv kontrollieren täglich 750 Mitarbeitern der Prüf- und Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen die Einhaltung der Maskenpflicht. Fahrgäste, die ihre Maske nicht oder nicht korrekt tragen, müssen weiterhin eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro bezahlen.

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