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05.06.2026 - 16:01

 
 

Radweg - Nur für Radfahrer

Radweg  - Nur für Radfahrer

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen

Schutzstreifen für Radfahrer

Schutzstreifen für Radfahrer

„Radfahrstreifen“ und „Schutzstreifen für Radfahrer“, die Sie an diesen Markierungen erkennen, müssen ebenfalls benutzt werden.

Hier dürfen Sie fahren, müssen es aber nicht.

Hier dürfen Sie fahren, müssen es aber nicht.

Radfahren auf dem Gehweg

Gehwege dürfen grundsätzlich nicht zum Radfahren benutzt werden. Ausnahmen:

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Die Kinder dürfen von einer geeigneten Aufsichtsperson (mindestens 16 Jahre alt) auf dem Gehweg begleitet werden. Wenn ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden ist, dürfen diese Kinder auch den Radweg benutzen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auch auf dem Gehweg fahren, sie dürfen aber nicht mehr auf dem Gehweg begleitet werden.

Alle Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln, gelten auch für Radfahrer:

… beim Fahren

 … beim Fahren

 … beim Halten

… beim Halten

An Fußgängerüberwegen müssen Autos nur für Fußgänger anhalten, Radfahrer sollten daher vor dem Überqueren absteigen.

Benutzen Sie immer den rechten Radweg, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Falschfahrer werden leicht übersehen, riskieren schwere Unfälle und ein Bußgeld.

Auch wenn es manchmal schwer fällt: Ampeln gelten auch für Fahrradfahrer. Bitte achten Sie auf die Fahrradampeln, die es mittlerweile an vielen Kreuzungen gibt.

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