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27.04.2024 - 15:09

 
 

Deutschlands beliebtester Fernradweg

Deutschlands beliebtester Fernradweg

Elberadweg-Handbuch 2022 erscheint

(RB 01-2022) Deutschlands beliebtester Fernradweg rüstet sich für die Saison. Das offizielle Handbuch zur Route erscheint komplett aktualisiert – und ist wie gewohnt kostenfrei.

An einem Ende die Felsenwelt des Riesengebirges, am anderen die Weite der Nordsee, dazwischen 1300 Kilometer Natur, Dörfer, Städte und Metropolen: Der Elberadweg gehört zu den großen Radreiseerlebnissen in Mitteleuropa. Ein wichtiges Planungstool für Touren entlang des Flusses ist das offizielle Elberadweg-Handbuch. Es erscheint jährlich mit einer Auflage von 200 000 und informiert Radurlauber über alles, was sie in der Vorbereitung und unterwegs wissen müssen – vom genauen Wegeverlauf bis zur Unterkunft für die Nacht. Die komplett aktualisierte Ausgabe für 2022 kann ab sofort unter www.elberadweg.de bestellt oder digital heruntergeladen werden.

Beliebtester Fernradweg

Der Elberadweg ist der beliebteste Fernradweg der Deutschen. Das ist das Ergebnis der ADFC[1]Radreiseanalyse 2021. Bereits zum 15. Mal landete die Route auf dem Spitzenplatz – häufiger als jede andere Strecke durchs Land. Etwa 800 Kilometer des Weges verlaufen auf deutscher, etwa 500 auf tschechischer Seite. Dabei quert er beeindruckende Naturlandschaften wie das UNESCO[1]Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe oder die Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz mit ihren markanten Tafelbergen. Auch durch die Kulturmetropolen Hamburg, Magdeburg und Dresden führt die Route – ein Abzweig entlang der Moldau sogar bis nach Prag.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Koordinierungsstelle Elberadweg Süd

c/o Tourismusverband Sächsische Schweiz

Bahnhofstraße 21, D-01796 Pirna

Tel. +49 3501 470141

E-Mail: fhrqrsuedrqrhf[at]fhrqrelberadweg.de

www.elberadweg.de

Foto: Verlag

Fahrradwerkstätte bleiben geöffnet

(RB 12-20) Im Lockdown können Fahrradwerkstätte geöffnet bleiben. „Wie schon im Frühjahr, wird der Fahrradhandel seine Funktionen jedoch nur teilweise wahrnehmen können“, erklärt Georg Honkomp, Vorstandsvorsitzender der ZEG, Europas größter Zweirad-Einkaufs-Gemeinschaft, der bundesweit gut 1.000 Händler angehören. Im Sinne einer weitestgehenden Kontaktreduzierung muss der Verkauf vor Ort aussetzen. Händler und Händlerinnen können allerdings online oder telefonisch Bestellungen aufnehmen und die Ware an ihre Kunden*innen versenden bzw. direkt ausliefern. Der Werkstattbetrieb geht jedoch weiter, wobei die Übergabe selbstverständlich unter den geltenden Hygieneregeln durchgeführt wird. „Hier haben unsere ZEG-Händler*innen im Frühjahr schon viel Erfahrung gesammelt, sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist“, so Honkomp.

Um dies sicherzustellen, ist eine Vorab-Terminanfrage sinnvoll – so müssen die Kunden nicht allzu lange vor dem Geschäft warten, und der Händler kann die Auslastung der Werkstatt besser planen. Auch eine kurze Beschreibung dessen, was am Rad defekt ist, ist hilfreich, sei es per E-Mail oder am Telefon.


Sicheres Radfahren

Sicheres Radfahren

(RB 09-20) Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen bringt mehr Sicherheit. Aber was sind eigentlich die wichtigsten Regeln für Radfahrende um sicher zu fahren? Fahrräder gelten laut Straßenverkehrsordnung als Fahrzeuge und gehören somit auf die Straße. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder bis acht Jahre müssen und für Kinder bis zehn Jahre ist es erlaubt auf dem Gehweg zu fahren. Sobald ein Radweg mit einem blauen Zeichen mit weißem Rad gekennzeichnet ist, muss dieser genutzt werden. In Fußgängerzonen muss auf die Beschilderung geachtet werden, aber in belebten Fußgängerzonen empfiehlt es sich ohnehin zu schieben.

Seit April 2020 ist die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie erlaubt grundsätzlich, dass zwei Radler nebeneinander fahren. Voraussetzung ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, dass also zum Beispiel immer noch genug Platz zum Überholen ist. „Auch wenn es schnell gehen soll – schlängeln Sie sich an Lkw und großen Nutzfahrzeugen, die vor einer Ampel halten, nie mit dem Fahrrad rechts vorbei und warten Sie nicht rechts von diesen Fahrzeugen“, warnt DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona, „Beim Losfahren ist die Gefahr groß, von einem rechtsabbiegenden Lkw übersehen und  erfasst zu werden.“ Auch für Autofahrer ist es wichtig, die seit Ende April 2020 geltenden neuen Regeln zu kennen. So müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts 2 Meter seitlichen Abstand einhalten.

Weiterhin sollte man beim fahren weder telefonieren noch laute Musik hören. Die grundsätzliche Nutzung eines Headsets ist nicht verboten, aber Unfallforscher*innen warnen davor, da der Hörsinn auf der Straße sehr wichtig sei. Außerdem gelten die ausgeschilderten Tempolimits für Radler*innen, zum Beispiel Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen.

Für ein sicheres Miteinander auf Hamburgs Straßen

(RB 08-2019) Auf Hamburgs Straßen gibt es immer mehr Fahrradverkehr. Darauf müssen sich alle Verkehrsteilnehmer einstellen. Autofahrer, Radler und Fußgänger sollten zu einem entspannten Miteinander finden und dazu gehört Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und auch mal ein Lächeln. Es tut auch nicht weh, einmal auf sein Recht zu verzichten. Unerlässlich ist allerdings, dass alle die Verkehrsregeln kennen:

Fahrradfahrer dürfen mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren, auch wenn Radwege vorhanden sind. Das Fahren auf der Fahrbahn ist nur dann verboten, wenn blaue runde Schilder mit dem Radfahrersymbol die sogenannte „Radwegebenutzungspflicht“ anordnen. Dies ist vielen Autofahrern nicht klar und immer wieder werden Radler angepöbelt, dass Sie den Radweg benutzen sollen. Also hier ist ein Umdenken angesagt. Allerdings sollten Radfahrer auch nicht provozierend langsam fahren. „Radfahrstreifen“ und „Schutzstreifen für Radfahrer“, die auf der Fahrbahn markiert sind, müssen ebenfalls benutzt werden.

Auf Gehwegen dürfen Fahrradfahrer grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad fahren. Ausnahmen gibt es für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, diese müssen auf dem Gehweg fahren. Sie dürfen von einer geeigneten Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss, auf dem Gehweg begleitet werden. Junge Familien mit kleinen Kindern haben auf den Radfahrstreifen also nichts verloren. Hier ist Heldenmut Fehl am Platze. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auch auf dem Gehweg fahren, sie dürfen aber nicht mehr auf dem Gehweg begleitet werden. Radfahrer, die nicht mehr im Kindesalter sind, dürfen nur dann auf Gehwegen fahren, wenn diese durch ein eckiges weißes Schild mit Fahrradsymbol freigegeben sind.

An Fußgängerüberwegen müssen Autos nur für Fußgänger anhalten, Radfahrer sollten  daher vor dem Überqueren absteigen. Benutzen sollten Radfahrer immer den rechten Radweg bzw. den rechten für Radfahrer frei gegebenen Gehweg, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Falschfahrer werden leicht übersehen, riskieren schwere Unfälle und ein Bußgeld. Auch wenn es manchmal schwer fällt: Ampeln gelten auch für Fahrradfahrer. Geachtet werden sollte auf die Fahrradampeln, die es mittlerweile an vielen Kreuzungen gibt.

Alle Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln, gelten auch für Radfahrer!

Zum Abschluss hier zusammenfassend die „Goldenen Regeln für Verkehrssicherheit“

Rücksicht nehmen und vorsichtig Rad fahren

Nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren.

Eindeutig und vorausschauend Rad fahren, Handzeichen geben

Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen.

Abstand halten und sich Sicherheitszonen schaffen.

Erhöhte Aufmerksamkeit bei abbiegenden PKW und LKW. Stichwort: Toter Winkel

Nicht als Falschfahrer unterwegs ein.

Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Dies sollten Autofahrer wissen. Wenn auf der Fahrbahn des Autofahrers Fahrzeuge parken, so muss er warten und den entgegenkommenden Fahrradfahrer vorlassen. Das ist auch keine milde Gabe. Denn meistens ist es in Nebenstraßen auch viel zu eng um aneinander vorbeizufahren. Autofahrer müssen nämlich mindestens 1,5 Meter Abstand zum Fahrradfahrer halten. Auch wer  einen Radfahrer überholt, muss 1,5 Meter Seitenabstand halten - oder eben warten. Der Abstand gilt immer, "unabhängig von der angeordneten Art der Radverkehrsführung" - also auch, wenn Radfahrer auf einem Radweg oder einem Schutzstreifen fahren. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, gelte "faktisches Überholverbot". Das ergibt sich aus der Rechtsprechung sowie dem Prinzip der Verkehrssicherheit als wichtigstem Grundsatz der Straßenverkehrsordnung. Bei allen Radfahrern müsse der gleiche Sicherheitsabstand eingehalten werden - sonst verkehrt sich der Schutzzweck des Radstreifens ins Gegenteil. In der Praxis führt diese Rechtsauslegung dazu, dass vor allem LKW und Busse an Radfahrer vielerorts nicht vorbeiziehen dürfen. Stattdessen müssen sie hinter ihnen herfahren, bis die Gegenfahrbahn für ein Überholmanöver frei ist.

Radweg - Nur für Radfahrer

Radweg  - Nur für Radfahrer

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen

Schutzstreifen für Radfahrer

Schutzstreifen für Radfahrer

„Radfahrstreifen“ und „Schutzstreifen für Radfahrer“, die Sie an diesen Markierungen erkennen, müssen ebenfalls benutzt werden.

Hier dürfen Sie fahren, müssen es aber nicht.

Hier dürfen Sie fahren, müssen es aber nicht.

Radfahren auf dem Gehweg

Gehwege dürfen grundsätzlich nicht zum Radfahren benutzt werden. Ausnahmen:

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Die Kinder dürfen von einer geeigneten Aufsichtsperson (mindestens 16 Jahre alt) auf dem Gehweg begleitet werden. Wenn ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden ist, dürfen diese Kinder auch den Radweg benutzen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auch auf dem Gehweg fahren, sie dürfen aber nicht mehr auf dem Gehweg begleitet werden.

Alle Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln, gelten auch für Radfahrer:

… beim Fahren

 … beim Fahren

 … beim Halten

… beim Halten

An Fußgängerüberwegen müssen Autos nur für Fußgänger anhalten, Radfahrer sollten daher vor dem Überqueren absteigen.

Benutzen Sie immer den rechten Radweg, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Falschfahrer werden leicht übersehen, riskieren schwere Unfälle und ein Bußgeld.

Auch wenn es manchmal schwer fällt: Ampeln gelten auch für Fahrradfahrer. Bitte achten Sie auf die Fahrradampeln, die es mittlerweile an vielen Kreuzungen gibt.

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