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17.05.2026 - 03:19
(RB/finanztip 01-23) Ab 2023 gibt es monatlich 250 € Kindergeld pro Kind, die bisherige Staffelung, für das erstes und zweites Kind je 219 €, fürs dritte Kind 225 € und jedes weitere 250 €, fällt weg.
(RB 01-23) Das neue Wohngeld kann als Mietzuschuss in Hamburg nun auch schnell und komfortabel online beantragt werden. Mit dem Online-Wohngeldrechner war es bisher nur möglich, zu prüfen, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Der eigentliche Antrag musste per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Auch bisher konnte man den Wohngeld-Antrag online mit wenigen Klicks aufrufen und dann digital ausfüllen. Versendet werden musste das pdf-Dokument gemeinsam mit den geforderten Nachweisen aber per Mail oder per Post. Das ist nun einfacher: Das Wohngeld Plus kann in Hamburg seit dieser Woche vollständig digital beantragt werden. Dafür bedarf es lediglich eines Nutzerkontos. Das ist innerhalb weniger Minuten auf dem Online-Serviceportal der Stadt Hamburg erstellt. Notwendig ist lediglich eine E-Mail-Adresse. Anschließend können sich die Antragsstellenden Frage für Frage nutzerfreundlich durch den Wohngeld-Antrag klicken. Die nötigen Nachweise wie z. B. Mietverträge oder Einkommensnachweise können komfortabel direkt in das Online-Serviceportal hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise ist eine abschließende Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Der Antrag kann auch zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Über die Seite www.hamburg.de/wohngeld wird man übersichtlich zur Online-Antragstellung in das Serviceportal geleitet. Durch den Online-Antrag für Wohngeld sind die Daten der Antragsstellenden künftig unmittelbar im System der bearbeitenden Dienststelle vorhanden. Das kann dazu beitragen, dass die Bearbeitungszeiten für die Wohngeld-Anträge in den Dienststellen verkürzt werden. Unter der Tel.; 040 42828 6000 beantwortet die Zentrale Wohngeld-Hotline werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr auch telefonisch Fragen zum Wohngeld und bietet Unterstützung, auch z. B. bei der Nutzung des Wohngeldrechners.
(RB 01-2020) Seit dem 1. Januar 2020 dürfen Gold, Silber und andere Edelmetalle bei Barzahlung nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro anonym gekauft werden. Sogenannte Tafelgeschäfte werden damit durch das 4. EU-Geldwäscherichtlinie weiter eingeschränkt. „Großsparer mit Anlagebeträgen von über 10.000 Euro müssen auch jetzt bereits namentlich von Edelmetallhändlern erfasst werden. Das neue Gesetz trifft also vor allem Menschen, die kleinere Investitionen tätigen wollen oder Edelmetalle als Geschenk zu Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen kaufen. Durch die Änderungsrichtlinie soll mehr Transparenz geschaffen und somit die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Der Anteil an Geldwäschefällen in Verbindung mit dem Handel von Edelmetallen ist laut offiziellen Zahlen jedoch verschwindend gering. Goldkäufer sind in der Regel klassische Sparer, die Sicherheit in einem wertstabilen Tausch- und Zahlungsmittel suchen und ihr Vermögen durch Gold lediglich diversifizieren möchten.
(RB) Das Finanzamt berücksichtigt elektronisch vorliegende Daten jetzt automatisch. Viele Menschen, vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können ihre Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2019 wesentlich einfacher erstellen. Da der Finanzverwaltung inzwischen viele steuerlich relevante Daten in elektronischer Form vorliegen, müssen diese nun nicht mehr selbst in der Einkommensteuererklärung erklärt werden, sondern werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung wurden deshalb für den Veranlagungszeitraum 2019 neu gestaltet. Bereiche für Daten, die der Finanzverwaltung in der Regel bereits elektronisch vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden. Dies betrifft beispielsweise Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge. In bestimmten Fällen kann sogar die Abgabe der Anlagen N (Angaben zu Arbeitslohn) und R (Angaben zu Renten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) sowie Vorsorgeaufwand komplett entfallen, soweit keine abweichenden oder zusätzlichen Werte vorliegen. Bei ‚Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt‘ können die dem Finanzamt vorliegenden Daten auch einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden (vorausgefüllte Steuererklärung). Anschließend kann die voraussichtliche Steuer automatisch berechnet und die Erklärung komplett papierlos und sicher an das Finanzamt übermittelt werden. Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt können das Ergebnis des Steuerbescheids elektronisch abgerufen und eventuelle Abweichungen überprüft werden. Informationen dazu: www.elster.de.