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27.04.2024 - 08:47

 
 

Kinder im Auto richtig sichern

Kinder im Auto richtig sichern

(DEKRA/RB 06-23) Auch wenn die Autos immer sicherer werden kommen  Kinder im Straßenverkehr am häufigsten im Pkw zu Schaden. „Eine optimale Sicherung im passenden Kindersitz ist unverzichtbar, selbst auf den kürzesten Fahrten“, erklärt DEKRA Unfallforscher Markus Egelhaaf. „Das bloße Anlegen des normalen Sicherheitsgurtes stellt für Kinder keine Alternative dar. Er ist für größere Personen ausgelegt. Kinder kann er – schon bei starken Bremsmanövern und erst recht bei einem Unfall – schwer verletzen, etwa indem er am Hals einschneidet und den Druck ungünstig verteilt.“   

Schwerste Verletzungen sind zu befürchten, wenn Kinder völlig ungesichert im Auto mitfahren. „Bei einer Kollision mit 50 km/h treten Kräfte auf wie bei einem Sturz aus der vierten Etage“, erklärt der Unfallforscher. Fährt das Kind hingegen in einem geeigneten Rückhaltesystem mit, verringert sich das Risiko eines tödlichen Unfalls laut Weltgesundheitsorganisation WHO um bis zu 80 Prozent.

„In vielen Ländern dürfen Kinder nur im passenden Kindersitz im Auto mitfahren. In Deutschland zum Beispiel gilt das bis zum 12. Geburtstag, wenn das Kind nicht vorher 1,50 Meter groß ist“, so der Unfallforscher. Kindersitze sind nach der aktuellen europäischen Norm UNECE-R 129 in Gruppen je nach Körpergrößen eingeteilt.  Als Standard hat sich in vielen modernen Pkw das Isofix-Befestigungssystem etabliert, mit dem sich der Kindersitz einfach und sicher befestigen lässt und eine Fehlbedienung weitgehend ausgeschlossen ist. Bei anderen Lösungen wird der Sicherheitsgurt genutzt. „Machen Sie sich mit der Bedienung des Kindersitzes in jedem Fall gut vertraut und prüfen vor jeder Fahrt, ob der Sitz fixiert ist und das Kind korrekt angeschnallt ist. Denn davon hängt seine Sicherheit ab“, empfiehlt Egelhaaf.

Im Trend liegen auch die sogenannten Reboarder, bei denen Kleinkinder mit dem Rücken zur Fahrtrichtung mitfahren und so bestmöglich geschützt sind. „Hier werden die bei einem Unfall oder einer starken Bremsung auftretenden Kräfte großflächig über den gesamten Rücken in den Körper des Kindes eingeleitet, und auch der Kopf wird abgestützt. Das kommt der Anatomie kleiner Kinder sehr entgegen“, erklärt der Unfallforscher. Babyschalen sind grundsätzlich nach der Norm so gebaut, dass Kinder rückwärtsgerichtet transportiert werden. Auch für größere Kinder bis zum Alter von etwa vier Jahren sind Reboarder erhältlich. Allerdings mögen nicht alle Kinder das Rückwärtsfahren. 

Wer ein Kind in der Babyschale oder in einem Reboarder allerdings auf dem Beifahrersitz mitnimmt, darf nicht vergessen, den Beifahrer-Airbag abzuschalten. Sonst kann der Airbag das Kind beim Auslösen schwer verletzen. Wichtig zu wissen: Studien zufolge sind Kinder auf den Rücksitzen in der Regel am besten geschützt.

Steht die Anschaffung eines Kindersitzes an, darf ein Blick auf das Prüfsiegel auf dem orangefarbenen Zettel am Sitz nicht fehlen. Die genannte Norm UNECE-R 129 unterscheidet sich von älteren Normen unter anderem durch zusätzliche Anforderungen an den Seitenaufprallschutz von Kindersitzen, die in einem speziellen Seitenaufprall-Test geprüft werden. Die Verwendung von Sitzen, die den älteren Normen UNECE-R 44/04 oder 44/03 entsprechen, sind zwar noch zulässig, bieten aber nicht den gleichen Schutz. Ab Ende dieses Jahres werden sie auch nicht mehr hergestellt – neue Sitze müssen dann der Norm UNECE-R 129 entsprechen.   

 „Wer aus Kostengründen mit einem gebrauchten Kindersitz liebäugelt, sollte sicher gehen, dass dieser vom Vorbesitzer schonend behandelt wurde und noch keinen Unfall hatte“, so der Rat von Unfallforscher Egelhaaf. „Durch die starke Belastung bei einem Unfall oder durch ein Herunterfallen im ausgebauten Zustand können sich zum Beispiel im Hartschaum Risse bilden, die die Schutzfunktion beeinträchtigen.“ 

Bei der Anschaffung ist in jedem Fall zu prüfen, ob der Sitz für das Fahrzeug geeignet ist. Hierbei helfen die Homepage des Herstellers oder die zum Sitz gehörenden Listen. Weiter ist es ratsam, den Einbau des Sitzes auszuprobieren und das Kind probesitzen zu lassen – schließlich soll es nicht nur sicher fahren, sondern sich auch wohlfühlen. Weitere Informationen zum Thema Kindersitze gibt es online unter https://www.dekra.de/de/checkliste-kindersitz/. (Foto: DEKRA)

Anspruch auf Kita-Platz

(RB 08-22) In Hamburg hat jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in einer Kita für 5 Stunden inkl. Mittagessen – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Dieser Anspruch kann auch bei einer Tagespflegeperson eingelöst werden. Hamburg bietet weiter... 

Zahl hungernder Kinder nimmt zu

(RB 07-22) Die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Betriebskosten treffen selbst Mittelstandsfamilien mit voller Breitseite. Bei armen Familien bleibt der Einkaufswagen teilweise gleich ganz leer. Die Arche rechnet damit, dass schon bald noch mehr hungrige Kinder ihre Standorte aufsuchen müssen. weiter...

Herzgesund und knackig: Vollwertige Pausensnacks für Kinder.

(RB 06-22)  Fast jedes sechste Kind in Deutschland ist dicker geworden. Fast ein Drittel der Kinder isst mehr Süßes. Fast die Hälfte aller Kinder bewegt sich weniger als vorher. Diese alarmierenden Nachrichten sind das Ergebnis einer aktuellen forsa-Eltern-Umfrage über das Ess- und Bewegungsverhalten von Kindern und Jugendlichen seit Beginn der Coronapandemie (1, 2). „Die Folgen der Pandemie weiter...

Kurzsichtigkeit bei Kindern

(RB 06-22) Worauf Eltern achten sollten und wie sie eine Sehschwäche erkennen

Wer kurzsichtig ist, sieht Gegenstände in der Ferne unscharf – im Gegensatz zu Gegenständen, die sehr nah sind. Für Kurzsichtigkeit, medizinisch als „Myopie“ bezeichnet, gibt es mehrere Ursachen. „Sowohl Vererbung als auch Verhaltensweisen spielen dabei eine Rolle“, weiter...

Kinderohren sanft pflegen

(djd/dh 11-21) Gerade Kinder produzieren häufig übermäßig Ohrenschmalz. Viele Eltern greifen dann oft zu Wattestäbchen. Doch HNO-Ärzte warnen ausdrücklich vor deren Gebrauch. Die Stäbchen können leicht das noch so kleine, aber komplexe Gehörsystem verletzen. Auch warmes Wasser und Seife sind nicht geeignet, um die Ohren zu reinigen. Denn die fettlösende Wirkung würde die Schutzschicht angreifen. Wichtig ist es nämlich, sich klarzumachen, dass Ohrenschmalz (Cerumen) kein Schmutz ist. Es handelt sich um ein wachsartiges Sekret des Gehörgangs, welches die empfindliche Haut schützt und das Eindringen von Krankheitserregern verhindert. Daher muss es nur bei einer vorhandenen Überproduktion vorsichtig entfernt werden.

Wattestäbchen allerdings können neben den erwähnten Verletzungen auch dazu führen, dass Ohrenschmalz tiefer in den Gehörgang an das Trommelfell gedrückt wird. Aufgrund der spezifischen Struktur des äußeren Gehörgangs von Kindern ist es daher mitunter ratsam, die Selbstreinigung zu unterstützen. Bevor Sie versuchen, die Ohren mit speziellen Sprays zu reinigen, fragen Sie Ihren HNO-Arzt.

Trinken im Unterricht

(RB 11-21) Wer ausreichend trinkt, lernt und arbeitet motivierter und konzentrierter.

Leider ist es so, dass das Trinken während des Unterrichts nicht erlaubt oder zumindest nicht gern gesehen ist. Es stört –angeblich- den Unterricht. Die Initiative „Trinken im Unterricht“ klärt mit einem kostenfreien Service-Angebot auf. Der Download www.trinken-im-unterricht.de bietet einen Leitfaden für Lehrer und gibt Schülern Tipps zum richtigen Trinkverhalten.

„Kinderleicht zum Kindergeld“

(RB 04-21) Mit dem Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ können Eltern seit Juni 2020 in allen elf Hamburger Geburtskliniken und dem Geburtshaus Altona ohne Behördengänge vor Ort einfach und schnell Ihre Familienleistungen des Bundes und der Standesämter beantragen. Ab sofort kommt der bewährte Service auch Eltern zugute, die ihr Kind zu Hause zur Welt bringen. Seit dem 1. April 2021 können auch Eltern, die ihr Kind zu Hause zur Welt bringen, den analogen Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ mit dem Kombiformular für Hausgeburten nutzen. Eltern legen das Formular einfach bei der mündlichen Anzeige der Geburt in ihrem zuständigen Standesamt vor und können in einem Zug: den Namen ihres Kindes bestimmen, Geburtsurkunden bestellen und Kindergeld beantragen. Das Kind wird außerdem automatisch nach der Beurkundung im Meldewesen eingetragen und die Erteilung einer Steuer-ID wird automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern veranlasst. Das Kombiformular für Hausgeburten steht Eltern über den Behördenfinder Hamburg zum Download bereit. Weitere Informationen zum Service finden Sie unter: www.hamburg.de/kinderleicht-zum-kindergeld.

Neuer AWO-Treffpunkt für Kindern und Eltern in Trennung

(RB 02-21) Im AWO-Kinder- und Familienhilfezentrum (KiFaZ) in Farmsen-Berne öffnete zum Jahresbeginn 2021 das neue „Umgangscafé“ für Kinder und ihre in Trennung lebenden Eltern. Im Umgangscafé können sich die Kinder in zwei gemütlich ausgestatteten Räumen mit ihrem getrenntlebenden Elternteil treffen, austauschen, spielen oder basteln. Sobald es die Corona-Regeln wieder zulassen, steht das Café mehreren Familien gleichzeitig zur Verfügung. Das neue Angebot, welches von der Deutschen Fernsehlotterie mit fast 160.000 Euro unterstützt wurde, besteht aus weiteren Bausteinen. Es wird auch ein neues Gruppenangebot „Kinder aus der Klemme“ für Eltern und Kinder nach Trennung und Scheidung geben. Der dritte Baustein des Konzepts ist eine Trennungs- und Scheidungsgruppe für Kinder.

Die AWO-Fachkräfte Saskia Suhr und Inge Elling begleiten die Familien in allen neuen Angeboten. KiFaZ-Leiterin Andrea Woldrich betont: „Das Konzept ist in der Kombination mit allen Angebotsbausteinen in Hamburg einmalig. Es gibt in Hamburg sehr viele Familien, die nach der Trennung oder Scheidung eine neutrale, unterstützende Anlaufstelle benötigen. Wir bieten darüber hinaus vielfältige weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Familien im Stadtteil, zum Beispiel Sozial- und Erziehungsberatung. Damit können wir umfassend helfen.“ Beratung und Informationen zu den neuen Angeboten gibt es unter 040-645030-13 oder -15.

Corona Erklärvideos auf Englisch

(RB 01-21) Die gemeinnützige Hamburger Treuhandstiftung SeeYou des Katholischen Kinderkranken­hauses Wilhelmstift bietet alle drei Corona-Erklärvideos für Kinder nun auch auf Englisch an. Wilma und Wilhelm erklären in den Videos in kindgerechter Sprache, was wir alle tun können, damit sich das Corona-Virus nicht weiter ausbreitet, und was Corona überhaupt ist (Folge 1), warum es so wichtig ist, die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten und was der Unterschied zwischen Aerosolen und Tröpfchen ist (Folge 2) und wie sich ein Krankenhausaufenthalt während der Corona-Pandemie gestaltet.

 

Corona-Erklärvideos 3. Folge

Corona-Erklärvideos 3. Folge

(RB 09-20) Die Treuhandstiftung SeeYou Familienorientierte Nachsorge Hamburg des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift, hat eine dritte Folge ihrer Corona-Erklärvideos mit den kleinen Helden Wilma und Wilhelm für Kinder und ihre Eltern, Lehrer*innen und Erzieher*innen herausgegeben. In kindgerechter Sprache und mit anschaulichen Bildern wollen sie Ängste und Sorgen der Kinder nehmen, aufklären und mit der Kompetenz eines großen Kinderkrankenhauses praktische Techniken zur Reduktion der Ansteckungsgefahr erläu­tern. Die Videos finden Sie unter https://www.seeyou-hamburg.de/corona-erklaervideo/.

Corona Erklärvideo für Kinder

AHA - Corona Erklärfilm für Kinder

(RB) Zu Beginn des neuen Schuljahres hat die gemeinnützigen Hamburger Treuhandstiftung SeeYou des Katholischen Kinderkranken­hauses Wilhelmstift eine zweite Folge ihres kostenlosen Corona-Erklärvideos für Kinder, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher herausgegeben, damit alle Kinder gut und sicher in ihren Schul- und Kindergartenalltag unter Corona-Bedingungen starten können. Die kleinen Hauptfiguren Wilma und Wilhelm erklären die „AHA-Regel“, warum es so wichtig ist, einen Abstand von 1,50 m zueinander zu halten und warum und wann wir alle eine Alltagsmaske tragen sollten. Dabei werden auch so schwierige Begriffe wie Tröpfcheninfektion und Aerosole in kindgerechter Sprache erklärt. Das Video kann unter folgendem Link angesehen werden: www.seeyou-hamburg.de/corona-erklaervideo/.

(RB) Die Stiftung SeeYou und das Kinderkrankenhaus Wilhelmstift möchten Kinder über einen vernünftigen Umgang mit dem Corona-Virus aufzuklären und bieten Kinder, Eltern, Lehrer*innen sowie Erzieher*innen, ein kostenloses Erklärvideo. In leichter und kindgerechter Sprache erklären die kleinen Hauptdarsteller Wilhelm und Wilma, was Kinder über das neue Corona-Virus wissen sollten, was Kinder, Eltern und Erzieher*innen und Lehrer*innen tun können, damit sich das Corona-Virus nicht weiter ausbreitet und warum es gerade für Kinder so wichtig ist, die Hygieneregeln einzuhalten. Die zentrale Botschaft lautet: Jede*r kann selbst dazu beitragen, die Pandemie zu bekämpfen.

Link zum Video: bit.ly/ErklaervideoCorona

Natürliche Hilfe für die Kleinsten

(djd/dh 06-2020) Gerade bei den ganz Kleinen kommt zu einer Erkältung oft auch eine schmerzhafte Mittelohrentzündung hinzu. Rund 63 Prozent der Kinder erkranken bis zum dritten Lebensjahr mindestens einmal daran. Besonders häufig zwischen dem 6. und 18. Lebensmonat. Der wichtigste Grund: Die Ohrtrompete, die Verbindung zwischen Rachen und Mittelohr, ist bei den Jüngsten noch sehr kurz. Erreger können leicht aufsteigen und die Entzündung hinter dem Trommelfell hervorrufen. Antibiotika werden heute nur bei schweren Verläufen eingesetzt.  Für Eltern ist es allerdings nicht ganz einfach, eine Mittelohrentzündung bei Babys und Kleinkindern zu erkennen. Zu den möglichen Anzeichen gehören anhaltendes Weinen, Fieber oder der ständige Griff ans Ohr. Bei starken Beschwerden können chemische Schmerzstiller, die fiebersenkend und entzündungshemmend wirken, angezeigt sein. Um die Abheilung der Entzündung im Ohr gezielt zu unterstützen, empfehlen Mediziner außerdem gerne homöopathische Komplexmittel ohne Alkohol. Akute Mittelohrentzündungen heilen in etwa 80 Prozent der Fälle innerhalb von wenigen Tagen ohne Antibiotikum aus. Nach vier bis sieben Tagen sind 90 Prozent der kleinen Patienten wieder fit, besagt die Leitlinie "Ohrenschmerzen" der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V.                                  

Wenn Paare Eltern werden

(djd/dh 06-2020) Kinder - ja oder nein? Diese Frage stellen sich viele Paare. Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage hat in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen jeder Zweite einen Kinderwunsch, aber noch keine konkreten Familienpläne. Mit der Entscheidung für ein Kind ändert sich für Paare einiges. Plötzlich gibt es ganz neue Herausforderungen, die viele Fragen aufwerfen. Welche das sind, hat die aktuelle, von der DEVK in Auftrag gegebene Umfrage ebenfalls untersucht. So rückt etwa das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker in den Fokus. Fast die Hälfte aller befragten Eltern befasst sich damit. Für Schwangere und ihre Partner haben die Themen Kinderbetreuung (37 Prozent), Erziehung (34 Prozent) und Hebammensuche (32 Prozent) Vorrang. Wo muss ich was, wie und wann beantragen? Was muss ich bei der Suche nach einem Kitaplatz beachten? Oft haben Eltern ein besonderes Informationsbedürfnis. Rat suchen sie laut Umfrage vor allem im direkten Kontakt. So geben 52 Prozent der Befragten an, dass sie persönliche Gespräche mit Familie und Freunden vorziehen. Immerhin knapp 30 Prozent lassen sich vom Arzt beraten. Bücher und Online-Ratgeber sind ebenfalls gern genutzte Informationsquellen. Hilfe, um sich im Dschungel der neuen Lebenssituation zurechtzufinden, bietet künftig auch das kostenlose Beratungsangebot Famari der DEVK. Gemeinsam mit verschiedenen Partnern lädt der Kölner Versicherer Interessierte zu Informationsveranstaltungen ein, bei der persönliche Gespräche im Vordergrund stehen. Experten beraten dabei zu Themen wie Erziehung und Entwicklungsphasen, Kitaplatzsuche, Elterngeld, Kinderwagen oder auch Verkehrssicherheit. Informationen finden Interessierte unter www.famari.de.

Lernen in Zeiten von Corona

(djd/dh 06-2020) Mitte März wurden alle Schulen und Kitas bundesweit geschlossen. Um zu gewährleisten, dass Wissen trotzdem vermittelt wird, nutzen seitdem viele Schulen digitale Angebote. Dabei geht es nicht nur darum, den Stoff gut aufzubereiten, sondern auch Lehrerinnen und Lehrer im Übergang zum digitalen Unterricht zu unterstützen. Das Lernen mithilfe von Online-Plattformen macht es möglich, dass sich Schülerinnen und Schüler ihre Lernzeit zu Hause selber einteilen. Schicken Lehrkräfte beispielsweise morgens per Mail Links zu den Aufgaben, können Schülerinnen und Schüler diese über den Tag verteilt erledigen. Fachleute raten jedoch dazu, eine Routine beizubehalten. So sollten Schülerinnen und Schüler feste Lernzeiten bestimmen und diese täglich einhalten. Auch die Umgebung fürs Lernen und Üben sollte gut durchdacht sein. Dazu gehören ein aufgeräumter Arbeitsplatz und ein gelüfteter und ruhiger Raum. Auch Lehrkräfte können trotz räumlicher Distanz ihre Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, die Routine zu bewahren, und täglich zu einer festgelegten Zeit für sie erreichbar sein. Ein weiterer großer Vorteil des digitalen Lernens: Es lässt sich auf verschiedene Lerntypen ganz unterschiedlich und individuell eingehen. Im Klassenzimmer mit 30 Schülerinnen und Schülern ist es oft schwierig, die Inhalte für alle Lerntypen gleichermaßen effektiv zu vermitteln. Bei Online-Plattformen hingegen gibt es verschiedene Formate für jeden Lerninhalt. Von Texten über Erklärvideos bis hin zu Schaubildern und praktischen Übungen mit direktem Feedback - jede und jeder kann für sich selbst ausprobieren, was am besten funktioniert.          

Mittagessen für Kinder

(dh 05-2020) Es ist eine Unterstützung für die Schwächsten – und ihre Eltern: Spätestens ab 15. Mai soll in allen Hamburger Kitas für jedes Kind ein Mittagessen bereitstehen, auch außerhalb der Notbetreuung. Bis zu 90.000 Kinder in Krippen, Kitas und Tagespflegestellen sollen davon profitieren.
Auch für Kinder, die nicht betreut werden, kann dann eine warme Mahlzeit in der jeweiligen Kita abgeholt werden. Schon jetzt bieten laut Sozialbehörde viele Einrichtungen das Essen an. Die Versorgung für alle ab Mitte Mai ist von der Behörde und den Trägern vereinbart worden. Die Kosten dafür trägt die Sozialbehörde. Die genauen Regelungen und Abläufe sollen kurzfristig abgestimmt werden. Die Anmeldung des Bedarfs soll über die Einrichtungen erfolgen, in denen üblicherweise die Betreuung stattfindet.

Impfpflicht tritt in Kraft

(dh 03-2020) Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die tödlich verlaufen kann. Um deren Verbreitung zu verhindern, müssen mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Laut dem Robert Koch-Institut liegt die Impfquote bei Schulanfängern jedoch nur bei 93 Prozent. Mit der neuen Masern-Impfpflicht will die Bundesregierung die anvisierte Impfquote nun erreichen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. März 2020 in Kraft. Dann müssen Eltern für ihr in der Kita betreutes Kind die Masernimpfung nachweisen. Andernfalls bekommt es keinen Kitaplatz. Auch für Schulkinder gilt die Impfpflicht. Schicken Eltern ihren nicht geimpften Nachwuchs in die Schule, erwartet sie eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro. Darüber hinaus müssen unter anderem Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal die Impfung mithilfe ihres Impfausweises nachweisen. Wer die Krankheit schon einmal durchlaufen hat oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss dies durch ein ärztliches Attest belegen. Für alle Kinder, die bereits in die Kita oder Schule gehen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021.

Kinderzuschlag online beantragen

(RB 03-2020) Der Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern kann jetzt online beantragt werden. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Am 1. Januar 2020 ist die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Mehr Familien haben nun Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ). Abhängig von der finanziellen Situation der Familie kann dieser pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Gering verdienende Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Weg zum Kinderzuschlag geht nun noch schneller und einfacher: mit dem neuen Online-Antrag.  So funktioniert der Kinderzuschlag online:

Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen, können den KiZ ab sofort bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per Smartphone oder Tablet. Unter www.kinderzuschlag.de finden sie über das  Informationstool „KiZ-Lotse“ die Voraussetzungen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann Schritt für Schritt durch Ausfüllen übersichtlicher Eingabefelder. Das abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden. Alle Informationen zum Online-Antrag mit dem KiZ-Lotsen und der Videoberatung sowie zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse vor Ort oder im Internet unter www.kinderzuschlag.de und www.familienkasse.de.

Rolltreppe kann zur Falle werden

(DEKRA/dh 01-2020) Rolltreppen können für Kinder leicht zur Falle werden, warnen die Sachverständigen von DEKRA. Auf ihnen können die Kleinen leicht ausrutschen, sich einklemmen und schwer verletzen.  Fakt ist: Regelmäßig kommt es auf Fahrtreppen zu Unfällen mit schweren Verletzungen. Es besteht die Gefahr, sich die Finger oder Füße zu quetschen. Immer wieder werden Kleidung, Handschuhe oder Schuhe beim Absenken der Stufen oder zwischen Stufe und Seitenwand eingezogen. Wird die Anlage dann nicht gestoppt, kann es zu schweren Verletzungen kommen, wenn die Person das Ende der Rolltreppe erreicht. Ebenso ist es möglich, sich mit langen Haaren, offenen Schnürsenkeln, Schal oder weitem Pulli in der Treppe zu verfangen, zum Beispiel, wenn man auf der Treppe ins Stolpern gerät. Grundsätzlich gilt daher: ruhig stehen bleiben, gut festhalten. Kinder dürfen darauf nicht spielen, rennen oder klettern und niemals den Kopf an der Anlage anlehnen. In Notfällen lässt sich die Rolltreppe mithilfe der roten Notstoppschalter anhalten, die oben und unten an der Treppe angebracht sind. Dies kann schwerere Verletzungen vermeiden. Der Rettungsdienst ist europaweit unter der Telefonnummer 112 zu erreichen.

 

Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen

(RB 11-2019) Bisher war es den Bezirksämtern überlassen, für einzelne oder alle Spielplätze ein Rauch- und Alkoholverbot anordnen. Ein solches galt bisher allein für den Schemmanspielplatz in Volksdorf. Dies hat sich nun geändert. Am 23. Oktober 2019 hatte die Hamburgische Bürgerschaft eine entsprechende Änderung der “Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen” beschlossen, welche am 05.11. 2019 in Kraft getreten ist: Ab sofort gilt auf allen öffentlichen Spielplätzen in Hamburg ein flächendeckendes Rauch- und Alkoholverbot. Der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter begrüßt die neue Regelung, an der er maßgeblich mitgewirkt hat.

 

Das Baby warm und sicher tragen

Das Baby warm und sicher tragen

(djd/dh) Säuglinge sind Traglinge. Die meisten Babys lieben es, ganz eng bei Mama oder Papa zu sein. Das Tragen vor dem Bauch oder auf dem Rücken wirkt auf sie beruhigend. Die intensive Nähe schenkt ihnen Geborgenheit und Sicherheit, unterstützt ihre körperliche sowie kognitive Entwicklung und fördert die Eltern-Kind-Bindung. Aber auch der praktische Nutzen ist nicht von der Hand zu weisen: Öffentliche Verkehrsmittel, Treppen, unebene Wald- oder Feldwege und dicht gedrängte Menschenmengen sind keine schwer überwindbaren Hindernisse mehr wie etwa mit einem sperrigen Kinderwagen.
Außerdem hat man jederzeit beide Hände frei, man kann arbeiten, aufräumen, essen oder lesen und hat seinen kleinen Schatz doch immer bei sich. Ein Problem stellt sich allerdings oft, wenn es mit der Babytrage hinaus vor die Tür gehen soll, nämlich das Problem mit der passenden Bekleidung. Hier empfehlen sich hochwertige und multifunktionale Outdoor-Jacken, etwa im „3-in-1“-Prinzip: Das beinhaltet eine Jacke, einen Schwangerschaftseinsatz und einen Babytrageeinsatz - eine Jacke, drei Möglichkeiten. So kann das gute Stück bereits vor der Geburt angezogen werden, es wächst quasi mit dem Bauch mit. Und auch viele Jahre danach sind derartige Jacken ideal für alle Outdoor-Aktivitäten geeignet. Foto: djd/mamalila

Sonnenschutz

(RB) Von der Initiative „Sonnenschutz? - Sonnenklar!“ wird auf die Verantwortung von Erwachsenen für Kinder aufmerksam gemacht. Die UV-Strahlung der Sonne kann zu Erkrankungen an Haut und Auge führen. Die schwerwiegendste Folge sind Hautkrebserkrankungen, deren Risiko mit zunehmender UV-Bestrahlungsstärke und längeren Aufenthalten im Freien zunimmt. Die Haut sammelt sozusagen die Strahlungsschäden und häuft sie im Laufe der Zeit an. Kleine Kinder und Säuglinge sind durch die Sonne besonders gefährdet. Ihre Haut ist viel dünner und empfindlicher als die von Erwachsenen, und die natürlichen UV-Eigenschutzmechanismen sind vor allem während der ersten sechs Lebensjahre noch nicht vollständig entwickelt. Bis zum 18. Lebensjahr erhält der Körper durchschnittlich bereits 50 bis 75 % der Sonnenstrahlung, der man während des gesamten Lebens ausgesetzt ist. Da jeder Sonnenbrand im Kindesalter das Risiko einer späteren Hautkrebserkrankung erhöhen kann, muss ein Sonnenbrand unbedingt vermieden werden. Auch ein nur kurzer Aufenthalt in der Mittagsonne kann schon zu einem Sonnenbrand führen. Bei Sonnencremes ist nicht nur der notwendige Lichtschutzfaktor (LSF) wichtig, sondern auch die Menge. Dabei darf nicht gespart werden. Die volle Schutzfunktion wird nur bei einer „Applikationsmenge“ von 2 Milligramm pro Quadratzentimeter der Haut erreicht – entspricht drei gehäuften Esslöffeln und zwar pro Anwendung. Nachcremen ist erforderlich, ein wiederholtes Auftragen verlängert die Schutzwirkung aber nicht. Beim Eincremen sollten die Ohren, der Nacken, der Haaransatz, die Handrücken nicht vergessen werden. Wichtig sind auch gute Sonnenbrillen für Kinderaugen.

 

Zahnpflege in der Kita – Verbreiten sich Krankheitserreger über Zahnbürsten?

(RB) Professor Stefan Zimmer, Sprecher der Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) und Lehrstuhlinhaber für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin an der Universität Witten/Herdecke beantwortet die Frage, ob sich bei der Zahnpflege in der Kita über die Zahnbürsten Krankheitserreger verbreiten können.
Krankheitserreger, wie Bakterien und Pilze, werden in der Regel abgewehrt, dadurch das die Mundhöhle schon durch die Nahrungsaufnahme auf die verschiedensten Mikroorganismen aus der Umwelt „vorbereitet“ ist. Außerdem sind nach einem Tag Trocknung bei Raumtemperatur kaum noch Keime auf der Zahnbürste nachweisbar. Viel wahrscheinlicher als die Krankheitsübertragung über die Zahnbürste ist jedoch eine Übertragung durch Spielzeug, Körperkontakt, Speichel oder Nasensekret. Um trotzdem auszuschließen, dass sich Keime über Zahnbürsten verbreiten, können Kinder und Erzieher ein paar einfache Regeln befolgen: Weiter...

Vorsicht bei gebrauchten Auto-Kindersitzen!

(DEKRA/RB) Für Kinder ist das Auto nach wie vor das gefährlichste Verkehrsmittel. Generell vorgeschrieben sind zu Alter, Größe und Gewicht passende Rückhaltesysteme für Kinder, die bis zwölf Jahre alt und kleiner als 150 Zentimeter sind. Wer ein Kind ungesichert im Kraftfahrzeug mitnimmt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Das gilt besonders auch für Kurzstrecken. Die Sachverständigen von DEKRA warnen: Verwenden Sie keine gebrauchten Kindersitze unbekannter Herkunft! Ein Kindersitz aus einem Unfallwagen kann äußerlich noch einwandfrei aussehen, aber innen gefährliche Brüche oder Risse aufweisen. Der Kunststoff älterer Sitze kann zudem spröde sein, so dass er bei einem Unfall leichter aufbrechen kann. Weiter...

Kindergeld auch nach dem Abitur

(RB) Oft sind die Eltern von Abiturienten verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Dazu die Familienkasse Nord: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Kann sich das Kind noch nicht bewerben, z.B. weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Guntram Bombor, Leiter der Familienkasse Nord, erklärt, dass das frühzeitige Einsenden der Nachweise allen Beteiligten hilft, damit Zahlungsunterbrechungen weitestgehend vermieden werden. Die dafür vorgesehenen Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter www.familienkasse.de bereit. Für alle drei norddeutschen Bundesländer gilt die zentrale Postanschrift „Familienkasse Nord, 20069 Hamburg". Die Familienkasse ist von Mo.-Fr. von 8-18 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter Tel. 0800 4 5555 30.

Spielzeug mit App auf Schadstoffe testen

(BUND/RB) Beim Kauf von Freizeitartikeln für draußen, wie Bällen, Inlineskates, Rollern, Skateboards, Schaufeln oder Eimern für den Sandkasten sollten Eltern aufpassen. Insbesondere in Plastikprodukten aus Fernost können sich so genannte Weichmacher oder Chemikalien wie Bisphenol A verstecken, die sich während des Gebrauchs herauslösen und dann in den Hormonhaushalt von Heranwachsenden eingreifen und zu späteren gesundheitlichen Schäden führen können. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) empfiehlt, diese vorab mit einer von den Umweltschützern selbst entwickelten Smartphone-App zu testen. Mit der kostenlosen „ToxFox-App“ können Verbraucher die Barcodes von Spielzeug oder Deko-Artikeln scannen. Ist das jeweilige Produkt in der Datenbank eingetragen, werden enthaltene Schadstoffe angezeigt. Ist das Produkt noch nicht erfasst, können die App-Nutzer sich mit einem Klick direkt an den Hersteller wenden und dort Auskünfte über mögliche Schadstoffe in den Produkten erfragen. Spätestens nach 45 Tagen muss der Nutzer eine entsprechende Antwort erhalten.

Kinder zu arglos mit Fremden

(RB) In einem sozialen Experiment sowohl in Amerika als auch in Deutschland hat die Sicher-Stark-Organisation gezeigt, wie leicht Kinder für sie völlig Fremde in ihr Haus lassen würden - auch wenn Mama und Papa nicht da sind. In dem Experiment wurde mit versteckter Kamera mit Einverständnis der Eltern getestet, ob Kinder zu Hause die Wohnungstür öffnen, wenn ein Fremder klingelt oder ob Kinder auf einem Spielplatz mit einem Fremden einfach mitgehen. „Hallo, ich bin ein Freund deiner Mama und deines Papas. Sind sie zuhause?", fragt der Fremde die Kinder an der Tür. Einige Kinder verneinen. „Darf ich dann drinnen auf sie warten?" Das schockierende Ergebnis: Ohne viel Aufsehen ließen alle getesteten Kinder den Fremden herein. Dabei hatten viele der Eltern ihren Kindern regelmäßig erklärt, vorsichtig vor Fremden zu sein. Auch auf dem Spielplatz verlief das soziale Experiment fatal. Alle Kinder gingen mit dem Fremden mit. Daher sollten Eltern das Thema unbedingt mit ihrem Nachwuchs besprechen! Beispiel-Videos des Experiments und Tipps, wie Eltern ihre Kinder schützen können, gibt es unter www.sicher-stark-team.de.

Minderjährige haften für einen Unfall

(D.A.S./RB) Minderjährige haften selbst für einen verursachten Schaden, wenn sie die erforderliche Reife und Einsicht haben, um ihr Handeln als falsch zu erkennen. Ein Elfjähriger, der per Fahrrad den Sturz einer anderen Radfahrerin verursacht hat, muss daher für deren Schmerzensgeld aufkommen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm ( Az. 9 U 238/15). Der Junge war mit dem Fahrrad auf einem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung gefahren. Die verletzte Radfahrerin klagte auf 25.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz in etwa gleicher Höhe.

Minderjährige können vom vollendeten siebten Lebensjahr an durchaus allein für einen Schaden haften, den sie verursacht haben. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ein normal entwickelter Elfjähriger muss beim Radfahren in der Regel nicht mehr unter ständiger Aufsicht stehen. Verursacht er dann einen Unfall, haften nicht seine Eltern, sondern er selbst. Und aus einem zivilrechtlichen Urteil, das einen entsprechenden Anspruch festschreibt, kann der Gesetzgeber noch 30 Jahre lang vollstrecken.

Keine Kordelstopper an Kinderkleidung!

(Unfallkasse Nord/RB) Kordelstopper, Schals, Schlüsselbänder, aber auch Fahrradhelme können beim Spielen gefährlich werden. Immer wieder verunglücken Kinder schwer oder sogar tödlich, weil sie damit an einem Spielgerät hängen bleiben. Kinderkleidung sollte komplett frei sein von Kordelstoppern – auch an Ärmeln, Hosenbeinen und Säumen! Zwar haben sich die Hersteller von Kinderkleidung bis Größe 146 verpflichtet, keine Stopper mehr im Halsbereich anzubringen, auf Flohmärkten und im Secondhand-Handel ist aber immer noch gebrauchte Kinderkleidung mit Kordelstoppern im Umlauf. Stecken Sie die Schal-Enden beim Spielen in die Jacke Ihres Kindes. Lose flatternde Schals und herabbaumelnde Schnüre sind auch in Bus und Bahn gefährlich, wenn die Tür sich schließt. Bei Schuhen sind Klettverschlüsse die bessere Alternative zu Schnürsenkeln. Der Schlüssel gehört beim Spielen in die Jackentasche, nicht an ein Schlüsselband um den Hals. Beim Toben auf dem Spielplatz müssen Fahrradhelme abgenommen werden. Gern führen kleine Kinder einen Spielkameraden als „Hund“ oder „Pferd“ an einer Leine um den Hals herum. Gefährlich wird es, mit der Leine auf ein Spielgerät zu klettern. Riemen, Seile und Leinen müssen also auf dem Boden bleiben.

Schlafwandeln bei Kindern

(dgk/RB) Schlafwandeln im Kindesalter ist keine Seltenheit. Obwohl sie sich im Schlafzustand befinden, tun Schlafwandler durchaus logische Dinge, etwa sich des Nachts am Kühlschrank bedienen oder sich anziehen und die Wohnung verlassen. Am nächsten Morgen erinnern sie sich an nichts. Das Phänomen taucht bei Kindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren häufig zum ersten Mal auf, meist ein bis zwei Stunden nach dem Einschlafen. In der Pubertät verschwindet es dann oft wieder. Rat beim Kinderarzt ist erst nötig, wenn das Ereignis über einen längeren Zeitraum oder fast jede Nacht auftritt. Die Gründe sind noch nicht abschließend geklärt. Oft tritt es familiär gehäuft auf, die genetische Veranlagung spielt also eine Rolle. Die Neigung dazu kann durch fiebrige Erkrankungen, psychischen Stress oder Lärm und Schlafmangel verstärkt werden. Wenn Ihr Kind schlafwandelt, sollten Sie Vorsichtsmaßnahmen treffen, denn Schlafwandler bewegen sich meist geradeaus, selbst dann, wenn ihr Weg zu Ende ist (Absturzgefahr), oder essen bei Nachtmahlzeiten die Verpackung mit. Daher sollte man den Betroffenen so behutsam steuern, dass er wieder allein ins Bett findet. Achten Sie darauf, dass alle Fenster, Wohnungs- und Balkontüren gut verschlossen sind. Nützlich kann auch ein kleines Glöckchen an der Kinderzimmertür sein, das Sie in der Nacht darauf aufmerksam macht, wenn Ihr Kind „auf Wanderschaft“ geht.

Kinder als Beifahrer auf Fahrrad oder Motorrad

(D.A.S./RB) Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen in einem geeigneten Kindersitz der Norm DIN EN 14344 mit einem Gurt angeschnallt und mit Fahrradhelm auf dem Fahrrad mitfahren. Kindersitze vor dem Lenker sind nur für Kinder bis 15 Kilo zugelassen. Große Geschwister dürfen die Kleinen übrigens nur dann auf dem Fahrrad mitnehmen, wenn sie selber bereits 16 Jahre alt sind. Fahrrad-Anhänger gelten auch nur für Kinder bis sieben Jahre in speziellen Sicherheitssitzen und müssen mit eigenen Front- und Rückleuchten ausgestattet sein.
Doch ab wann dürfen Kinder mit auf ein Motorrad? Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 35a Abs. 9 StVZO) müssen Krafträder mit einem Beifahrersitz und Fußstützen für den Beifahrer ausgestattet sein, damit eine zweite Person mitfahren darf. Für Kinder unter sieben Jahren ist ein besonderer Sitz sowie ein Schutz der Füße vor den Speichen der Räder Vorschrift. Das heißt: Kinder haben auf dem Tank oder auf dem Schoß des Fahrers nichts zu suchen! Und selbst, wenn der Nachwuchs schon älter als sieben Jahre alt ist: Sind die Beine noch zu kurz, um die Fußrasten für den Beifahrer zu erreichen, muss er zu Hause bleiben – denn für den Kindersitz ist er zu alt! Zudem sollten Kinder als Beifahrer auf einem Motorrad auch in einem Alter sein, in dem sie wissen, wie sie sich beispielsweise in der Kurve mit Schräglage verhalten sollten. Für kleine Biker gibt es im Handel spezielle Kinderhelme. Übrigens: Auch für die Mitfahrt in einem Beiwagen gilt die Helmpflicht.

Unterschätzte Kariesquellen

(RB) In den ersten zweieinhalb Jahren nach unserer Geburt entwickelt sich die Mundflora, die Hunderte von Bakterienarten beherbergt und im gesunden Zustand eine Schutzfunktion gegen Krankheitserreger erfüllt. Kariesauslösende Bakterien befinden sich dort zunächst nicht. Erst über andere Menschen, meist Eltern oder Großeltern, gelangen sie in die Mundhöhle des Kindes. Je später Babys in Kontakt mit den Erregern kommen, desto bessere Abwehr entwickeln sie gegen diese. Werdende Mütter und Väter sollten daher nicht nur zu ihrem eigenen Schutz, sondern auch zu dem des Kindes besonders intensiv auf ihre Mundhygiene achten. Durch professionelle Zahnreinigung lässt sich schädlicher Belag auch in schwer zugänglichen Bereichen wirksam entfernen. Bei Vorsorgeterminen erkennt der Zahnarzt defekte Füllungen oder eventuelle bakterielle Erkrankungen, zu denen neben Karies auch Parodontitis zählt. Eine entsprechende Behandlung sollte bei beiden Elternteilen unbedingt vor der Geburt abgeschlossen sein. Für Schwangere empfehlen Experten zwei Kontrolltermine, einen zu Beginn und einen in den letzten drei Monaten der Schwangerschaft.
Zudem tummeln sich Karieserreger im Speichel. Und schnell gelangt dieser vom Mund der Eltern in den des Kindes: Viele säubern den heruntergefallenen Schnuller im eigenen Mund oder probieren den Brei vom Löffel des Babys. Besser ein bis zwei Ersatzschnuller mitnehmen und die Babynahrung mit einem Extralöffel vorkosten. Die Temperatur des Fläschchens lässt sich gut am Handrücken testen. Wer dann noch auf zahngesunde Lebensmittel und Getränke sowie regelmäßige Besuche beim Zahnarzt achtet, schafft eine gute Grundlage für kariesfreie Kinderzähne.

Ansprechen von Kindern durch Fremde - Handlungshilfe für Eltern

(RB) Liebe Eltern, jetzt ist wieder die Jahreszeit angebrochen, in der viele Termine Ihrer Kinder in die Dunkelheit fallen. Daher sollte man jetzt nicht nur mit heller und reflektierender Kleidung auf Verkehrssicherheit achten, sondern auch die Kleinen begleiten oder zumindest in der Gruppe gehen lassen. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit von Eltern und Kindern sind hierbei Voraussetzung. Sprechen Sie – ohne die Kinder zu verängstigen – über den Unterschied zwischen „Fremden“ und „Vertrauenspersonen“ und schärfen Sie dem Nachwuchs ein, fremden Personen nicht freimütig alles zu erzählen. Weiter...

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