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19.03.2024 - 12:55

 
 

Arbeitslosmeldung auch online möglich

Arbeitslosmeldung ab sofort auch online möglich 

Fock: „Ein erheblicher Vorteil für betroffene Hamburger!“ 

(RB 03-22) Im vergangenen Jahr meldeten sich über 72.500 Hamburgerinnen und Hamburger arbeitslos, die ihre Beschäftigung verloren hatten, 13.500 waren es allein in den ersten zwei Monaten dieses Jahres.

„Ab heute, dem 17. März 2022, tritt eine erhebliche Verbesserung und ein klarer Vorteil für von Arbeitslosigkeit betroffene Beschäftigte ein“, beschreibt Sönke Fock* den digitalen Service, die Arbeitslosmeldung ab sofort auch online vornehmen zu können.

„Die elektronische Arbeitslosmeldung für  Hamburger ist der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Das ist komfortabel, weil dies praktisch von jedem Ort aus online erledigt werden kann, Anfahrt- und Wartezeiten entfallenund praktisch rund um die Uhr stattfinden kann.

Ein persönliches Erscheinen in der Arbeitsagentur zur Arbeitslosmeldung ist damit nicht mehr notwendig, wird aber natürlich weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten angeboten“, ergänzt Fock.

Bei der Online-Arbeitslosmeldung werden die Kunden Schritt für Schritt durch das Menü geführt, um alle notwendigen Angaben einzutragen. Eine rechtzeitige Arbeitslosmeldung ist für die Arbeitsagentur besonders wichtig, um den Antrag auf Arbeitslosengeld zu bearbeiten und um persönliche Beratungstermine mit der Arbeitsvermittlung zu vereinbaren.  Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion). 

Wie geht es nach der Online-Arbeitslosmeldung weiter?

Mit der erfolgreichen Online-Arbeitslosmeldung wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld geprüft und bearbeitet. Zeitnah erfolgt das terminierte persönliche Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin oder dem Arbeitsvermittler, die alle Aspekte der anstehenden Jobsuche oder beruflichen Weiterbildung besprechen. 

Zahlreiche digitale Angebote auf www.arbeitsagentur.de

Viele weitere und notwendige Angelegenheiten können Kundinnen und Kunden frei von Terminen über die digitalen e-Services der BA oder die BA-Mobil-App erledigen. Dabei geht es um zu beantragende Geldleistungen bei den Arbeitsagenturen, den Jobcentern oder auch bei der Familienkasse. Natürlich geht es aber auch um die Jobsuche oder die Unterstützung bei der Berufs- oder Studienorientierung bzw. -wahl. Sehr viele Dienstleistungen für Arbeitsuchende und Arbeitslose sind online möglich. 

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied? 

Arbeitsuchend: Beschäftigte, die noch einer Arbeit nachgehen, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet, müssen sich rechtzeitig arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.

Erfolgt die Kündigung kurzfristig, ist die Meldung spätestens drei Tage nach Bekanntwerden erforderlich. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann online, telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei), schriftlich oder auch persönlich bei der Agentur für Arbeit Hamburg erfolgen.

Arbeitslos: Die Arbeitslosmeldung ist frühestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit möglich. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen sich die Betroffenen jedoch arbeitslos melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.

*Sönke Fock ist der Vorsitzende der Geschäftsführung in der Agentur für Arbeit Hamburg

 

 

 

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