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18.05.2026 - 06:12
(RB 04-21) Ob im Klassenzimmer, Hörsaal oder Bewegungsraum: Hamburgs Kita-Kinder, Schüler*innen und Studierende lernen sicher. Denn sie sind über die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert. Am 1. April 2021 feierte sie ihr 50-jähriges Jubiläum. Kommt es zu einem Unfall in der Bildungseinrichtung, übernimmt die Schülerunfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung, die verschiedenen Schritte der Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls eine (lebenslange) Rente. Das Dienstleistungsspektrum schließt die Unfallprävention ein.
(RB) Zuhören, mitdenken, aufschreiben, Fragen stellen und beantworten: Beim Lernen leistet das Gehirn Schwerstarbeit. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig und ausreichend trinken, haben eine höhere Konzentrationsfähigkeit und können sich Gelerntes besser merken. Ohne Durst lernt es sich besser. Bereits seit 2004 trägt die Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM) mit der Initiative „Trinken im Unterricht“ dazu bei, ein ausgewogenes Trinkverhalten bei Schülerinnen und Schülern zu fördern. Studienergebnisse der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd1 haben gezeigt: Kinder lernen anhand der Trinkpausen nicht nur, auf ihren Körper und ihr Durstgefühl zu achten, auch Lern- und Denkprozesse werden durch das regelmäßige Trinken gefördert. Durch die Einhaltung einfacher Regeln ist es einfach, Schülerinnen und Schüler eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung auch während des Unterrichts zu ermöglichen. Zum Beispiel kann es nach Beendigung einer Lerneinheit eine kurze Trinkpause für alle geben, Trinken kann erlaubt sein in Stillarbeitsphasen, bei Klassenarbeiten, Gruppen- oder Projektarbeit, während der ersten zehn Minuten einer Schulstunde, vor und nach dem Sportunterricht, aber nicht bei Frontalunterricht oder im Unterrichtsgespräch mit der Klasse. Weitere Informationen: www.trinken-im-unterricht.de. Foto: IDM – Informationszentrale Deutsches Mineralwasser
(RB) Besondere Gefahrenmomente für Schüler ergeben sich erfahrungsgemäß aus folgenden Verkehrssituationen:
- Überhöhte Geschwindigkeit im Schulbereich
- Missachtung des Rotlichts an Lichtzeichenanlagen
- Fehlende oder unzureichende Sicherung der Kinder im PKW
- Nichtbeachten des Vorrangs von Fußgängern an Fußgängerüberwegen
- Verkehrswidriges Halten und Parken im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen im Schulumfeld (Sichtbehinderung).
Die Verkehrssicherheit für diese Kinder steht gerade zum Schulanfang für die Polizei besonders im Blickpunkt. Deshalb werden Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Bereich der Grundschulen durchgeführt. Auch nach Ablauf der ersten Schulwochen wird die Polizei im Umfeld der Schulen tätig sein, um die Sicherheit des Verkehrs sicherzustellen. Jedes Schulkind soll sicher zur Schule hin und auch wieder nach Hause zurückkommen.
Kinder nehmen den Straßenverkehr anderes wahr als Erwachsene. Bis ins Grundschulalter hinein sehen sie ihre Umgebung lediglich aus ihrem Blickwinkel und können noch nicht einschätzen, was andere Menschen vorhaben und wie sich Situationen entwickeln. Daher erkennen Kinder Gefahren oft erst immer allerletzten Moment, wenn es zu spät ist. Erst mit elf Jahren beginnen sie, sich auch nach hinten zu orientieren. Zudem lassen sich Grundschulkinder noch schnell von externen Reizen ablenken. Entfernungen und Geschwindigkeiten können nur die wenigsten von ihnen einschätzen. Besonders Schulanfänger, die sich erst an die Gefahrensituationen auf ihrem Schulweg gewöhnen müssen, sind gefährdet. Ein weiteres Problem stellen die „Elterntaxis“ dar: Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, sorgen häufig für ein Verkehrschaos vor den Schulen und gefährden damit zusätzlich die Schulkinder.
Zum Schluss noch eine Botschaft der Polizei an alle Erwachsenen: Sie sind Vorbild für die Kinder. Beachten Sie die Verkehrsregeln und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Hamburgs Straßen.