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26.04.2024 - 00:16

 
 

Shisha-Bars: Neues Gesetz soll vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen schützen

(RB 01.2019) Im Februar will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz den Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenmonoxid in Shisha-Einrichtungen vorlegen. Betreiber/innen dieser Einrichtungen sollen demnach fortan verpflichtet werden, technische Maßnahmen zu ergreifen, damit der Kohlenmonoxid-Gehalt in der Raumluft den gesetzlich festgelegten Maximalwert in Höhe von 35 mg/m3 (30 ppm) nicht überschreiten kann. Hierzu zählen Vorrichtungen zur Raumbelüftung, Abgasabführung und Installation von Kohlenmonoxid-Warngeräten. Darüber hinaus wird im Gesetz die Überwachung durch die Behörden geregelt und es werden Ordnungswidrigkeiten sowie Strafvorschriften bis hin zum Freiheitsentzug bei Zuwiderhandlung aufgeführt.
Der Hamburger Senat möchte so auf den zunehmenden Trend zum Rauchen von Shishas oder Wasserpfeifen und dem damit verbundenen akuten Risiko einer Kohlenmonoxid-Vergiftung reagieren. Aktuell und in den vergangenen Jahren kam es diesbezüglich immer wieder zu entsprechenden Vergiftungsfällen. Aus diesem Grund hatte die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bereits im Frühjahr 2018 in einem ersten Schritt Empfehlungen für die Gaststätten mit Shisha-Angebot zur Vorbeugung gegen Kohlenmonoxid-Vergiftungen veröffentlicht. Darauf basierend geht die Behörde nun einen Schritt weiter und möchte den Betreibern verbindliche Anforderungen zum Schutz ihrer Gäste vorgeben.

Gesundheitsbehörde warnt vor unbedachter Nutzung von E-Zigaretten

(RB) Auf dem deutschen Markt nimmt das Angebot an E-Zigaretten immer weiter zu. Gerade Kinder und Jugendliche können durch E-Zigaretten in Kontakt mit Nikotin kommen und das als Einstieg zum Tabakrauchen nutzen und somit süchtig werden. Aus diesem Grund warnt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) vor einer zu unbedachten Nutzung von E-Zigaretten.
Mit den E-Zigaretten werden i. d. R. Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Das Risiko: Die Liquids bestehen aus verschiedensten Zusammensetzungen, zu denen häufig das oft abhängig machende Nikotin zählt. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. In EU-Mitgliedstaaten dürfen E-Liquids maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten, was einem Anteil von 1,7 Prozent entspricht.
E-Zigaretten „zu dampfen“ gilt als weniger schädlich als das Tabakrauchen, dennoch kann es gesundheitliche Folgen für Konsumenten haben. Am 01. April 2016 ist die Änderung des Jugendschutzgesetzes und Jugendarbeitsschutzgesetzes in Kraft getreten, mit dem unter anderem das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren für Minderjährige auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgeweitet wurde.

Irreführende Kennzeichnung von Lebensmitteln melden

(RB) Irreführende Kennzeichnungen von Lebensmitteln, unerwünschte Werbemails und so genannte Mogelpackungen ärgern Hamburger Verbraucher besonders. Das ist ein Ergebnis einer Online-Umfrage, die die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. im Auftrag der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt hat.
Der wichtigste Themenbereich für die Verbraucher sind Lebensmittel. Insbesondere wurden die irreführende Kennzeichnung von Lebensmitteln und so genannte Mogelpackungen kritisiert. Die europaweit einheitlich geregelte Kennzeichnung von Lebensmitteln ist grundsätzlich überarbeitet worden und wurde ab Dezember 2016 durch eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln ergänzt, die mehr Orientierung beim Einkauf geben soll.
Auf dem Portal der Verbraucherzentralen www.lebensmittelklarheit.de können Bürger Produkte melden, die in ihrer Aufmachung oder Kennzeichnung irreführend sind. Die Meldung wird geprüft und anschließend der Hersteller um eine Stellungnahme gebeten. Die Meldung, eine eigene Einschätzung und die Stellungnahme des Anbieters werden veröffentlicht und der Status aktualisiert. Viele Hersteller haben dadurch bereits auf die Kritik reagiert und die beanstandeten Punkte verändert.

Radelme nicht gebraucht kaufen

(RB) Fast alle Kopfverletzungen bei einem Fahrradunfall lassen sich mit einem Radhelm entschärfen oder sogar vermeiden. Ein hohes Maß an Sicherheit bieten durchaus auch preiswerte Helme. Dafür muss der Helm optimal sitzen: er darf nicht wackeln und an Stirn, Schläfen und Hinterkopf gut anliegen ohne zu drücken. Er sollte leicht sein und ausreichende Belüftungskanäle haben. Die richtige Größe hängt vom Kopfumfang ab und wird in S, M, L und XL eingeteilt. Dazu ein Maßband um den Kopf legen, 1 cm über den Augenbrauen den Kopfumfang messen und einen Zentimeter addieren. Damit der Radhelm zur Kopfform passt, gibt es neben Unisex-Modellen auch spezielle Damen- und Kinderfahrradhelme. Verrutscht der Helm, bietet er keinen Schutz und auch ein zu kleiner Helm kann nachteilige Auswirkungen haben. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, wie der Helm im Test abgeschnitten hat. Sitzt er nicht optimal und stört, wird er vor allem von Kindern schnell verbannt.
Eine Pflicht für das Tragen von Fahrradhelmen besteht in Deutschland bisher noch nicht, außer für Rennveranstaltungen. Helme müssen die Sicherheitsnorm DIN EN 1078 erfüllen und ein CE Prüfzeichen vorweisen. Mit zusätzlichen Reflektoren oder einem LED Licht am Hinterkopf kann man für bessere Sichtbarkeit bei Dunkelheit sorgen.
Sollte der Helm durch einen Sturz beschädigt oder fallen gelassen, muss er ausgetauscht werden. Auch sollte ein älterer Helm ausgetauscht werden, da das Material porös werden kann und somit die Sicherheitswirkung nicht mehr gegeben ist. Der ADFC empfiehlt den Helm alle drei bis fünf Jahre auszutauschen. Unbedingt abzuraten ist vom Kauf eines gebrauchten Fahrradhelmes, denn ob dieser bereits schon einen Sturz hinter sich hat, ist nicht nachvollziehbar. Lieber sollte man dann auf reduzierte Ware oder Auslaufmodelle zurückgreifen. Eine riesige Auswahl gibt es z. B. beim Zweiradfachhändler Max Lange in Rahlstedt

Mach den Ampelcheck

(RB) Gesundheitsbehörde und Verbraucherzentrale helfen, Zucker- und Fettfallen zu entlarven! Das Abnehmen gehört zu den häufigsten guten Vorsätzen für das neue Jahr. Vor allem mehr Bewegung und eine Ernährungsumstellung können langfristig helfen, dieses Ziel zu erreichen. Allerdings ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer einfach, gesunde Lebensmittel im Supermarktregal zu finden. In vielen Fertigprodukten, Snacks oder Softdrinks verstecken sich relativ viel Fett und Zucker. Eine Möglichkeit, Zuckerbomben und Fettfallen im Essen zu entlarven, ist die sogenannte Nährwertampel. Die Verbraucherzentrale Hamburg und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz stellen diese Ampel auf einfach lesbaren und handlichen Karten fürs Portemonnaie kostenlos zur Verfügung. Mit Hilfe der Ampelcheck-Karte können die Gehalte an Zucker oder Fett in Lebensmitteln auf den ersten Blick beurteilt werden; wird mehr Transparenz geschaffen, denn Lebensmittel innerhalb einer Produktgruppe lassen sich einfacher miteinander vergleichen, so etwa der Zuckergehalt verschiedener Kekse, Joghurts oder Limonaden; können Verbraucherinnen und Verbraucher ein besseres Ernährungsverhalten umsetzen und beispielsweise Diabetes Typ 2 vorbeugen. Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz: „Ärztinnen und Ärzte sowie Ernährungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler warnen immer wieder vor einem zu hohen Zucker- und Fettkonsum. Der Ampelcheck macht Inhaltsstoffe transparenter und kann Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln dabei unterstützen, zucker- und fettärmere Lebensmittel zu erkennen und sich somit gesundheitsbewusster zu ernähren.“ „Beim Kampf gegen zu viel Gewicht sollte jeder Mensch seinen eigenen Weg gehen. Dazu gehören die Wahrnehmung der individuellen Bedürfnisse sowie des eigenen Geschmacks. Strikte Vorschriften sind meistens wenig hilfreich. Aber Abnehmen heißt auch, dass einem etwas gegeben wird, nämlich mehr Lebensqualität und weniger ernährungsabhängige Krankheiten wie Gelenkschäden oder Diabetes“, so Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale. Die praktischen Karten können inkl. Infoflyer bei der Verbraucherzentrale Hamburg abgeholt werden. Bei größerem Bedarf bitte vorherige telefonische Absprache unter Tel.: 040/24832-240.

Broschüre zur Internetnutzung

(RB) Schnell die letzten Urlaubsbilder in ein Fotoalbum bei Facebook stellen oder das neueste Lied des Lieblingsmusikers auf die eigene Webseite laden. Wie es dabei um die Nutzungsrechte steht, ist den Wenigsten bekannt. Bei einem Teil der Daten, die Nutzer täglich ins Internet stellen, werden – oft unbewusst – die Rechte anderer Personen verletzt.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat daher die aktualisierte Broschüre „Upload – Download. Rechte im Internet" mit dem Schwerpunkt Urheberrechte und Rechte am eigenen Bild herausgegeben.
„Gerade für Kinder und Jugendliche wird es immer wichtiger, Medienkompetenzen rechtzeitig zu erlernen. Es genügt nicht, etwa das Internet oder Apps auf dem Smartphone benutzen zu können. Vielmehr gehören auch Kenntnisse über den rechtlichen Hintergrund dazu, um zu wissen, was erlaubt ist und wo Risiken lauern“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.
Die Broschüre klärt über wesentliche Nutzungsrechte im Internet auf, erläutert Begriffe aus der Rechtssprache und gibt Tipps, wie Probleme durch das richtige Verhalten im Netz vermieden werden können. Denn eine Verletzung von Rechten anderer kann schnell zu einer Abmahnung und einem hohen Strafgeld führen. Sollte es doch zu einer Abmahnung kommen, zeigt die Broschüre, welche Schritte zur Reaktion sinnvoll sind.
Sie kann in Einzelexemplaren bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz kostenfrei per E-Mail unter choyvpublikationenvyohc[at]choyvbgv.hamburg.de oder unter Tel. 040-428 37-2368 bestellt werden. Download unter www.hamburg.de/kundenschutz/veroeffentlichungen/.

Kohlenmonoxid - Das schleichende Gift

(RB) Bis zu 1.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr an Kohlenmonoxid. Dazu kommen mehrere tausend Verletzte. Auslöser sind meist defekte Feuerstätten sowie der unsachgemäße Gebrauch von offenen Flammen oder Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen. Mit Warnmeldern ließe sich das Risiko in den Griff bekommen.
Das Gift ist tückisch. Es kommt still und unsichtbar, geruchlos und schleichend. Das Gas entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von Holz, Gas, Öl oder Kohle und hemmt die Sauerstoffaufnahme des menschlichen Körpers. Nicht immer kommen die Helfer noch rechtzeitig: Es sind vor allem Unglücke wie der CO-Tod von sechs jungen Menschen im Frühjahr 2017 in einer Gartenhütte in Arnstein (Unterfranken), die das Risiko in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.
Solche Tragödien spielen sich immer wieder ab. Allein in der Bundesrepublik Deutschland rechnen Experten mit bis zu 1.000 Todesfällen jährlich. Weil nicht jede CO-Vergiftung erkannt wird, ist die Dunkelziffer hoch. CO ist die häufigste Ursache für unfallbedingte tödliche Vergiftungen in Industrieländern weltweit.
Der Einsatz vermeintlich kleiner Wärmequellen wie Gaskochern im Campingzelt und auch der Betrieb von Heizpilzen im Hobbykeller können tödlich enden. Besonders häufig werden die Feuerwehren zu Menschen gerufen, die Holzkohlengrills in Innenräumen zum Heizen verwenden wollten – oder zu Shisha-Bars, wo die CO-Konzentration in der Raumluft oft deutlich erhöht ist.
Seit einigen Jahren sind die Einsatzkräfte in vielen Städten mit mobilen CO-Warnern ausgestattet. Wenn die Ersthelfer zu Menschen mit unklaren Beschwerden gerufen werden, erleichtern diese Geräte die richtige Diagnose. Seither hat die Zahl der gemeldeten CO-Vergiftungen deutlich zugenommen. Wenn man dem gefährlichen Gift rechtzeitig auf die Spur kommt, kann die Behandlung schneller und gezielter erfolgen.
Die wichtigste Therapie gegen eine CO-Vergiftung ist die Gabe von Sauerstoff. In schweren Fällen kommen dabei Druckkammern zum Einsatz. In diesen Räumen werden die Patienten dann unter erhöhtem Umgebungsdruck mit reinem Sauerstoff beatmet. „Seit es Feuer gibt, gibt es ein Problem mit CO in Wohnräumen“ sagte Prof. Klaus Püschel, Direktor des Institutes für Rechtsmedizin der Uniklinik Hamburg-Eppendorf. Wahrscheinlich war das Bewusstsein für das Risiko einst sogar höher als heute. Denn als fast überall mit Stadtgas (das im Gegensatz zur Erdgas auch CO enthält), mit Kohle und mit Holz geheizt wurde, wussten die Menschen auch, dass solche Öfen bei unzureichender Luftzufuhr gefährlich sind.“
In Privathaushalten können spezielle, bisher in Deutschland noch wenig verbreitete, Warnmelder das Risiko wirksam minimieren. Sie sind hierzulande wenig bekannt und ihre Installation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Diese rund um die Uhr wachsamen Sensoren sind deshalb wichtig, weil der Mensch das Gas mit seinen Sinnen nicht wahrnehmen kann. Und die typischen Symptome einer beginnenden CO-Vergiftung wie Müdigkeit, Übelkeit und Schwindel lassen sich nur schwer dem unsichtbaren Atemgift zuordnen.
CO-Warnmelder, die ähnlich aussehen wie die in Deutschland benutzten Rauchmelder, messen über einen elektrochemischen Sensor kontinuierlich die Konzentration von Kohlenmonoxid in der Raumluft. Sie warnen die Bewohner mit einem durchdringenden akustischen Signal, wenn dieser Wert eine festgelegte Grenze übersteigt. Hochwertige CO-Warnmelder für den privaten Bereich sind von einem anerkannten Prüfinstitut geprüft und zertifiziert nach der Euronorm EN 50291 und – wie auch Rauchwarnmelder – mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie ausgerüstet. Das reduziert den Wartungsaufwand erheblich. Zudem lassen sich einige Modelle mit weiteren Warnmeldern in einer Wohnung oder einem Haus drahtlos vernetzen.

Flyer zum Recht auf eigenes Konto

(RB) Seit Mitte 2016 haben grundsätzlich alle Menschen in Deutschland das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein so genanntes Basiskonto zu eröffnen. Der neue Rechtsanspruch auf ein Basiskonto gilt ausdrücklich auch für Wohnungslose und Asylsuchende. Mit dem neuen Faltblatt „Recht auf ein Konto“ informiert die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz über die neue Rechtslage. Der Informationsflyer vermittelt die wichtigsten Informationen über den Zugang zu einem Basiskonto sowie über die bestehenden Möglichkeiten, sich gegen eine etwaige Ablehnung durch eine Bank zur Wehr zu setzen. Der Flyer ist in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Türkisch und Russisch erhältlich. Das Faltblatt kann bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz kostenfrei per E-Mail unter choyvpublikationenvyohc[at]choyvbgv.hamburg.de oder unter Tel. 040-428 37-2368 bestellt werden. Ein mehrsprachiger Download steht bereit unter http://www.hamburg.de/kundenschutz/7794042/recht-auf-ein-konto/

Spaß oder Horror: Funlinsen zu Halloween - Tipps im Umgang mit Kontaktlinsen

(RB 10.2018) Am 31.10. ist Halloween. Besonders beliebt sind Fun-Kontaktlinsen im Zombie-, Vampir- oder Katzenaugen-Look. Damit der Spaß nicht zum Albtraum wird, sollten vor allem Kontaktlinsen-Neulinge ein paar Dinge beachten. Falsch angewandt können sie die Augen dauerhaft schädigen. Hier sind also ein paar Regeln für Kauf und Handhabung. Kaufen Sie Kontaktlinsen nicht einfach in irgendeiner Größe. Kaufen Sie nur Kontaktlinsen bei denen die Farbe eingelagert ist. Waschen Sie ihre Hände vor jedem Ein- und Absetzen. Tragen Sie keine Fun-Kontaktlinsen beim fahren. Tauschen Sie ihre Kontaktlinsen nicht mit anderen Menschen und halten Sie die vom Hersteller vorgegebenen Tragezeiten und die Nutzungsdauer ein.

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