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20.04.2024 - 17:22

 
 

Damit Ihr Haustier gut versorgt ist, falls Ihnen etwas passiert: Rechtssicher vorsorgen für Hund, Katze und Hamster

(RB/anwaltshotline.de/aw) Anlässlich des Welttierschutztages am 4. und des Welthundetages am 10. Oktober kommen hier Tipps dafür, wenn dem Halter etwas geschieht.
Was passiert mit meinem Tier, wenn mir etwas zustößt?
Stößt Ihnen etwas zu und es gibt niemanden, der Ihr Tier aufnimmt, kommt es in der Regel erstmal ins örtliche Tierheim. Verwahrtiere werden nicht vermittelt, sondern dort versorgt, bis der Halter sich wieder kümmern kann. Aber das verursacht unter Umständen nicht nur Kosten,  sondern bedeutet auch Stress für das Tier. Es empfiehlt sich deshalb, für diesen Fall vorzusorgen. Wählen Sie als Notfallkontakt verantwortungsbewusste Menschen aus, die Sie und Ihr Tier gut kennen. Bitten Sie sie, das Tier aufzunehmen und zu versorgen. Das können Sie auch in einer sogenannten Haustierverfügung schriftlich festhalten.
Was kann ich in einer Haustierverfügung regeln?
In einer Haustierverfügung legen Sie fest, wer sich wie um Ihr Tier kümmern soll, wenn Sie das nicht können. Dabei geben Sie darin konkret an, welches Futter das Tier zum Beispiel bekommen soll, ob es Medikamente einnehmen muss oder bei welchem Tierarzt es in Behandlung ist. Je genauer Sie in der Verfügung Auskunft geben, desto einfacher ist es später für den Verfügungsnehmer sich auch an Ihre Wünsche zu halten. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Daten in der Verfügung noch aktuell sind. Falls sich  die Lebensumstände ihrerseits oder des Verfügungsnehmers ändern.
Damit die Haustierverfügung juristisch Bestand hat, muss Sie allerdings in einer fest vorgeschriebenen Form vorliegen. „Eine Haustierverfügung unterliegt einem sogenannten Formerfordernis“, sagt dazu Konrad Schade, selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen. „Damit sie wirksam ist, muss die Verfügung schriftlich vorliegen und Sie müssen sie selbst unterschreiben.“, erklärt er.
Den gesamten Oktober über stellt die Deutsche Anwaltshotline einen juristisch geprüften Generator zur Erstellung einer Haustierverfügung kostenfrei unter https://www.deutsche-anwaltshotline.de/haustierverfuegung zur Verfügung. Damit erhalten Sie ein rechtssicheres Dokument, das Sie nur noch ausdrucken und unterschreiben müssen.
Wo bewahre ich die Haustierverfügung am sichersten auf?
Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung einer Haustierverfügung. Allerdings sollten Sie dafür sorgen, dass man sie im Notfall auch schnell findet.
Praxistipp: Ein Zettel in der Brieftasche, wo drauf steht, dass Sie Tiere haben und wo im Notfall die Haustierverfügung zu finden ist. Helfer wissen so sofort, dass es da noch ein Tier gibt, das in der Wohnung auf sie wartet und versorgt werden muss.  
Ist es sinnvoll, zusätzlich einen Erbvertrag aufzusetzen oder eine Auflage bezüglich meines Haustieres in mein Testament aufzunehmen?
Die Haustierverfügung können Sie auch über Ihren Tod hinaus gelten lassen. Allerdings: Ihre Erben treten in Ihre Rechtsposition ein, sobald sie das Erbe antreten und dürfen dann auch Verfügungen rückgängig machen. Um die Versorgung des Tieres über den Tod hinaus zu sichern, ist es sinnvoll, das im Testament oder einem Erbvertrag zu regeln.
Darin kann z.B. einen Tierschutzverein als Erbe einsetzen und daran die Auflage geknüpft werden, dass der Verein sich liebevoll um das Tier kümmern soll. Alternativ kann auch vorzeitig ein Tiervorsorgevertrag mit diesem Verein abgeschlossen werden. Der regelt ebenfalls, dass der Verein Ihr Tier nach Ihren Tod übernimmt und sich darum kümmert. Für die entstehenden Kosten, hinterlegen Sie bereits jetzt eine bestimmte Summe, die dann auch nicht mehr Teil Ihres Erbes ist.
Kann ich mein Haustier zu meinem Erben bestimmen?
Nein, ein Tier kann in Deutschland nicht erben. Sie können aber sehr wohl Ihr Erbe an Auflagen knüpfen. Z.B., dass Ihre Erben nur dann etwas von Ihrem Vermögen bekommen, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, sich um Ihr Haustier zu kümmern.
Aber Vorsicht: Zum einen gelten bei einem Testament Formvorschriften, damit es wirksam ist. Zum anderen können Sie nicht ohne Weiteres den Pflichtteil Ihrer direkten Nachkommen streichen oder reduzieren. Wenn Sie also solche Regelungen in Ihr Testament aufnehmen wollen, sollten Sie sich vorher von einem Notar oder Anwalt beraten lassen.

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