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25.04.2024 - 15:25

 
 

Ansprechen von Kindern durch Fremde - Handlungshilfe für Eltern

(RB) Liebe Eltern, jetzt ist wieder die Jahreszeit angebrochen, in der viele Termine Ihrer Kinder in die Dunkelheit fallen. Daher sollte man jetzt nicht nur mit heller und reflektierender Kleidung auf Verkehrssicherheit achten, sondern auch die Kleinen begleiten oder zumindest in der Gruppe gehen lassen. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit von Eltern und Kindern sind hierbei Voraussetzung. Sprechen Sie – ohne die Kinder zu verängstigen – über den Unterschied zwischen „Fremden“ und „Vertrauenspersonen“ und schärfen Sie dem Nachwuchs ein, fremden Personen nicht freimütig alles zu erzählen.

 Die Polizei rät zur Vorbeugung:

  •  Bringen Sie nicht auf der Kleidung oder dem Schulranzen des Kindes von außen sichtbar seinen Namen an. Das Ansprechen des Kindes mit seinem Namen durch einen Fremden könnte zu einer Vertraulichkeit führen, die nicht gegeben ist.
  • Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen. Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt vom Vorbild. Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
  • Schicken Sie Ihr Kind - wenn möglich – gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz.
  • Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind nach „Rettungsinseln“ um, zum Beispiel ein Geschäft, in dem es die Kassiererin ansprechen kann, eine Arztpraxis, in der sich in der Anmeldung Arzthelferinnen als Ansprechpartner befinden, oder ein Mehrfamilienhaus, wo es gegebenenfalls klingeln kann. Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass ein Täter sein Vorhaben aufgibt, wenn ein Kind zum Beispiel durch Klingeln an einem Haus um Hilfe bittet.
  • Kinder müssen lernen, Distanz zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie angesprochen werden. Es darf auf keinen Fall auf Zuruf an ein Fahrzeug herantreten. Vermitteln Sie dem Kind auch, dass ein Autofahrer besser einen Erwachsenen nach dem Weg fragen sollte. Leben Sie dieses Distanzverhalten vor: Werden Sie in Begleitung Ihres Kindes von einem Autofahrer nach dem Weg gefragt, so beugen sie sich nicht aus Höflichkeit zum Fahrzeug herunter, sondern halten Sie Distanz. Ihr Kind wird sich dieses Verhalten merken und übernehmen.
  • Kinder müssen auch lernen, dass sie eine Aufforderung oder einen Zuruf ignorieren und weitergehen dürfen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auf Zuruf von Fremden nicht hören muss, und dass es nicht unhöflich ist, wenn es einfach weitergeht. Es hat ein selbstverständliches Recht auf Selbstschutz und Sicherheit. Sagen Sie dies Ihrem Kind. Die Erfahrungen der Polizei aus vielen Opfergesprächen haben gezeigt, dass Ihr Kind hierzu manchmal ausdrücklich Ihre Erlaubnis braucht.
  • Wenn Ihr Kind einmal gegen diese Regel verstoßen hat, schimpfen Sie nicht in aufgeregter Verfassung, sondern gehen Sie mit ihm die getroffenen Absprachen erneut ruhig durch. Ein verängstigtes Kind wird sich in einem Wiederholungsfall nicht mehr an Sie wenden, wenn es mit einer erregten Reaktion konfrontiert wird und vielleicht auch noch Vorwürfe erntet.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. So sollte es sich nicht scheuen, andere Erwachsene anzusprechen, um Hilfe zu bitten oder auch laut um Hilfe zu schreien. Wird es durch einen Täter bedrängt, soll es sofort weglaufen und laut schreien. Täter sind stets bestrebt unauffällig und von der Öffentlichkeit unbemerkt ihre Kontakte zum Kind aufzubauen.
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonzelle oder auch ohne Guthaben vom Handy aus die Polizei rufen kann.
  • Nehmen Sie sich täglich Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alle Erlebnisse erzählen kann, die ihm komisch vorgekommen sind oder vor denen es sich ängstigt.
  • Kinder sollen im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren, damit sie Selbstbewusstsein entwickeln können. Täter sprechen bevorzugt unsicher und unselbständig wirkende Kinder an, daher ist Selbstbewusstsein ein wirksamer Schutz.

 Im Akutfall:

  • Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde, bemühen Sie sich, zunächst Ruhe zu bewahren.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist und loben Sie es dafür, dass es sich Ihnen direkt offenbart hat.
  • Glauben Sie dem Kind und hören Sie seiner Schilderung aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“ oder ihm Vorhaltungen zu machen („aber ich habe Dir doch schon so oft gesagt, dass du das nicht machen sollst“)
  • Verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei, damit diese weitere Maßnahmen zeitnah durchführen kann. (Quelle: Polizei Bonn)
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