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19.04.2024 - 22:32

 
 

Fahrtauglichkeitsuntersuchung im Alter

(RB/ anwaltshotline.de 12.2018) Autofahrer müssen sich in einigen europäischen Ländern ab einem gewissen Alter regelmäßig einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen, wenn sie ihren Führerschein behalten wollen. In Deutschland gibt es diese Pflicht nicht. Allerdings können die Behörden auch hierzulande Senioren zur Untersuchung auffordern, wenn der Verdacht besteht, dass sie im Straßenverkehr nicht mehr sicher unterwegs sind, z.B. wenn etwas in der Richtung passiert ist. Allein das Alter ist hier allerdings kein Anlass für die Untersuchung. Was Autofahrer in diesem Fall beachten müssen und welche Konsequenzen eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung haben kann, erklären die Experten der Deutschen Anwaltshotline.
In Deutschland wird ein Vorgehen wie es in anderen europäischen Ländern üblich ist immer mal wieder diskutiert, findet aber weder in der Politik noch unter Verkehrsexperten viele Anhänger. Und das aus gutem Grund: Auch wenn Senioren Unfälle häufiger verursachen als andere Bevölkerungsgruppen, sind sie gemessen an der Gesamtbevölkerung doch eher selten in schwere Unfälle verwickelt. Sie fahren seltener, aber oft auch vorsichtiger und vorausschauender als junge Autofahrer.
Doch es gibt Ausnahmen: Wer als Berufskraftfahrer LKW oder Bus fährt, muss sich ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig ärztlich untersuchen lassen. Nur bei bestandener Untersuchung wird der entsprechende Führerschein der Klassen C oder D verlängert. Das gilt insbesondere für die Personenbeförderung.
Wer im Alter beim Autofahren auffällt, bekommt unter Umständen Post von der Führerscheinbehörde. Sie werden dann zu einer sogenannten Fahrtauglichkeitsuntersuchung aufgefordert. In solchen Fällen kommt es zunächst erstmal zu einem Gespräch, um zu klären, ob der Verdacht überhaupt berechtigt ist. Bleiben Zweifel, müssen Autofahrer sich von einem Amtsarzt, aber auch Berufs- oder Arbeitsmediziner untersuchen lassen. Das regeln §§ 11 und 46 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Wichtig: Die Untersuchung vom Hausarzt ist unzulässig.
Ob Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen oder die körperliche Beweglichkeit überprüft wird, hängt vom Einzelfall ab. Zusätzlich kann die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angefordert werden.
Kommt der Arzt zur Einschätzung, dass Sie tatsächlich nicht mehr in der Lage sind, sicher ein Auto zu führen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Die Führerscheinstelle entzieht Ihnen den Führerschein und Sie dürfen dauerhaft nicht mehr Auto selber fahren.
Oder Ihre Fahrerlaubnis wird eingeschränkt. In diesem Fall dürfen Sie nur noch Auto fahren, wenn Sie bestimmte Auflagen erfüllen.
Gegen den Bescheid der Führerscheinstelle kann Widerspruch eingelegt werden.
Bekommen Sie eine Aufforderung zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung, sollten Sie zunächst ehrlich prüfen, ob diese berechtigt sein könnte. Es kann ratsam sein, den Führerschein freiwillig abzugeben, denn die Kosten für das Verfahren tragen Sie, wenn es zu Ihren Ungunsten ausfällt.
Technische Hilfsmittel wie Einparkhilfen und Spurhalteassistenten unterstützen Sie im Auto, Fahrsicherheitskurse und bestimmte Computerspiele und Gehirntrainings schulen Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit und Konzentration und helfen die Einschränkungen des Alters auszugleichen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie noch Auto fahren oder den Führerschein lieber abgeben sollten, kann ein freiwilliger Fahrfitness-Test, der von Automobilclubs, aber vom TÜV und einzelne Fahrschulen angeboten wird, für Klarheit sorgen.

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