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26.04.2024 - 18:31

 
 

Klageregister für Musterfeststellungsklage gegen VW eröffnet

(RB/anwaltshotline.de 12.2018) Seit Ende November können sich Verbraucher der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anschließen. Wer davon profitiert, wie die Anmeldung funktioniert und wie es weiter geht, fasst die Deutsche Anwaltshotline zusammen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit dem ADAC Anfang November eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG erhoben. Jetzt hat das Bundesministerium für Justiz die Klage veröffentlicht und das Klageregister eröffnet (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Bekanntmachungen/Klagen_node). Dort können sich alle Verbraucher eintragen, die vom Diesel-Skandal betroffen sind und sich der Klage anschließen wollen. Kosten sind damit nicht verbunden. Für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage benötigen Verbraucher auch noch keinen Anwalt.
Warum sollte ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?
„Die Anmeldung beim Klageregister zur Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung. Jedenfalls dann, wenn der Verbraucher, der sich der Klage anschließt, wegen desselben Sachverhalts gegen VW vorgehen will, wie er in der Musterfeststellungsklage verhandelt wird“, erklärt Dr. Jannis Konstas, Justiziar der Deutschen Anwaltshotline AG. Außerdem trägt der Einzelne in diesem Fall kein finanzielles Risiko, weil bei einer Musterfeststellungsklage nicht der einzelne Verbraucher vor Gericht zieht, sondern große Verbraucherverbände die Klage führen.
Wer kann sich der Musterfeststellungsklage anschließen?

  • Verbraucher, die seit November 2008 ein Dieselfahrzeug mit einem Motor des Typs EA189 von VW, Audi, Škoda oder Seat gekauft haben und in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.
  • Betroffen sind Sie, wenn eine europäische Genehmigungsbehörde wie das Kraftfahrtbundesamt einen offiziellen Rückruf für Ihr Fahrzeug veröffentlicht hat.

Sie können sich der Klage nicht anschließen, wenn Sie:

  • bereits in einer Einzelklage gegen VW ein rechtskräftiges Urteil erwirkt haben.
  • einem Vergleich zugestimmt haben, der vorsieht, dass Sie in dieser Thematik nicht weiter gegen den Fahrzeugkonzern vorgehen.

Wie kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

  • Selbstständige und kostenlose Eintragung in das entsprechende Klageregister beim Bundesministerium für Justiz. (Es bleibt geöffnet bis zum Tag vor dem ersten Verhandlungstermin.) Bis dahin können Sie sich ein- und auch wieder austragen, wenn Sie es sich doch anders überlegt haben.
  • Formular ausfüllen, weitere Dokumente oder Belege brauchen Sie nicht.

Wie geht es nach der Musterfeststellungsklage weiter?
Der vzbv will feststellen lassen, dass VW Verbraucher „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat“. Folgt das Gericht diesem Antrag und verurteilt VW, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Individualklagen gegen den Autobauer wegen der Dieselproblematik Erfolg haben, weil die Gerichte das Ergebnis der Musterfeststellungsklage berücksichtigen müssen.
Den Schadenersatz müssen Autokäufer im Anschluss an das Musterfeststellungsverfahren allerdings individuell einklagen. Der vzbv kann lediglich die grundsätzliche Frage nach einem Anspruch klären lassen.
Wichtig: Das Ergebnis einer Musterfeststellungsklage ist für alle anderen Gerichte verbindlich. Das bedeutet also: Wird in diesem Verfahren festgestellt, dass VW Verbraucher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, darf ein anderes Gericht in einer späteren Individualklage die verhandelten Punkte nicht plötzlich völlig anders werten. Die Musterfeststellungsklage ist keine Sammelklage, endet also nicht mit konkreten Ergebnissen für jeden beteiligten Verbraucher.
Wird VW verurteilt, gibt es zwei mögliche Szenarien für Verbraucher:
Der Konzern bietet Vergleiche an, um viele Einzelverfahren mit hohen Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Verbraucher können einen solchen Vergleich akzeptieren. Dann müssen Sie selbst nicht prozessieren, kommen also völlig ohne Kosten zu Ihrem Recht.
Jeder betroffene Verbraucher erhebt individuell Klage, um Schadenersatz zu fordern. In diesem Fall müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. Rechtsschutzversicherte erhalten bei ihrer Versicherung Empfehlungen für gute Anwälte.
Was passiert, wenn die Klage scheitert?
Auch für die klagenden Verbände und die Verbraucher ist das Urteil der Musterfeststellungsklage verbindlich. Das bedeutet also: Wird festgestellt, dass VW nicht sittenwidrig gehandelt hat, steht das eben auch für eine individuelle Klage fest. Sie können dann auch mit einer Individualklage keinen Schadenersatz mehr einklagen. Auch für Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen hatten, wird es dann schwer werden, noch Ansprüche durchzusetzen.

VW-Musterfeststellungsklage: Meilenstein im Verbraucherschutz oder Mogelpackung im Dieselskandal?

Geschädigte müssen jetzt handeln - Verjährung droht zum 31.12.2018!
(RB 10.18) In Kooperation mit dem ADAC wird der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), vertreten durch eine eigens gegründete „anwaltliche Spezialgesellschaft“, am 01.11.2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG aufgrund des Abgasskandals einreichen. „Während die neue Klagemöglichkeit meist als großer Fortschritt für den Verbraucherschutz gefeiert wird, erweist sich die Musterfeststellungsklage für Geschädigte des Dieselskandals im Ergebnis leider als Mogelpackung“, konstatieren Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Das Ziel des Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage klingt gut. Damit soll die Rechtsdurchsetzung bei unrechtmäßigen Verhaltensweisen von Konzernen für gleichartig geschädigte Verbraucher verbessert werden.
Besitzer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189, in denen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden ist, können sich nunmehr, voraussichtlich frühestens ab Mitte November 2018, durch Anmeldung zum Klageregister der Musterfeststellungsklage anschließen. Durch die wirksame Anmeldung zum Klageregister wird die Verjährung gehemmt.
Es stellt sich die Frage, ob durch die neue Musterfeststellungsklage neben der verjährungshemmenden Wirkung tatsächlich ein Umdenken hin zu einem tatsächlich effektiven Verbraucherschutz stattgefunden hat. Nach Auffassung der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Mandanten aus dem Bereich des Dieselskandals betreut, ist dies leider mitnichten der Fall.
Die Rechtsprechung dreht sich im gesamten Bundesgebiet immer mehr zugunsten der vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer. Bundesweit geben immer mehr Gerichte den Geschädigten Recht. Eine Schadensersatzverpflichtung der Volkswagen AG wird hierbei meistens auf die Generalklausel des § 826 BGB wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung gestützt. In diesem Sinne entschieden beispielsweise das LG Hildesheim, das LG Osnabrück, das LG Offenburg, das LG Kleve, das LG Arnsberg, das LG Frankfurt (Oder), das LG Baden-Baden, das LG Karlsruhe, das LG Bochum, das LG Würzburg, und das LG Trier.
Als Negativbeispiel sticht das LG Braunschweig sehr deutlich heraus. Die durch den ADAC zusammengestellte Rechtsprechungsübersicht zur Abgasthematik (EA 189) beinhaltet insgesamt 213 Gerichtsverfahren gegen den Hersteller. Hiervon ergingen gegen VW 169 Urteile. 44 mal wurden die Klagen der Geschädigten demgegenüber durch Gerichte abgewiesen. Von diesen 44 Entscheidungen erließ das LG Braunschweig sage und schreibe 36 Urteile zugunsten der Volkswagen AG. Das Landgericht Braunschweig sieht also im Gegensatz zu den meisten anderen Gerichten in Deutschland regelmäßig keinerlei Fehlverhalten bei VW.
Wo muss die VW-Musterfeststellungsklage nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften eingereicht werden? Bei dem OLG Braunschweig! „Auch wenn bis auf einen Sonderfall noch keine Entscheidung des OLG Braunschweig zugunsten des VW-Konzerns ergangen ist, sichern sich die Landgerichte gerade bei Fällen von derart großem öffentlichen Interesse doch typischerweise beim Oberlandesgericht ab, ob ihre Rechtsprechung auch in nächster Instanz Bestand haben wird“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten. Dass ausgerechnet das OLG Braunschweig über die grundlegende Frage zu entscheiden haben wird, ob die Volkswagen AG für ihre „Tricksereien“ haftet oder nicht, ist daher nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte „äußerst unglücklich“.
Die Erfolgsaussichten der VW-Musterfeststellungsklage sind daher nicht gerade als rosig einzuschätzen. Die Entscheidung des OLG Braunschweig, ob VW auf Schadensersatz haftet oder nicht, hat jedoch bindende Wirkung. Wenn der vzbv also verliert, sind alle Betroffenen, die sich der Klage durch Eintragung im Register angeschlossen haben, an die negativen Feststellungen gebunden. Schadensersatzansprüche können sodann auch nicht mehr vor einem anderen, ggf. „verbraucherfreundlicheren“ Gericht geltend gemacht werden.
Zwar kann das Musterfeststellungsverfahren auch durch einen Vergleich beendet werden. Dass sich die Volkswagen AG auf einen Vergleich mit vielen Geschädigten einlassen wird, ist sehr unwahrscheinlich. Denn anders als in den USA hat VW in Deutschland „freiwillige“ bzw. durch den dortigen Druck der US-Regierung motivierte Entschädigungszahlungen kategorisch abgelehnt.
Der Musterfeststellungsprozess selbst wird mehrere Jahre dauern. Voraussichtlich ab Mitte November können sich Verbraucher der Musterklage anschließen. Anfang 2019 wird das Verfahren sodann in erster Instanz beim OLG Braunschweig gestartet. Nachdem viele grundlegende Fragen durch das Gericht geklärt werden müssen, ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens drei Jahren zu rechnen. Danach werden ja nach der Entscheidung des OLG Braunschweig entweder der vzbv oder die Volkswagen AG die Feststellungen mit Rechtsmitteln angreifen, sodass eine endgültige Klärung erst durch den Bundesgerichtshof herbeigeführt werden wird. Dies dürfte nochmals einige Jahre in Anspruch nehmen. Im Kapitalmarktrecht gibt es bereits seit 2005 das sog. „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz'“, um die Klagen geschädigter Anleger zu bündeln. „Man denke an den prominentesten Fall gegen die Deutsche Telekom. Dort dauert das Verfahren bereits mehr als zehn Jahre und der Kläger ist mittlerweile verstorben“, merkt Rechtsanwalt Göpfert an.
Doch damit nicht genug. Wenn das Musterverfahren sodann durch eine rechtskräftige Entscheidung nach einigen Jahren abgeschlossen ist, sind im besten Falle lediglich Vorfragen zu Gunsten des Verbrauchers geklärt. An sein Geld kommt er noch lange nicht.
Wer einen Schadenersatzanspruch individuell durchsetzen will, muss vielmehr erneut klagen. Hier hilft ihm die neue Musterfeststellungsklage überhaupt nichts. Es liegt auf der Hand, dass auch durch dieses zweistufige Verfahren der Prozess insgesamt erheblich verzögert wird und nach endgültigem Abschluss die meisten der Diesel-Fahrzeuge längst das Zeitliche gesegnet haben werden“, meint Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.
Das Fazit der Kanzlei: Die Musterfeststellungsklage erweist sich im Ergebnis für vom Dieselskandal betroffene Verbraucher leider als Mogelpackung. Wer auch vor dem Hintergrund der drohenden Fahrverbote eine schnelle Lösung erreichen will, sollte seine Ansprüche jetzt individuell geltend machen. Die Uhr tickt. Bereits mit Ablauf des 31.12.2018 werden Ansprüche gegen die Volkswagen AG verjähren und können daher nicht mehr durchgesetzt werden.

Diesel-Geschädigte: Rückgabe des Fahrzeugs besser als Nachrüstung oder Umtauschprämie

(RB 10.18) Rechtsanwalt Christian Achilles klärt zu diesem Thema auf.
Die Berliner Koalition will mit einer Einigung im Dieselstreit Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Innenstädten abwenden. Fahrzeughaltern von Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeugen sollen beim Tausch gegen ein Neufahrzeug oder ein saubereres Gebrauchtfahrzeug Umstiegsprämien der Autohersteller angeboten bekommen. Darüber hinaus sollen bei Euro5-Fahrzeugen auch Hardware-Nachrüstung mit einem SCR-System angeboten werden. Damit soll der Stickoxidausstoß auf weniger als 270 mg/km reduziert werden.
Wesentliche Autohersteller wie BMW und Opel haben Nachrüstungen bereits abgesagt. Offen sind auch Fragen, nach der wirklichen Höhe der Netto-Rabatte,  wer tatsächlich in welchem Umfang die Kosten von Nachrüstungen zu tragen hätte und welche Fahrzeuge dafür geeignet sind. Vor allem aber konzentrieren sich die Maßnahmen derzeit auf 14 hauptbetroffene Städte.
Dabei gerät schnell aus dem Blickfeld, dass Betroffene ein viel wirksameres Mittel in der Hand haben, um ihr Problem zu lösen: Die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises.
VW vertritt ebenso wie andere Autohersteller noch heute vor Gericht die Auffassung, die europäischen Abgaswerte müssten nur auf Prüfständen eingehalten werden. Das Kraftfahrtbundesamt und die Bundesregierung haben diese rechtlich falsche Auslegung zugelassen.
Das europäische Recht ist eindeutig: Nach Artikel 5 Absatz 1 der europäischen Emissions-Grundverordnung haben Hersteller Fahrzeuge so auszurüsten, dass diese unter normalen Betriebsbedingungen die Stickoxid-Grenzwerte einhalten. Die deutschen Gerichte urteilen inzwischen reihenweise, dass Durchschnittskäufer bei einem Autokauf erwarten können, dass die erworbenen Fahrzeuge die Abgaswerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im normalen Fahrbetrieb einhalten. Die meisten der in Deutschland fahrenden Euro5- und Euro6-Dieselfahrzeuge sind damit im rechtlichen Sinne mangelhaft.
Nun dürfte für die meisten Dieselbesitzer eine entscheidende Hürde darstellen, dass die kaufvertraglichen Schadens- und Rückabwicklungsansprüche gegen die Vertragshändler in aller Regel verjährt sind. Das gilt aber nicht für entsprechende Ansprüche aus Deliktsrecht. Sie können gegen Autohersteller und mit ihnen direkt verbundene Tochterunternehmen geltend gemacht werden. Geschädigte Diesel-Fahrer können deshalb ihre Fahrzeuge an VW und andere Hersteller zurückgeben und den Kaufpreis erstattet verlangen. Dabei müssen sie sich bei gebraucht erworbenen Fahrzeugen eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, die in aller Regel anteilig nach Kilometern bei unterstellter Gesamtlaufleistung von 250.000 km berechnet wird. Der sich ergebende Rückzahlungsbetrag ist fast immer deutlich günstiger als ein Verkauf des Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt. War das erworbene Fahrzeug ursprünglich neu, kann sogar die Nachlieferung eines moderneren Neufahrzeugs verlangt werden. Erste Gerichte ziehen dabei für den zwischenzeitlichen Gebrauch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung ab. Ein zwischenzeitliches Software-Update steht dem Anspruch nicht im Wege.
Entsprechende Ansprüche aus Deliktsrecht können aber nur noch bis zum Jahresende 2018 durch Einreichung einer Klage beim zuständigen Landgericht geltend gemacht werden. Angesichts der vielen Urteile, in denen Geschädigte obsiegt haben, übernehmen inzwischen bestehende Rechtsschutzversicherungen in aller Regel die Prozessrisiken. Da auch diese Klärung Zeit benötigt, gibt es für Geschädigte des Dieselskandals keinen Grund mehr zu warten. Ansprüche sollten mit anwaltlicher Hilfe jetzt geltend gemacht werden.

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