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19.04.2024 - 00:20

 
 

23. Februar 2021  Innovations- und Digitalisierungsschub für kleine und mittlere Unternehmen:Hamburg schnürt 30 Millionen Euro-Paket für „Hamburger Digitalbonus“

Ergänzend zu den laufenden und bereits abgeschlossenen Corona-Hilfsprogrammen für Unternehmen hat der Hamburger Senat heute ein weiteres Förderpaket beschlossen. Das 30 Millionen Euro starke Programm „Hamburg Digital“ richtet sich an kleine und mittelgroße Unternehmen, die ihre Digitalisierung voranbringen und die Informationssicherheit erhöhen möchten. Zusammen mit den bereits beschlossenen Maßnahmen für die Zukunftsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft wird Hamburg damit knapp 100 Mio. Euro aus eigenen Mitteln für die Innovationsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft ausgeben.

Wirtschafts- und Innovationssenator Michael Westhagemann: „Die Digitalisierung in der Wirtschaft hat sich in den vergangenen Monaten enorm beschleunigt. In vielen meiner Gespräche habe ich erfahren, dass allerdings nicht alle Unternehmerinnen und Unternehmer bei diesem Tempo mithalten können: Während sie vielfach mit den ökonomischen Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben, gilt es gleichzeitig an Morgen zu denken und sich digital so aufzustellen, dass sie in diesem Bereich gestärkt aus der Krise hervorkommen. Deshalb geben wir kleinen und mittleren Unternehmen diesen Innovationsschub, damit sie sich entsprechend ausstatten und beraten lassen können. Damit erhöhen wir den Standortfaktor für die einzelnen Unternehmen, aber auch für uns als moderne Metropole, die im Wettbewerb mit anderen Großstädten weltweit steht."

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir investieren gerade jetzt in Zukunft! Wir haben deshalb die Mittel für den geplanten Digitalbonus verdreifacht, um damit mehrere tausend Unternehmen in Hamburg zu erreichen. Gerade Kleinunternehmen brauchen jetzt Know how und jeden Euro, um die Digitalisierung im eigenen Laden voranzubringen. Ab Mitte März geht das Programm schrittweise an den Start. Zählt man alle aktuellen Innovationsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammen, kommen wir auf rund 100 Mio. Euro aus Hamburger Mitteln, die wir von 2020 bis 2022 in die Innovationsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft investieren. Zweiter Schwerpunkt ist natürlich die Digitalisierung. Wir geben mit dem Digitalbonus dem Digitalisierungsschub in unserer Stadt noch mehr finanzielle Schubkraft. Zählt man unsere Maßnahmen für Digitalisierung auch im städtischen Kontext zusammen, geben wir in den Jahren 2020 bis 2022 mehr als 200 Mio. Euro aus Corona-Mitteln für Digitalisierung aus – inklusive der heute beschlossenen 30 Mio. Euro für den sogenannten Digitalbonus. Damit fördern wir bisher vor allem Maßnahmen in der Verwaltung, wie zum Beispiel digitale Lehre an unseren Hochschulen, mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler oder IT- Ausstattung bei Polizei und Feuerwehr - auch das bewirkt weitere Konjunkturimpulse!“

Im Zeitalter der beschleunigten digitalen Transformation benötigen alle Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen können. Gleichzeitig muss die Informationssicherheit in ausreichendem Maße gewährleistet sein, um den zunehmenden Bedrohungen gerecht zu werden und Barrieren zur Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle und Prozesse in den Unternehmen abzubauen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen des Handwerks stellt das eine große Herausforderung dar, weshalb die notwendigen Investitionsentscheidungen oftmals aufgeschoben werden. Hier setzt das Programm „Hamburg Digital“ an. Es ergänzt sinnvoll die vorhandenen digitalisierungsbezogenen Förderinstrumente der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) sowie das Bundesförderprogramm „Digital Jetzt.“

Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ wurde in enger Zusammenarbeit mit der Handwerks- und der Handelskammer entwickelt und in Kooperation mit dem Mittelstandskompetenzzentrum durchgeführt.

Prof. Norbert Aust, Präses der Handelskammer Hamburg: „Unser Leitsatz lautet: Mit Innovation aus der Krise! Hier setzt das Programm ‚Hamburg digital‘ an. Kleinere und mittlere Unternehmen erhalten die dringend erforderliche Unterstützung für ihre digitale und innovative Transformation. Gerade die Corona-Krise hat die Notwendigkeit digitaler Leistungsangebote aufgezeigt. Digitale Lösungen sind aktuell für viele Unternehmen der einzige Weg, eigenes Geld zu erwirtschaften. Als Handelskammer freuen wir uns, dass unsere langjährige Forderung für einen ‚Digitalbonus‘ nach dem Vorbild anderer Bundesländer endlich für die Hamburger Wirtschaft umgesetzt wurde.“

Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Es ist gut, dass das Programm jetzt endlich startet. Ich hoffe, dass die Mittel ausreichen, damit möglichst viele kleine Handwerksbetriebe nun einfacher mit ihren Digitalisierungsvorhaben loslegen, beziehungsweise diese jetzt noch gezielter vorantreiben können. Besonders die kleinen Betriebe benötigen gerade in dieser Zeit Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung. Dabei sind die Optimierung digitaler Betriebsprozesse und die Online-Vermarktung nur erste Schritte, die die meisten auch bereits gehen. Aber auch Remote-Schadensbegutachtungen per Video und Drohne etwa sowie Formate der virtuellen Kundenberatung werden immer wichtiger. Das Hamburger Handwerk ist zum großen Digitalisierungsschub bereit.“

„Hamburg Digital“ wird in zwei separaten, aufeinander aufbauenden Programmodulen angeboten. Die beiden Module müssen separat beantragt werden. Dabei ist es grundsätzlich möglich, nur eines zu beantragen. Der vorgesehene Regelfall ist allerdings, dass Unternehmen beide Module aufeinander folgend nutzen.

Modul: „Digital Check“

In diesem Modul werden mit bis zu 5.000 Euro Beratungen mit dem Ziel von Realisierungskonzepten gefördert. In dem Konzept müssen zumindest der Inhalt der unternehmensspezifisch entwickelten Maßnahmen, die damit angestrebten Ziele, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen und Investitionen sowie ein Umsetzungszeitplan enthalten sein.

Modul: „Digital Invest“

Die förderfähigen Investitionen umfassen bis zu 17.000 Euro für Hard- und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

Die konkreten Förderquoten liegen bei 50 Prozent für den „Digital Check“ und bei 30 Prozent für den Investitionszuschuss „Digital Invest“.

Das Programm startet am 15. März 2021 und läuft zunächst bis zum Jahresende 2022. Beantragt werden kann die Förderung nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bei der IFB Hamburg.

Ausführliche Informationen zu den Förderkonditionen wird es in Kürze unter www.ifbhh.de geben.

Zusätzlich zu dem Programm „Hamburg digital“ wird der IFB-Innovationsfonds um weitere 10 Millionen Euro aufgestockt, damit die Innovationsförderung der IFB in angemessenem Umfang einen konjunkturbelebenden Beitrag leisten kann. Der 2013 bei der IFB errichtete Innovationsfonds verfügt mit dieser Aufstockung im Jahr 2021 über ein Volumen von 20 Millionen Euro. Darüber werden die IFB-Programme zur Innovationsförderung finanziell unterlegt, die das gesamte Spektrum von der Vorgründungsförderung über die Frühphasenförderung bis zur Förderung von FuE-Projekten bestehender Unternehmen abdecken. Die Innovationsförderung umfasst Zuschussförderung, darlehensbasierte Förderung und Förderung durch Beteiligungskapital. Die Förderprogramme stehen allen innovativen Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmen offen.

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Mit dem Förderprogramm Hamburg Digital unterstützen wir Unternehmen und Unternehmende, die mitten in der Corona-Krise in die Zukunft investieren wollen. Dabei erreichen wir durch unsere beiden Fördermodule eine Förderquote in Höhe von bis zu 50 Prozent der Ausgaben. Die Unternehmen können damit ihre Informationssicherheit verbessern oder den digitalen Wandel einleiten. Mit diesem Förderprogramm und der Aufstockung des Innovationsfonds, mit dem wir im Vorjahr insgesamt Förderung in Höhe von 18 Mio. Euro bewilligen konnten, stärken wir weiterhin zielgerichtet den Innovationsstandort Hamburg.“

16.10.2020 Mehr Hilfen für kleine Hamburger Mittelständler: Maximale Fördersumme des Corona Recovery Fonds auf 800.000 Euro erhöht


Der Corona Recovery Fonds (CRF) bietet Risikokapitalfinanzierungen für innovative Start-ups und wachstumsorientierte, kleine Mittelständler, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Mit Beschluss der Wirtschaftsbehörde vom 14. Oktober 2020 wurde die maximale Förderung je Unternehmen auf 800.000 Euro erhöht.

Über den CRF, dem Säule-II-Vehikel der Freien und Hansestadt Hamburg, werden innovative Start-ups und wachstumsorientierte kleine Mittelständler mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg gefördert. Exit-orientierten Start-ups stellt die IFB Innovationsstarter GmbH, eine Tochter der Hamburgischen Investitions- und Förderbank, stille Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro zur Verfügung. Bei Nicht-Exit-orientierten Start-ups und sonstigen kleinen mittelständischen Unternehmen erfolgt die Förderung, ebenfalls in Form von stillen Beteiligungen, über die Beteiligungsgesellschaft Hamburg (BTG Hamburg). Hier wurde die maximale Förderhöhe nun von 250.000 Euro auf 800.000 Euro erhöht. Insgesamt stehen für das Programm bis zu 50 Mio. Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.

Senator Michael Westhagemann: „Start-ups sind auf Investorengelder angewiesen. Aber in Krisenzeiten wird das Einwerben von Finanzierungsrunden erfahrungsgemäß schwieriger. Hier greift unser Corona Recovery Fonds, mit dem wir vermeiden wollen, dass die jungen, innovativen Unternehmen ihre Ziele verfehlen oder sogar krisenbedingt scheitern. Mit dieser Förderung wollen wir die lebendige Start-up-Szene unterstützen – und stärken damit gleichzeitig den Wirtschafts- und Innovationsstandort Hamburg. Und wir unterstützen zielgerichtet die Zukunftsfähigkeit und die wirtschaftliche Vielfalt der Hansestadt Hamburg.“

Senator Dr. Andreas Dressel: „Der Corona Recovery Fonds ist ein wichtiger Bestandteil unseres breit gespannten Hamburger Schutzschirms für Unternehmen und Institutionen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Mit dem nun erhöhten Fördervolumen können zukünftig noch weitere Firmen unterstützt werden. Ein nächster weiterer Baustein unseres Schutzschirms wird der Hamburger Stabilisierungsfonds, den wir in den nächsten Wochen an den Start bringen werden.“

6.10.2020 Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Schausteller auch für das gesamte Jahr 2021

(RB/Senat HH 10.2020) Heizpilze in der Außengastronomie ab dem Frühjahr auf öffentlichem Grund verboten – Hamburgweit einheitliche Lösung erlaubt Gastwirten das Aufstellen in diesem Herbst und Winter

Der Hamburger Senat hat entschieden, auch im Jahr 2021 keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie sowie für Schausteller zu erheben sowie in den kommenden Monaten das Aufstellen von Heizwärmern zu ermöglichen. Besucherinnen und Besucher der Gastronomie sollen so ermuntert werden, aus Infektionsschutzgründen auch in der kalten Jahreszeit draußen zu essen und zu trinken. Die zeitlich befristete Lösung bis zum 2. Mai 2021 beinhaltet außerdem einen Klimabonus für die Gastronomen, die im besagten Zeitraum auf das Aufstellen von Heizwärmern im Außenbereich verzichten. Die durch die Sonderregelung entstehenden Einnahmeausfälle der Bezirke werden erstattet.

Es besteht weiterhin ein hohes Interesse, dass Unternehmen des Gastronomie- und Schaustellergewerbes aus eigener Geschäftstätigkeit Erträge erwirtschaften können, die ihren Fortbestand sichern. Für Gastronomiebetriebe sind hierbei die Möglichkeiten zur Nutzung von Außenbereichen, insbesondere auch von öffentlichen Wegeflächen, von besonderer Bedeutung. Die Gründe zur finanziellen Entlastung der Betriebe durch Gebührenfreiheit für die notwendigen Sondernutzungserlaubnisse bestehen auch über den bisher vorgesehenen Schlusstermin 31. Dezember 2020 fort.

Damit die Angebote der Außengastronomie in der kälteren Jahreszeit für die Gäste nicht zu stark an Attraktivität verlieren, sollen zudem Geräte zur Beheizung der gastronomischen Außenflächen, so genannte Heizpilze, befristet im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 2. Mai 2021 hamburgweit einheitlich ermöglicht werden. Für den Fall, dass die Betriebe während dieses Zeitraums vollständig auf den Einsatz solcher Heizpilze verzichten, ist ein Anreiz in der Form vorgesehen, dass ihre im Jahr 2022 zu zahlenden Gebühren für Zwecke der Außengastronomie in Form eines „Klimabonus“ teilweise erlassen werden .

Bezirkssenatorin Katharina Fegebank: „Ich bin froh, dass wir eine einheitliche Lösung für ganz Hamburg gefunden haben. Damit können Gastronominnen und Gastronomen individuell entscheiden, ob sie ihren Gästen beim Aufenthalt im Freien in den kommenden Monaten Heizpilze anbieten möchten oder nicht. Klar ist aber auch: wir dürfen dauerhaft nicht die eine Krise gegen die andere ausspielen. Klimaschutz bleibt die größte Menschheitsaufgabe. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir gleichzeitig ein hamburgweites Verbot von Heizpilzen in der Außengastronomie auf öffentlichem Grund ab Mai kommenden Jahres beschlossen haben.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Den Gastronomen und Schaustellern konnten wir durch die gebührenfreien Sondernutzungen im öffentlichen Raum in diesem Jahr sehr helfen. Doch wir sind nicht über den Berg – gerade in der Gastronomie und bei den Schaustellern. Deshalb wollen wir diese Regelung noch einmal bis zum 31. Dezember 2021 verlängern und den Bezirken die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle erstatten. Mehr gebührenfreie Außengastronomie und Verkaufsstände von Schaustellern überall in der Stadt sind die richtige Antwort für die, die Einbußen haben. Und sie sind auch ein Mehrwert für die Stadt.“

Martin Bill, Staatsrat der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende: „Mit der Verlängerung der gebührenfreien Sondernutzung von öffentlichen Wegen für die Außengastronomie helfen wir Gastronominnen und Gastronomen in Corona-Zeiten. Die Regelung ermöglicht es den Gästen im Herbst draußen sicher zu sitzen, Abstand zu wahren und damit zum Bestand der Gastronomie beizutragen. Gastronominnen und Gastronomen, die bei der Bewirtung im Außenbereich bis zum kommenden Mai auf Heizgeräte verzichten, sollen dafür einen finanziellen Klimabonus in Form eines Gebührenerlasses erhalten. Ab Mai 2021 sollen klimaschädliche Heizgeräte im Außenbereich dann nicht mehr zugelassen werden.“

Gesetz zur Insolvenzaussetzung wird bis zum 31.12.2020 verlängert

Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Darum wird das Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Der Bundesrat hat die nachstehende Gesetzesänderung gebilligt.

……Vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist allein die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung nach Maßgabe des Absatzes 1 ausgesetzt.“ 

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit?

Durch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollen antragspflichtige Unternehmen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren, insbesondere unter Inanspruchnahme der bereitzustellenden staatlichen Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden.

Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen gewährte neue Kredite sollen nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung angesehen werden. Ihre Besicherung und eine bis zum 30. September 2023 erfolgende Rückgewähr sollen zudem als nicht gläubigerbenachteiligend gelten. Dies soll auch für Gesellschafterdarlehen gelten, nicht jedoch für deren Besicherung. Zudem sollen die neu gewährten Gesellschafterdarlehen vorübergehend nicht nachrangig sein. 

Zudem wird geregelt, dass während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erfolgende Leistungen an Vertragspartner nur eingeschränkt anfechtbar sind. Die Beschränkung der Anfechtungsrisiken soll eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen zu den von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen unterstützen.

Der Unterschied zur Aussetzung bis zum 30.09.2020: 

Diese Verlängerung gilt nur für Unternehmen, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen besteht bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, werden diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung mit einbezogen. Die Zahlungsunfähigkeit muss zwingend auch heute weiterhin zur Antragspflicht führen. Ansonsten würde jeder zahlungsfähige für 100 T EUR shoppen gehen können (= Eingehungsbetrug). Ralf Klein ( Betriebswirt) www.frtg-essen.de

15.9.2020 Senat bringt Stabilisierungsfonds für Hamburger Unternehmen auf den Weg

(RB 09.2020) Ergänzend zu den bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundes im Rahmen der Corona-Pandemie hat der Senat heute den Gesetzentwurf für einen „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ beschlossen. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Milliarde Euro sollen mittelständische Unternehmen unterstützt werden, die sich wegen der Pandemie aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf Hamburg hätten. 

Als konkrete Stützungsinstrumente sind Rekapitalisierungen in Form von stillen Beteiligungen vorgesehen, die auch mit anderen Sicherheitsleistungen kombiniert werden können (z. B. Bürgschaften). Eine unternehmerische Einflussnahme auf die zu stützenden Unternehmen strebt der Senat hierbei nicht an. Das entsprechende Antragsverfahren wird aktuell vorbereitet und soll nach den Beschlüssen der Bürgerschaft noch im Herbst 2020 gestartet werden.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Hamburger Senat kämpft weiter mit ganzer Kraft für Unternehmen und Arbeitsplätze in unserer Stadt. Der Senat hat bei akuten Liquiditätsschwierigkeiten konkret und schnell helfen können, z. B. durch die Soforthilfen, durch Miet- und Steuerstundungen und durch ein umfassendes Kreditprogramm. Da viele mittelständische Unternehmen aber bei fortschreitender Krise auch eigenkapitelseitig bestandsgefährdend unter Druck geraten, wollen wir mit dem „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ eine ganz wichtige Förderlücke schließen. Wir haben dazu viele Hinweise aus der Wirtschaft aufgenommen und sind uns sicher, dass wir mit vorübergehenden Kapitalbeteiligungen mithelfen können, im arbeitsplatzintensiven Hamburger Mittelstand gefährdete Unternehmen zu retten.“

Wirtschafts- und Innovationssenator Michael Westhagemann: „Ich bin regelmäßig im Gespräch mit den Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften und mache mir ein Bild von der Situation in den unterschiedlichen Branchen. Klar ist, dass trotz unserer unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen Unternehmen in nahezu allen Bereichen der Realwirtschaft unverschuldet in Liquiditätsengpässe geraten können - und dadurch sogar in eine existenzbedrohende Situation. Mit diesem Fonds wollen wir mittelgroße Unternehmen stabilisieren, bei denen andere Hilfen nicht mehr greifen. Durch stille Beteiligungen sollen sie wieder Fremdkapital einwerben können. Mit diesen vorübergehenden Kapitalmaßnahmen haben wir die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Hamburg im Blick. Wer die Hilfe in Anspruch nimmt, kann sich sicher sein, dass es keine unternehmerische Einflussnahme geben wird.“

Der „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ ist das größte eigene Hamburger Förderinstrument und Teil eines umfassenden Konjunktur- und Wachstumsprogramms des Senats, an dem sich viele Behörden und Institutionen beteiligen. In Kürze wird die Hamburgische Bürgerschaft dazu einen Bericht zum Stand der Maßnahmen erhalten.

Zum Hintergrund
In dieser Situation, in der Unternehmen unverschuldet auf Grund der Corona-Situation nun auch kapitalseitig unter Druck geraten, kann Hamburg - wie der Bund das auch tut – durch vorübergehende Kapitalbeteiligungen die Situation entspannen. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds soll bei mittelgroßen Unternehmen Anwendung finden und diese mit vorübergehenden Kapitalbeteiligungen und Sicherheitsleistungen unterstützen. Konkret geht es dabei im Wesentlichen um Unternehmen mit

a) einer Bilanzsumme in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 43 Millionen Euro,
b) Umsatzerlösen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro,
c) mehr als 50 Beschäftigten und höchstens 249 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt
(davon müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein).

Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro soll sich grundsätzlich an Unternehmen wenden, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte, sich Corona-bedingt aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Mindestvolumen pro Fall soll nach aktueller Planung bei 800.000 Euro liegen.

Hilfen für Gastronomen und Schausteller

(RB 06-2020) Finanzbehörde und Wirtschaftsbehörde haben mit den Bezirksamtsleitungen weitere Hilfsmaßnahmen für Gastronomen und Schausteller vereinbart. So sollen die örtlich zuständigen Bezirksämter unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse sowie unter Beachtung des Infektionsschutzes und der Maßgaben der Corona-Eindämmungsverordnung bis 31.12.2020 auf Antrag weitere Sondernutzungserlaubnisse zur Inanspruchnahme geeigneter öffentlicher Flächen für Außengastronomie und Schausteller erteilen. Gastronomen und Schausteller müssen für Sondernutzungserlaubnisse zur Inanspruchnahme des öffentlichen Raums bis zum 31.12.2020 auf Antrag unter Darlegung ihrer Verhältnisse keine Gebühren. So können, wo es passt, Gastronomiebetriebe zusätzliche Außengastronomieflächen beantragen. Auch Schausteller, für die sich angesichts abgesagter Volksfeste nicht selten Existenzfragen stellen, können nach sorgfältiger Prüfung Sondernutzungserlaubnisse für geeignete Flächen im öffentlichen Raum erhalten. Dies kann auch einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Raum leisten. Auch die Hamburgerinnen und Hamburger, die in diesem Jahr nicht wie gewohnt verreisen können und deshalb Urlaub zu Hause machen, werden von dieser Attraktivitätssteigerung und den zusätzlichen Angeboten im Freien profitieren. Die Finanzbehörde wird den Bezirken die entsprechenden Verluste bei den Gebühreneinnahmen aus zentralen Corona-Mitteln des Haushalts erstatten.

Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet v. 10.7.2020

– Gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startet heute. Ab heute können sich u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Folgen der Corona-Pandemie sind eine Belastung für unsere Wirtschaft. Deshalb weiten wir die Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen aus. Rund 25 Mrd. Euro stellt die Bundesregierung nun bereit, um ihnen und ihren Beschäftigten durch diese schwierige Zeit zu helfen. Damit ist es der größte Einzelposten des Konjunkturpakets. Unsere Überbrückungshilfe ermöglicht es diesen Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffenen sind, bald wieder durchzustarten. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Besonders wichtig ist mir, dass wir nun auch für gemeinnützige Organisationen Unterstützung bereitstellen.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Vom Beschluss der Überbrückungshilfe bis zur Freischaltung des Online-Antrags sind nur rund drei Wochen vergangen. Ich habe zu Beginn der Corona-Pandemie angekündigt, dass wir die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen und dieses Versprechen halten wir. Das war nur durch gute und enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern möglich. Ich freue mich sehr, dass wir mit unserem Digitalisierungsvorhaben zügig vorankommen und damit denen das Leben erleichtern können, die besonders unter der Krise leiden.“

Hamburgs Senator für Wirtschaft und Innovation Michael Westhagemann: „Mit der Überbrückungshilfe haben wir es in einem gemeinsamen Kraftakt von Ländern und Bund geschafft, ein weiteres dringend benötigtes Instrument zu schaffen, dass gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft die Folgen der COVID19-Pandemie zu bewältigen. Mit dem volldigitalisierten Antrags- und Bearbeitungssystem haben die IT-Entwickler ein gut handhabbares System geschaffen, über das die Hilfen schnell abgewickelt werden können, damit die Gelder auch zügig da ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Mein Dank gilt vor allem all denen, die im Hintergrund beim Bund, den Ländern und den IT-Dienstleistern unermüdlich daran gearbeitet haben, dass alles rechtzeitig unter Dach und Fach ist. Gemeinsam können wir die Folgen der wirtschaftlichen Probleme bewältigen.“

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel: „Nach der erfolgreichen Soforthilfe im Frühjahr ist die nun startende Überbrückungshilfe ein unverzichtbares Instrument, damit notleitende Unternehmen durch den Corona-Sommer kommen. Wichtig ist dabei, dass die Überbrückungshilfe auch hilft, dass Sozialunternehmen, Not-Profit-Organisationen und ähnliche durch die Krise kommen. Wir wollen erreichen, dass auch unsere lebendige Zivilgesellschaft die Corona-Krise überlebt. Damit die Überbrückungshilfe an den Mann und an die Frau kommt, wird es in den nächsten Wochen entscheidend auf die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ankommen. Ein großer Dank an beide Berufsstände, dass sie sich hier so kurzfristig und unbürokratisch einbringen. Beide Berufsstände haben angekündigt, dass trotz hohen Arbeitspensums kein Hilfesuchender abgewiesen werden soll. Über die Kammern und Verbände werden wir sicherstellen, dass im engen Dialog mit den Behörden eventuelle Fragen schnell geklärt werden können.“

Die Überbrückungshilfen werden durch die Länder administriert. Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern geschlossen haben. Hamburg hat die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert. Bayern hat bei der Digitalisierung des Antragsverfahrens mitgewirkt. Mit der Verwaltungsvereinbarung und den dazugehörigen Vollzugshinweisen sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit in den nächsten Tagen die Anträge auf Überbrückungshilfe über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden können. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die Antragsplattform mit digitalen Fachverfahren in den Ländern als gemeinsames Bund-Länder-Projekt im Themenfeld Forschung und Förderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit finanziellen Mitteln. Wesentliche Vorarbeiten wurden dabei vom Freistaat Bayern eingebracht. Bayern ist Mit-Federführer im Themenfeld „Forschung und Förderung“. Dadurch wird ein bundesweit einheitlicher Online-Antragsprozess mit einer sicheren und medienbruchfreien Weiterleitung der Antragsdaten sowie einer schnellen Bearbeitung gewährleistet. gewährleistet.

Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

  1. Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.

Durch die Bezugnahme auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird gewährleistet, dass mittelständische Unternehmen ohne Begrenzung der Zahl der Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen können, soweit ihr Umsatz nicht 50 Mio. Euro bzw. ihre Bilanzsumme nicht 43 Mio. Euro übersteigt.

  1. Umfang der Überbrückungshilfe: Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die Corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,

- 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,

- 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die Liste der förderfähigen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 % der Fixkosten geltend gemacht werden. Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, können Reisebüros auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

  1. Antragstellung und Nachweise: Die Antragstellung wird in einem digitalen Verfahren ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt. Die Kosten dafür können ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden. Der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüft im Rahmen der Antragstellung die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten.

Sofern der beantragte Betrag der Überbrückungshilfe nicht höher als 15.000 Euro für drei Monate ist, kann der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung vornehmen. Trotzdem sollten Antragsteller, die nur sehr geringe betriebliche Fixkosten haben, prüfen, ob sich für sie die Beauftragung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers tatsächlich lohnt.

  1. Auszahlung über die Länder: Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen.
  1. Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
  1. Verhältnis zu anderen Hilfen: Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe. 

Hamburg Kredit Liquidität der städtischen Förderbank IFB geht an den Start

Kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, wird mit dem Hamburg Kredit Liquidität (HKL) ein neuer finanzieller Spielraum eröffnet. Das zinsgünstige Darlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) soll helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen genutzt werden. Neben kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern richtet sich der Hamburg Kredit Liquidität an Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer sowie gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen und Vereine, die über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen. Mit diesem Adressatenkreis schließt das Programm eine wichtige Förderlücke. Der Hamburg-Kredit Liquidität wird von der IFB Hamburg in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) im sogenannten Hausbankenverfahren vergeben und heute auf der Internetseite der IFB Hamburg veröffentlicht. Interessenten können den Kredit über ihre jeweilige Hausbank beantragen. Der Zinssatz liegt bei 1% mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren und ist mit 90 bis 100 Prozent durch die BG besichert. Im Hamburger Haushalt ist ein Garantierahmen von 300 Mio. Euro für dieses Kreditprogramm vorgesehen, was die Dimension dieser Fördermaßnahme unterstreicht. Damit schließt sich der Hamburg-Kredit Liquidität nahtlos an die Hamburger Corona Sofort Hilfe an, bei der eine Antragstellung noch bis zum 31.05.2020 möglich ist und bereits rd. 500 Mio. € zugesagt werden konnten. Darüber hinaus wurde die Förderung für Start Ups mit dem Förderprogramm „HCS InnoStartup“ bis zum 30.06.2020 verlängert. Hierdurch können innovative Startups eine weitere Unterstützung in Form von zusätzlichen, bedingt rückzahlbaren Zuschüssen erhalten.

„Der Hamburg Kredit Liquidität ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse von kleinen, mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen, die nur begrenzt Rücklagen bilden können“, erklärt Finanzsenator Andreas Dressel. „Sie leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag und schaffen wirtschaftliche Vielfalt in der Stadt. Wir sorgen mit dem HKL dafür, dass sie das auch nach der Krise wieder erfolgreich tun können.“

„Die wirtschaftliche Vielfalt der Stadt Hamburg ist eine Stärke, die uns als Standort für viele Branchen attraktiv macht. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern“, erklärt Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. „Jeder, der dazu in guten Zeiten einen Beitrag leistet, kann sich jetzt auch darauf verlassen, dass wir in schlechten Zeiten an seiner Seite stehen – ob Solo-Selbständige, kleine oder mittlere Unternehmen.“

„Jenseits der KfW-Kredite wird der Hamburg Kredit Liquidität für viele Kleinunternehmen eine wichtige Förderlücke schließen. Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass wir bei gemeinnützigen Organisationen und Institutionen einen riesigen Unterstützungsbedarf haben. Deshalb ist der Liquiditätskredit auch auf deren Bedarf besonders zugeschnitten. Gerade diese Institutionen sind für das soziale Hamburg unverzichtbar – mit unseren Förderungen helfen wir, dass das so bleibt“, so Finanzsenator Dressel.

Kultursenator Dr. Carsten Brosda: „Mit dem neuen Unterstützungsangebot der IFB wollen wir auch Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Kreativen die Möglichkeit geben, trotz wegbrechender Einnahmen weiter tätig zu sein. Dies ist die Voraussetzung dafür, die kulturelle Vielfalt zu erhalten, die Hamburg wesentlich ausmacht. Es ist gut, dass auch der Bund an Programmen arbeitet, mit denen Kunst und Kultur geholfen werden kann und wir werden die Hilfen so weiterentwickeln, dass sich die unterschiedlichen Hilfen gut ergänzen. Zudem müssen wir gemeinsam Wege finden, wie Kultur auch unter den Bedingungen von Corona wieder stattfinden kann.“

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der IFB Hamburg erklärte dazu: „Nachdem wir mit der HCS der Hamburger Wirtschaft mit einem beachtlichen dreistelligen Millionenvolumen helfen konnten, wird der Hamburg-Kredit Liquidität eine ähnliche Größenordnung erreichen und eine Breitenwirkung entfalten.“

Jörg Finnern, Geschäftsführer der Bürgschaftsgemeinschaft ergänzt: „Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Schulterschluss der Banken am Finanzplatz Hamburg mit den Kunden gelungen ist. Die BG und IFB Hamburg sowie die Hausbanken leisten einen Beitrag, damit wir alle gemeinsam diese Krise gut durchstehen.“

Dr. Harald Vogelsang, Vorsitzender des Finanzplatz Hamburg sagte dazu: "Die Banken am Finanzplatz Hamburg begrüßen den Hamburg Kredit Liquidität. Wir freuen uns, dass hier auch ein Blick auf die Unternehmen geworfen wurde, die mit den bisherigen Fördermöglichkeiten nicht unterstützt werden konnten. Durch die gemeinsame Verantwortung von Förderbank, Hausbank und Unternehmern sind wir im Gleichklang ausgerichtet, den Hamburger Wirtschaftsraum wirksam bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Im Schulterschluss mit der Finanzbehörde und den Förderinstituten stehen die Hamburger Banken fest an der Seite der Hamburger und leisten ihren Beitrag, damit wir alle gemeinsam diese Krise gut durchstehen."

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Neue Betrugsmasche bei Hamburger Corona Soforthilfe – IFB Hamburg warnt vor gefälschten Mails

RB 4.5.2020 Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hat heute Morgen einen neuen Betrugsversuch im Zusammenhang mit der Hamburger Corona Soforthilfe festgestellt und zur Anzeige gebracht. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes laufen bereits.

Über eine am Wochenende in Panama neu registrierte Domain („pbebacorona-zuschussabebp[at]pbebaifbhh.de.com“) verschicken Betrüger augenscheinlich seit den Morgenstunden des 04. Mai 2020 E-Mails an Hamburger Unternehmen und Solo-Selbständige, die diese zur Herausgabe vertraulicher Informationen auffordern, darunter Antragsdaten, Fördersummen und Kontonummern. Der Betrugsmail ist ein gefälschtes, nicht personalisiertes Belehrungsschreiben beigefügt.

Die IFB Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass sie Antragsteller und Empfänger der Corona Soforthilfe aktuell keinesfalls per Mail auffordert, ihre Antragsdaten oder wesentliche Teile davon, wie beispielsweise Auszahlungsbeträge, nochmals zu übermitteln oder gar erhaltene Zuschüsse zurückzuzahlen. Die Kommunikation zwischen Antragstellern und dem Institut erfolgt ausschließlich über personalisierte Bescheide und Kommunikationswege.

Es wird eindringlich davor gewarnt, auf diese gefälschten Anschreiben zu reagieren und Kontodaten mitzuteilen. Im Gegensatz zum ersten Betrugsversuch zu Ostern setzt die aktuelle Masche nicht bei der Beantragung von Hilfsgeldern an, sondern zielt direkt auf die Antragsteller ab. Ob es bereits Opfer des erneuten Betrugsversuchs gibt, ist derzeit noch unklar. Die IFB Hamburg informiert durch einen Warnhinweis auf ihrer Website und klärt Unternehmen und Solo-Selbständige, die Hilfen in Anspruch genommen haben, auf. Solo-Selbständige und Unternehmen, die eine verdächtige Mail mit dem beschriebenen Inhalt erhalten haben, werden gebeten, diese an upfrvHCS.Einwandvrfpu[at]upfrvifbhh.de weiterzuleiten.

„Es ist erschreckend, mit welchen kriminellen Ansätzen Betrüger aus aller Welt versuchen, die wirtschaftliche Notlage auszunutzen, und sich an hilfsbedürftigen Selbstständigen und Unternehmen bereichern wollen“, erklärt Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. „Dank der hohen Sicherheitsvorkehrungen und schnellen Reaktion aller Beteiligten ist es hoffentlich auch in diesem Fall gelungen, Schaden abzuwenden.“ 

Meldung vom 16.4.2020

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hebt den Antragsstopp für die Corona-Soforthilfe von Bund und Land wieder auf.

Nachdem am gestrigen Tag die Antragstellung und Vergabe von Hilfsgeldern aufgrund eines Betrugsversuchs ausgesetzt worden war, haben Solo-Selbstständige und kleine Unternehmer ab sofort wieder die Möglichkeit, die dringend benötigten Hilfsgelder zu beantragen. Mit den Auszahlungen soll voraussichtlich ab kommender Woche ebenfalls wieder begonnen werden.

Aufgrund des Betrugsversuchs verstärkt die IFB Hamburg die bereits bestehenden Sicherheitsvorkehrungen noch einmal. Im Rahmen der Antragsstellung sind ab sofort zusätzliche Dokumente verpflichtend einzureichen. Außerdem soll jeder Antrag künftig über ein weiteres Identifizierungsverfahren geprüft werden.

„Unsere Förderbank IFB trifft lageangepasst die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen - das hat uns auch gestern in der Reaktion geholfen. Nun haben wir unser schon vorher gut geknüpftes Sicherheitsnetz nach dem Betrugsversuch noch enger gezogen“, erklärt Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. „Wir bedauern, dass die Antragstellung dadurch für den Einzelnen aufwendiger wird, aber nur so können wir dafür sorgen, dass das Geld wirklich dort landet, wo es dringend benötigt wird.“

Nach derzeitigem Stand geht die IFB Hamburg nach wie vor davon aus, dass es im Zusammenhang mit der gestern entdeckten gefälschten Webseite nicht zu Auszahlungen gekommen ist.

 

Hamburger Schutzschirm wird weiter aufgespannt

#CoronaHH: Hamburger Schutzschirm wird weiter aufgespannt – Garantien für die Förderbank IFB werden um 400 Mio. Euro angehoben – Hamburger Corona Soforthilfe startklar und ausgeweitet

Der Hamburger Schutzschirm für Corona-betroffene Unternehmen, Institutionen, Solo-Selbständige und Künstlerinnen und Künstler wird weiter aufgespannt: Höchste Priorität hat die Sicherstellung der Liquidität und die Vermeidung von Insolvenzen. Im Rahmen des Maßnahmenpakets des Hamburger Schutzschirmes soll die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg in Ergänzung der Fördermaßnahmen des Bundes und der KfW eigene Unterstützungsmaßnahmen unter anderem in Form von Soforthilfen und Darlehen anbieten. Der Senat hat hierzu heute in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Kreditermächtigung für die IFB um 400 Mio. Euro auf 860 Mio. Euro beschlossen, welche noch der Zustimmung der Bürgerschaft bedarf.

Schwerpunkt ist dabei zum einen die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS), die mit direkten Zuschüssen arbeitet und die beschlossenen Soforthilfen des Bundes zielgerichtet ergänzt. Diese Soforthilfe ist nunmehr startklar: Die Förderrichtlinie und die Inhalte des Antragsformulars stehen nach der bis in den Freitag hinein laufenden Abstimmung mit der Bundesförderung jetzt fest. Ab Montag kann komplett digital die Beantragung auf der Homepage der IFB beginnen. Wer sich auf die digitale Beantragung ab Montag schon vorbereiten will, kann schon heute Abend unter www.ifbhh.de die Förderrichtlinie und die Inhalte des Antragsformulars (noch nicht der Antrag selbst!) abrufen. Hamburger Zuschussmittel sind zuzüglich der bis 10 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) begrenzten Bundesmittel:

 

Hamburg

Bund

Gesamt bis zu

Solo-Selbständige

2.500 €

9.000 €

11.500 €

1-5 Mitarbeiter

5.000 €

9.000 €

14.000 €

6-10 Mitarbeiter

5.000 €

15.000 €

20.000 €

11-50 Mitarbeiter

25. 000 €

-----------

25. 000 €

51-250 Mitarbeiter

30.000 €

-----------

30.000 €

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Endlich stehen Förderrichtlinie und Inhalte des Förderantrags fest! Es war ein hartes Stück Arbeit und ich danke allen Beteiligten bei Behörden und Förderbank, dass wir nun eine Grundlage für schnelle und unbürokratische Hilfen haben. Hamburg wird voraussichtlich deutlich über 300 Millionen Euro drauflegen, um die Bundesförderung zu ergänzen und allen Betroffenen zu helfen. Wir werden nicht nur Adressaten der Allgemeinverfügung unterstützen, sondern alle Gewerbetreibende, Unternehmen und Solo-Selbständige, die infolge von Corona einen Umsatzeinbruch nach dem 11. März hatten. Auch gemeinnützige Unternehmen sollen erfasst werden. Das Antragsverfahren wird ab Montagfrüh digital verlaufen und so unbürokratisch wie möglich sein. Die Betroffenen bitten wir, das Wochenende in Ruhe zu nutzen, um sich auf die Antragstellung vorzubereiten.“

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Die kleinen und mittleren Unternehmen in unserer Stadt haben in dieser Krise unsere volle Rückendeckung. Wir haben die Förderung sogar noch einmal deutlich aufgestockt: Da der Bund den Fokus sehr stark auf die ganz kleinen Unternehmen setzt, haben wir bei den größeren Unternehmen ab 11 Mitarbeitern die Förderung von 10.000 Euro auf 25.000 Euro mehr als verdoppelt und auch bei den Unternehmen von 51 bis 250 Mitarbeitern auf 30.000 Euro gesteigert. Das ist ein klares Bekenntnis zum Mittelstand in schweren Zeiten, was der Senat hier abgibt. Gemeinsam mit der IFB haben wir jetzt ein unbürokratisches Antragsverfahren, das Montag startet. Mit einem umfassenden Internetangebot und einer Hotline sorgen wir für bestmögliche Information vor einer hoffentlich erfolgreichen Antragstellung. Der Bundesländervergleich zeigt: Wir liegen in den Fördervolumen über die gesamte Breite in der Spitzengruppe. Das unterstreicht, wie sehr sich die Hamburger Wirtschaft in dieser schwierigen Phase auf diesen Senat verlassen kann!“

Kultursenator Dr. Carsten Brosda: „Eine vielfältige und vitale Kultur- und Kreativszene macht ganz wesentlich die Lebensqualität und Innovationskraft Hamburgs aus. Mit dem Hamburger Schutzschirm sorgen wir dafür, dass auch Kreative, Künstlerinnen und Künstler möglichst gut durch diese Zeit kommen. Es ist vernünftig, dass in Hamburg von Anfang an alle Behörden Hand in Hand an dem Schutzschirm gearbeitet haben. Deshalb können wir nun zusammen mit der IFB ein einfaches Antragsverfahren auf den Weg bringen, das pauschale Lösungen für die Einbußen der Solo-Selbstständigen ermöglicht und auch gleich die Bundeshilfen mit umfasst. So kann denen jetzt schnell und unbürokratisch geholfen werden, die jetzt unsere Hilfe brauchen und auf deren kreative Impulse Hamburg heute und in Zukunft dringend angewiesen ist.“

Schwerpunkt ist zum anderen die gezielte und erhebliche Ausweitung der Darlehensprogramme der IFB. Erster Baustein wird der HamburgKredit-Liquidität (HKL), der zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro ausstatten. Für Kulturinstitutionen (IFB-Förderkredit Kultur) und Sportvereine – einschließlich solcher mit gesondert organisiertem Profibereich und Organisatoren von Sportveranstaltungen – (IFB-Förderkredit Sport) wird die IFB ein neues Fördermodul auch für dringend notwendige Betriebsmittel ausweisen. Der Kreditrahmen soll jeweils in der Regel bis zu 150.000 Euro betragen. Der Umfang der zu ermächtigenden Garantie in Höhe von 400 Mio. Euro soll sich wie folgt auf die Volumina der einzelnen Darlehensprogramme verteilen:

Hamburg Kredit Liquidität (HKL):    300 Mio. Euro

IFB-Förderkredit Kultur (Modul Corona):  50 Mio. Euro

IFB-Förderkredit Sport (Modul Corona):    50 Mio. Euro

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit der fast verdoppelten Kreditermächtigung für unsere Förderbank IFB machen wir deutlich, dass wir den Schulterschluss zwischen Stadt und Finanzwirtschaft ganz praktisch durch eine Ausweitung der Kreditangebote unterstützen. Der Liquiditätskredit wird gerade für die etwas größeren Unternehmen aus dem KMU-Bereich interessant sein. Aufgrund der dringenden Bedarfe im Bereich Sport und Kultur wollen wir mit den beiden Fördermodulen für diese Bereiche so schnell wie möglich startklar sein.“  

Kultursenator Dr. Carsten Brosda: „Der IFB-Förderkredit Kultur wird künftig nicht nur Investitionen, sondern auch Betriebsmittel abdecken können. Damit können wir Kulturbetrieben jetzt schnell und zusätzlich zu den Soforthilfen dringend benötigte Liquiditätshilfen geben. Das ist eine wichtige Unterstützung für all diejenigen, die ganz wesentlich das Kulturleben in unserer Stadt prägen. Dies ist auch ein klares Bekenntnis für die Kulturstadt Hamburg.“

Sportsenator Andy Grote: „In normalen Zeiten hilft uns der Sport, jetzt müssen wir dem Sport helfen. Als Senat sorgen wir mit unserem Maßnahmenpaket dafür, dass der Hamburger Sport die finanzielle Unterstützung bekommt, die er braucht, um gut durch die Krise zu kommen. Mit den direkten, nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen der Soforthilfe unterstützen wir neben gemeinnützigen Organisationen im Bereich des Sports auch Solo-Selbstständige, wie etwa freie Trainerinnen und Trainer. Darüber hinaus haben wir einen auf die direkten Belange des Sports zugeschnittenen Förderkredit bei der IFB geschaffen, von dem neben Vereinen und Verbänden auch Organisatoren von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen gleichermaßen profitieren. Denn sie alle werden auch in Zukunft gebraucht. Unser schnelles und entschlossenes Handeln schafft die Voraussetzungen, damit wir nach Ende der Maßnahmen wie bisher über einen leistungsstarken Sportbetrieb verfügen. Dafür danke ich allen Beteiligten ausdrücklich.“

Corona - Hilfen für Unternehmen

Corona - Hilfen für Unternehmen

(RB 03-2020) Die Auswirkungen auf die Unternehmen und die Wirtschaft in Zusammenhang mit dem Corona Virus sind aktuell noch schwer abzuschätzen. Es sind jedoch zahlreiche Hilfsangebote auf dem Weg. Es ist wahrscheinlich, dass einige Programme durch den Bund kurzfristig angepasst und aufgestockt werden. Neben den Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Bereich Wirtschaft gibt es auch Fördermöglichkeiten der IFB im Bereich Sport und Kultur, die auch in der aktuellen Lage zur Verfügung stehen. Zur Zeit wird geprüft, ob die in Vorbereitung befindlichen Unterstützungen des Bundes und der KfW sowie die bestehenden Fördermöglichkeiten der IFB auch in Hamburg ausreichend sind oder angepasst werden müssen. Aktuell gelten die bisherigen Kurzarbeiterregelungen.  Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf u.a. zur Stärkung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Kurzarbeit kann demnach auch beantragt werden, wenn 1/10 statt 1/3 der Belegschaft von erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden. Sozialversicherungsbeiträge für die Ausfallstunden sollen ganz oder teilweise vom Staat übernommen und die Regelungen der Kurzzeitarbeit auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ausgeweitet werden. Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten. Sie sind bis zum 31.12.2021 befristet.

Finanzierungsprogramme: Übersicht der bisherigen Finanzierungshilfen durch IFB, Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg und KfW: Siehe Tabelle oben

Erste Eckpunkte für einen „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen

Erste Eckpunkte für einen „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ vorgestellt

Ergänzend zu den Hilfen des Bundes bereitet der Senat weitere Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen vor. Den ersten Entwurf eines entsprechenden Zehn-Punkte-Programms haben Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Wirtschaftssenator Michael Westhagemann und Kultursenator Dr. Carsten Brosda heute vorgestellt. Das Paket soll morgen in einer Sondersitzung des Senat erörtert und verabschiedet werden, um einen schnellen Startschuss für die Umsetzung zu geben.

Der Entwurf der Behörden sieht unter anderem schnelle und unbürokratische Hilfen für Unternehmen, insbesondere auch für kleine und mittlere Betriebe, für Freiberufler, für private Betreiber kultureller Einrichtungen sowie für den Sport vor. Für erste Fragen rund um den geplanten Hamburger Schutzschirm hat die Finanzbehörde ein entsprechendes E-Mail-Postfach (fpuhgschutzschirmcoronaghupf[at]fpuhgfb.hamburg.de) eingerichtet. Darüber hinaus steht die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation über zahlreiche Hotlines und E-Mail-Adressen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite (siehe Hinweis unten).

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes wollen wir in dieser schwierigen Lage mit unserem Schutzschirm ein klares Signal in unsere Stadt: Hamburg handelt und hilft! Im Zusammenwirken mit allen Beteiligten haben wir die finanzielle und wirtschaftliche Kraft, die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie zu bewältigen. Uns eint, Beschäftigte und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Der Bund hat ein milliarden­schweres Hilfsprogramm sowie insbesondere steuer- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die laufend ergänzt und nachjustiert werden. Auch viele aus der Hamburger Wirtschaft, bei den Gewerkschaften und in der Gesellschaft engagieren sich. Parallel haben die beteiligten Behörden in den letzten Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, die umfangreichen Maßnahmen des Bundes für Hamburg zu konkretisieren und zu ergänzen. Herausgekommen sind erste Eckpunkte für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen auch in unserer Stadt, der auf spezifische Hamburger Herausforderungen auch erste, konkrete Antworten geben soll. Dieser Schutzschirm soll morgen im Senat vorgestellt und verabschiedetet werden – danach wird er Schritt für Schritt umgesetzt, an Maßnahmen insbesondere des Bundes angepasst, laufend weiterentwickelt und setzt auf die Kommunikation mit Wirtschaft und Gesellschaft in unserer Stadt.“

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Ich habe mir in dieser Woche in zahlreichen Gesprächen ein Bild von der aktuellen Situation gemacht. Klar ist, dass die Corona-Pandemie sehr viele Unternehmen treffen wird – über alle Branchen hinweg, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ich möchte insbesondere für die kleinen und kleinsten Unternehmen eine Lösung finden. Deshalb müssen wir die zu erwartenden Folgen abfedern und dürfen keine Zeit dabei verlieren, jetzt zu handeln. Jetzt kommt es darauf an, schnell und unkompliziert denen zu helfen, die in eine finanzielle Notlage geraten. Denn klar ist auch, dass wir heute schon an die Zeit nach den derzeitigen Einschränkungen für die Wirtschaft denken müssen.“

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die aktuelle Lage ist für alle außergewöhnlich und trifft gerade auch viele aus Kultur und Kreativwirtschaft schwer. Wir haben in den vergangenen Tagen viele Gespräche in allen Kultur- und Kreativbereichen geführt. Schnell und unbürokratisch haben wir ein sehr umfangreiches Paket geschnürt, das helfen wird, über die bestehenden Angebote hinaus flexibel in Notlagen zu helfen. Die übergeordneten Instrumente werden auch vielen betroffenen Kulturbetrieben, Künstlerinnen und Künstlern und Solo-Selbstständigen helfen. Darüber hinaus ist es gut, dass wir in den unmittelbaren Kulturförderbereichen auch selber handeln können. Unser Ziel muss es sein, jetzt das gesundheitlich Gebotene zu tun und gleichzeitig die Grundlage dafür zu schaffen, dass alle möglichst gut durch diese Zeit kommen. Das wird für alle eine besondere Kraftanstrengung bedeuten.“

Hamburg handelt und hilft: Erste Eckpunkte eines Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen

  1. 1.       Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) des Senats

Der Senat legt mit der IFB ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) auf, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Hamburger Corona Soforthilfe soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen. Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von

-         2.500 € (Solo-Selbständige)

-         5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)

-         10.000 € (10-50 Mitarbeiter)

-         25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

Um die Förderung optimal mit dem Notfallfonds des Bundes zu verzahnen, startet das genaue Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes durch das Bundeskabinett voraussichtlich in der kommenden Woche.

  1. 2.       Corona-Sofortmaßnahmen der einzelnen Behörden

Der Senat unterstützt dringende Sofortmaßnahmen der Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen finanziell, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Die Finanzbehörde hat 10 Millionen Euro für ein Hilfspaket Corona-Bekämpfung für dringende Maßnahmen und Unterstützungen der Corona-Bekämpfung der Gesundheitsbehörde und der bezirklichen Gesundheitsämter freigegeben. Die Beschäftigten in Hamburgs Behörden, Bezirksämter und ihnen nachgeordneten Einrichtungen sowie mit der Bekämpfung und Einschränkung der Ausbreitung beauftragtes medizinisches Personal benötigen kurzfristig in ausreichendem Umfang persönliche Schutzausrüstung, um in Verdachtsfällen Testungen auf Covid-19 vornehmen zu können und Erkrankte zu kontaktieren und zu behandeln. Der Bund hat eine zentrale Beschaffung dieser Güter in die Wege geleitet, hat aber alle Länder auch aufgefordert, kurzfristig selbst Materialien zu beschaffen, sofern diese im Handel verfügbar sind. Darüber hinaus muss kurzfristig weiteres Material durch eigene Maßnahmen der FHH, insbesondere weitere Schutzausrüstung nicht nur wie bisher für den ÖGD und die Krankenpflege, sondern zusätzlich für den ambulanten wie stationären Altenpflegebereich beschafft werden. Hinzu kommt die Notwendigkeit der Beschaffung größerer Mengen Desinfektionsmittel und –material, die der BGV inzwischen avisiert worden sind. Eine Aufgabe der Gesundheitsämter ist es derzeit vorrangig, die Kontaktpersonen von Erkrankten zu ermitteln, zu informieren und ihre häusliche Isolierung zu begleiten. Aktuell tragen sie die Hauptlast der Infektionsschutzmaßnahmen. Die in den Bezirksämtern verfügbaren Kräfte des ÖGD sind in der aktuellen Situation des Eindämmens der Ausbreitung, aber auch in den voraussichtlichen folgenden Phasen mit hohen Infektionsraten an der Grenze der personellen Belastbarkeit angelangt. Ein wirksamer Schutz der Bevölkerung hängt auch davon ab, wie die Gesundheitsämter in Hamburg ausreichend mit personellen Kapazitäten ausgestattet sind.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) schnürt ein Hilfspaket Kultur im Wert von 25 Mio. Euro und erlässt hierzu eine ergänzende Förderrichtlinie zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen Covid-19. Deren Regelungen sollen der BKM in Ergänzung bereits bestehender Fördermöglichkeiten ermöglichen, finanzielle Hilfen für kulturelle Einrichtungen sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu leisten, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Förderfähig sind kulturelle Einrichtungen wie Privattheater oder Musik-Clubs. Dazu werden die jeweils bereits existierenden Förderkulissen in den Sparten weiterentwickelt. Gefördert werden nachgewiesene laufende Belastungen, die aufgrund der Schließung einer Einrichtung/ Veranstaltungsortes, der Absage von Veranstaltungen oder fortlaufender vertraglicher Verpflichtungen nicht mehr durch eigene Mittel gedeckt werden können. Künstlerinnen und Künstler, die als Solo-Selbständige in der KSK gemeldet sind und in Hamburg eine entsprechende Einrichtung betreiben bzw. ihren Hauptwohnsitz haben, können die Hamburger Corona Soforthilfe der IFB in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wird ein Nothilfefonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet, mit dem auf Antrag Ausfälle ausgeglichen werden können, die durch andere Hilfsmaßnahmen nicht erfasst werden. Für weitere Sofortmaßnahmen dieser und anderer Behörden wird die Finanzbehörde entsprechend Vorsorge betreiben.

  1. 3.       Hilfen unserer Förderbank: IFB-Förderprogramme in Ergänzung der KfW-Programme

Gemeinsam mit unserer Hamburger Förderbank IFB werden wir die bestehenden, eigenen IFB-Förderprogramme deutlich erweitern und die Konditionen verbessern, um die gestarteten KfW-Förderprogramme für die Hamburger Bedarfe passgenau zu flankieren.

Erster Baustein wird der HamburgKredit-Liquidität (HKL) sein, der zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro ausstatten und damit die Liquiditätssituation im KMU-Bereich im Zusammenwirken mit den anderen Maßnahmen entspannen kann. Bei Zins- und Tilgungsbedingungen soll der europarechtliche Rahmen maximal im Sinne der Kreditnehmer ausgeschöpft werden.

Für Kulturinstitutionen (IFB-Förderkredit Kultur) und Sportvereine – einschließlich solcher mit gesondert organisiertem Profibereich und Organisatoren von Sportveranstaltungen - (IFB-Förderkredit Sport) wird die IFB ein neues Fördermodul auch für dringend notwendige Betriebsmittel ausweisen; bisher wurden mit diesen Förderprogrammen nur Investitionen im Sport- und Kulturbereich gefördert. Die Ergänzungen der Förderrichtlinien sind bei der IFB mit Hochdruck in Arbeit. Das Ziel ist, dass noch in dieser Woche erste Anträge gestellt werden können. Der Kreditrahmen soll jeweils in der Regel bis zu 150.000 Euro betragen, Zins und Tilgung werden auch hier so ausgestaltet, dass sie auf die besonderen Finanzierungsprobleme von Institutionen aus dem Bereich Kultur und Sport in unserer Stadt in dieser besonderen Lage eingehen und den rechtlichen Rahmen hierfür ausschöpfen.

Daneben steht das bewährte Kredit- und Förderprogramm unserer Förderbank IFB im Zusammenwirken mit KfW und den Hausbanken zur Verfügung. Die gesamte Finanzwirtschaft ist aufgefordert, im guten Zusammenwirken aller Beteiligten so unbürokratisch wie möglich einen Beitrag zur Bewältigung der Lage zu leisten.

  1. 4.       Hilfen unserer Bürgschaftsgemeinschaft: Schnellere Vergaben und mehr Volumen

Mit dem Ziel, insbesondere für kleinere und Kleinstunternehmen, den Zugang zu Betriebsmittelfinanzierungen angesichts der Corona-Krise abzusichern und zu beschleunigen, werden im Bereich der Bürgschaften folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) wird der Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
  • Zur Beschleunigung der Verfahren soll die BG bis zur Höhe von 250 T€ Bürgschaftsvolumen im Rahmen der sogenannten „echten Eigenkompetenz“ Bürgschaften vergeben können, so dass die BG innerhalb von 72 Stunden über die Übernahme der Bürgschaft allein entscheiden kann.
  • Betriebsmittelfinanzierungen sind nun auch bei bestehenden Unternehmen mit 80%iger Rückverbürgung möglich (vorher bis zu 60%).
  • Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo wird auf 50% erhöht.

Die Maßnahmen gelten ab sofort für alle Bürgschaftsneuanträge von Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund waren. Die Maßnahmen sind vorerst bis zum 31.12.2020 befristet. Im Zuge dieser Maßnahmen wird das Bürgschaftsvolumen der Stadt insgesamt entsprechend erweitert werden.

  1. 5.       Steuerliche Hilfen: Corona-Erlass für die Steuerverwaltung

Der sog. Corona-Erlass für steuerliche Hilfen ist zwischen Bund und Ländern abgestimmt und tritt jetzt unmittelbar in Kraft. Hierfür hatte sich die Hamburger Finanzbehörde sehr eingesetzt. Auf diesem Wege werden den Hamburger Finanzämtern die nötigen Instrumente in die Hand gegeben, um Liquiditätsengpässe durch die zeitweise Suspendierung steuerlicher Pflichten bis zum 31.12.2020 zu überwinden.

Inhalt des Erlasses ist die zinslose Stundung der von der Bundesauftragsverwaltung umfassten Steuerarten (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) und die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Vorauszahlungen unter vereinfachten Voraussetzungen.

Falls der Steuerpflichtige gegenwärtig Steuerrückstände hat, ist vorgesehen, in nachweislich vom Coronavirus betroffenen Fällen Erleichterungen von der Vollstreckung (Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge) zu gewähren, die individuell mit den zuständigen Erhebungsstellen der Finanzämter abzustimmen sind. Für die von Hamburg verwaltete Gewerbesteuer sowie die Landes- und Kommunalsteuern sind entsprechende Regelungen beabsichtigt, die in einem Ländererlass veröffentlicht werden, so dass die steuerlichen Hilfen aus einem Guss gewährt werden können.

Noch heute werden die Leitung der Finanzbehörde und der Steuerverwaltung die 14 Hamburger Finanzämter über diese neue Rechtslage unterrichten, so dass eine bruchfreie und maximal entgegenkommende Anwendung dieser Regelungen sichergestellt ist. Wirksame Maßnahmen können allerdings nur dann ergriffen werden, wenn sich die betroffenen Steuerpflichtigen nach Bekanntgabe der Regelungen rechtzeitig mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.

  1. 6.       Gebührenrechtliche Hilfen für Gewerbetreibende: Corona-Rundschreiben der Finanzbehörde

Orientiert an den steuerlichen Hilfen wird Hamburg mit einem Corona-Gebührenrundschreiben die Möglichkeit für Stundungen und Erlasse städtischer Gebühren für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige betroffene Institutionen erweitern. Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die städtische Allgemeinverfügung zur Eindämmung von Corona in Hamburg in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkten Gebührenpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf Stundung oder Erlass der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gebühren nach § 21 Gebührengesetz (GebG) stellen. Die Vermeidung unbilliger Härten durch das Coronavirus gilt als „öffentliches Interesse“ im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 GebG. Die Anträge auf Stundung können zur Verfahrensvereinfachung per E-Mail an die im Bescheid genannten Ansprechpartner erfolgen. An die Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. In Fällen, bei denen aufgrund der Allgemeinverfügungen die der Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Leistung ganz oder überwiegend entfällt (z.B. Ausfall von Veranstaltungen, eingeschränkte Nutzung öffentlicher Flächen), ist auf Antrag eine Prüfung auf Teilerlass oder Erlass der Gebühr vorzunehmen.

  1. 7.      Hilfen für Gewerbemieter: Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien auf Antrag möglich

Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind und von den aktuellen Corona-Allgemeinverfügungen belastet werden, können ihre Miete auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen. Die Stundungszusage der öffentlichen Immobilienunternehmen Sprinkenhof, GMH, HHLA und LIG für gewerbliche, private Mieter in städtischen Immobilien kann für viele Gewerbemieter ein erster wertvoller Baustein sein. Die Zusage der Immobilienunternehmen gilt ab sofort und ist durch formlosen Antrag möglich. Betroffene Gewerbemieter sollen sich dazu zeitnah und mit einer sachgerechten Begründung der Betroffenheit von den städtischen Allgemeinverfügungen an ihren städtischen Vermieter wenden. Auch die SAGA hat gestern erste entsprechende Zusagen gegeben. Der Senat bittet insbesondere die privaten Gewerbevermieter in Hamburg, diesem Beispiel ebenfalls zu folgen.

  1. 8.       Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger

Die Zuwendungsempfänger der Stadt können sich weiter darauf verlassen, dass trotz der die Arbeit einschränkenden städtischen Allgemeinverfügungen die Zuwendungen weiter ausgezahlt werden. Dazu sind entsprechende klarstellende Schreiben seitens der zuständigen Behörden verfasst worden. Aus den aktuellen Corona-bedingten Einschränkungen sollen den Zuwendungsempfänger grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile entstehen – insbesondere gilt dies für die Finanzierung der Fixkosten (z.B. Miete und Gehälter sowie vertraglich bereits gebundene Honorarkräfte).

  1. 9.       Vereinfachungen im Vergaberecht

Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus möchte die Finanzbehörde auch im Bereich des Vergaberechts weitgehende Erleichterungen zur vereinfachten Handhabung schaffen. Auf Grundlage des § 2a Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Nr. 1 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) setzt die Finanzbehörde die Wertgrenze für Verhandlungsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus stehen, bis zum EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Höhe von aktuell 214.000 EUR fest. Auch die Wertgrenze zur verpflichtenden Anwendung der E-Vergabe wird für Verhandlungsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus stehen, bis zum EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Höhe von aktuell 214.000 EUR festgesetzt. Diese Regelungen gelten mit sofortiger Wirkung und sind befristet bis zum 31.12.2020. Weitere Erleichterungen sind in Prüfung.

  1. 10.   Liquidität für Auftragnehmer und Lieferanten der Stadt sichern

Gerade jetzt will die Stadt ein guter Investor, Auftraggeber und verlässlicher Vertragspartner für die private Wirtschaft sein. So, wie Hamburg Forderungen stunden wird, um die Liquidität der von den Auswirkungen der Allgemeinverfügungen betroffenen Unternehmen zu stärken, wird umgekehrt die Stadt eingehende Rechnungen von Lieferanten über die Kasse.Hamburg nicht erst zur Fälligkeit, sondern sofort begleichen. Dadurch steht den Unternehmen die entsprechende Liquidität schneller zur Verfügung – jeder Beitrag hilft!

Hinweis:

Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit wurden zusätzlich branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Die Telefone sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.

Industrie: 42841 3637 & hagreunternehmenshilfen.industrieergah[at]hagrebwvi.hamburg.de

Hafen, Schifffahrt und Logistik: 42841 3512 & hagreunternehmenshilfen.logistikergah[at]hagrebwvi.hamburg.de

Einzelhandel: 42841 1648 & hagreunternehmenshilfen.einzelhandelergah[at]hagrebwvi.hamburg.de

KMU: 42841 1497 & hagreunternehmenshilfen.kmuergah[at]hagrebwvi.hamburg.de

Gastronomie, Hotel, Tourismus: 42841 1367 & hagreunternehmenshilfen.tourismusergah[at]hagrebwvi.hamburg.de

Agrar: 42841 3542 & hagreUnternehmenshilfen.agrarergah[at]hagrebwvi.hamburg.de

Weiterhin bestehen die bereits bekannten Hotlinenummern: 42841 1497 sowie 42841 1648

 

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