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29.03.2024 - 07:02

 
 

(RB) Wespen als wildlebende Tiere stehen unter Naturschutz und es ist verboten, sie ohne triftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Einige Wespenarten sind – wie auch Wildbienen und Hornissen – zudem noch besonders geschützt. An sich sind diese Insekten harmlos und stechen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Doch was tun, wenn die Tiere ihr Nest in der Fassade oder unter dem Dach des eigenen Hauses gebaut haben? Für Kinder und Allergiker kann das unter Umständen lebensbedrohlich sein. Wer ein Nest entdeckt, darf es nicht einfach entfernen oder das darin lebende Volk beispielsweise durch Gift töten. Es würde nach dem BNatSchG ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen, bei besonders geschützten Arten bis zu 50.000 Euro. Der richtige Ansprechpartner ist die Naturschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt. Eine Genehmigung, das Nest zu entfernen oder die Wespen zu töten, erteilt der Fachmann der Behörde nur, wenn das Volk eine unmittelbare Bedrohung darstellt – etwa, weil ein Allergiker im Haus wohnt oder sich das Nest zum Beispiel im Rollladenkasten des Kinder- oder Schlafzimmerfensters befindet. „Handelt es sich bei den unerwünschten ‚Untermietern‘ um die als besonders aggressiv geltende Deutsche Wespe oder die Gemeine Wespe, ist die Chance auf eine Genehmigung gut“, so die Rechtsexpertin der D.A.S.. Ist die Beseitigung des Nests genehmigt, können sich die Betroffenen an einen Schädlingsbekämpfer wenden. Die Feuerwehr ist nur in besonderen Notfällen gefragt. Kammerjäger töten die Tiere, in manchen Fällen bietet sich aber auch eine Umsiedlung des Nestes an – das ist oft sogar preisgünstiger. Auskunft über qualifizierte Experten erteilt die örtliche Naturschutzbehörde. Falls die Behörde keine Genehmigung für das Entfernen oder Umsiedeln des Nests erteilt, gilt: Möglichst einen Mindestabstand von sechs Metern zum Nest einhalten. So fühlen sich die Tiere in ihrer Flugbahn nicht gestört. Auf keinen Fall die Einfluglöcher zukleben! Denn dann suchen sich die Wespen einen neuen Ausgang. Grundsätzlich gilt: Wespen bewohnen ihre Nester nur ein Jahr lang. Da die Tiere im Winter sterben, können Hausbewohner das Nest danach ohne Gefahr selbst entfernen. Anschließend ist es wichtig, den Nistbereich zu reinigen und so Gerüche zu beseitigen. Denn die Wespen der nächsten Saison bevorzugen Plätze, an denen es nach ihren Artgenossen riecht.

Foto: ERGO Group

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