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19.04.2024 - 23:56

 
 

Sechs Tipps, um schnell noch Steuern zu sparen

(RB 12.2018) Bei der Steuer lässt sich gerade am Jahresende noch viel sparen. Lexware verrät, wie Sie jetzt noch schnell dafür sorgen, dass mit der nächsten Steuererklärung eine kräftige Rückerstattung kommt.
Nicht nur Weihnachtsgeschenke besorgen
Mit Werbungskosten lassen sich Steuern sparen. Darunter fallen alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Kilometerpauschalen für Pendler, Bewerbungskosten, Umzugskosten, Weiterbildungskosten, Kosten für Arbeitsmittel (etwa ein dienstlich genutzter Computer oder Fachliteratur) oder Berufsbekleidung fallen darunter. Jeder Arbeitnehmer kann bis zu 1.000 Euro pauschal, also ohne jeglichen Nachweis, als Werbungskosten absetzen. Wer also bereits schon jetzt über der 1.000 Euro Grenze liegt, kann dennoch in diesem Jahr einkaufen, benötigt dann allerdings die Nachweise, um sich über die Steuererklärung sein Geld vom Finanzamt zurückzuholen.
Arztkosten bündeln und im selben Steuerjahr abrechnen
Es gibt immer mehr Ausgaben, die der Patient selbst zahlen muss. Etwa Zuzahlungen zu Rezepten, Brillen oder für aufwändige Maßnahmen beim Zahnarzt. All diese Beträge lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Selbst Fahrtkosten zum Arzt sind absetzbar, ebenfalls Impfungen für einen Auslandsaufenthalt oder auch von der Kasse nicht anerkannte Methoden wie Akupunktur. Allerdings nur, wenn man die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten hat. Also am besten alle gesundheitlichen Ausgaben noch in dieses Jahr datieren. Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Noch fix das Haus renovieren und Handwerkskosten absetzen
Alles muss auf Rechnung, ohne Bargeld und vor allem innerhalb des eigenen Haushalts ablaufen. 20 Prozent der Arbeits- und Anfahrtskosten für den Handwerker sind bis zu einem Höchstsatz von 1.200 Euro pro Jahre absetzbar. Hier heißt es, die Aufträge so zu splitten, dass jedes Jahr die Grenze 6.000 Euro für Handwerker-Ausgaben nicht überschritten wird. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Wohnungsreinigung und Gartenpflege, die normalerweise eine Person aus dem eigenen Haushalt übernehmen kann, lassen sich mit bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzen.
Für die Rente vorsorgen
Wer sich für einen Riester-Vertrag entscheidet, sollte das noch vor dem 31.12. tun, denn dann profitiert er von den Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen für das ganze Jahr 2018. Diejenigen, die bereits auf eine Riester-Rente sparen, können sich noch bis zum 31.12. staatliche Zulagen sichern, sogar rückwirkend. Für Selbstständige gilt das Gleiche bei der Rürup-Rente. Wer also ein finanziell gutes Jahr hatte, sollte überlegen, Teile seines Gewinns in die Altersvorsorge zu investieren – rund 20.000 Euro werden steuerlich als Sonderausgaben anerkannt.
Rückwirkend die Steuererklärung vom letzten Jahr machen
Viele Steuerzahler machen keine Steuererklärung, weil sie es nicht müssen. Doch wer freiwillig eine macht, kann das sogar rückwirkend für vier Jahre. Wer damit anfangen will, sich Steuern vom Staat zurückzuholen, kann das bis zum 31.12. sogar noch rückwirkend für das Jahr 2014 machen.
Noch schnell die Hochzeit organisieren
Wer sich jetzt noch traut, gewinnt rückwirkend für das ganze Jahre 2018 über das Ehegattensplitting bei der Steuer. Wenn ein Ehepartner viel und der andere wenig verdient, fallen bei getrennten Steuererklärungen für den einen relativ hohe Steuern an. Bei der gemeinsamen Steuererklärung verteilen sich die Einkommen gleichmäßig auf beide Partner. So rutscht der Mehrverdienende meist in einen niedrigeren Steuersatz. Paare profitieren also besonders dann, wenn die frisch Vermählten sehr unterschiedliche Einkommen haben. Wenn die Eheleute ein ähnliches Einkommen haben, ändert sich an der Steuerfront nicht viel. Für die schon länger Verheirateten gilt: Die Lohnsteuerklassen anschauen! Vielleicht hilft eine Veränderung im nächsten Jahr steuerlich weiter.

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