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11.05.2024 - 14:15

 
 

einfach ELSTER

(RB 07-22) Es gibt einen neuen Service für die Einkommensteuererklärung speziell für Rentner sowie Pensionäre 

Mit einfachELSTER bietet die Hamburger Steuerverwaltung einen kostenfreien Service zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentner sowie für Pensionäre. Der Service ist ab sofort erstmals für die Einkommensteuererklärung 2020, aber natürlich auch für die Erklärungen des Jahres 2021, nutzbar. Durch die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung ersparen sich die Nutzer Papierarbeit. Die Einkommensteuererklärung kann bequem online erstellt werden, begleitet jeweils durch Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Die vereinfachte Anmeldung, klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten machen die Erstellung besonders leicht. 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit diesem neuen Angebot der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern machen wir es Bürgern, die im Wesentlichen nur Alterseinkünfte beziehen, noch leichter, ihre Steuererklärung digital abzugeben – keine lästigen Papiervordrucke mehr und kein Gang zur Post.

Und noch eine weitere gute Nachricht in Sachen Grundsteuer: Nach den technischen Problemen und der Systemüberlastung am Wochenende läuft das System wieder, so dass alle Hamburger, die es betrifft, ihre Feststellungserklärung bequem per ELSTER abgeben können.“ 

Hintergrund

Für wen ist einfachELSTER geeignet? einfachELSTER steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie:

ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen erhalten und ggf. Kapitaleinkünfte (die unter dem Sparerpauschbetrag liegen bzw. von denen bereits Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wurde) und ggf. nur noch weitere Einkünfte aus einem Minijob erhalten.

Wie können Sie einfachELSTER nutzen?

Zuerst registrieren Sie sich unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum. Daraufhin erhalten Sie nach wenigen Tagen eine Zugangsnummer per Post, mit der Sie direkt die Erstellung der Einkommensteuererklärung beginnen können. Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt.

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