Adresse

Postfach 73 07 68
22127 Hamburg
Rahlstedter Bahnhofstr. 19
22143 Hamburg

Kontakt

Tel: 040-677 33 91
Fax: 040-677 20 61
Mail: vasbeinfoebsav[at]vasberundblick-rahlstedt.de
Web: www.rundblick-rahlstedt.de

28.04.2024 - 01:23

 
 

Amphibienwanderung

(RB 04-23) Der NABU Hamburg bittet um Rücksicht auf Kröten, Frösche, Molche und solche, die es werden wollen. Einige von ihnen sind bereits unterwegs gewesen, doch jetzt beginnt die große Massenwanderung. Die Amphibien nutzen die milden Temperaturen und machen sich auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Je nach Wetterlage kann die Wandersaison noch bis in den April andauern. Insbesondere während der Dämmerung und bei leichtem Regen sind die Tiere unterwegs und überqueren häufig auch Straßen. Bitte beachten Sie die Schilder und passen Sie die Geschwindigkeit an. Alle in Hamburg vorkommenden Amphibienarten, außer dem Teichmolch, sind besonders geschützt und stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Eine Übersicht, wo Amphibien in Hamburg wandern ist unter www.NABU-hamburg.de/amphibien zu finden.

Wissenslücken

(ADAC/dh) Autofahrer überschätzen ihre Kenntnis von Verkehrsregeln vielfach. Zu diesem Ergebnis kommt der ADAC bei einem aktuellen Test. Bei dieser Untersuchung zeigte sich, dass viele Autofahrer massive Wissenslücken bei Verkehrsregeln haben weiter...

Teure Gebrauchtwagen

(Dekra/dh 07-22) Bis zu 30 Prozent mehr für einen Benziner oder Diesel: Die Preise für Gebrauchtwagen sind in den vergangenen Monaten enorm in die Höhe geschossen. Manche Fahrzeuge kosten sogar mehr als Neuwagen, weiter...

Neue EU-Vorschriften für Fahrassistenten

(dpa/dh) Anfang Juli ist die EU-Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen zwei Jahre nach ihrem Beschluss durch die Gesetzgebungsgremien in Kraft getreten. Damit müssen intelligente Assistenten zum. weiter...

Neuzulassungen sinken drastisch

(dpa/dh 07-22) Die Zahl der zugelassenen Neufahrzeuge ist im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr deutlich gesunken. Das teilte das Kraftfahrt-Bundesamt mit. Auch der Verkauf von Elektroautos nahm zum zweiten Mal in diesem Jahr leicht ab. Ein Grund hierfür dürfte unter anderem der Chipmangel sein. weiter...

Was Radfahrer dürfen und Autofahrer nicht

(RB 06-22 ) Auf den Straßen finden sich immer mehr Radfahrer. Egal ob Rennrad, Mountain-Bike, Lastenrad oder E-Bike. Fahrradfahren liegt voll im Trend. Verständlich, denn, besonders in einer Stadt wie Hamburg sind die Straßen ständig mit Blechlawinen verstopft und Parkplätze findet man in der City eh nicht mehr. weiter...

E-Scooter: Das richtige Fahrzeug für die kurze Strecke

(06-22)E-Scooter sind die perfekte Lösung für das Problem der letzten Meile, zum Beispiel um die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen, nutzen mittlerweile auch immer mehr Privatleute die kleinen Flitzer. weiter...

Lebensgefahr durch Liegen und Lümmeln

(RB 06.22) Wer sich im Auto ans Steuer setzt, justiert meistens ganz selbstverständlich den Fahrersitz. Die Füße sollen die Pedalerie, die Hände das Lenkrad gut in Reichweite haben. In der Regel bedeutet das: Die Sitzposition entspricht ungefähr dem, was bei einem Unfall. weiter...

Sprit sparen mit E10

(RB 05-22) Hohe Kraftstoffpreise sind ein Dauerproblem für Menschen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Dennoch beobachtet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), dass viele Autofahrer noch immer einen Bogen um die E10-Zapfsäulen an den Tankstellen machen. Dabei können in der Regel alle Benziner mit Baujahr ab November 2010 problemlos damit betankt werden. Auch viele ältere Pkw vertragen den umweltfreundlicheren Treibstoff ohne Weiteres. Oft genügt schon ein Blick in die Tankklappe oder in die Betriebsanleitung, im Zweifelsfall kann man in der Kfz-Werkstatt nachfragen oder online unter www.dat.de/e10 nachschauen. (djd/ dh)

 

Ungetrübter Fahrspaß

Ungetrübter Fahrspaß

(RB 05-22) Nach einem anstrengenden Arbeitstag das Helmvisier herunterklappen und den Motor starten: Für viele Motorradfahrer einer der schönsten Momente. Wer sich auf eine Tour begibt, lässt für eine Weile den Alltagsstress vollkommen hinter sich. Dabei sollte man aber zur Sicherheit stets den Durchblick behalten. Ein ver-schmutztes Visier lässt sich, ganz egal wo man sich gerade befindet, bequem mit speziellen Reinigungstüchern säubern. Ist das Helmvisier übersät mit Insekten-rückständen, sollte schnell gehandelt werden: Zum einen bedeutet die ein-geschränkte Sicht ein hohes Unfallrisiko. Zum anderen lassen sich bereits an-getrocknete Verunreinigungen nicht mehr so leicht lösen wie frische. Am besten ist es, gleich rechts ranzufahren um das Visier zu reinigen. Auf gar keinen Fall sollte nun zur Haushaltsrolle gegriffen werden. Denn häufig enthält das Papier Kunststoff-fasern, die beim Wischen Kratzer auf dem Visier hinterlassen können. Besser geeignet sind spezielle Reinigungstücher, die eigens zur Verwendung auf Helm-visieren entwickelt wurden. Sie verfügen über eine besonders weiche Oberfläche und sind in milder Reinigungslösung getränkt, um etwaige Verspiegelungen, Sonnen-blenden oder sogenannte Antibeschlag-Beschichtungen zu schonen. In der Hand-habung sind die Reinigungstücher einfach. Zunächst werden mit einem Nasstuch Verschmutzungen und Insektenrückstände vom Visier entfernt. Danach wird mit einem Trockentuch nachgewischt, um Schlieren und Spiegelungen zu vermeiden. Das Ergebnis macht sich spätestens bei der nächsten Nachtfahrt bezahlt. (dh)

Foto: djd

Glänzende Aussichten für Schilder

SRH AB SOFORT ZUSTÄNDIG FÜR REINIGUNG DER STRASSENSCHILDER: Glänzende Aussichten für Schilder.

(RB 04-22) Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Sauberkeit der rund 200.000 Schilder in Hamburg, um den Bestrebungen des Senats für eine verbesserte Sauberkeit im öffentlichen Raum gerecht zu werden. Zu den Schildern zählen Verkehrs-, Straßenbenennungs- und Hinweisschilder. Ausgenommen sind beleuchtete Verkehrszeichen und die den Parkscheinautomaten zugehörigen Zeichen. Die Reinigung von Straßen- und Verkehrsschildern durch die SRH wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojektes im Jahre 2019 erfolgreich durchgeführt. Mehr als 70.000 Schilder in 60 von 181 Ortsteilen wurden damals in einem vom Senat beauftragten Pilotprojekt sauber und verkehrssicher gemacht. Darüber hinaus wurden zum Ende des Jahres 2020 alle weiteren Schilder bereits dokumentiert/aufgenommen. Bürger können verschmutzte Schilder ganz einfach über die Funktion „Schmutzecke melden“ in der SRH-App melden (kostenlos im Play- und App-Store, Suche: „Stadtreinigung“). Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA): „Mit der Übertragung der Schilderreinigung an die Stadtreinigung Hamburg legen wir ein weiteres Thema der Stadtsauberkeit in vertrauensvolle Hände. Die Ergebnisse des Pilotprojektes haben überzeugt und mit der dauerhaften Umsetzung durch die Stadtreinigung wird die Sauberkeitsoffensive des Senats fortgeführt.“ SRH-Geschäftsführer Professor Dr. Rüdiger Siechau: „Ich freue mich, dass unsere Leistungen im Pilotprojekt 2019 überzeugen konnten und wir nun die Verantwortung für die Sauberkeit von rund 200.000 Schildern bekommen haben. Ich bin mir sicher, dass unsere hochmotivierten Mitarbeiter den Rückenwind nutzen werden und schon bald eine flächendeckende Sauberkeit der Schilder sichtbar sein wird.“ Die Finanzierung der Schilderreinigung erfolgt aus dem Haushalt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie aus Eigenmitteln der Stadtreinigung.

Es werde Sicht - falsches Scheibenwischwasser

Es werde Sicht - falsches Scheibenwischwasser

DEKRA: Es werde Sicht - Winterreiniger im Frühjahr und Sommer ungeeignet

 Hausmittel können Kunststoff und Lack angreifen

(RB 03-22) Defekte Wischerblätter: Erheblicher Mangel bei der HU Autofahrer müssen in jeder Situation den Durchblick behalten. Wenn Schmutzreste oder Wasserschlieren auf der Frontscheibe die Sicht behindern, kann dies den Fahrer irritieren und die Unfallgefahr erhöhen, warnen die Sachverständigen von DEKRA. Ein geeigneter Scheibenreiniger, intakte Scheibenwischer und eine funktionstüchtige Waschanlage sind wichtige Sicherheitsfaktoren. „Jetzt im Frühjahr empfiehlt es sich, für die frostfreie Zeit wieder auf Sommerscheibenreiniger umzustellen, da sich die Schmutzzusammensetzung auf der Scheibe in den wärmeren Monaten stark ändert“, sagt Thilo Kunst, Experte für Autochemie bei DEKRA. Der Sommer-Mix bekämpft zuverlässig den typischen Sommerschmutz mit eiweißhaltigen Insektenrückständen. Die lösemittelhaltigen, auf Frost und Vereisungsschutz ausgelegten Winterreiniger kommen damit schlechter oder gar nicht zurecht und hinterlassen öfter einen gefährlichen Schmierfilm. Lichtstreuungen auf der Frontscheibe „Ein ungeeigneter Scheibenreiniger oder nur Wasser im Wischwasserbehälter können ein echtes Sicherheitsrisiko darstellen“, warnt DEKRA Experte Kunst. „Vor allem bei Dunkelheit oder tiefstehender Sonne kann Gegenlicht auf einer verschmutzten Windschutzscheibe zu Lichtstreuung führen, die Sicht des Fahrers beeinträchtigen und so die Unfallgefahr erhöhen.“ Der Experte empfiehlt, vor dem Wechsel auf Sommermischung den im Waschwassertank enthaltenen Winterscheibenreiniger ganz aufzubrauchen. In der Regel sind Sommer- und Wintermischungen zwar miteinander mischbar. Unter Umständen können jedoch Ausflockungen entstehen, etwa wenn eine nicht hartwasserstabile Fertigmischung in den Tank gefüllt wird, in dem sich noch eine größere Menge mit hartem Leitungswasser verdünntes Konzentrat befindet. Vom Spritzer „Spüli“ ist abzuraten Wer auf Nummer sicher gehen will, kann in der Übergangszeit auch auf Ganzjahresprodukte mit geringerem Frostschutz zurückgreifen. Diese auch im Sommer gut und schützen gleichzeitig vor Frost. Von einem Spritzer „Spüli“ und ähnlichen Hausmitteln im Waschwassertank rät der DEKRA Experte ab: „Ungeeignete Reiniger können Lacke oder Kunststoffe aufquellen lassen, das Material anlösen und am Polycarbonat von Scheinwerfern zu Spannungsrissen führen.“ Für gute Sicht sind auch sauber arbeitende Scheibenwischer unverzichtbar. Schmiert der Wischer, schafft die Reinigung mit einem sauberen Tuch und Wasser zuweilen Abhilfe. Sind die Wischerblätter im Winter aber spröde oder rissig geworden, produzieren sie Schlieren oder erfassen nur noch einen Teil des Sichtfeldes, ist ein Austausch fällig. Bei der Hauptuntersuchung werden unwirksame Wischerblätter oder eine defekte Scheibenwaschanlage übrigens als erheblicher Mangel eingestuft, der beseitigt werden muss, bevor eine neue HU[1]Plakette erteilt werden kann. Unerwünschte Lichtspiele durch „Magic Dust“ „Fogging“ oder „Magic Dust“ heißt ein anderer Effekt, der zu Sichtbehinderungen führen kann. Wird die Innenseite der Frontscheibe nicht regelmäßig gereinigt, kann sich hier, vom Fahrer oft längere Zeit unbemerkt, ein matter Schmutzfilm aus Schmutz, Zigarettenrauch oder Kunststoffausdünstungen absetzen. Auch dies verringert die Lichtdurchlässigkeit und führt leicht zu unerwünschten Lichtspielen auf der Scheibe.

Foto: Dekra

Zusammen sind wir stark

 

(RB 11-21)Entgegen landläufiger Meinung haben Radfahrer, die einen Zebrastreifen fahrend überqueren wollen, nicht dieselben Rechte wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Wenn ein Auto wegen eines fahrenden Radlers bremsen muss, riskiert der Radler ein Bußgeld wegen vermeidbarer Behinderung. Im Falle eines Unfalles trägt der Radfahrer eine Teilschuld. Ein faires Miteinander würde die Situation entspannen und viele Unfälle vermeiden. Nicht nur die Autofahrer sollen prüfend nach hinten schauen, wenn sie abbiegen wollen; auch die Radler müssen Blickkontakt zum Autofahrer aufnehmen. So  werden sicherlich viele Abbiegeunfälle verhindert. Und wenn es dann einmal zu Problemen kommt: Eine Entschuldigung oder ein Lächeln hilft erst einmal. Die erste Grundregel der StVO §1 lautet: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“ Die zweite lautet:  "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Türen individuell öffnen

(RB 05-21) Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) hat entschieden, zur individuellen Öffnung der Türen im U-Bahn-Bereich zurückzukehren. Dies bedeutet, dass die Fahrgäste nach der Freigabe durch die Fahrer*innen wieder selbstständig die Türtaster bedienen können, um die Türen zum Ein- und Aussteigen zu öffnen. Die HOCHBAHN hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um das Risiko einer fehlerhaften Türfreigabe auf der bahnsteigabgewandten Seite durch das Zugpersonal technisch auszuschließen. Um eine gute Durchlüftung der Fahrzeuge weiterhin sicherzustellen, werden die Fenster in allen DT5-Zügen entriegelt. In den DT4-Zügen sind die Fenster ohnehin entriegelt. In den Bussen werden alle Türen weiterhin von den Fahrer*innen zentral geöffnet.

Reisemobile und Camping

(RB 05-21) Camping ist so beliebt wie nie zu vor und oft steht das Reisemobil im Fokus. Es gibt ein vielfältiges Angebot an Reisemobilen und daher stehen interessierte Camping-Freunde vor der Schwierigkeit sich für den richtigen Typ zu entscheiden. Die vielen Campingmessen sowie Erfahrungs- und Testberichte in den Fachmagazinen sind hierbei eine gute Hilfe. Generell ist für jeden Geldbeutel auch ein Reisemobil zu bekommen und aufgrund der hohen Zulassungszahlen in den letzten Jahren ist auch das Angebot an gebrauchten Freizeitmobilen gestiegen.

Je nach Größe der Reisegruppe und gewünschte Funktion des Reisemobils können sich Käufer*innen zwischen dem MiniCamper, dem Campingbus, dem Kastenwagen und dem Alkovenmobil entscheiden. Insbesondere bei jüngeren Campern sind die MiniCamper beliebt, die auf kleinen Kastenwagen oder Kleinbussen basieren. Die kompakten und beliebten Campingbusse, teils mit Aufstelldach, verfügen über eine einfache und zweckmäßige Einrichtung. Heute hat fast jeder Hersteller einen Kastenwagen im Programm. Diese bieten viele Möglichkeiten der Innenausstattung. Bleibt nur noch die Entscheidung: Teilintegrierte oder Vollintegrierte? Teilintegrierte Reisemobile sind beliebt bei Paaren und der Vollintegrierte hat ein größeres Raumangebot und eignet sich für größere Reisegruppen.

Perfide Betrugsmasche

(RB 03-21) Fahrzeugschnäppchen im Internet können böse enden. Oft werden Autos, die in den Niederlanden, Belgien oder Frankreich geklaut wurden, von Betrüger*innen in Deutschland weiterverkauft. Die Freude über das Top-Schnäppchen endet bekanntlich an der Zulassungstelle. Mehr Infos und Tipps gegen die betrugsmasche hier

Online-Service Fahrzeug-Zulassung

(RB) Hamburg hat mit den erfahrenen Digitalisierungs-Experten des Amtes für IT und Digitalisierung gemeinsam den abschließenden „Durchstoß“ bei der Digitalisierung der Kfz-Zulassung geschafft. Es können seit dem Jahresende 2020 die Hamburger Fahrzeug-Halter*innen und –Besitzer*innen die internetbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen für alle Geschäftsvorgänge (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung auf denselben Halter bzw. dieselbe Halterin sowie Außerbetriebsetzung) elektronisch durchführen und sich damit den Weg zur Zulassungsbehörde oder dem Zulassungs-Dienstleister*in ersparen.

Diese Online-Leistung ist im Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/IKFZ   erreichbar. Das Online-Angebot i-Kfz steht allen zur Verfügung, die eine elektronische Identifizierungsfunktion in ihrem Personalausweis aktiviert haben.

Nötigung im Straßenverkehr

(RB 11-20) Eine Nötigung im Straßenverkehr ist immer dann gegeben, wenn man die anderen Verkehrsteilnehmer*innen mit seinem eigenen verkehrswidrigen Verhalten vorsätzlich unter Druck setzt, sodass diese sich zu einem bestimmten (unfreiwilligen) Verhalten gezwungen, also genötigt, sieht. Rechtsanwalt Preidel ergänzt hierzu: „Die Nötigung kann dabei sowohl mit physischer oder psychischer Gewalt als auch durch Drohung mit einem empfindlichen Übel begangen werden.“ Empfindliches Übel heißt, dass die Drohung geeignet ist, das vom Täter gewollte Verhalten beim Opfer zu erreichen. Der Ton zwischen den Verkehrsteilnehmern ist mindestens so rau, wie der Asphalt, auf dem sie fahren. „Jedes Jahr kommen in Deutschland etwa 30.000 Fälle wegen Nötigung im Straßenverkehr zur Anzeige“, so Frank Preidel. Die tatsächliche Zahl der begangenen Straftaten ist dabei um ein Vielfaches größer.

Durch zum Beispiel Zuparken kann eine Nötigung begangen werden. Das ist dann der Fall, wenn etwa eine Zufahrt oder ein Pkw über einen gewissen Zeitraum absichtlich blockiert werden. Wenn ein Fahrer die Überholspur absichtlich versperrt, indem er beharrlich mit äußerst niedriger Geschwindigkeit fährt und dabei den hinter ihm fahrenden Pkw zwingt, abrupt abzubremsen, kann er sich ebenfalls strafbar machen.

Wenn man durch die Nötigung eines anderen Verkehrsteilnehmers in eine gefährliche Situation geraten ist, möchte man sich unter Umständen zur Wehr setzen. Wer eine Anzeige erstatten möchte, kann dies persönlich oder telefonisch bei der zuständigen Polizeiwache – bzw. Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes – tun. Wichtige Angaben sind: 1. Kennzeichen des Pkw, 2. Fahrzeugmarke, 3. Fahrzeugtyp und -farbe der beteiligten Fahrzeuge, 4. Aussehen des Fahrers, 5. Ort, Zeit und Beschreibung des Vorfalls, 6. Wenn möglich: Zeugen und sonstige Beweise. Die Strafe bei Nötigung im Verkehr kann sehr unterschiedlich ausfallen: Von der Geldstrafe bis zum zeitweisen oder gar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis kann der Richter aus dem Vollen schöpfen. So erhielt beispielsweise ein Taxifahrer für das „Schneiden“ des Fahrzeugs eines Ehepaars und Zeigen des Mittelfingers eine Strafe von 50 Tagessätzen und einen Monat Fahrverbot.

 

„Hamburg gibt Acht!“

(RB 07-2020) Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne „Hamburg gibt Acht!“ klärt die Kommunikationskampagne „Geschwindigkeit im Straßenverkehr“ Verkehrsteilnehmende  über die Gefahren des verlängerten Anhaltewegs auf. 1.729 Verkehrsunfälle mit Personenschaden waren im Jahr 2019 auf die Unfallursache „unangepasste Geschwindigkeit und Abstand“ zurückzuführen. Mit der Kampagne soll insbesondere den Autofahrenden verdeutlicht werden, dass die Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen als auch die zum 28. April gültige Verwarn- und Bußgelderhöhung einen sehr ernsten und berechtigten Hintergrund haben. In den Medien wird die Größenordnung des verlängerten Anhalteweges zwischen Tempo 50 und 70 sowie zwischen Tempo 30 und 50 hingewiesen. So verlängert sich z. B. der Anhalteweg bei Tempo 70 statt Tempo 50 um ca. 3 Elefanten (19 m), während der Anhalteweg bei Tempo 50 eine HVV-Bus-Länge (ca. 15 m) länger wird als bei Tempo 30.

Längerer Neuwert

(Verivox/dh 07-2020) Autofahrer können neu gekaufte Autos heute besser schützen. 42 Prozent aller Tarife versichern Neuwagen zwei Jahre lang zum Neuwert, deutlich mehr als noch 2018. Das zeigt eine Auswertung von über 500 Kfz-Versicherungstarifen durch das Vergleichsportal Verivox.
Die Neuwertentschädigung verbessert den Kaskoschutz für Neuwagen. Während der Kfz-Versicherer nach einem selbstverschuldeten Totalschaden oder Diebstahl eigentlich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen muss, zahlen die meisten Tarife für eine bestimmte Frist den höheren Neuwert. Bei 212 von 510 Tarifen der aktuellen Verivox-Auswertung läuft diese Frist mindestens 24 Monate ab dem Kauf, teilweise auch länger. Das entspricht 42 Prozent aller Angebote. Vor zwei Jahren waren es erst 36 Prozent. In den besten Tarifvarianten wird die Frist sogar auf 60 Monate erhöht. Auch für Käufer von Gebrauchtwagen hat sich die Tariflandschaft verbessert. Bei 144 Tarifen erhalten Kunden mindestens 24 Monate nach dem Kauf noch den Kaufpreis statt des Wiederbeschaffungswertes. 2018 waren es 111. Dennoch gibt es weiterhin Tarife, die ausschließlich den Wiederbeschaffungswert zahlen. Bei Neuwagen sind das 9 Prozent und bei den Gebrauchten 34 Prozent.

Unfall mit Anhänger

(ZDK/dh 07-2020) Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger? Hier sorgt der Gesetzgeber seit 17. Juli mit einer Neuregelung für mehr Klarheit: Zuständig ist in der Regel die Versicherung der Zugmaschine. Wenn also ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen genauso wie den Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder den kleinen Anhänger mit Gartenabfällen. In den vergangenen zehn Jahren war die Haftungsfrage deutlich komplizierter: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung. Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur noch zur Kasse gebeten, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt - beispielsweise, weil ein Reifen platzt.

Kosten reduzieren

(dh 07-2020) Das eigene Auto gilt für viele Menschen in Deutschland als unverzichtbares Gut und das, obwohl der Unterhalt des PKWs häufig ein tiefes Loch in den Geldbeutel gräbt. Für diejenigen, die nicht auf günstigere Alternativen umsteigen können oder wollen, gibt es diverse Faktoren zu beachten, mit welchen sich die Unterhaltskosten senken lassen.
Ein relativ variabler Kostenfaktor ist das Tanken, da sich der Treibstoffverbrauch über die Fahrweise regulieren lässt. Wer stets niedertourig fährt und kurze Strecken vermeidet, kann einiges an Benzin und Diesel sparen. Zusätzlich ist es möglich zu speziellen Stichzeiten und -tagen vergleichsweise günstig zu tanken. Am Abend zwischen 17 und 21 Uhr und unter der Woche ist das Tanken häufig sehr günstig. Bei der Suche nach dem günstigsten Preis können allerdings auch Smartphone-Apps unterstützen.
Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere Reparaturen summieren sich über das Jahr gerechnet zu erheblichen Kostenfaktoren, wer diese selbstständig durchführt, spart dementsprechend bares Geld. Zusätzlich spart der Erwerb von Ersatzteilen bei Drittanbietern im Internet weitere Kosten ein.
Zu den Fixkosten zählt die Kfz-Versicherung. Viele Autofahrer vertrauen der eigenen Versicherung und verlängern dementsprechend fortlaufend den Vertrag, wobei das häufig mit einem höheren Kostenaufwand verbunden ist als bei einem Versicherungswechsel. Wer hier ausgiebig recherchiert, kann via Preisvergleich jährlich eine bis zu dreistellige Summe sparen. Die Ummeldung funktioniert in der Regel über das Internet und lässt sich erfahrungsgemäß zwischen Oktober und November durchführen.

Autoferien statt Flugreisen

(djd/dh 06-2020) Fernreisen mit dem Flugzeug sind bei vielen bis auf Weiteres von der Urlaubsliste gestrichen. Hoch im Kurs stehen Ferienziele in Deutschland und im benachbarten Ausland, die mit dem Auto gut erreichbar sind. Wer nicht riskieren möchte, dass er auf dem Pannenstreifen statt am Nordseestrand oder Alpenrand landet, vereinbart vor dem Urlaubsantritt einen Sicherheits-Check in der Kfz-Werkstatt seines Vertrauens. Fahrwerk und Bremsen müssen in Topform sein, wenn etwa Passstraßen in den Alpen zu überwinden sind. Auf Bremsprüfstand und Hebebühne lässt sich schnell feststellen, wie es um Bremsbeläge und -scheiben steht und ob Gelenke und Federn zuverlässig ihre Funktion erfüllen. Füllstand und Zustand von Motoröl, Bremsflüssigkeit und Kühlwasser werden ebenfalls gecheckt, damit alles läuft wie geschmiert. Eine Öldose und Scheibenwischwasser mit Reinigungszusatz als eiserne Reserve an Bord zu nehmen, kann nicht schaden. Apropos Scheiben: Der Zustand der Wischerblätter und der Füllstand der Scheibenwaschanlage gehören ebenfalls zum Urlaubs-Check. Mehr Infos und Tipps rund ums Auto gibt es unter www.kfzgewerbe.de.

Moderne Kühlboxen

(TÜV/dh 07-2020) Tagesausflüge ans Meer und an Badeseen und der klassische Campingurlaub boomen. Selbstverpflegung ist angesagt. Doch wie gelingt es bei sommerlichen Temperaturen, Getränke und Lebensmittel gut gekühlt und frisch zum Ort der Entspannung zu bringen? Die Lösung sind praktische Kühlboxen, von denen es eine große Auswahl für jeden Bedarf gibt. Zwei Boxentypen stehen dabei ganz oben auf der Beliebtheitsskala: sogenannte "Passivboxen", die mit Kühlakkus aus dem Gefrierfach arbeiten und thermoelektrische Anlagen mit Anschluss ans Auto- beziehungsweise Hausstromnetz. Thermoelektrische Boxen sind zwar bauartbedingt etwas schwerer und teurer, halten mit dem eingebauten Lüfter aber die Lebensmittel in der Box länger frisch. Entscheidend ist, dass insbesondere bei leicht verderblichen Lebensmitteln die Kühlkette nicht unterbrochen wird. Deshalb sollte man vor Antritt der Fahrt oder vor dem Weg zum Einkauf auch bei thermoelektrischen Geräten ein paar Kühlakkus aus dem Gefrierfach einlegen. Generell gilt: Beim Kauf von Kühlboxen auf das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit achten. Dann wurde das Produkt von einem akkreditierten Testhaus auf alle relevanten Sicherheitsmerkmale überprüft.

Online Checkliste für Gebrauchtwagen

(djd/dh 06-2020) Ob als Ersatz für das in die Jahre gekommene Auto oder weil die Familie Zuwachs bekommen hat: Aus den unterschiedlichsten Gründen muss irgendwann ein neues Fahrzeug her. Nicht jeder kann oder möchte sich dann einen Neuwagen leisten, viele entscheiden sich bewusst für einen "Gebrauchten". Der Markt für Gebrauchtfahrzeuge ist allerdings riesig und wegen der großen Modellvielfalt auch recht unübersichtlich, Laien sind bei der Auswahl oft überfordert.
Wer im Freundeskreis keinen Kfz-Experten hat, sollte sowohl für die Suche als auch für den Besichtigungstermin des Gebrauchtwagens eine übersichtliche und gut strukturierte Checkliste nutzen. Diese gibt es, unabhängig von der Automarke, kostenfrei im Internet. Sie hilft bereits bei der Planung des Gebrauchtwagenkaufs und erklärt nicht nur, wie sich das Wunschfahrzeug tatsächlich finden lässt, sondern gibt auch Tipps für Besichtigung und Probefahrt. Eine "Checkliste Gebrauchtwagen" kann man beispielsweise unter www.dastelefonbuch.de ausdrucken, als PDF-Datei speichern oder per E-Mail versenden. Übersichtlich sind hier alle wichtigen Prüfkriterien zusammengefasst - vom Zustand der Reifen über die einwandfreie Funktion von Kupplung und Bremsen bis zu eventuell versteckten Rostschäden.

Mangelnder Wettbewerb

(DPA/dh 07-2020) Das Bundeskartellamt hat in einer aktuellen Pressemitteilung eine Untersuchung des Marktes für öffentliche Strom-Ladesäulen angekündigt. Laut Behörde geht es darum, "strukturelle Wettbewerbsprobleme" zu identifizieren. Die Wettbewerbshüter berichten, dass sie "vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen" erreichen.
In vielen Städten und Regionen beherrschen einzelne Anbieter den Ladesäulen-Markt. Durch die mangelnde Konkurrenz können die Unternehmen so Preis, Tarif und Vorrausetzungen für eine Ladung frei von Wettbewerb deutlich oberhalb des Haushaltsstrompreises festlegen. Meistens sind es die regionalen Stromnetzbetreiber und Stromversorger, die sich das Monopol der Ladeinfrastruktur sichern.

Tacho-Manipulationen

(VMH/dh 07-2020) Der Verband der Markenvertragshändler, kurz VMH e.V., kämpft mit dem europäischen Dachverband CECRA gegen die Kilometer-Manipulation an Fahrzeugen und setzt sich für ein zentrales Register zur Erfassung der Fahrzeugdaten in Deutschland ein. Demnach sei das Zurückdrehen von Kilometerzählern weit verbreitet und habe nicht nur enorme Konsequenzen für den Verbraucher, sondern beeinflusse auch den Gebrauchtwagenmarkt erheblich. Ferner beeinträchtige die Manipulation des Tachos die Verkehrssicherheit und die Umwelt. Jetzt sei die Politik gefordert, einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Laut einer Studie des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2018 sollen bei bis zu 40 Prozent der grenzüberschreitend gehandelten Gebrauchtwagen die Kilometerstände verfälscht worden sein. EU-weit entstehe den Bürgern so ein Verlust von 8,9 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei handele es sich um eine vorsichtige Schätzung, heißt es in der Studie. Der Schaden, den Verbraucher durch manipulierte Fahrzeuge erleiden, die innerhalb eines Landes verkauft werden, ist nicht berücksichtigt.

Tempolimit

(ZDK/dh 07-2020) Mit Verwunderung hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf die aktuellen Forderungen der Grünen nach einem Tempolimit auf Autobahnen reagiert. "Scheinbar gibt es aus Sicht von Herrn Habeck keine dringenderen Probleme in Deutschland zu lösen als ein Tempolimit auf Autobahnen einzuführen", kommentierte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die Aussagen des Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen. Dabei spräche die Faktenlage eine ganz andere Sprache. So werde auf den deutschen Autobahnen eine durchschnittliche Geschwindigkeit von unter 130 km/h gefahren. Nehme man alle Überlandstraßen in Deutschland zusammen, gelte dort nur noch auf drei Prozent der Strecken freie Fahrt. Im Übrigen seien die Autobahnen die sichersten Straßen in Deutschland, das zeigten unter anderem die geringen Unfallzahlen. Und einen messbaren Beitrag zum Umweltschutz würde ein Tempolimit auch nicht leisten. Stattdessen sei es sinnvoller, den bereits eingeschlagenen Weg der Automobilindustrie für mehr Forschung und Entwicklung in umweltfreundliche Technologien konsequent weiter zu verfolgen.

Kindersitze im Test

(Heise/dh 06-2020) Der Start ins Leben, so scheint es, ist vielen Eltern eine Menge Geld wert. Ob nun Matratzen, Wickelkommoden, Kinderwagen oder Kindersitze: In unserer Wohlstandsgesellschaft sind rasch etliche Hundert Euro ausgegeben, bevor der Nachwuchs den Schlafrhythmus beider Elternteile neu sortiert. Dabei lohnt es sich auf den Preis zu achten, wie auch der aktuelle Kindersitztest des ADAC vom Mai diesen Jahres zeigt. Die monetären Differenzen sind gewaltig, gerade bei den Sitzen für ganz kleine Kinder. Der Testsieger für Kinder bis zu einem Jahr ist der „Maxi-Cosi Coral + FamilyFix3“. Der kostet laut ADAC 520 Euro und ist kaum besser als der Zweitplatzierte im Test für 110 Euro. Auch bei den Sitzen für ältere Kinder gibt es erhebliche Unterschiede. Wie immer empfiehlt es sich dringend, Kind und Auto beim Kauf eines Sitzes mitzunehmen. Denn nicht jeder Sitz passt optimal in jedes Fahrzeug, wobei mit den Isofix-Haken schon ein riesiger Schritt gemacht wurde. Wenngleich es bis heute nicht jeder Autohersteller hinbekommt, diese Befestigungen gut zugänglich zu gestalten. Gut überlegen sollten sich Eltern, ob sie auf eine Isofix-Basis verzichten wollen, die meistens noch einmal rund 100 Euro kostet. Doch der Komfortgewinn ist beträchtlich, denn so kann der unter Umständen schlafende Nachwuchs bequem mit einem Handgriff samt Sitz aus dem Auto genommen werden. Im Falle des „Nuna Pipa Next“ ist auch die Sicherheit besser als ohne die Grundplatte.

Biker brauchen mehr Profil

(dh 05-2020) Motorradfahrer sollten stets mit mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 Millimeter Restprofil fahren. Das gilt vor allem für den Hinterreifen, raten die Fahrzeugprüfer der Dekra. Allgemeine Aussagen dazu, wie viel mehr als das Mindestprofil es sein sollte, seien aber schwierig. Denn einerseits weisen unterschiedliche Reifentypen von Haus aus ganz verschiedene Profiltiefen auf – etwa grobstollige Modelle an Geländemaschinen. Andererseits fahren sich Reifen am Motorrad anders ab als beim Auto, nämlich meist in der Mitte. Dort sollte das Profil auch gemessen werden. Allerspätestens sind neue Reifen fällig, wenn die alten in der Mitte kaum mehr als 1,6 Millimeter aufweisen. Wer sich mit seinen Reifen so gerade über dem gesetzlichen Minimum bewegt, erhöht nicht nur die Unfallgefahr deutlich. Je nach Fahrleistung könne dann aus gerade noch legal schnell illegal werden.

Fahrverbot für Motorräder gefordert

(dh 05-2020) Motorräder sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig weniger Lärm verursachen. Doch die Vorschläge der Länderkammer gehen noch weiter. Motorradfahren könnte an Sonn- und Feiertagen sogar verboten werden. Die Länderkammer will sich nach einem Beschluss vom Freitag dafür einsetzen, dass die zulässigen Geräuschemissionen aller Neufahrzeuge begrenzt werden. Künftig soll ein Maximalwert von 80 Dezibel (db/A) gelten, der in etwa der Lautstärke eines vorbeifahrenden Lkws oder eines Rasenmähers entspricht. Die Länder möchten, dass Polizisten Fahrzeuge bei „gravierenden Lärmüberschreitungen“ sofort sicherstellen dürfen. Außerdem soll Tuning härter bestraft werden, wenn das Motorrad dadurch erheblich lauter wird. Das Sound-Design, über das Fahrer die Geräuschkulisse selbst einstellen können, solle verboten werden. Die Länder wollen zudem beschränkte Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Die Entschließung des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) sieht Verkehrslärm ebenfalls als Problem - fordert aber, dass bei der Problemlösung alle Fahrzeuge einbezogen werden. „Was wir ablehnen und nicht nachvollziehen können, ist die einseitige Fokussierung beim Thema Lärm auf die Motorräder“, sagte der Vorsitzende Michael Lenzen. „Hier sehen wir ganz klar eine Diskriminierung der Motorradfahrer.“ Es sei ein Unding, mehr als vier Millionen Motorradfahrer wegen Fehlverhaltens einer Minderheit über einen Kamm zu scheren.“

Dramatische Einbrüche

(dh 05-2020) Der europäische Automarkt ist im April wegen der Coronavirus-Pandemie zusammengebrochen. In den Staaten der EU, der Efta und in Großbritannien wurden zuletzt noch etwa 290.000 Pkw neu zugelassen. Damit sanken die Verkaufszahlen im vergangenen Monat um 78,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Absatz war bereits seit Jahresanfang rückläufig. Bereits im Januar und Februar waren die Zulassungszahlen zurückgegangen, ehe sie dann im März um mehr als die Hälfte absackten. Allerdings setzte der Lockdown zur Bekämpfung der Pandemie erst Mitte des Monats ein. Im April traf der Lockdown die Branche dann mit voller Wucht. Seit Jahresstart ist der Neuwagenabsatz in Europa um 39,1 Prozent auf 3,35 Millionen Einheiten gefallen. Jeder der europäischen Märkte hat laut der Statistik Rückgänge im hohen zweistelligen Prozentbereich hinnehmen müssen. Gerade in den großen Märkten fiel das Minus besonders stark aus. Dazu zählen Italien (- 97,6 Prozent), Großbritannien (-97,3) und Spanien (- 96,5). Auch Frankreich verbuchte mit einem Rückgang von 88,8 Prozent einen heftigen Absturz. In Deutschland ist der Rückgang der Neuzulassungen um 61,1 Prozent dagegen noch fast moderat ausgefallen.

Kaufprämie

(dpa/dh 05-2020) Die Regierung will beim sogenannten Autogipfel Anfang Juni einem Pressebericht zufolge eine staatliche Kaufprämie beschließen. Demnach könnte bei dem Treffen von Kanzlerin Angela Merkel, den zuständigen Bundesministern und den Chefs der Autobauer eine Förderung für den Kauf von Autos beschlossen werden, die maximal 140 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen.
Dem Bericht zufolge geht es dabei um eine Gesamtfördersumme von 2,5 Milliarden Euro. Anträge sollen so lange bewilligt werden, bis der Topf leer ist, längstens aber bis zum Jahresende. Bis zu 4.000 Euro könnte es beim Kauf eines Neufahrzeugs geben. Davon sollen die Hersteller die Hälfte übernehmen. Um Prämien für einen Neuwagenkauf war in den letzten Wochen teils hitzig diskutiert worden. Zuletzt hatten sich die Wirtschaftsweisen gegen eine solche Förderung ausgesprochen. Statt einzelne Branchen zu unterstützen hält der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Entlastungen sowohl für die gesamte Wirtschaft als auch für Privathaushalte für sinnvoll. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hält eine Kaufprämie für sinnvoll und fordert aber vor allem eine schnelle Entscheidung. Die Diskussion um eine mögliche Forderung lässt potenzielle Neuwagenkäufer nach Wiederöffnung der Autohäuser aktuell noch zögern.

50 Jahre Kfz-Schiedsstellen

(dh 05-2020) Wenn es Auseinandersetzungen mit den Kunden gibt, kostet das die Betriebe meist Zeit, Geld und mitunter den guten Ruf. Erst recht, wenn diese langwierige Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Alles Faktoren, die ein Unternehmer vermeiden möchte. Die Einrichtung einer Kfz-eigenen Schiedsstelle ist genau aus diesen Gründen ins Leben gerufen worden und klärt seit 50 Jahren Streitigkeiten zwischen Kunden und Kfz-Innungsbetrieben. Und das mit großem Erfolg: In bis zu rund 90 Prozent der Fälle können so Auseinandersetzungen unbürokratisch gelöst werden. Das entlastet auch die Gerichte. 1970 wurden die ersten Kfz-eigenen Schiedsstellen in Hamburg und München als eine freiwillige und branchenspezifische Institution des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes für den Verbraucherschutz gegründet. Heute gibt es in jedem Bundesland Kfz-Schiedsstellen, bundesweit etwa 100. Welche zuständig ist, richtet sich nach dem Geschäftssitz des jeweiligen Autohauses oder der Werkstatt, die in einen Streit verwickelt ist.

Kosten reduzieren

(dh 05-2020) Das eigene Auto gilt für viele Menschen in Deutschland als unverzichtbares Gut und das, obwohl der Unterhalt des PKWs häufig ein tiefes Loch in den Geldbeutel gräbt. Für diejenigen, die nicht auf günstigere Alternativen umsteigen können oder wollen, gibt es diverse Faktoren zu beachten, mit welchen sich die Unterhaltskosten senken lassen.
Ein relativ variabler Kostenfaktor ist das Tanken, da sich der Treibstoffverbrauch über die Fahrweise regulieren lässt. Wer stets niedertourig fährt und kurze Strecken vermeidet, kann einiges an Benzin und Diesel sparen. Zusätzlich ist es möglich zu speziellen Stichzeiten und -tagen vergleichsweise günstig zu tanken. Am Abend zwischen 17 und 21 Uhr und unter der Woche ist das Tanken häufig sehr günstig. Bei der Suche nach dem günstigsten Preis können allerdings auch Smartphone-Apps unterstützen.
Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere Reparaturen summieren sich über das Jahr gerechnet zu erheblichen Kostenfaktoren, wer diese selbstständig durchführt, spart dementsprechend bares Geld. Zusätzlich spart der Erwerb von Ersatzteilen bei Drittanbietern im Internet weitere Kosten ein.
Zu den Fixkosten zählt die Kfz-Versicherung. Viele Autofahrer vertrauen der eigenen Versicherung und verlängern dementsprechend fortlaufend den Vertrag, wobei das häufig mit einem höheren Kostenaufwand verbunden ist als bei einem Versicherungswechsel. Wer hier ausgiebig recherchiert, kann via Preisvergleich jährlich eine bis zu dreistellige Summe sparen. Die Ummeldung funktioniert in der Regel über das Internet und lässt sich erfahrungsgemäß zwischen Oktober und November durchführen.

Fahrverbot „unverhältnismäßig“

(dh 05-2020) Die neue Straßenverkehrsordnung ist gerade mal einen Monat in Kraft, und nun will Verkehrsminister Andreas Scheuer härtere Strafen für Verkehrssünder zum Teil wieder zurücknehmen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur arbeitet das Ministerium des CSU-Politikers an der Überarbeitung eines Teils des Bußgeldkatalogs. Dabei geht es vor allem um die Regel, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Diese Regelung sei "unverhältnismäßig", heißt es im Ministerium. Zwar bestätigte das Verkehrsministerium die Änderungsvorhaben, betonte aber, dass diese in Abstimmung mit dem Bundesrat erfolgen müssten. Zudem träten sie nicht sofort in Kraft, sondern erst bei der nächsten Novelle; diese könne allerdings schon im Sommer verabschiedet werden. Das heißt: Aktuell gelten also erst einmal die neuen, für Autofahrer verschärften Bedingungen. Das teilweise Einlenken des Ministeriums kam offenbar vor allem durch Beschwerden vieler Autofahrer zustande. Der Automobilclub "Mobil in Deutschland" hatte mit einer Petition gegen die massiv verschärfte Bußgeld-Reform ein beachtliches Quorum erreicht. Der Club hatte dazu eine Online-Petition ins Leben gerufen, die sich an Bundesrat und Bundestag richtet. Nach geplanten 50.000 Unterzeichnern bis Ende des Jahres war der Zulauf deutlich größer als gedacht: Über 150.000 Unterstützer hat die Petition mittlerweile.

Prämie nur für sparsame Neuwagen

(dpa/dh 05-2020) Bei möglichen Hilfen für die Autoindustrie wegen der Corona-Pandemie soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums der Klimaschutz nicht aus dem Blick geraten. Demnach sollte vorrangig der Kauf von Autos mit geringen CO2-Werten gefördert werden. Um die in der Krise abgestürzte Nachfrage anzukurbeln, fordert die deutsche Autoindustrie staatliche Prämien für den Neuwagen-Kauf. Strittig ist jedoch etwa die Frage, ob sich eine mögliche Förderung auf weniger umweltschädliche Antriebe beschränken oder auf alle Arten von Autos erstrecken könnte.
Die Autohändler fürchten, bei staatlichen Kaufprämien nur für Neufahrzeuge auf ihren Gebrauchtwagen sitzen zu bleiben. Junge, technisch hochmoderne und vor allem auch umweltfreundliche Gebrauchtwagen würden durch ein starkes Neuwagen-Anreizprogramm geradezu unverkäuflich werden. Solche Gebrauchtwagen stünden aber zu Zehntausenden bei den Händlern bereit. Eine Kaufprämie müsste daher auch auf zwei oder drei Jahre alte umweltfreundliche Gebrauchtwagen ausgedehnt werden. Sollte es eine Kaufprämie nur für Elektroautos geben, würde das zwar den Autokonzernen nützen. Aber dann könnten die Autohändler vor Ort ihre bereits vorfinanzierten modernen und schadstoffarmen Benziner- und Dieselfahrzeuge der Hersteller wohl nur noch mit weiteren Rabatten absetzen. Schon jetzt aber gebe es sehr hohe Rabatte für Autokäufer, die Margen der Händler seien bereits extrem gering.

Zeit für Sommerreifen

(djd 04-2020) Moderne Winterreifen zeichnen sich durch ruhiges Laufverhalten und gute Eigenschaften auf trockenen wie auf regennassen Straßen aus. Viele Autofahrer überlegen, ob sie nicht das ganze Jahr über die winterliche Bereifung aufgezogen lassen können. Doch falsche Sparsamkeit zahlt sich hier nicht aus. Winterreifen nutzen sich auf sommerlich warmen Straßen wesentlich schneller ab. Der hohe Abrieb steigert aber nicht nur den Reifenverschleiß, sondern auch den Kraftstoffverbrauch. Denn der steigt mit stärkerer Reibung an. Unterm Strich sparen Autofahrer also bares Geld, wenn sie die Bereifung jahreszeitlich anpassen, und schonen dabei noch die Umwelt.
Wichtiger noch als finanzielle Aspekte ist jedoch der Faktor Sicherheit. Sommerreifen im Sommer, Winterreifen im Winter - so lautet die Empfehlung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, dessen "Initiative Reifenqualität - ich fahr' auf Nummer sicher" auch das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe unterstützt. Aus guten Gründen: Sommerreifen sind an die Straßenverhältnisse der warmen Jahreszeit optimal angepasst. Gegenüber Winterpneus ist der Bremsweg kürzer, auch bei höheren Geschwindigkeiten wird der Wagen sicher in der Spur gehalten, und in der Kurve besitzt der Reifen mehr Grip. Auf trockener Fahrbahn macht der Unterschied beim Bremsweg bei 100 Stundenkilometern bereits rund 20 Meter aus. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe rät daher zu einem Reifenwechsel bei unter drei Millimeter Restprofil, Infos gibt es auch unter www.reifenqualitaet.de.

Ladesäulen-Förderung abgelehnt

(dh 05-2020) Empört haben Autohäuser auf ablehnende Förderbescheide für Ladesäulen reagiert. Als Ablehnungsgrund nennt die zuständige Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), dass Autohändler sich bereits gegenüber den jeweiligen Herstellern ihrer Marken dazu verpflichtet hätten, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu errichten. Die Gewährung von Fördermitteln für Ladeeinrichtungen, die ohnehin errichtet würden, verstoße gegen das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip.
Aus Sicht des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) dürfe es für die Förderfähigkeit keinen Unterschied machen, ob ein Betrieb von seinem Hersteller Vorgaben erhalte oder nicht oder ob es sich um einen markenungebundenen Betrieb handle. Entscheidend müsse sein, ob der Betrieb auf eigene Kosten eine im öffentlichen Interesse liegende Ladeeinrichtung bereitstelle. "Die Ablehnungsgründe haben zu recht für Empörung gesorgt und sind weder uns noch einem kleinen oder mittelständischen Betrieb begreiflich zu machen", so der ZDK-Präsident.

Batterie-Pass

(dpa/dh 03-2020) Elektroautos benötigen Batterien, doch an deren Herstellung gibt es immer wieder Kritik. Dem will die Industrie entgegentreten und ein Siegel entwickeln, das Auskunft gibt über die Produktion. Nun liegt ein erster Zeitplan vor. Die Industrie macht beim geplanten Pass für fair hergestellte Batterien Tempo. Bis Jahresende soll ein Prototyp entstehen, 2021 dann eine erste Version, wie der Dax-Konzern BASF als Mitglied der Global Battery Alliance (GBA) mitteilte. „Bis Ende 2022 soll der Batteriepass mit voller Funktionalität fertig gestellt sein. Dieser soll die Daten zu bestimmten Kriterien, Standards und Schwellenwerten enthalten, die für die Ausstellung eines "Qualitätssiegels" für nachhaltige Batterien notwendig sind." Ziel ist, dass Verbraucher beim Kauf etwa von Elektroautos künftig deutlich mehr Auskunft erhalten über die Herstellung. Damit soll zertifiziert werden, dass zum Abbau wichtiger Bestandteile wie Kobalt keine Kinderarbeit geleistet sowie Sicherheits- und Gesundheitsstandards eingehalten wurden.

Blitzer-Apps

(dh 03-2020) Eine wichtige Änderung im März 2020 betrifft Autofahrer, die Blitzer-Apps nutzen. Diese waren bisher nicht ausdrücklich verboten, sodass es eine gesetzliche Grauzone gab. Der Gesetzgeber hat daher reagiert und klar den Bereich zwischen erlaubt und verboten abgegrenzt. Nun dürfen fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht mehr verwendet werden. Wer sie dennoch nutzt und ertappt wird, muss 75 Euro Bußgeld zahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg. Für Moped- und Mofafahrer war der 1. März zusätzlich ein wichtiger Stichtag. Denn zu diesem Datum müssen sie ihr Versicherungskennzeichen wechseln. Die grüne Plakette wird nun durch die schwarze ersetzt. Dies gilt auch für E-Scooter, Segways und einige E-Bikes.

Höhere Förderprämie

(dh 02-2020) Die EU-Kommission hat die höhere Förderprämie für Elektroautos in Deutschland genehmigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium Mitte Februar mit. Die neue Regelung sieht vor, dass reine Elektroautos, deren Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt, bis zu 6000 Euro Zuschuss bekommen können, von denen der Hersteller und der Staat jeweils die Hälfte bezahlen. Elektroautos über 40.000 Euro können mit 5000 Euro gefördert werden. Bei sogenannten Plug-in-Hybriden, die neben dem Elektroantrieb auch noch einen Verbrennungsmotor haben, steigen die Boni von bis zu 3000 Euro auf bis zu 4500 Euro für Fahrzeuge unter 40.000 Euro, darüber können es bis zu 3750 Euro sein. Entsprechende Anträge müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Haftung bei Vorfahrtsverletzung durch Radfahrer

(RB/Ergo 02-02-2020) Viele Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass bei einer Kollision „Rad gegen Auto“ immer automatisch der Autofahrer haftet. Nimmt ein Radfahrer einem Auto die Vorfahrt, ohne dass der Autofahrer etwas falsch gemacht hat, so haftet der Radfahrer für die Folgen des Unfalls allein. Auch die sogenannte Betriebsgefahr des Autos, also die Gefahr, die nur dadurch entsteht, dass jemand ein Auto auf der Straße bewegt, spielt dann unter Umständen keine Rolle mehr. Diese kann vollständig gegenüber der Vorfahrtsverletzung in den Hintergrund treten. Die Beachtung der Vorfahrt ist eine Grundregel im Straßenverkehr. Umso wichtiger ist es, sich auch als Radfahrer an Vorfahrtsregeln und Ampeln zu halten und auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu achten. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 2. Januar 2018, Az. 7 U 44/17

Einkommensabhängige Parkpreise

(dpa/dh) Besserverdienende sollen mehr für Bewohnerparkausweise zahlen, Elektroautos Sonderparkplätze bekommen und Kommunen mehr Spielräume, um Preise für Parkplätze zu erhöhen oder zu senken. Das sind Kernpunkte einer grundlegenden Reform des Parksystems in Deutschland, die der Verband der Automobilindustrie (VDA) zu Jahresbeginn vorgelegt hat. Demnach soll der Parkverkehr angesichts wachsender Städte und einer zunehmenden Verdichtung von Flächen besser gelenkt und der „Parkdruck“ vor allem in innerstädtischen Wohngegenden verringert werden. „Alle, die auf einen Parkplatz angewiesen sind, sollten einen freien Stellplatz möglichst ohne Suchverkehr erreichen können“, heißt es. Verkehrsflächen müssten möglichst effizient genutzt werden.
Hintergrund der Debatte ist etwa, dass der Radverkehr in Deutschland auch aus klimapolitischen Gründen gestärkt werden soll. Dafür brauchen Fahrräder aber mehr Raum. Daneben gibt es neue Mobilitätsangebote wie Carsharing. Der VDA verweist außerdem auf einen zunehmenden Logistikverkehr, wie dem Paketgeschäft.

Mindestalter sinkt

(dh) Der Bundestag hat Ende 2019 beschlossen, das Mindestalter zum Moped-Fahren dauerhaft zu senken. Mopeds sind motorisierte Zweiräder, die bis zu 45 km/h schnell sein dürfen. Jugendliche können in Zukunft bereits mit 15 Jahren den Moped-Führerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt. In den östlichen Flächenländern laufen bereits seit 2013 entsprechende Modellprojekte unter dem Stichwort „Moped mit 15“.

Strengere Verbrauchsmessung

(dh) Für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle gilt ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FCM). Das heißt, bestimmte Verbrauchsdaten wie der Durchschnittsverbrauch oder die Häufigkeit elektrisch gefahrener Strecken wie beim Plug-in-Hybridauto müssen lebenslang gespeichert werden. Damit soll eine Abweichung des Typgenehmigungswertes und des realen Verbrauchs besser kontrolliert werden können.

DAB+ fürs Auto

(dpa/dh) Das Digitalradio DAB+ wird in Zukunft in jedem Neuwagen in Deutschland zu hören sein. Von Dezember 2020 an müssen Radios in neuen Fahrzeugen sowie neue stationäre Radiogeräte mit Display den Empfang und die Wiedergabe von DAB+ ermöglichen. Das hat der Bundesrat aktuell entschieden. Das Digitalradio DAB+ ist trotz technischer Vorteile nicht unumstritten. Kritiker von DAB+ meinen, bei der Digitalisierung des Rundfunks solle man gleich auf Internet-Streaming setzen. Befürworter verweisen auf eine größere Sendervielfalt und bessere Klangqualität. Sie erhoffen sich nun insbesondere von der verabschiedeten Autoradio-Pflicht einen großen Schub für das Digitalradio. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes setzt die deutsche Legislative Regelungen der Europäischen Union zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht um. In Deutschland sind aktuell nach offiziellen Angaben mehr als 260 unterschiedliche lokale und überregionale Programme über DAB+ verfügbar. Die Abdeckung erreicht demnach 98 Prozent der Fläche, die Autobahnen seien nahezu komplett versorgt. Derzeit sind knapp sieben Millionen Autos in Deutschland mit DAB+ ausgestattet.

 

Höhere Bußgelder

(dh) Die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen könnten 2020 drastisch erhöht werden. Der Entwurf eines neuen Bußgeldkatalogs sieht vor, dass bis zu 100 Euro oder in gravierenden Fällen auch Punkte in Flensburg für solche Vergehen fällig werden. Bislang sind es zwischen 15 und 30 Euro. Auch das dreiminütige Halten auf Schutzstreifen soll dann nicht mehr erlaubt sein. Außerdem müssten Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, dann mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen. Hinzu käme ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

 

Mehr Sicherheit für Radler

(dpa/dh) Wenn es nach dem Entwurf des Verkehrsministeriums geht, könnte es ab 2020 ein neues Verkehrsschild geben, das Autos das Überholen von Zweirädern verbietet. Ist das Überholen doch erlaubt, soll innerorts ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Außerdem sehen die Pläne des Verkehrsministers vor, dass es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer gibt. Darüber hinaus sollen künftig analog zu Tempo-30-Zonen auch Fahrradzonen angeordnet werden können.

 

Herbstzeit: Das müssen Autofahrer jetzt beachten

Herbstzeit: Das müssen Autofahrer jetzt beachten

(TÜV e.V./RB) Später Sonnenaufgang, früher Sonnenuntergang und auch dazwischen wird es häufig nicht richtig hell – dann ist eine funktionierende Beleuchtungsanlage wichtig und sollte rechtzeitig überprüft werden.  In Deutschland gibt es keinen Stichtag, an dem die Winterreifen aufgezogen sein müssen. Hier ist das Wetter entscheidend: Sobald es draußen winterlich wird, gilt die Winterreifenpflicht“, doch wer erst bei Schneematsch, Glatteis oder Reifglätte den Weg in die Werkstatt sucht, wird so schnell keinen Termin mehr bekommen. „Von O bis O“ – also zwischen Anfang Oktober und der Woche nach Ostern – sollte man Winterpneus nutzen. „Wer sich an dieser Faustregel orientiert, verfällt auch bei einem plötzlichen Wintereinbruch nicht in Stress. Das Profil der Winterreifen sollte dabei nicht zu weit heruntergefahren sein: 1,6 Millimeter Profiltiefe sind mindestens vorgeschrieben, empfohlen werden mindestens 4 Millimeter. Nach sechs Jahren sollten Winterreifen komplett ausgetauscht werden. Sie sind dann zu hart, um auf der Straße noch ausreichend zu „greifen“. Profil und Gummimischung von Sommerreifen sind an sommerliche Witterungsbedingungen angepasst – wer sie im Winter nutzt, riskiert längere Bremswege und wenig „Grip“ auf glattem Untergrund. Aber nicht nur das: Bußgelder zwischen 60 und 100 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg drohen, wenn man bei winterlichen Witterungsbedingungen Sommerreifen nutzt und damit andere Verkehrsteilnehmer behindert, bedroht oder einen Unfall verursacht. Batterie und Flüssigkeiten frostsicher machen. Der Dauerbetrieb von Heizung und Scheinwerfern beanspruchen die Batterie zusätzlich. Ein Batterie-Check in der Fachwerkstatt sollte deswegen am besten vor dem ersten Kälteeinbruch erledigt werden. Bevor die Temperaturen sich dem Gefrierpunkt nähern, sollte für ausreichend Frostschutzmittel in der Kühlflüssigkeit gesorgt sein. Denn wenn das Wasser im Kühler gefriert, wird schnell ein neuer Kühler fällig und schlimmstenfalls kann es sogar zum Motorschaden kommen. Bei tief stehender Sonne herrscht Blendgefahr – besonders in der kalten Jahreszeit ist deswegen eine streifenfreie Scheibe wichtig. Scheibenwischerblätter sollten mit einem spülmittelgetränkten Baumwolltuch gereinigt und wenn nötig ausgetauscht werden. Für gute Durchsicht auch an ausreichendes Wischwasser denken. Schließlich ist der Verbrauch von Wischwasser während der Herbst- und Winterzeit besonders hoch. Frostschutzmittel beigeben und die Herstellerfreigaben beachten. Vorsorglich kann das eigene Auto auch zu einem professionellen Wintercheck in eine TÜV-Prüfstelle oder eine Kfz-Werkstatt gebracht werden. Foto: Pravin Narsin via Unsplash

 

Digitale Autoschlüssel

(dh 10-2019) Ohne Schlüssel lässt sich ein Auto nicht starten. Das soll sich ändern: Künftig schließen Handys dank digitaler Schlüssel in Smartphones automatisch Autos auf und starten sie auch. Die ersten Serienfahrzeuge mit dieser Technik kommen voraussichtlich 2020 in China auf den Markt, in Europa 2022. Die Systeme funktionieren nur bei Neufahrzeugen und lassen sich nicht nachrüsten. Daneben lassen sich in virtuellen Schlüsseln auch personalisierte Informationen hinterlegen. Das Auto kann dann automatisch die gewünschte Sitzeinstellung vornehmen, die Lieblingsmusik anwählen und die Temperatur einstellen. Die Schlüssel lassen sich mit Freunden und Bekannten digital teilen oder bestimmten Orten zuordnen. Sie könnten dann Autos für Paketdienste freischalten oder für Fahranfänger die Geschwindigkeit und Musiklautstärke drosseln. Zusätzlich sind die neuen Systeme sicherer als bisherige Schließsysteme: Denn wenn ein Smartphone gestohlen wurde, lässt sich der virtuelle Schlüssel fürs Auto sofort sperren.

Ausstieg aus Kreditverträgen per Widerruf

(dpa/dh 11-2019) Können Autobesitzer ein ungeliebtes Fahrzeug loswerden, indem sie den dazugehörenden Kreditvertrag einfach widerrufen? Nicht nach der zweiwöchigen Widerrufsfrist, entschied aktuell der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der für das Bankrecht zuständige Zivilsenat wies zwei Revisionen gegen Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurück. Die Kläger wollten mit dem Widerruf auch die Autos zurückgeben, mit denen sie bereits längere Zeit gefahren waren. (AZ: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19). Der vorsitzende Richter betonte, dass es in den Fällen ausschließlich um kreditrechtliche Fragen gehe. Der Fall habe mit der Dieselproblematik nichts zu tun. Eine Entscheidung zugunsten der Autokäufer hätte aber große Bedeutung für Besitzer älterer Fahrzeuge mit Dieselmotoren gehabt, die ihre Autos wegen des Abgasbetrugs loswerden wollen. Die Formulierungen in den Widerrufsinformationen, um die es geht, finden sich in vielen Verträgen für Autokredite. Mit einem erfolgreichen späteren Widerruf des Darlehensvertrags wären die Kläger auch nicht mehr an die Kaufverträge für die schon Jahre alten Autos gebunden gewesen.

 

Sturmschäden

(dh 10-2019) Erst Mortimer, dann Nils. Pünktlich zum Herbstbeginn zogen die ersten Stürme quer durch Deutschland. Die Schäden gingen in die Millionen. Doch wer zahlt im “Fall der Fälle“ – und wann? Bei Teilkaskoversicherten zahlt die Versicherung für Schäden, die direkt durch einen Sturm entstehen. In den meisten Fällen sind das Beulen, Dellen oder eine kaputte Windschutzscheibe durch heruntergefegte Dachziegel, Äste oder Steine. Ein Sturm beginnt für Versicherer übrigens schon, wenn Meteorologen noch von „stürmischem Wind“ sprechen, also ab Windstärke acht. Wenn man gegen einen großen Ast oder ein sonstiges Hindernis auf der Straße fährt, ist das für die Versicherung allerdings ein normaler Unfall. Schäden zahlt dann nur die Vollkaskoversicherung. Für Fahrer, die nur haftpflichtversichert sind, zahlt die Versicherung Sturmschäden in aller Regel nicht. Schadensersatz kann man womöglich dennoch geltend machen, nämlich immer dann, wenn ein anderer verantwortlich ist. Bei herunterfallenden Ästen kann das der Grundstücksbesitzer sein, dem der Baum gehört. Bei Dachziegeln der Hauseigentümer, der sein Dach nicht ausreichend kontrolliert und in Schuss gehalten hat. Immer gilt: Stellt man einen Schaden fest, gilt es erst Ort und dann Beweise zu sichern. Fotos und  beschädigte Gegenstände sollten aufbewahrt werden.

 

Kostenloser Lichtcheck

Kostenloser Lichtcheck

(RB10-2019) Mit Beginn der dunklen Jahreszeit werden die Sichtverhältnisse schlechter, weshalb es nun besonders wichtig ist, dass die Lichtanlagen aller Fahrzeuge einwandfrei funktionieren. Um die Fahrzeughalter sicher in den Herbst zu schicken, bietet TÜV NORD Hamburg auch in diesem Jahr einen kostenlosen Lichtcheck im gesamten Oktober an.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.tuev-nord-group.com

Foto: TÜV NORD

Hoher Ölverbrauch

(djd/dh) Verbrennungsmotoren sind auf eine konstante Versorgung mit Öl als Schmiermittel angewiesen, denn ein niedriger Ölstand führt schließlich zu einem erhöhten Verschleiß. Ein erhöhter Ölverbrauch ist meist auf verschiedene Defekte zurückzuführen. Kolbenringe dichten den Brennraum gegenüber dem Kurbelgehäuse beweglich ab. Sind die Kolbenringe verschlissen, kann dies zu einer pumpenartigen Wirkung führen, so dass das Öl über die Kolbenringe aus dem Kurbelgehäuse direkt in den Brennraum befördert wird. Dort wird es dann zusammen mit dem Kraftstoff-Luft-Gemisch verbrannt. Bei einem defekten Kolbenring sollte man schnell eine Werkstatt aufsuchen.
Bei einer defekten Zylinderkopfdichtung kann Öl in den Kühlwasserkreislauf, in den Brennraum oder nach außen gelangen. Das Resultat ist ein erhöhter Ölverbrauch, der nicht immer von außen zu erkennen ist.
Eine weitere Ursache sind defekte oder schlecht eingestellte Einspritzpumpen. Bei einem Defekt oder einer falschen Einstellung des Systems kann Öl in die Arbeitsräume gelangen. Neben einem erhöhten Ölverbrauch macht sich diese Ursache durch blauen Qualm aus dem Auspuff bemerkbar. Oft muss dann die Einspritzpumpe ausgetauscht werden, das führt zu hohen Kosten.
Auf der Seite www.deine-autoreparatur.de gibt es viele weitere Informationen zum Thema erhöhter Ölverbrauch.

Retttungsgasse rettet Leben

 Retttungsgasse rettet Leben
(RB/Dekra 10-2019) Bei der Rettung von Verletzten kommt es auf jede Sekunde an. Wie schnell die Rettungskräfte nach einem schweren Unfall vor Ort sind, hängt auch davon ab, ob Autofahrer im Stau richtig reagieren und rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden, wie es die Straßenverkehrsordnung verpflichtend vorschreibt. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, bei stockendem Verkehr auf Autobahnen – ebenso wie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung – eine Rettungsgasse zu bilden, damit Polizei und Hilfsfahrzeuge ungehindert den Unfallort erreichen können. Wichtig ist allerdings, dass Autofahrer nicht abwarten, bis der Verkehr steht, sondern schon reagieren, wenn die Fahrzeuge noch rollen. Bei Stillstand fehlt oft der Platz, um das Fahrzeug noch weit genug zur Seite zu fahren. Also schon vor Stillstand des Verkehrs die Gasse bilden: Schon bei zäh fließendem Verkehr nach rechts oder links orientieren und zum Vorausfahrenden den nötigen Abstand lassen. Der Standstreifen muss allerdings frei bleiben. Auch sollte man darauf verzichten, noch schnell den Fahrstreifen zu wechseln. Das Risiko, mitten in der Rettungsgasse hängen zu bleiben, ist einfach zu groß. Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Polizei und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Allen anderen Fahrzeugen ist die Durchfahrt untersagt. Die Sanktionen bei Verstößen wurden deutlich verschärft. Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen jetzt als Regelsatz mindestens 200 Euro Geldbuße und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Für das Blockieren der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung können es bis zu 320 Euro plus Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg werden. Darüber hinaus sind strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen möglich, zum Beispiel für Fahrer, die eine Rettungsgasse absichtlich blockieren oder Personen behindern, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten wollen. Foto: Dekra

Neue Abgasnorm

(djd/dh 09-2019) Neuwagen sind bereits in den vergangenen Jahren deutlich emissionsärmer geworden, egal ob sich unter der Motorhaube ein Benzinmotor oder ein Diesel befindet. So sind etwa die Emissionen von Stickoxiden (NOx) und Partikeln (Feinstaub) deutlich gesunken. Obwohl die Verkehrsleistung in den letzten 25 Jahren erheblich gestiegen ist, ging die Menge der im Straßenverkehr ausgestoßenen Stickoxide um 70 Prozent zurück, berichtet der Verband der Automobilindustrie. Seit dem 1. September 2019 gelten neue Vorgaben für das Autofahren: So dürfen nur noch Neufahrzeuge zugelassen werden, wenn sie den Vorgaben der Abgasnorm Euro 6d-TEMP entsprechen. Das bedeutet nicht nur weniger Emissionen und somit bessere Luft, diesen Fahrzeugen drohen auch keine Fahrverbote für Innenstädte.
Neu ist insbesondere das Prüfverfahren namens RDE (für "Real Driving Emissions"). Demnach müssen Neufahrzeuge die gesetzlichen Vorgaben zusätzlich zu den Fahrten auf dem Prüfstand nun auch bei Tests im realen Betrieb auf der Straße einhalten. Hersteller und Zulieferer haben dazu große Anstrengungen in der Motorenentwicklung und der Abgasreinigung unternommen. Mit Erfolg: Der ADAC und Autofachzeitschriften zeigen in ihren Tests, dass die neuen Autos die Grenzwerte unter allen Prüfbedingungen erfüllen und oftmals sogar weit unterbieten.

 

Marder machen Jagd auf Kabel und Schläuche

Marder machen Jagd auf Kabel und Schläuche

(RB) Marder sind niedlich, aber unbeliebt bei Autobesitzern. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben und es kommt zu  wilden Beißattacken. Autofahrer müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann teuer und auch gefährlich werden. Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere oft nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, kommen. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers hilft: Geht der Zeiger in den roten Bereich, ist ein Blick unter die Motorhaube unerlässlich. Einziger Trost: Marderschäden sind oft, aber nicht immer, in der Teilkasko mitversichert. Zudem schützen manche Policen auch nur vor den unmittelbaren Schäden, also den zerbissenen Schläuchen. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Hat sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet, wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft. Ein Wundermittel gegen bissige Marder gibt es zwar nicht, aber zumindest erschweren kann man es den kleinen Raubtieren:  Stabile Kabelummantelungen für gefährdete Bauteile aus dem Fachhandel erschweren das Zubeißen und verderben den Spaß mit Kabeln, Dämmmatten und Wasserschläuchen. Auch gelegentliche Motorwäschen sollen helfen. Sie entfernen alle Geruchsspuren aus dem Motorraum, die andere Marder anlocken. Weitere Informationen: www.huk.de Foto: HUK-COBURG  

Reifendruck prüfen

Reifendruck prüfen

(RB 06-2019) Wer mit zu geringem Druck in den Autoreifen fährt, geht ein erhöhtes Unfallrisiko ein. Außerdem sind ein höherer Kraftstoffverbrauch sowie eine kürzere Lebensdauer der Reifen die Folge, so die Sachverständigen von DEKRA. Deshalb ist es wichtig, den Reifendruck nicht nur vor längeren Fahrten, sondern auch im Alltag alle 14 Tage zu kontrollieren. Das gilt auch für neuere Fahrzeuge mit Reifendruckkontrollsystem. Fahren mit Minderdruck ist gefährlich, denn vor allem in Kurven und bei Spurwechsel kann das Fahrzeug ein instabiles Fahrverhalten zeigen und bei Fahrerassistenzsystemen wie etwa ABS und ESP zu Fehlfunktionen und auf nasser Fahrbahn zu längeren Bremswegen führen.  Ein zu hoher Reifendruck ist aber auch nicht gut, denn er beeinträchtigt auf trockener Fahrbahn kann sich der Bremsweg verlängern, außerdem kann sich das Kurvenverhalten durch geringere Seitenführungskräfte verschlechtern. Zudem lässt der Federungskomfort nach, und die Reifen nutzen sich stärker in der Mitte der Lauffläche ab.“ Einen absolut druckdichten Reifen gibt es nicht“, betont Christian Koch, Unfallanalytiker und Reifensachverständiger bei DEKRA. „Bei jedem Reifen lässt mit der Zeit der Druck nach. Eine regelmäßige Reifendruckkontrolle ist deshalb für jeden Fahrer unverzichtbar. Die DEKRA empfiehlt: alle 14 Tage. Wichtig dabei ist, den Druck immer am kalten Reifen zu prüfen, also gleich zu Beginn der Fahrt. Die korrekten Druckwerte für normale und für volle Beladung findet der Fahrer in der Regel auf einem Aufkleber an der B-Säule oder in der Tankklappe.

Moderne Pkw und Wohnmobile sind seit November 2014 ab Werk mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet. „Dieses System entbindet den Fahrer aber nicht von der Pflicht, regelmäßig selbst die Reifen zu checken. Bei einer Warnmeldung heißt es, umgehend den Reifendruck prüfen und wenn nötig anpassen. Aber Achtung: Bei betriebswarmen Pneus ist zu beachten, dass der Druck im Reifen bei Wärme ansteigt. Deshalb keinesfalls Luft ablassen, sonst ist der Druck bei kaltem Reifen zu gering. https://www.dekra.de/de/zu-wenig-luft-erhoeht-die-unfallgefahr/

Foto: Dekra

Fahrtauglichkeitsuntersuchung im Alter

(RB/ anwaltshotline.de 12.2018) Autofahrer müssen sich in einigen europäischen Ländern ab einem gewissen Alter regelmäßig einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen, wenn sie ihren Führerschein behalten wollen. In Deutschland gibt es diese Pflicht nicht. Allerdings können die Behörden auch hierzulande Senioren zur Untersuchung auffordern, wenn der Verdacht besteht, dass sie im Straßenverkehr nicht mehr sicher unterwegs sind, z.B. wenn etwas in der Richtung passiert ist. Allein das Alter ist hier allerdings kein Anlass für die Untersuchung. Was Autofahrer in diesem Fall beachten müssen und welche Konsequenzen eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung haben kann, erklären die Experten der Deutschen Anwaltshotline. Weiter...

Vorsicht, Aquaplaning!

Vorsicht, Aquaplaning!

Foto: DEKRA

(RB) Die Unfallexperten von DEKRA warnen vor überraschenden Starkregengüsse, die die Straßen in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Sie erhöhen das Risiko, bei Aquaplaning die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.
„Auch mit modernen Reifen ist die Aquaplaning-Gefahr nicht vollständig gebannt. Die Physik lässt sich nicht überlisten“, sagt DEKRA Reifenexperte Christian Koch. Sobald das Wasser auf der Fahrbahn wenige Millimeter hoch steht, kann bei höheren Geschwindigkeiten ein Wasserkeil unter den Vorderrädern entstehen, der das Fahrzeug unlenkbar macht.
„Wie schnell ein Reifen aufschwimmt, hängt stark von der Fahrgeschwindigkeit und der Profiltiefe der Reifen sowie von der Wassertiefe ab“, erklärt Koch. Für gebrauchte Reifen mit mehr als drei Millimeter Profiltiefe gilt die Faustregel: „Ab 80 km/h fahren Sie Wasserski.“ Im Bereich des gesetzlichen Minimums von 1,6 Millimetern kann Aquaplaning aber auch schon bei 65 bis 70 km/h auftreten. Weiter...

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig

Foto: HUK COBURG

(RB) Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt. Knapp 30 Prozent der Schäden enstehen in den Monaten Juli bis September. Nur wenige Autofahrer können die Frage beantworten: Was ist im Fall der Fälle zu tun ist?
Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor diese eintriffen, gilt es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Zuerst muss die eigene Warnblinkanlage angeschaltet und die Warnweste noch im Auto angezogen werden. Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen, auf Landstraßen und Autobahnen beträgt die Distanz 100 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Weiter...

Hagelschaden unverzüglich melden

Hagelschaden unverzüglich melden

(RB) In der Hagelsaison von Mai bis August werden Fahrzeuge am häufigsten und am schwersten beschädigt. Hier kommen ein paar Tipps, was Sie im Fall eines Hagelschadens tun können.

Wie sind Hagelschäden versichert?
Hagelschäden sind in vollem Umfang gedeckt, wenn für das betroffene Fahrzeug mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. Eine Haftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus.
Schaden unverzüglich melden
Der betroffene Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Schaden seinem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Dies kann in der Regel telefonisch, per Brief, Fax oder E-Mail geschehen. Dabei sind der Tag, die Uhrzeit und der Ort des Hagelschlages anzugeben.
Schaden dokumentieren
Der DEKRA Experte empfiehlt, das Ausmaß des Schadens möglichst unmittelbar nach dem Hagelschlag durch Fotos zu dokumentieren, etwa mit dem Smartphone. Dies kann bei später aufgeworfenen Fragen zum Schadenbild von Vorteil sein. Weiter...

Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz