Adresse

Postfach 73 07 68
22127 Hamburg
Rahlstedter Bahnhofstr. 19
22143 Hamburg

Kontakt

Tel: 040-677 33 91
Fax: 040-677 20 61
Mail: vasbeinfoebsav[at]vasberundblick-rahlstedt.de
Web: www.rundblick-rahlstedt.de

25.04.2024 - 10:55

 
 

Ausblick 2019: Neue Gesetze und Regelungen

(RB/ anwaltshotline.de 12.2018) Die Deutsche Anwaltshotline AG fasst zusammen, welche Gesetze und Regelungen ab 2019 neu eingeführt oder geändert werden und was das bedeutet.

Arbeitnehmer bekommen mehr Geld

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2019 von 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro. Ausnahmen sind nur für bestimmte Personengruppen erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel Auszubildende, Selbstständige, Menschen im freiwilligen Dienst oder Heimarbeiter. Die Ausnahmen sind in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,35€ pro Stunde ist für 2020 angekündigt.
Brückenteilzeit: Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten, haben nun ein gesetzlich verankertes Recht, in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Das gilt aber nur für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern und auch nur für Teilzeit-Arbeitsverträge, die ab dem 1.1.2019 abgeschlossen werden.

Krankenversicherung wird günstiger

Zusatzbeiträge: Seit einigen Jahren erheben die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge (durchschnittlich 15 %). Diese Beiträge musste bisher allein der Arbeitnehmer tragen. Das ändert sich nun. Ab 1.1.2019 werden auch die Zusatzbeiträge gleichmäßig auf Arbeitgeber (beziehungsweise die Rentenkasse) und Arbeitnehmer verteilt.
Gut zu wissen: Auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab 2019. Allerdings steigen gleichzeitig die Beiträge, die an die Pflegeversicherung abgeführt werden. Effektiv werden Arbeitnehmer von diesen Änderungen also nicht viel merken.
Krankenversicherung für Selbstständige: Wer hauptberuflich selbstständig ist, muss zur Berechnung seiner Krankenkassenbeiträge sein Einkommen angeben. Der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung wird ab 1.1.2019 halbiert. Betroffene zahlen künftig nur noch 171 Euro monatlich.

Eltern bleibt künftig mehr Geld übrig

Kindergeld: Ab 2019 greift auch das neue Familienentlastungsgesetz. Das sieht unter anderem höhere Sätze für das Kindergeld vor – allerdings erst ab Juli. Damit bekommen Familien künftig pro Kind und Monat 10 Euro mehr als bisher.
Kinderfreibeträge: Gleichzeitig steigen auch die Steuerfreibeträge für Kinder sowie der Grundfreibetrag. Die Beträge beziehen sich dabei immer auf das Jahreseinkommen.
Der Grundfreibetrag wird zum 1.1.2019 auf 9.168 Euro angehoben, der Kinderfreibetrag auf 7.620 Euro. Eine weitere Anhebung wird es 2020 geben: auf 9.408 Euro (Grundfreibetrag) und 7.812 Euro (Kinderfreibetrag).
Düsseldorfer Tabelle: Auch Alleinerziehende in den unteren Einkommensklassen bekommen künftig mehr Geld für den Unterhalt ihrer Kinder. Aber Vorsicht: Das Kindergeld, das ja auch steigt, wird zumindest anteilig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Rentner profitieren

Mütterrente: Die Mütterrente wird ausgeweitet. Bisher galt: Mütter (oder Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, konnten sich zunächst ein, dann zwei Erziehungsjahre für die Rente anrechnen lassen. Eltern von später geborenen Kindern bekamen drei Erziehungsjahre zugesprochen. Das wird jetzt angeglichen. So bekommen Eltern von vor 1992 geborenen Kinder künftig 2,5 Jahre angerechnet. Das gilt allerdings nur für Eltern, die für die Kindererziehung aus dem Beruf ausgestiegen oder ihre Arbeitszeit deutlich reduziert haben. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Mütterrente bei der Rentenversicherung beantragen – und zwar nicht erst mit Renteneintritt.
Erwerbsminderungsrente: Wer einen Unfall hat oder zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten, kann Erwerbsminderungsrente beantragen. Wer ab 2019 Erwerbsminderungsrente beantragt, wird so behandelt, als hätte er bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente genau ausfällt, hängt dann davon ab, wie hoch die Beträge wären, die der Betroffene bisher tatsächlich in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Midijobber: Ab 2019 wird der Geltungsbereich für Midijobs ausgedehnt: Als Midijobber gilt nun, wer mehr als 450 Euro, aber maximal 1.300 Euro im Monat verdient (bisher: 850 Euro). Midijobber müssen Beiträge in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, aber nicht in voller Höhe. Das neue Rentenpaket der Bundesregierung sieht vor, dass Midijobber die gleichen Rentenansprüche erwerben, als ob sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung eingezahlt hätten.

(Noch) günstiger Telefonieren in der EU

Ab Mai 2019 sollen Gespräche innerhalb der EU nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten. Der Versand von SMS an ausländische Nummern soll auf 6 Cent pro Nachricht gedeckelt sein.

Nie mehr falsch Tanken im Ausland

Ab 2019 werden Kraftstoffe EU-weit einheitlich gekennzeichnet. Einheitliche Etiketten sollen nun an allen Tankstellen der EU angebracht werden – und zwar an den Zapfsäulen und der Zapfpistole. Und wer ab 2019 ein neues Auto kauft, findet den neuen, einheitlichen Hinweis auch in der Bedienungsanleitung und in der Nähe der Tankklappe des Fahrzeugs.

Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz