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11.12.2023 - 06:48
(RB08.23/Familienkasse) Nach Beendigung der Schulzeit starten zahlreiche Jugendliche mit einer Berufsausbildung, beginnen ein Studium, jobben oder gehen ins FSJ. „In dieser Lebensphase gibt es viele familiäre und persönliche Veränderungen, die auch den Anspruch auf Kindergeld betreffen können. Um das Kindergeld nahtlos weiterzahlen zu können, benötigen die Familienkasse Nord dazu entsprechende Mitteilungen und Nachweise der Eltern. Es wurden bereits Anschreiben durch die Familienkasse Nord an die Eltern verschickt, deren Kinder die Schule beendet haben und die älter als 18 Jahre sind“, erklärt der Leiter der Familienkasse Nord, Guntram Bombor. Veränderungen nach Ende der Schulausbildung sollten zeitnah der Familienkasse Nord mitgeteilt werden. Eltern nutzen hierzu möglichst den neuen Online-Kindergeld-Service (www.familienkasse.de) und übermitteln der Familienkasse Nord erforderliche Nachweise schnell und kostenfrei online. Dauert die Unterbrechung länger als vier Monate seit Schulende, genügt der Nachweis, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in wenigen Einzelfällen notwendig, z. B. wenn sich das Kind entscheidet, direkt in das Berufsleben zu starten.