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19.04.2024 - 09:40

 
 

Aktuelle Informationen des Hamburger Senats zum Coronavirus und der Stand von Maßnahmen

31. März 2022 Neuerlass der Eindämmungsverordnung:

Basisschutzmaßnahmen in Hamburg bis Ende April in Kraft

Nach dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft werden in Hamburg wichtige Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus bis Ende April beibehalten. Hierzu gehören die Maskenpflicht in Innenräumen und das 2G-Plus-Zugangsmodell für Clubs und Diskotheken.

Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist nach wie vor hoch. Um zu vermeiden, dass sich eine dynamisch ausbreitende Infektionslage ergibt und das Gesundheitssystem überlastet wird, bleiben einige Schutzmaßnahmen in Hamburg befristet bis einschließlich zum 30. April 2022 in Kraft.

Während Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Höchstgrenzen für Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen, Alkoholverkaufsverbote oder Zugangskontrollen („3G“ bzw. „2G“) bereits entfallen sind, gilt weiterhin:

In Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, darunter fallen beispielsweise auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen und der Einzelhandel (§§3, 4). In der Gastronomie kann die FFP2-Maske am festen Steh- bzw. Sitzplatz abgenommen werden. Bei Einkäufen in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung ist abweichend nur die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske geregelt.

Der Zutritt zu Clubs und Diskotheken ist im Rahmen des 2Gplus-Zugangsmodells möglich, das heißt, nur mit einem Nachweis über drei Impfungen bzw. zwei Impfungen und einer Genesung. Bei zwei Impfungen, einer Impfung und Genesung oder einer Genesung, die höchstens 90 Tage zurückliegt, muss zusätzlich ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. 

Die weiteren Regeln, die noch erhalten bleiben, betreffen den Schutz besonders vulnerabler Menschen (Teil 3 und 4 der Verordnung):

Für Besucherinnen oder Besucher (nicht Patientinnen oder Patienten) von Krankenhäusern und medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie Wohneinrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gilteine FFP2-Maskenpflicht, zudem muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Auch für das in den Einrichtungen tätige Personal besteht weiterhin eine FFP2-Masken- und Testpflicht.

Über die Regelungen an Schulen hat die Schulbehörde bereits gesondert informiert.

Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen (§20): Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.

Die Verlängerung der Maßnahmen erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung.

Die Verordnung tritt am Sonnabend, 2. April, in Kraft. Sie ist in ihrer gültigen Fassung ab Freitag unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar. Die Verordnung wurde neu erlassen und textlich neu geordnet.

Rechtlich verbindlich sind die Bestimmungen der Verordnung. Grundsätzlich können Einrichtungen für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.

18. März 2022 Hamburg verlängert Eindämmungsverordnung: bestehende Regelungen bleiben bis zum 2. April in Kraft

Bitte beachten Sie die unten vorgenommene Korrektur:

Aufgrund der heutigen Änderung der bundesgesetzlichen Grundlagen entfällt auch die 3-G-Regelung für die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Weiterhin besteht aufgrund der Hamburgischen Corona-Eindämmungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In der vorherigen Version dieser Mitteilung war „Fahrten mit Bus und Bahn“ noch unter der Überschrift „3G mit Maskenpflicht“ gelistet.

Hamburg nutzt die im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung. Die die bestehenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus bleiben damit in Kraft.

 

Die Verlängerung der Eindämmungsverordnung tritt am Sonnabend in Kraft und gilt bis einschließlich 2. April. Die vollständigen Regelungen der Verordnung sind aktualisiert in ihrer gültigen Fassung unter www.hamburg.de/verordnung online.

 

Folgende Regelungen der Eindämmungsverordnung gelten damit wie gehabt:

 

FFP2-Maskenpflicht

 

  • Einzelhandel
  • Fahrten mit Bus und Bahn
  • Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen
  • Sportveranstaltungen vor Publikum
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Volksfeste
  • kulturelle Einrichtungen
  • zoologische und botanische Gärten (innen)
  • religiöse Veranstaltungen und Trauerfeiern
  • Versammlungen (in Innenräumen)
  • geschlossene Räume von Publikumseinrichtungen
  • Dienststellen der Stadt Hamburg
  • Praktischer und theoretischer Unterricht an Fahrschulen

Bei Einkäufen in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung (u. a. Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Tankstellen, Drogerien, Apotheken, Sparkassen) sowie Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel besteht ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer (medizinischen) Maske.

 3G-Zugangsmodell ohne Maskenpflicht

 Zugang für Personen, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

  • Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Dampfbadeinrichtungen
  • Fitness-, Sport- und Yogastudios
  • Sportanlagen (Innenbereiche)

 

3G-Zugangsmodell mit FFP2-Maskenpflicht

 Gastronomische Angebote (innen und außen)

  • körpernahe Dienstleistungen, bspw. Friseur und Fußpflege
  • Beherbergungsangebote
  • Prostitutionsangebote
  • Spielbanken und Spielhallen
  • Als Besucherin oder Besucher (nicht Patientin oder Patient) von Krankenhäusernund medizinischen Versorgungseinrichtungen

 

Für medizinisch erforderliche Behandlungen ist das Tragen einer Maske verpflichtend, jedoch kein Nachweis notwendig.

 

2G-Plus-Zugangsmodell ohne Maskenpflicht

Für Clubs und Diskotheken gilt weiter das 2G-Plus-Modell, das heißt, der Zutritt ist mit einem Nachweis über drei Impfungen bzw. zwei Impfungen und einer Genesung möglich. Bei zwei Impfungen, einer Impfung und Genesung oder einer Genesung, die höchstens 90 Tage zurückliegt, muss zusätzlich ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Das entfällt bei Nachweis einer Auffrischungsimpfung.

Verbindlich sind die Bestimmungen der Verordnung. Grundsätzlich können Einrichtungen für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.

Wegen des Wegfalls bundesrechtlicher Grundlagen entfallen in der Hamburger Landesverordnung bereits zum Wochenende folgende Regelungen:

Die Kontaktbeschränkungen (ehemals § 4) werden aufgehoben. Bei Veranstaltungen (§ 9) und Sportveranstaltungen vor Publikum (§ 18a) entfällt die Zuschauerbegrenzung.

Welche Regelungen ab dem 2. April gelten, wird bis Ende des Monats unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der pandemischen Lage entschieden werden.

Bitte beachten Sie die unten vorgenommene Korrektur:

Aufgrund der heutigen Änderung der bundesgesetzlichen Grundlagen entfällt auch die 3-G-Regelung für die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Weiterhin besteht aufgrund der Hamburgischen Corona-Eindämmungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In der vorherigen Version dieser Mitteilung war „Fahrten mit Bus und Bahn“ noch unter der Überschrift „3G mit Maskenpflicht“ gelistet.

18. März 2022

 

Hamburg verlängert Eindämmungsverordnung: bestehende Regelungen bleiben bis zum 2. April in Kraft

 

Hamburg nutzt die im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung. Die die bestehenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus bleiben damit in Kraft.

 

Die Verlängerung der Eindämmungsverordnung tritt am Sonnabend in Kraft und gilt bis einschließlich 2. April. Die vollständigen Regelungen der Verordnung sind aktualisiert in ihrer gültigen Fassung unter www.hamburg.de/verordnung online.

 

Folgende Regelungen der Eindämmungsverordnung gelten damit wie gehabt:

 

FFP2-Maskenpflicht

 

  • Einzelhandel
  • Fahrten mit Bus und Bahn
  • Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen
  • Sportveranstaltungen vor Publikum
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Volksfeste
  • kulturelle Einrichtungen
  • zoologische und botanische Gärten (innen)
  • religiöse Veranstaltungen und Trauerfeiern
  • Versammlungen (in Innenräumen)
  • geschlossene Räume von Publikumseinrichtungen
  • Dienststellen der Stadt Hamburg
  • Praktischer und theoretischer Unterricht an Fahrschulen

 

Bei Einkäufen in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung (u. a. Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Tankstellen, Drogerien, Apotheken, Sparkassen) sowie Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel besteht ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer (medizinischen) Maske.

 

3G-Zugangsmodell ohne Maskenpflicht

 

Zugang für Personen, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

 

  • Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Dampfbadeinrichtungen
  • Fitness-, Sport- und Yogastudios
  • Sportanlagen (Innenbereiche)

 

3G-Zugangsmodell mit FFP2-Maskenpflicht

 

  • Gastronomische Angebote (innen und außen)
  • körpernahe Dienstleistungen, bspw. Friseur und Fußpflege
  • Beherbergungsangebote
  • Prostitutionsangebote
  • Spielbanken und Spielhallen
  • Als Besucherin oder Besucher (nicht Patientin oder Patient) von Krankenhäusernund medizinischen Versorgungseinrichtungen

 

Für medizinisch erforderliche Behandlungen ist das Tragen einer Maske verpflichtend, jedoch kein Nachweis notwendig.

 

2G-Plus-Zugangsmodell ohne Maskenpflicht

 

Für Clubs und Diskotheken gilt weiter das 2G-Plus-Modell, das heißt, der Zutritt ist mit einem Nachweis über drei Impfungen bzw. zwei Impfungen und einer Genesung möglich. Bei zwei Impfungen, einer Impfung und Genesung oder einer Genesung, die höchstens 90 Tage zurückliegt, muss zusätzlich ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Das entfällt bei Nachweis einer Auffrischungsimpfung.

 

Verbindlich sind die Bestimmungen der Verordnung. Grundsätzlich können Einrichtungen für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.

 

Wegen des Wegfalls bundesrechtlicher Grundlagen entfallen in der Hamburger Landesverordnung bereits zum Wochenende folgende Regelungen:

 

Die Kontaktbeschränkungen (ehemals § 4) werden aufgehoben. Bei Veranstaltungen (§ 9) und Sportveranstaltungen vor Publikum (§ 18a) entfällt die Zuschauerbegrenzung.

 

Welche Regelungen ab dem 2. April gelten, wird bis Ende des Monats unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der pandemischen Lage entschieden werden.

 

3. März 2022 Anpassung der Eindämmungsverordnung

Hamburg setzt zweiten Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um

In geschlossenen Räumen ersetzt eine FFP2-Maskenpflicht weitestgehend das 2G-Plus-Zugangsmodell. In Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und Sport in geschlossenen Räumen gilt zusätzlich 3G. Clubs und Diskotheken können unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen, ebenso Veranstaltungen mit Tanzangebot. Die neuen Regelungen der Eindämmungsverordnung treten am 4. März in Kraft.

Auf Grundlage der fachlichen Einschätzungen und Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung können weitere Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu hatten die Regierungschefinnen und -chefs aus Bund und Ländern entsprechende Beschlüsse gefasst.

In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen wird das 2G-Plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt (§ 9, § 13a). Auch bei Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen (§ 17) sowie Sportveranstaltungen vor Publikum (§ 18a) und Volksfesten (§ 18b) gilt zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen. Für kulturelle Einrichtungen (§ 18) gilt ebenfalls nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Für Gastronomie in diesen Einrichtungen gilt zusätzlich 3G. Bei Tanz der Teilnehmenden gilt 2G-Plus ohne Maskenpflicht. Auch an Hochschulen (§ 22) sowie Seniorentreffpunkten (§ 33) gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

In Gaststätten (§ 15), Beherbergungsbetrieben (§ 16), bei körpernahen Dienstleistungen (§ 14), Prostitutionsangeboten (§ 14a) und Spielbanken (§ 21) gilt wegen des besonderen Infektionsrisikos zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht das 3G-Zugangsmodell. Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wird damit der Zugang ermöglicht. Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Gastronomie am Platz und zukünftig sind wieder Stehplätze zulässig.

Das Tanzen in Clubs und Diskotheken (§ 15a) wird wieder zugelassen. Wegen des besonderen Infektionsrisikos gilt hier das 2G-Plus-Zugangsmodell – eine Maskenpflicht besteht nicht.

Das Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten (§ 4d) wird aufgehoben.

Bei Versammlungen (§ 10), religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern (§ 11) gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Versammlungen unter freiem Himmel ist eine medizinische Maske ausreichend.

Beim Sportbetrieb (§ 20) entfallen im Freien sowie beim Rehasport die Vorgaben hinsichtlich des Abstandsgebots. Für Sport in geschlossenen Räumen, in Schwimmbädern, Thermen, Fitnessstudios (§ 20) etc. gilt künftig 3G ohne Kapazitätsbegrenzung.

Für Großveranstaltungen vor Publikum (§ 9 und § 18a) gelten bereits seit dem 26. Februar neue Kapazitätsgrenzen. Über die Höhe der jeweils zulässigen Zuschauerzahl entscheidet die zuständige Behörde weiterhin in einem gesonderten Genehmigungsverfahren.

Im ÖPNV (§ 12) bleibt wegen des Bundesrechts (§ 28b IfSG) die FFP2-Maskenpflicht und 3G bestehen. Das gilt auch für Stadtrundfahrten.

Die Verordnung gilt ab dem morgigen Freitag und steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.

Weitere Öffnungsschritte sollen in Umsetzung des MPK-Beschlusses bundesweit zum 20. März erfolgen.

 

11. Februar 2022 Anpassungen der Eindämmungsverordnung

11. Februar 2022 Anpassungen der Eindämmungsverordnung

Die zuständige Behörde hat eine Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen. Die 2G-Regelung im Einzelhandel wird ersetzt durch die FFP2-Maskenpflicht. Die Regelung tritt am Sonnabend, 12. Februar, in Kraft.

In Verkaufsstellen, Ladenlokalen und auf Märkten entfällt die 2G-Zugangsregelung. Kundinnen und Kunden ab 14 Jahren müssen in geschlossenen Räumen zukünftig eine FFP2-Maske tragen, Kinder von 6 bis 13 Jahren eine medizinische Maske. Inhaber sowie Beschäftigte müssen eine medizinische Maske tragen. Das gilt für den Einzelhandel (gem. § 13 Abs. 1).

Darüber hinaus wurde klarstellend geregelt:

Für Veranstaltungen (§ 9) und Sportveranstaltungen vor Publikum (§ 18a) gelten die folgenden Höchstgrenzen: In geschlossenen Räumen dürfen grundsätzlich 2.000 Personen teilnehmen, zuzüglich der Anzahl von Personen, die auf 30 Prozent der weiteren verfügbaren Sitz- oder Stehplätze platziert werden kann, insgesamt jedoch höchstens 4.000 Personen. Im Freien dürfen grundsätzlich 2.000 Personen zuzüglich der Anzahl von Personen, die auf 50 Prozent der weiteren verfügbaren Sitz- oder Stehplätze platziert werden kann, insgesamt jedoch höchstens 10.000 Personen.

In Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg werden Regelungen zur Maskenpflicht  für Anhörungen und Beratungsgespräche intensiviert (§ 10a Absatz 2a Satz 2): Personen ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen, von 6 bis 13 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend.

Bei den Regeln zur Absonderung von infizierten Personen (§ 35) wurde eine Anpassung vorgenommen: Beschäftigte in Einrichtungen zum Schutz vulnerabler Personen (z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) dürfen sich künftig – wie alle anderen Personen auch – ab Tag 7 neben einem PCR-Test mit einem Schnelltest einer offiziellen Teststelle freitesten, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.

Die Verordnung gilt ab dem morgigen Sonnabend und steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.

2G-plus-Zugangsregelung:

6. Januar 2022 Testpflicht und Ausnahmen für Personen mit Auffrischungsimpfung

(RB7.1.2022) Ab dem kommenden Montag ist der Zutritt für zahlreiche Bereiche, darunter Veranstaltungen und Gastronomie, nur vollständig Geimpften und Genesenen gestattet, die zudem ein negatives Testergebnis vorweisen. Die Notwendigkeit, zusätzlich zum Impfnachweis auch ein Testergebnis vorzuweisen, entfällt aber für alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Alle Erwachsenen, deren vollständige Grundimmunisierung (zwei Impfungen) mindestens drei Monate zurückliegt, sollten sich um eine Auffrischungsimpfung (dritte Impfung) bemühen. Sie erhöht wirksam den Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf bei Covid-19 und stellt daher ein höheres individuelles Schutzniveau dar als ein zusätzlicher Schnelltest, weil sie nach derzeitigen Erkenntnissen zudem kurzfristig die Ansteckungen reduziert.

Im Zusammenhang mit den Regelungen zum 2G-plus-Zugangsmodell gelten derzeit die folgenden Bestimmungen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse entwickeln sich jedoch dynamisch weiter. Bitte beachten Sie daher, dass diese Bestimmungen in besonderem Maße Veränderungen unterworfen sein können, wenn die zugrundeliegenden Bewertungen sich verändern.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gilt derzeit, bei wem die Impfserie abgeschlossen ist und mindestens 14 Tage vergangen sind - bisher also in der Regel 14 Tage nach der zweiten Dosis (bei Verwendung eines mRNA-Impfstoffes). Als Nachweis soll das digitale Impfzertifikat zusammen mit einem Ausweisdokument vorgezeigt und über die CovPass Check-App kontrolliert werden.

Künftig wird allerdings eine Auffrischungsimpfung erforderlich sein, um als vollständig geimpft zu gelten. Spätestens nach Ablauf von neun Monaten nach der Grundimmunisierung wird dann eine (in der Regel dritte) weitere Impfung erforderlich sein. Eine entsprechende Änderung soll voraussichtlich zum 1. Februar in Kraft treten.

Wer gilt als genesen?

Personen, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert waren (nachgewiesen durch PCR-Test), gelten als genesen, wenn 28 Tage seit dem positiven Befund vergangen sind. Der Status als „genesen“ ist dann höchstens für sechs Monate gültig. Als Nachweis dient ein behördlich ausgestellter Genesenennachweis, den allen Betroffenen unaufgefordert zugestellt wird. Wer eine Infektion durchgemacht hat, kann drei Monate nach Ende der Infektion eine (Auffrischungs-) Impfung erhalten.

Ab wann gilt eine Auffrischungsimpfung?

Sofort nach Durchführung der Auffrischungsimpfung kann ein entsprechender Nachweis ausgestellt werden. Die Pflicht, im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells zusätzlich ein Testergebnis vorzuweisen, entfällt für alle, die einen gültigen Nachweis über die Auffrischungsimpfung vorweisen können. Es gilt keine Frist. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Impfung medizinisch betrachtet ihre Schutzwirkung möglicherweise erst im Verlauf der Tage nach einer Auffrischungsimpfung voll entfaltet, und verhalten Sie sich daher weiter vorsichtig – dazu zählt das Vermeiden größerer Menschenmengen, das Tragen einer Maske und das regelmäßige Lüften.

Wie kann die Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden?

Für die Auffrischungsimpfung wird – wie bereits für die ersten Impfungen – ein digitales Zertifikat ausgestellt. Auch, wenn beispielsweise aus technischen Gründen nur zwei Zertifikate für die einzelnen Impfdosen in einer App hinterlegt sind, gilt die Auffrischung als nachgewiesen – entscheidend ist, dass das Zertifikat für die Auffrischungsimpfung tatsächlich vorgewiesen werden kann. Das gilt auch, wenn der QR-Code des digitalen Impfzertifikats nicht auf einem technischen Gerät, sondern in Papierform vorgezeigt wird.

Gilt eine Infektion und Genesung nach einer vollständigen Impfung wie eine Auffrischungsimpfung?

Wer nach einer vollständigen Impfserie infiziert und genesen ist, verfügt über ein der Auffrischungsimpfung vergleichbares, erhöhtes Schutzniveau. Der Nachweis über eine vollständige Impfung gilt daher zusammen mit einem danach ausgestellten Genesenennachweis wie eine Auffrischungsimpfung. Dies gilt, wie auch bei Genesenen ohne vorherige Impfung, höchstens für die Dauer von sechs Monaten. Regelhaft ist dann frühestens drei Monate nach der Genesung eine reguläre Auffrischungsimpfung empfohlen. Lassen Sie sich hierzu von einer Ärztin oder einem Arzt individuell beraten.

Ab wann können Personen, die eine Infektion durchgemacht haben, eine Impfung erhalten?

Wer sich infiziert hat und genesen ist, kann unabhängig vom vorherigen Impfstatus regelhaft drei Monate nach der Genesung eine Impfung bzw. Auffrischungsimpfung erhalten.

Was gilt für Personen, die mit dem „Janssen“-Vakzin (Johnson&Johnson) geimpft wurden?

Bei Verwendung des Janssen-Vakzins stellt eine Dosis zur Zeit eine ‚vollständige Impfserie‘ dar. Bereits 14 Tage nach der einzelnen Impfung gilt man daher als vollständig geimpft. Es wird aber dringend empfohlen, ab vier Wochen nach dieser Impfung zur Optimierung des Impfschutzes eine weitere Impfdosis eines mRNA-Impfstoffes zu verabreichen. Diese Optimierung stellt eine zusätzliche Impfung nach einem abgeschlossenen Impfschema dar. Sie zählt also als Auffrischungsimpfung. Wer mindestens diese beiden Impfungen nachweisen kann (Grundimmunisierung Janssen, Optimierung/Auffrischung mRNA), muss im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells keinen zusätzlichen Test nachweisen. Aus medizinischen Gründen kann zudem die Durchführung einer darüber hinaus weiteren Auffrischungsimpfung sinnvoll sein. Bitte lassen Sie sich hierzu durch eine Ärztin oder einen Arzt beraten.

Was gilt für Personen, deren Grundimmunisierung erst kürzlich vervollständigt wurde?

Die Auffrischungsimpfung kommt regelhaft drei Monate nach vollständiger Grundimmunisierung in Frage. Bis zu diesem Zeitpunkt muss im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells zusätzlich ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden.

Was gilt für Kinder und Jugendliche im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells?

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.

Ab dem Alter von 16 Jahren muss eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Da für Schülerinnen und Schüler obligatorisch regelmäßig Tests in der Schule durchgeführt werden, müssen diese jedoch im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells kein zusätzliches Testergebnis vorgelegen, sofern sie Schülerin bzw. Schüler sind.

Wo kann man zeitnah eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Eine Auffrischungsimpfung wird in Arztpraxen, bei Betriebsmedizinern und öffentlichen Impfzentren kostenfrei angeboten. Dort können alle Personen ab 18 Jahren die Auffrischungsimpfung erhalten, bei denen mindestens drei Monate vergangen sind, seitdem der Impfschutz vervollständigt wurde (dies ist in der Regel 14 Tage nach der zweiten Impfung der Fall). Sie können dazu einen Termin vereinbaren, oder ohne vorherige Terminvereinbarung bei einem der Impfzentren während der Öffnungszeiten auch spontan eine Impfung erhalten. Eine täglich aktuelle Übersicht über alle Angebote finden Sie unter www.hamburg.de/corona-impfung

Sollen auch Jugendliche eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Empfehlungen dazu, für welche Personengruppe welche Impfungen sinnvoll und erforderlich sind, werden in Deutschland von den Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission ausgesprochen. Zu der Frage, ob Jugendliche auch eine Auffrischungsimpfung erhalten sollen, liegt noch keine allgemeine Empfehlung vor. Bitte lassen Sie sich durch eine Ärztin oder einen Arzt beraten, ob dies im Einzelfall beispielsweise wegen einer Vorerkrankung sinnvoll ist.

Wo können Tests durchgeführt werden? Welche Testergebnisse werden anerkannt?

Insgesamt gibt es in Hamburg derzeit rund 300 Teststellen. Die Stellen, an denen Sie einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen können, sind unter www.hamburg.de/corona-schnelltest einsehbar. Die Kosten der Durchführung werden aus Steuermitteln beglichen, vor Ort entstehen für Sie keine Kosten.

Auch die Ergebnisse von Schnelltests, die beim Arbeitgeber durchgeführt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen bei Betrieben mit über 20 Beschäftigten durch den Arbeitgeber bescheinigt werden. Dies gilt auch für regelmäßig durchgeführte Tests in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflege, oder der Obdach- und Wohnungslosenhilfe. Dieser Nachweis kann ebenfalls im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells anerkannt werden.

Alternativ können Schnelltests vor dem Betreten auch unmittelbar vor Ort, unter Aufsicht, durchgeführt werden. Das unmittelbar zuvor festgestellte Ergebnis ist dann lediglich für den Zutritt an diesem Ort gültig, weitere Informationen hierzu finden Sie online.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle wichtigen Informationen sind stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt. Für Fragen zu den Corona-Regelungen in Hamburg ist die Hamburger Corona-Hotline unter 040 42828 4000 von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr 

3. Dezember 2021 Hamburger Senat setzt MPK-Beschlüsse um

Der Senat hat mit Wirkung zum 4. Dezember 2021 weitere Maßnahmen beschlossen, die das Corona-Infektionsgeschehen in Hamburg begrenzen sollen und dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. Dezember 2021 entsprechen.

Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:

Es gelten strenge Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Zeugnis hierüber verfügen.

Im Einzelhandel, der nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen ist, gilt flächendeckend und inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Geschäfte verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten für die Prüfung einzusetzen, z. B. die App CovPassCheck.

Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.

Das 2GPlus-Modell (genesen / geimpft und getestet) gilt für alle Tanzveranstaltungen, unabhängig von der Lokalität. Es ist neben dem Impfnachweis oder dem Genesenennachweis auch ein negativer Testnachweis vorzulegen.

Die bestehende Ausnahme für Kinder und Jugendliche im 2G-Zugangsmodell gilt nur noch für Personen unter 16 Jahren.

Für Großveranstaltungen sind kapazitäre Begrenzungen für Zuschauerinnen und Zuschauer festgelegt worden, die im Einklang mit dem MPK-Beschluss stehen. Die absoluten Obergrenzen liegen bei 5.000 Personen in Innenräumen und bei 15.000 Personen im Freien (z. B. Stadion). Diese Regeln gelten ab Montag, 6. Dezember 2021.

Die Hamburgische Eindämmungsverordnung wird auf Grundlage der am vergangenen Dienstag getroffenen Senatsentscheidung angepasst und tritt am Samstag, 4. Dezember 2021, in Kraft.

Alle Informationen und ein umfangreicher FAQ-Bereich befinden sich auf www.hamburg.de/corona.

Senat weitet 2G-Regel auf weitere Bereiche aus

(RB) 23. November 2021 Der Senat hat mit Wirkung vom 20. November 2021 das obligatorische 2G-Zugangsmodell für bestimmte Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die durch ein besonders hohes Infektionsrisiko gekennzeichnet sind, eingeführt. Diese Einrichtungen dürfen ausschließlich im 2G-Zugangsmodell für den Publikumsverkehr öffnen bzw. ihre Angebote erbringen. Der Senat hat heute beschlossen, das 2G-Modell gemäß MPK-Beschluss vorsorglich auf weitere Bereiche auszuweiten.

 Nach dem MPK-Beschluss vom 18. November 2021 ist die Erweiterung des obligatorischen 2G-Zugangsmodells auf die folgenden Bereiche in Innenräumen erforderlich, wenn der Schwellenwert von 3 in der Hospitalisierungsinzidenz überschritten wird. Der Senat hat bereits heute die Ausweitung beschlossen, die ab Montag, 29. November 2021 in Kraft treten wird:

  • allgemeine Veranstaltungen, soweit in Innenräumen
  • touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten
  • Beherbergung
  • Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen, soweit in Innenräumen
  • Kulturelle Einrichtungen:
    • Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Filmtheater (Kinos), Planetarien und Literaturhäuser
    • Livemusikspielstätten und Musikclubs, jeweils soweit es sich um Angebote in Innenräumen handelt
    • zoologische und botanische Gärten sowie Tierparks, jeweils soweit es sich um Angebote in Innenräumen handelt
    • Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive, jeweils soweit in Innenräumen
  • Sportveranstaltungen vor Publikum (entsprechend der Regelung für Veranstaltungen im Freien, gilt das obligatorische 2G-Zugangsmodell für Sportveranstaltungen im Freien erst ab einer Personenzahl von 250; dasselbe gilt auch für nicht-stationäre Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Sportausübenden)
  • Volksfeste
  • Bildungsangebote, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind
  • Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen

 Weiterhin gilt eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt zunächst bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe weiterhin verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten für die Prüfung bereitzuhalten, z. B. die App CovPassCheck.

Die Hamburgische Eindämmungsverordnung wird auf Grundlage der Senatsentscheidung angepasst und tritt am Montag, 29. November 2021, in Kraft.

 

Senat weitet 2G-Regel auf infektionsproblematische Bereiche aus

16. November 2021  Senat weitet 2G-Regel auf infektionsproblematische Bereiche aus

Hamburg hat als erstes Bundesland bereits im August 2021 zusätzlich zur bundesweit geltenden 3G-Regel das 2G-Modell eingeführt. Damit sind seitdem insbesondere infektionsproblematische Veranstaltungen und Zusammenkünfte nur unter 2G-Bedingungen möglich. Der Senat hat heute entschieden, die 2G-Regel nun auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten.

Zu diesen Bereichen gehören:

  • Körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen)
  • Gastronomie (auch Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten)
  • Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, …
  • Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios
  • Freizeitchöre und -orchester

Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, z. B. die App CovPassCheck.

Die Hamburgische Eindämmungsverordnung wird auf Grundlage der Senatsentscheidung angepasst und tritt am Sonnabend, 20. November 2021, in Kraft.

Ausweitung des 2G-Modells, Regelungen zu Weihnachtsmärkten

19. Oktober 2021

Verlängerung der Corona-Eindämmungsverordnung:

Der Senat hat heute Eckpunkte für die Aktualisierung und Verlängerung der Corona-Verordnung beschlossen. Auch in weiten Bereichen des Einzelhandels darf künftig optional das 2G-Zugangsmodell verwendet werden. Zudem wurden die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Weihnachtsmärkte geschaffen. Eine Verlängerung der Corona-Eindämmungsverordnung tritt am Sonnabend, 23. Oktober 2021, in Kraft.

Das optionale 2G-Zugangsmodell wird ausgeweitet. Das 2G-Zugangsmodell bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten. Gewerbetreibende müssen dies kenntlich machen und der Stadt zuvor anzeigen. Außerdem müssen die Impfnachweise bei Betreten zwingend mit einem Ausweisdokument abgeglichen werden.

Künftig ist die Anwendung dieses Zugangsmodells grundsätzlich auch im Einzelhandel sowie im Bereich der Dienstleistungen der Körperpflege und Körperhygiene möglich, also beispielsweise im Friseurhandwerk. 2G-Zugangsmodelle sind jedoch nicht möglich in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung. Dazu zählen der Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Babyfachmärkte, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Zeitungs-/ Zeitschriftenverkauf, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfsmärkte, Fahrzeug- und Fahrrad-Reparaturbetriebe.

Der Senat hat sich zudem darauf verständigt, die bestehende Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre im Rahmen des 2G-Modells erneut zu verlängern.

In der Verordnung wird zudem geregelt, unter welchen Bedingungen Weihnachtsmärkte stattfinden können. Veranstalter haben damit verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich können Weihnachts- und Wintermärkte frei zugänglich veranstaltet werden. Für den Verzehr von Speisen und Getränken muss entsprechend der Regelungen für die Gastronomie dafür allerdings ein abgegrenzter Bereich eingerichtet werden, bei dem der Zugang kontrolliert wird und je nach Zugangsmodell Test- bzw. Impfnachweise eingesehen werden. Dieser abgegrenzte Bereich, auch für den Verzehr alkoholischer Getränke, kann wie im Bereich der übrigen Gastronomie entweder mit dem 3G-Zugangsmodell oder mit dem 2G-Zugangsmodell betrieben werden. Es gelten dann die jeweils einschlägigen Bestimmungen:

Für das 2G-Zugangsmodell bedeutet dies, dass keine Abstände eingehalten werden müssen und keine Begrenzung der Personenzahl vorgesehen ist, es müssen lediglich die Kontaktdaten (beispielsweise digital per App) erfasst werden. Im Rahmen des 3G-Zugangsmodells, bei dem ein tagesaktueller negativer Test eines medizinischen Anbieters oder ein vor Ort durchgeführter negativer Test für den Eintritt vorzuweisen ist, müssen wegen des höheren Risikos nach wie vor Beschränkungen eingehalten werden. Dazu zählen eine Begrenzung der Personenzahl, eine Maskenpflicht, Abstände zwischen den Tischen sowie die Sperrstunde für den Alkoholverkauf nach 22 Uhr.

Alternativ kann auch der gesamte Markt ausschließlich unter 3G-Bedingungen oder ausschließlich unter 2G-Zugangsbedingungen stattfinden. Dann gelten für die gesamte Veranstaltungsfläche einheitliche Regeln. Der Verkauf alkoholischer Getränke ist sowohl unter 3G- als auch unter 2G-Bedingungen möglich. Die Genehmigung für einen Markt wird nur erteilt, wenn die Durchführung des Weihnachts- oder Wintermarktes unter Infektionsschutzgesichtspunkten vertretbar ist. Sie kann nachträglich widerrufen oder eingeschränkt werden.

Außerdem hat der Senat die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit beschlossen. Wer gefälschte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise herstellt, beschafft, verkauft, weitergibt oder verwendet, muss künftig nicht nur mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Die Verordnung wird im Laufe der Woche finalisiert und erlassen. Sie tritt am Sonnabend, 23. Oktober in Kraft und gilt zunächst bis zum 20. November. Der Volltext in der gültigen Fassung wird ab Freitag unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereitstehen. Alle Informationen rund um die gültigen Corona-Regeln finden sich unter www.hamburg.de/corona.

Corona-Testmöglichkeiten und -pflichten zum Ende der Herbstferien

15. Oktober 2021

(RB10-21) Viele Hamburgerinnen und Hamburger haben in den zurückliegenden zwei Wochen Urlaub gemacht und die freie Zeit für Reisen genutzt. Die Behörden weisen daher erneut darauf hin, dass nach Rückkehr aus dem Ausland in jedem Fall ein negatives Testergebnis oder ein Impfnachweis vorgelegt werden muss. Auch für alle Schülerinnen und Schüler, die aus dem Ausland zurückkehren, muss am ersten Schultag ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden – der Test kann vor Ort in der Schule durchgeführt werden.

Nach jedem Aufenthalt im Ausland muss von Reisenden ab 12 Jahren im Zusammenhang mit der Einreise ein Impfnachweis vorgelegt werden. Sofern kein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden kann, muss ein Corona-Test durchgeführt und ein negativer Testnachweis bei Einreise vorgewiesen werden. Diese Pflicht kann im Anschluss an die Einreiseanmeldung auf digitalem Weg erfüllt werden, indem das entsprechende Dokument online eingereicht wird.

In einigen Ländern besteht eine erhöhte Gefahr, sich anzustecken. Nach einer Rückkehr aus diesen Ländern müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen eingehalten werden, damit keine Infektion nach Hamburg hineingetragen wird. Welche Regeln gelten, ist hier übersichtlich zusammengefasst. Je nach Einstufung des Reiseziels gelten beispielsweise zusätzliche Quarantänepflichten. Eine aktuelle Übersicht, zu welcher Kategorie die Reiseländer gehören, bietet die Liste des RKI.

Die Schulen sollen besonders geschützt werden. Hier werden diese Nachweise daher erneut geprüft. Schülerinnen und Schüler, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen Impfnachweis oder einen negativen Coronavirus-Testnachweis vorlegen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren. Am ersten Schultag nach den Ferien, Montag, 18. Oktober, werden in allen Schulen Schnelltestungen zu Unterrichtsbeginn bzw. zum Beginn der Frühbetreuung angeboten. Dabei ist in der kommenden Woche besondere Sorgfalt geboten: Weil ein Schnelltest eines anderen Herstellers als bislang verwendet wird, kommt es bei ungenauer Befolgung der Anleitung möglicherweise vermehrt dazu, dass Tests fälschlicherweise ein positives Ergebnis anzeigen. Die Gebrauchsanweisung ist daher sehr genau zu beachten.

Um Infektionen möglichst flächendeckend und rasch zu erkennen, werden in den beiden Wochen im Anschluss an die Ferien drei statt wie üblich zwei Schnelltests pro Woche durchgeführt. Schülerinnen und Schüler gelten daher allerdings auch im Alltag grundsätzlich als getestet und müssen beispielsweise bei 3G-Veranstaltungen keinen separaten Testnachweis erbringen. Eine entsprechende Regelung ist in der Hamburgischen Corona-Eindämmungsverordnung festgeschrieben.

Weiterhin bestehen im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Testmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie bieten die Tests überwiegend gegen Entgelt an. Nur für bestimmte Gruppen, denen eine Impfung bislang nachweislich nicht möglich war, werden die Kosten weiterhin übernommen. Testbescheinigungen können nur noch durch medizinische Anbieter, also Ärzte, Apotheken, medizinische Labore und Hilfsorganisationen ausgestellt werden. Um ein flächendeckendes Angebot zu gewährleisten, wurden seitens der zuständigen Behörden in Gebieten mit unzureichenden Testkapazitäten zusätzliche Anbieter gezielt mit dem Betrieb von Testzentren beauftragt. Auch diese Anbieter sind befugt, Testergebnisse zu bescheinigen.

 Unter www.hamburg.de/corona-schnelltest ist stets aktuell eine Aufstellung der Anbieter, die Schnelltests durchführen und bescheinigen dürfen, verfügbar.

24.9.21 Corona-Eindämmungsverordnung: Anpassungen beim 2G-Optionsmodell

Impfungen bieten den besten Schutz in der Corona-Pandemie. Wenn ausschließlich Geimpfte oder Genesene zusammenkommen, sind viele Schutzmaßnahmen nicht mehr erforderlich. Künftig entfallen in Hamburg bei Nutzung der 2G-Option die Maskenpflicht und die Begrenzung der Personenanzahl. Eine entsprechende Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung tritt am Sonnabend, 25. September, in Kraft.

Das 2G-Optionsmodell hat sich nach den Erfahrungen in Hamburg bewährt und wird zuverlässig umgesetzt. Vor diesem Hintergrund können weitere Beschränkungen aufgehoben werden, die einen weiteren Schritt zurück in das normale Leben bedeuten. Die Maskenpflicht ebenso wie die Begrenzungen der Kapazität für Veranstaltungen, Angebote und Einrichtungen im 2G-Optionsmodell werden aufgehoben. Die Einhaltung allgemeiner Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie die Erhebung der Kontaktdaten sind weiterhin erforderlich. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auch ohne vollständigen Impfschutz teilnehmen, weil für sie erst ab dem Alter von 12 Jahren und erst seit kurzer Zeit eine Impfmöglichkeit besteht. Die entsprechende Übergangsregelung gilt fort.

Für Sportveranstaltungen vor Publikum im Rahmen der 2G-Option gilt, dass der Veranstaltungsort über gesicherte Zu- und Abgänge verfügen muss, die eine Entzerrung der Besucherströme durch eine Segmentierung bei Ein- und Auslass ermöglichen. In geschlossenen Räumen müssen lüftungstechnische Anlagen vorhanden sein, die das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik erheblich reduzieren (§ 18a). Auch bei tradierten Volksfesten unter 2G-Bedingungen im Freien muss eine Entzerrung der Besucherströme gewährleistet werden (§ 18b).

Darüber hinaus wurden mit der heute erlassenen Verordnungsänderung weitere Anpassungen vorgenommen: Für Verkäuferinnen und Verkäufer an Marktständen unter freiem Himmel entfällt die Maskenpflicht, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind (§ 13). Eine vorherige Terminvereinbarung oder Buchung bei Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung (§ 13a), bei Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (§ 14) sowie bei Sportveranstaltungen vor einem Publikum (§ 18a) entfallen. Die Kontaktdatenerfassung wird auf private Sportanlagen in geschlossen Räumen beschränkt und entfällt im Freien (§ 20).

Betriebliche Testbescheinigungen gelten zukünftig ausschließlich für die Verwendung zur Berufsausübung. Sie können nicht mehr für private Zwecke und zum Nachweis im Rahmen der Verordnung genutzt werden (§ 10i).

Für Personen, die bislang nicht geimpft sind, besteht weiterhin ein erhöhtes Infektions- und Erkrankungsrisiko. Um ein Infektionsgeschehen unter diesen Personen weiterhin einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, müssen die bestehenden Schutzmaßnahmen in Hamburg für diesen Personenkreis weiterhin konsequent umgesetzt werden. Deshalb gilt die Eindämmungsverordnung zunächst bis zum 23. Oktober 2021 fort.

Sie tritt am 25. September in Kraft und steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit. Umfassende, verlässliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar.

Anpassung der Eindämmungsverordnung

(RB 20.9.2021) Die Gültigkeitsdauer der Corona-Eindämmungsverordnung wird verlängert. Seit Sonnabend, 18. September, tritt eine entsprechende Anpassungsverordnung in Kraft. Sie enthält einige Konkretisierungen, unter anderem bei den Regelungen zu privaten Feierlichkeiten. Außerdem werden Regelungen getroffen, um Einrichtungen mit besonders verletzlichen Bewohnerinnen und Bewohnern zu schützen. Dafür werden die Testintervalle von nicht geimpften Beschäftigten in u. a. in Pflegeeinrichtungen verkürzt.

Die Bestimmungen für private Zusammenkünfte und Feierlichkeiten werden umfassend in § 4a der Verordnung geregelt. Für Hochzeiten, Geburtstagsfeiern etc. mit mehr als zehn Personen, die auf einen geschlossenen und geladenen Personenkreis beschränkt sind und in einem räumlich abgetrennten Bereich stattfinden, gelten unabhängig vom Ort der Durchführung die folgenden Vorgaben: In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 50 und im Freien höchstens 100 Personen teilnehmen, vollständig geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgerechnet. In geschlossenen Räumen dürfen nur Personen, die über einen negativen Testnachweis verfügen, sowie geimpfte und genesene Personen teilnehmen. In geschlossenen Räumen außerhalb des privaten Wohnraums gilt darüber hinaus die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die während des Verweilens auf dauerhaft eingenommenen Steh- oder Sitzplätzen abgelegt werden darf. Das Tanzen ist gestattet, jedoch nur, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen – hierbei bleiben bis zu zehn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen unberücksichtigt, wenn diese über einen Coronavirus-Testnachweis verfügen oder noch nicht volljährig sind.

Im Zusammenhang mit dem Zwei-G-Zugangsmodell wird eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für Betriebsinhaber, Betreiber, Dienstleistender u. ä. geschaffen. Diese sind berechtigt, personenbezogene Daten über das Vorliegen eines Impfnachweises oder eines Genesenennachweises zu verarbeiten (§ 10j).

Unabhängig von der Eindämmungsverordnung wurde bereits in der vergangenen Woche geregelt, dass eine Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantäne besteht. Hierfür muss frühestens nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Test durchgeführt werden und negativ ausfallen. Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind künftig befugt, solche Tests zur Verkürzung der Quarantäne von Kindern in der Einrichtung durchzuführen und zu dokumentieren. Sie werden entsprechend berechtigt, über die im Rahmen dieser Quarantäneverkürzung durchgeführten Testungen eine Testbescheinigung zu erstellen (§ 24).

Um den Eintrag von Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern, müssen auch Kinder und Jugendliche zum Besuch von Krankenhäusern und anderer medizinischer Versorgungseinrichtungen einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, für Kinder unter 6 Jahren ist kein Test erforderlich (§ 27).

Auch wer Wohneinrichtungen der Pflege und Kurzzeitpflegeeinrichtungen besucht, muss weiterhin einen Nachweis über die Impfung bzw. Genesung erbringen. Auch die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist möglich, im Falle eines Schnelltestes muss dieser aber zukünftig tagesaktuell vorgenommen worden sein (§ 30).

Beschäftigte in den Pflegeeinrichtungen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich mindestens alle zwei Arbeitstage sowie bei einer Abwesenheit von mehr als zwei Tagen tagesaktuell vor Arbeitsbeginn einem Corona-Test unterziehen. Das Ergebnis ist der Trägerin oder dem Träger vorzulegen. Gleiches gilt für Beschäftigte in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe (§ 31), Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten (§ 31a), Beschäftigte in interdisziplinären oder Heilpädagogische Frühförderstellen und Erbringer sonstiger ambulanter Leistungen (§ 31b) sowie Beschäftigte in Tagespflegeeinrichtungen (§ 32).

Neu erlassen wurde darüber hinaus § 26, der Corona-Schutzvorkehrungen im Zuge der bevorstehenden Wahl zum Deutschen Bundestag regelt. Im Wahlgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Personen, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, müssen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Begleitende Kinder müssen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres keine Maske tragen. Zur Identitätsfeststellung kann vom Wahlvorstand die Abnahme der Maske gefordert werden. Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder typische Symptome einer Infektion aufweisen, dürfen das Wahlgebäude nicht betreten.

Die neue Eindämmungsverordnung tritt am 18. September in Kraft und steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit. Umfassende, verlässliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar.

24.8.21 Hamburg ermöglicht Zwei-G-Angebote

Die Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger hat einen vollständigen Impfschutz vor Covid-19, zwei Drittel sind mindestens einmal geimpft. Der Senat hat heute mit einer Änderung der Hamburger Corona-Verordnung die Möglichkeit für Zwei-G-Angebote beschlossen. Publikumseinrichtungen erhalten die Option, Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anzubieten und werden damit von bestimmten Vorgaben der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung freigestellt. Die entsprechende Rechtsverordnung tritt am Sonnabend, 28. August 2021 in Kraft.

Grundlagen des Zwei-G-Optionsmodells

Anbieter müssen ihre Teilnahme am Modell elektronisch anzeigen unter http://www.hamburg.de/zwei-g-zugangsmodell-anzeige. Ein Betrieb im Zwei-G-Optionsmodell ist erst nach Übermittlung der Anzeige gestattet.

Der Zugang kann nur mit einem Nachweis (Impfpass, Genesenen-Nachweis) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gewährt werden. Die Zugangskontrolle müssen die Betreiber, Veranstalter bzw. Dienstleistungserbringer sicherstellen.

Die Nachweispflicht gilt auch für die im Betrieb Beschäftigten, die sich mit Kundinnen und Kunden in denselben Räumlichkeiten aufhalten. Für Außenstehende muss deutlich gemacht werden, wer Zugang zu den Räumen hat.

Die Einhaltung der Regeln und der Zugangskontrollen werden von den Behörden überprüft. Verstöße gegen diese Betreiberpflichten führen zu einem Bußgeld im Rahmen von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro und zum Verlust der Möglichkeit, die Zwei-G-Option künftig zu nutzen. Für den Nachweis und die Kontrolle durch die Betreiber wird die Anwendungssoftware des RKI empfohlen: CovPassCheck für Betreiberinnen und Betreiber bzw. CovPass für Nutzerinnen und Nutzer sowie die CoronaWarnApp.

Neben der Anzeigepflicht und der Einhaltung der entsprechenden Regelungen ist es erforderlich, dass Veranstalter bzw. Betriebe die Anwendung der 2-G-Option für das Publikum jeweils nach außen deutlich erkennbar machen.

Für eine Übergangszeit von sechs Wochen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Zwei-G-Regel ausgenommen. Sie dürfen solche Angebote also wahrnehmen, auch wenn sie keinen vollständigen Impfschutz haben. Hintergrund ist die aktuelle Empfehlung der StiKo, die erst seit kurzem die Impfung für 12-17 jährige (unter 18) ermöglicht. Anschließend wird die Ausnahme für alle Kinder unter 12 Jahren fortgelten.

Im Zwei-G-Optionsmodell gelten somit ab Samstag, 28. August 2021, folgende Regeln:

Veranstaltungen (§ 9)

  • Verzicht auf das Abstandsgebot
  • Freie Tisch- und Sitzplatzanordnung
  • Verdreifachung der Personenzahlgrenzen
  • Aufhebung der Testpflicht
  • Tanzen ist in Innenräumen mit medizinischer Maske möglich.

Religiöse Veranstaltungen und Trauerfeiern (§ 11)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Verzicht auf kapazitäre Vorgaben und Anmeldepflicht

-              Gemeindegesang auch ohne Maske

 Touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten (§ 12 Absatz 2)

-              Verzicht auf die Maskenpflicht im Freien

 Messen und gewerbliche Ausstellungen (§ 13a)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Entfallen der flächenmäßigen Kapazitätsbegrenzung (eine Person pro 10 qm)

-              Aufhebung der Testpflicht

 Gaststätten und ähnliche Einrichtungen (§ 15)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Verzicht auf Kapazitätsbegrenzungen

-              Es darf im Stehen verzehrt werden.

-              Tische und Stühle können beliebig platziert werden.

-              Shishas dürfen auch in geschlossenen Räumen genutzt werden.

-              Die Sperrstunde entfällt.

-              Aufhebung der Testpflicht

-              Tanzen ist auch in geschlossenen Räumen möglich.

 Tanzen (§ 15a)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Es darf im Stehen verzehrt werden.

-              Tische und Stühle können beliebig platziert werden.

-              Shishas dürfen genutzt werden.

-              Aufhebung der Testpflicht

-              Verdreifachung der zulässigen Teilnehmerzahl (150 Personen innen mit Maskenpflicht, 750 außen ohne Maskenpflicht)

-              Maskenpflicht im Übrigen wie in Gaststätten im Zwei-G-Modell: Keine Maskenpflicht auf dauerhaft eingenommenen Steh- oder Sitzplätzen. Weiterhin gilt aber die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske beim Tanzen.

 Beherbergung (§ 16)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Schlafsäle dürfen ohne Begrenzung belegt werden

-              Aufhebung der Testpflicht

-              Wenn Tanzangebote gemacht werden, gelten die Regeln nach § 15a.

 Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen.

 Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen (§ 17)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Entfallen der Gruppengrößenbegrenzung

-              Entfallen der kapazitären Begrenzung

-              Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

 Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen.

 Kulturelle Einrichtungen (§ 18)

Für Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Filmtheater (Kinos), Planetarien und Literaturhäuser, Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten und Tierparks gelten im Zwei-G-Modell folgende Regeln:

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              freie Anordnung der Sitzplätze

-              Folge: keine Kapazitätsbegrenzung (Vollauslastung)

-              Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

-              Für gastronomische Angebote gelten die Regeln nach § 15.

 Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen – auch beim Tanzen.

 Livemusikspielstätten und Musikclubs (§18 Absatz 2):

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              freie Anordnung der Steh- und Sitzplätze

-              Stehplätze zulässig

-              Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

-              Personenzahlgrenzen: in geschlossenen Räumlichkeiten höchstens 1.300, im Übrigen höchstens 2.000

-              Sofern getanzt wird, gilt die Personenzahlbegrenzung nach §15a (außen: 750 Personen, innen: 150 Personen)

 Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen – auch beim Tanzen.

 Sportveranstaltungen vor Publikum (§ 18a)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              freie Anordnung der Sitz- und Stehplätze

-              Verdopplung der Personenzahlgrenze in Innenräumen auf 1.300 und 2.000 im Freien

-              für größere Veranstaltungen gibt es weiterhin die Möglichkeit der Sondergenehmigung, § 18a Absatz 2, auch als 2G-Veranstaltung

-              Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

Bei nicht-stationären sportlichen Wettkämpfen, z.B.: Laufveranstaltungen und Radrennen, kann im Zwei-G-Zugangsmodell auf das Abstandsgebot verzichtet werden. Es entfallen die Vorgaben zu den Startblöcken (im Drei-G-Modell: max. 30 Personen). Die Teilnehmerzahl wird auf 750 Sportausübende erhöht und die Testpflicht wird im Zwei-G-Zugangsmodell aufgehoben.

 Volksfeste (§ 18b)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Aufhebung der kapazitären Begrenzung

-              Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

-              Für das Tanzen gelten die Vorgaben von § 15a

Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen und der Zugang muss regulierbar bzw. kontrollierbar sein.

Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Fahrunterricht (§ 19)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Lerngruppen dürfen durchmischt werden

-              freie Pausengestaltung

-              Entfallen der Begrenzung der Gruppengröße der Lerngruppen

-              Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen.

Pflichtveranstaltungen im Bildungsbereich, wie z.B. BAMF-Sprachkurse und dgl., müssen zumindest auch im 3G-Modell angeboten werden.

Sportbetrieb und Spielplätze (§ 20)

Für Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Thermen, Saunen und beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten folgende Möglichkeiten im Zwei-G-Zugangsmodell:

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Entfallen der kapazitären Begrenzung in geschlossenen Räumen (eine Person pro 10 qm)

-              das Abstandsgebot zwischen Sportgeräten entfällt

-              Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen.

Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen (§21)

-              Verzicht auf das Abstandsgebot

-              Entfallen der kapazitären Begrenzung in geschlossenen Räumen (eine Person pro 10 qm).

-              freie Anordnung der Sitz-und Stehplätze

Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen.

Weitere Beschlüsse

Im gesamten Hamburger Einzelhandel entfällt ab Samstag, 28. August 2021, die Pflicht zur (digitalen) Kontaktnachverfolgung.

Bereits in der vergangenen Woche wurde die zeitliche Gültigkeit von Coronatests wieder verkürzt: Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens 24 Stunden zurückliegen.

Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind von der Erbringung eines Testnachweises ebenso befreit wie Schülerinnen und Schüler.

29. Juni 2021 Weitere Öffnungen zum 2. Juli 2021

Nach der bereits erfolgten Rücknahme zahlreicher Corona-Beschränkungen in den vergangenen Wochen ist das Infektionsgeschehen in Hamburg weiterhin stabil. Dies ermöglicht einen weiteren Öffnungsschritt zum 2. Juli 2021.

Als sechsten Öffnungsschritt hat der Senat folgende Maßnahmen beschlossen: 

  • · Tanzveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen unter Auflagen möglich (insbesondere Hygiene- und Schutzkonzept, Abstandsgebot, Testpflicht, Voranmeldung, (digitale) Kontaktnachverfolgung).
  • · Das Mitführen und der Verzehr von Alkohol sind im Stadtpark am Freitag und Samstag sowie an Tagen, auf die ein Feiertag folgt, von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages nicht gestattet.
  • · Die Gültigkeit von Antigenschnelltests wird von 24 auf 48 Stunden erweitert.
  • · Das Boarding einer Kreuzfahrt ist nun auch mit Antigenschnelltests möglich.
  • · Die Sitzplätze von Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen dürfen künftig auch im Schachbrettmuster angeordnet werden. Stehplätze müssen weiterhin mit Abstand von 1,5 m zueinander angeordnet werden.
  • · Im Freien und in geschlossenen Räumen ist Mannschaftssport und Kontaktsport unabhängig von der Personenzahl zulässig. In geschlossenen Räumen gilt eine Begrenzung der Personenzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße (eine Person je 10 qm Fläche). Die bisherigen Auflagen bleiben bestehen (insbesondere die Testpflicht in geschlossenen Räumen).

21. Juni 2021 Weitere Öffnungen zum 22. Juni 2021

Corona-Infektionslage in Hamburg stabil

Nach der bereits erfolgten Rücknahme zahlreicher Corona-Beschränkungen in den vergangenen Wochen ist das Infektionsgeschehen in Hamburg weiterhin stabil. Dies ermöglicht einen weiteren Öffnungsschritt zum 22. Juni 2021.

Als fünften Öffnungsschritt hat der Senat folgende Maßnahmen beschlossen:

 

  • · Die Kontaktbeschränkung wird so angepasst, dass private Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte möglich sind. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden dabei weiterhin nicht mitgerechnet.
  • · Private Feierlichkeiten werden ermöglicht. Wenn mehr als 10 Personen an einer privaten Feierlichkeit teilnehmen, müssen weitestgehend die Vorgaben für allgemeine Veranstaltungen angewendet werden (Abstandsregeln, Maskenpflicht sowie eine Testpflicht im Innenbereich). Hochzeiten und andere private Feierlichkeiten gelten als Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze.
  • · Für Veranstaltungen gelten neue Höchstzahlen: im Freien mit festen Sitzplätzen sind bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig, ohne feste Sitzplätze dürfen bis zu 250 Personen teilnehmen. In geschlossenen Räumen mit festen Sitzplätzen können bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer anwesend sein, in geschlossenen Räumen ohne feste Sitzplätze reduziert sich die Zahl auf 50 Personen.
  • · Aufzüge mit über 500 Personen sowie ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit über 1.000 Personen und in geschlossenen Räumen mit über 300 Personen werden im Ausnahmefall von der Versammlungsbehörde auf Antrag zugelassen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
  • · Der Gemeindegesang in Kirchen ist unter Auflagen zulässig (entweder Maskenpflicht oder unter Berücksichtigung der Vorgaben für Chöre wie Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung, Abstand 2,5 m).
  • · In Einzelhandelsgeschäften mit einer Betriebsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können nun eine Kundin bzw. ein Kunde je 10 qm (statt wie bisher je 20 qm bei der Betriebsfläche über 800 qm) eingelassen werden.
  • · In gastronomischen Betrieben (u. a. Bars, Kneipen) ist der Verzehr von Speisen und Getränken nun auch an Stehplätzen unter Auflagen (Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung, Abstandsregeln) zulässig.
  • · Im Bereich des Indoor-Sports dürfen bis zu 10 Personen gemeinsam Kontaktsportarten ausüben. Die bisherigen Auflagen bleiben unverändert.
  • · Bei Hafen- und Stadtrundfahrten wird die Testpflicht aufgehoben und die FFP2-Maskenpflicht ersetzt durch eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

Hinweis: Die Gültigkeit von Schnelltests wurde bereits seit dem 4. Juni 2021 auf 24 Stunden erweitert.

18. Juni 2021 Sommerreise trotz Corona-Pandemie – diese Regelungen gelten

Wer sich in den anstehenden Sommerferien zu einer Reise entschließt, muss die geltenden Regelungen zur Testpflicht und Quarantäne bei Rückkehr einplanen. Es gelten dabei die zum Zeitpunkt der Rückkehr aktuellen Regelungen. Diese könnten sich auch während des Aufenthalts im Ausland geändert haben, beispielsweise wenn ein Reiseziel während des Aufenthalts zu einem Risikogebiet erklärt wird.

Die Einschränkungen bei Ein- und Ausreisen sind in vielen Ländern bereits wieder reduziert. Viele Hamburgerinnen und Hamburger nehmen dies zum Anlass, um in den kommenden Wochen zu verreisen. Die Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass Personen, die eine Reise antreten, sich selbst vor Reiseantritt und erneut vor Rückkehr über die geltenden Regularien informieren müssen. Unter Umständen könnten sich diese kurzfristig ändern und bei An- und Abreise unterscheiden. Nach wie vor besteht kein Grund zur Sorglosigkeit; Reisende sollten sich mit Vernunft und Augenmaß auf den Weg machen. Trotz der sommerlichen Bedingungen sind Abstände einzuhalten, Aufenthalte in schlecht durchlüfteten Innenräumen zu vermeiden, und gegebenenfalls Masken zu tragen.

 

Derzeit gelten folgende Regelungen:

Reisen im Inland – Rechtliche Einschränkungen zur Mobilität innerhalb Deutschlands gibt es derzeit nicht. Übernachtungsangebote stehen für touristische Zwecke zur Verfügung und auch Einzelhandel, Gastronomie etc. haben unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Ab einer Inzidenz über 100 greift die bundesweite Notbremse, bei einer Inzidenz unter 100 gelten die Vorgaben der jeweiligen Bundesländer. Reisende sollten sich vorab informieren, welche Nachweis- und Testpflichten im Bundesland ihres Urlaubsziels bestehen.

Reisen im Ausland – Grundsätzlich ist der Urlaub für Hamburgerinnen und Hamburger in EU-Ländern möglich. Das gilt auch für weitere europäische Staaten. Bei Reisen in das EU-Ausland sind in jedem Fall die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten.

Nach jedem Aufenthalt im Ausland gilt eine bundesweit einheitliche Testpflicht bei Einreisen im Luftverkehr. Vor der Beförderung muss ein negativer Testnachweis vorgelegt werden, Passagiere dürfen andernfalls nicht befördert werden. Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (Antigen- Schnelltest) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Sofern ein Schnelltest als Nachweis eingereicht werden soll, wird nur ein professionell durchgeführter Schnelltest akzeptiert, selbst durchgeführte Tests sind nicht gültig. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben.

Je nach Einstufung des Reiseziels als ausländisches Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet gelten unterschiedliche Test-, Nachweis- und Quarantänepflichten für Einreisende. Eine stets aktuelle Übersicht darüber, als was die jeweiligen Länder eingestuft sind, bietet die Liste des RKI.

Rückkehr aus einem Risikogebiet – Personen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen das zuständige Gesundheitsamt über das digitale Meldeformular (www.einreiseanmeldung.de) informieren. Die Meldung müssen alle Rückkehrenden vornehmen – unabhängig davon, ob die Einreise per Flugzeug, Bahn oder Auto erfolgt. Zusätzlich müssen sich Einreisende aus Risikogebieten für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann vorzeitig durch einen negativen Testnachweis oder durch einen Nachweis über die vollständige Impfung (mit einem in der EU zugelassenen Vakzin in erforderlicher Dosis vor mind. 14 Tagen) bzw. Genesung (max. 6 Monate zurückliegend) beendet werden. Treten in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus auf, muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.

Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet – Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen die Digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) ausfüllen. Zudem müssen sie sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen – dann bedarf es keiner Quarantäne. Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden. Typische Symptome einer Infektion müssen gemeldet werden.

Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet – Personen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen ihre Einreise (www.einreiseanmeldung.de) registrieren. Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten; eine Möglichkeit zur Verkürzung besteht aufgrund der besonderen Infektionsgefahr durch Virusvarianten in keinem Fall.  

 

Keine Maskenpflicht im Freien ab Freitag, 18. Juni

Senat beschließt neue Regeln

Das weiterhin stabile Corona-Infektionsgeschehen in Hamburg ermöglicht eine Rücknahme der Maskenpflicht im Freien. Weiterhin gilt sie überall dort, wo Abstände von 1,5 m nicht eingehalten werden können, sowie in Innenräumen. Im Öffentlichen Nahverkehr reichen künftig medizinische Masken (OP-Masken) aus.

In Hamburg muss – mit wenigen Ausnahmen – ab morgen keine Maske mehr im Freien getragen werden. Die Pflicht, eine medizinische Maske im Freien zu tragen, gilt in Zukunft nur noch dort, wo Abstände von 1,5 m nicht eingehalten werden können, bei Gesundheitsbehandlungen im Freien, auf Wochenmärkten, in Warteschlangen vor Geschäften, Gaststätten oder ähnlichen Einrichtungen sowie bei touristischen Stadtrundfahrten.

In Innenräumen, wie öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Arbeits- und Betriebsstätten sowie bei Gesundheitsbehandlungen, Friseurbesuchen, bei religiösen Veranstaltungen, in Einrichtungen der Kultur, beim Einkaufen, bei Sportveranstaltungen und jeglichen anderen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, muss weiterhin eine medizinische getragen werden.

Im Öffentlichen Personennahverkehr ist es künftig nicht mehr zwingend erforderlich, eine FFP2-Maske zu tragen. Künftig reicht es auch hier aus, wenn Fahrgäste eine medizinische Maske tragen.

Eine tabellarische Übersicht zur Maskenpflicht ist online unter www.hamburg.de/corona abrufbar.

8. Juni 2021 Weitere Öffnungen zum 11. Juni 2021

Corona-Infektionslage in Hamburg stabil

Nach der bereits erfolgten Rücknahme zahlreicher Corona-Beschränkungen in den vergangenen Wochen ist das Infektionsgeschehen in Hamburg weiterhin stabil. Dies ermöglicht einen weiteren Öffnungsschritt zum 11. Juni 2021.

Als vierten Öffnungsschritt hat der Senat folgende Maßnahmen beschlossen:

  • · Die Kontaktbeschränkung wird so angepasst, dass private Zusammenkünfte mit bis zu fünf Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 10 Personen unter freiem Himmel unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte möglich sind. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden dabei weiterhin nicht mitgerechnet.
  • · Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze oder vergleichbare Beherbergungseinrichtungen dürfen unter den bestehenden Auflagen bis zu 100 Prozent ihrer zulässigen Kapazität öffnen.
  • · Sport ist mit bis zu 30 Erwachsenen unter freiem Himmel und kontaktfrei mit bis zu 10 Erwachsenen im Innenbereich unter den bekannten Auflagen (u.a. (digitale) Kontaktnachverfolgung, Testpflicht) möglich.
  • · Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen können in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungsort und nach Einzelfallprüfung auch mit mehr als 650 zuschauenden Personen durchgeführt werden.
  • · Sonstige Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen in Innenräumen sind mit bis zu 100 Personen möglich (Auflagen: Testpflicht, fester Platz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, medizinische Maskenpflicht). Veranstaltungen unter freiem Himmel sind unter denselben Bedingungen mit bis zu 500 Personen zulässig. Private Feierlichkeiten sind weiterhin nicht zulässig.
  • · In Kultureinrichtungen ist die Anordnung der festen Sitzplätze nunmehr im „Schachbrettmuster“ möglich. Zwischen allen besetzten Sitzplätzen muss rechts, links, davor und dahinter jeweils ein Platz frei sein.
  • · Unter Auflagen (u.a. spezifisches Schutzkonzept) ist die Veranstaltung von Volksfesten möglich (z.B. Dom).
  • · Chorproben dürfen im Freien und in geschlossenen Räumen stattfinden. Für diese sowie für Blasinstrumente-Ensembles gilt ein Sonderabstand von 2,5 m zwischen den Musizierenden. Sofern Proben in Innenräumen stattfinden, gilt eine Testpflicht als Auflage.
  • · Für Hafen- und Stadtrundfahrten darf die volle Kapazität der Gefährte genutzt werden, allerdings unter Einhaltung der Abstandsregeln. Die bestehende Testpflicht entfällt, wenn das Angebot ausschließlich in offenen Fahrzeugen erbracht wird. Im Innenbereich bleibt sie als Zugangsvoraussetzung. Für gemischte Angebote (zum Beispiel Stadtrundfahrten in Bussen mit offenem Oberdeck) bleibt es ebenfalls bei der Testpflicht.
  • · Für touristische Gästeführungen gilt nunmehr eine Begrenzung der Gruppengröße von 20 Personen im Freien und von 10 Personen in geschlossenen Räumen.
  • · Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen gilt anstatt einer FFP2-Maskenpflicht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • · Saunen, Dampfbäder und Wellnessangebote dürfen unter den bekannten Auflagen (u.a. Testpflicht, Abstands- und Kontaktregeln) geöffnet werden.
  • · Bei Seniorentreffpunkten und Seniorengruppen darf die FFP2-Maske am Sitzplatz abgenommen werden.
  • · Prostitutionsangebote, die nach dem Prostituiertenschutzgesetz angemeldet und geprüft sind, dürfen unter Auflagen öffnen. Hierzu zählen unter anderem ein Alkoholverbot, eine vorherige Anmeldung, ein negativer Coronatest sowie die medizinische Maskenpflicht.

4. Juni 2021 Weitere Öffnungen erfolgen zum 11. Juni 2021

Corona-Infektionslage in Hamburg stabil

Nach der bereits erfolgten Rücknahme zahlreicher Corona-Beschränkungen in den vergangenen Wochen ist das Infektionsgeschehen in Hamburg weiterhin stabil. Dies ermöglicht einen weiteren Öffnungsschritt zum 11. Juni 2021.

Die weiteren Öffnungen sind in den folgenden Bereichen vorgesehen:

  • · Kontaktbeschränkung,
  • · Erweiterung der Kapazitätsgrenze bei den Angeboten in Beherbergungseinrichtungen sowie bei Hafen- und Stadtrundfahrten unter den bestehenden Auflagen bis zu 100 Prozent,
  • · allgemeine Regelungen für Veranstaltungen und Versammlungen,
  • · in Kultureinrichtungen hinsichtlich der Anordnung der festen Sitzplätze im „Schachbrettmuster“,
  • · Individual- und Gruppensport sowie größere Sport – und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen,
  • · Chor- und Blasmusikproben auch in Innenräumen,
  • · Saunen, Dampfbäder und Wellnessangebote,
  • · Prostitutionsangebote.

Über die Details der vorgesehenen Regelungen informiert der Senat in der regulären Landespressekonferenz am Dienstag, den 8. Juni 2021.

Die Gültigkeit von Schnelltests wurde bereits mit der 43. Änderungsverordnung – und damit seit dem 4. Juni 2021 – auf 24 Stunden erweitert und ist insoweit in Übereinstimmung mit den Regelungen in anderen Bundesländern.

Grundlage für die Entscheidungen des Senats über weitere Öffnungsschritte bleiben die Hamburger Inzidenzwerte sowie unter anderem die Entwicklung intensivmedizinischer Kapazitäten, der R-Wert und die Impfquote. 

28. Mai 2021 Senat beschließt weitere Öffnungen

Das Corona-Infektionsgeschehen in Hamburg geht weiter zurück. Dies ermöglicht eine schrittweise Rücknahme von weiteren Beschränkungen. Der Senat hat heute über die aktuelle Corona-Lage beraten und über die Ausgestaltung des dritten Öffnungsschrittes entschieden.

Mit den bisherigen zwei Öffnungsschritten wurden am 12. und am 22. Mai 2021 unter anderem die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, sowie der Einzelhandel und die Außengastronomie unter Auflagen geöffnet. Darüber hinaus wurden die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Schulen, die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas, die Öffnung von Kultureinrichtungen und zahlreiche Lockerungen im Sport beschlossen.

Als dritten Öffnungsschritt, der am Dienstag, den 1. Juni 2021 in Kraft treten wird, hat der Senat folgende Maßnahmen beschlossen:

  • · Die Kontaktbeschränkung wird so angepasst, dass private Zusammenkünfte wieder mit bis zu fünf Personen unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte möglich sind. Kinder unter 14 Jahren werden dabei weiterhin nicht mitgerechnet.
  • · Der Präsenzunterricht für alle Klassenstufen an Hamburgs allgemeinbildenden Schulen wird am 31. Mai 2021 starten
  • · Kindertageseinrichtungen starten ab dem 7. Juni in den Regelbetrieb.
  • · An den Hochschulen können ab sofort mehr Formate in Präsenz stattfinden, insbesondere Prüfungsvorbereitungen, Prüfungsleistungen sowie Forschungs- und Lehrtätigkeiten in Laboren und Werkstätten.
  • · Die Maskenpflicht entfällt in den Straßenzügen, die die Außenalster umschließen.
  • · Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze oder vergleichbare Beherbergungseinrichtungen dürfen unter Auflagen bis zu 60 Prozent ihrer zulässigen Kapazität öffnen. Die Gäste müssen vor dem Beginn der Beherbergung sowie hiernach alle 72 Stunden einen negativen Coronatest vorlegen und ihre Daten für die (digitale) Kontaktnachverfolgung hinterlegen. Darüber hinaus gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske überall abseits des persönlichen Gästebereiches sowie der Restaurant- und Speisebereiche. Gastronomische Angebote im Innenbereich der Beherbergungsbetriebe dürfen ausschließlich für die beherbergten Gäste erbracht werden. Schlafsäle dürfen nur für Personen angeboten werden, die unter die allgemeine Kontaktregel fallen.
  • · Kreuzfahrtschiffe können ab 11. Juni 2021 in Hamburg wieder abgefertigt werden. Für Kreuzfahrten gilt ein strenges Hygienekonzept, zu dem ein Nachweis über einen negativen PCR-Test gehört, der vor dem Boarding vorgelegt werden muss und nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • · Sport ist mit bis zu 20 Erwachsenen unter freiem Himmel und kontaktfrei mit bis zu 10 Erwachsenen im Innenbereich unter Auflagen (u.a. (digitale) Kontaktnachverfolgung, Testpflicht) möglich. Die bisherige Höchstzahl der Kinder, die am Sport im Freien teilnehmen dürfen, wird aufgehoben.
  • · Fitness-, Sport- und Yogastudios dürfen unter entsprechenden Auflagen ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist unter anderem eine Testpflicht, die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie eine Begrenzung des Zugangs von einer Person je 10 qm Fläche. Die Geräte bzw. der individuelle Bewegungsbereich – beispielsweise um die Yogamatte herum – müssen 2,5 m Abstand zueinander haben.
  • · Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen dürfen unter Auflagen mit bis zu 650 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden (Auflagen: Testpflicht, fester Sitzplatz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, medizinische Maskenpflicht).
  • · Sonstige Veranstaltungen in Innenräumen sind mit bis zu 50 Personen möglich (Auflagen: Testpflicht, fester Sitzplatz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, medizinische Maskenpflicht), soweit es in der Eindämmungsverordnung nicht eine besondere Regelung für diese Veranstaltungsart gibt.
  • · Die bezirklichen Standesämter ermöglichen es Hochzeitspaaren zeitnah (ab 28. Mai 2021), sich in Anwesenheit von Gästen (Testpflicht für Gäste) trauen zu lassen, wobei je nach den räumlichen Gegebenheiten bis zu zehn Personen (einschl. Standesbeamte) an der Trauung teilnehmen können. Davon unberührt bleibt es aber bei der generellen Regel, dass private Feierlichkeiten nur im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (max. fünf Personen) zulässig sind. Dies betrifft auch alle Aktivitäten von Hochzeitspaaren nach dem hoheitlichen Akt im Standesamt.
  • · Angebote von Freizeitaktivitäten im Außen- und Innenbereich dürfen mit einer Begrenzung der Personenzahl in geschlossenen Räumen (analog zum Einzelhandel: 1 Person pro 10 qm Fläche), Maskenpflicht, Vorlage eines Nachweises über einen negativen Coronatest, (digitale) Kontaktnachverfolgung und Einhaltung der Kontaktregeln, angeboten werden (zum Beispiel Kletterseilgärten, Escape-Rooms, Skateparks, etc.). Gruppenangebote sind im Freien mit bis zu 20 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen zulässig.
  • · Chorproben dürfen im Freien stattfinden.
  • · Zoologische und botanische Gärten dürfen jetzt auch wieder ihre Innenbereiche öffnen. Auch hier gilt als Zugangsvoraussetzung unter anderem die Vorlage eines Nachweises über einen negativen Coronatest, die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie die Maskenpflicht.
  • · Hafen- und Stadtrundfahrten sowie touristische Gästeführungen sind im Außenbereich mit Gruppen bis zu 20 Personen, im Innenbereich mit Gruppen bis zu zehn Personen zulässig. Im Innenbereich gilt als Zugangsvoraussetzung die Vorlage eines Nachweises über einen negativen Coronatest, die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie eine Maskenpflicht (in Fahrzeugen eine FFP-Maskenpflicht wie im ÖPNV). Geschlossene Fahrzeuge (auch Schiffe) dürfen mit maximal sechzig Prozent ihrer Kapazitäten ausgelastet sein.

Aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung der Infektionslage wird die Innengastronomie im nächsten Schritt bei Vorliegen eines negativen Tests, mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung, Abstandgebot und entsprechend der Regelung zur Kontaktbeschränkung (fünf Personen) geöffnet. Der Senat wird auf Basis der weiteren Entwicklung der Infektionslage jedoch schon am Dienstag, den 1. Juni 2021 entscheiden, ob dieser Schritt bereits vor Ablauf von 10 Tagen erfolgen kann.

Weitere Öffnungen

Zehn bis 14 Tage nach dem dritten Schritt erfolgen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in einem vierten Schritt weitere Öffnungen in den Bereichen Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen, Gastronomie und touristische Angebote.

Grundlage für die Entscheidungen des Senats bleiben die Hamburger Inzidenzwerte sowie unter anderem die Entwicklung intensivmedizinischer Kapazitäten, der R-Wert und die Impfquote.

Senat beschließt weitere Öffnungen aufgrund stabiler Corona-Infektionslage

18. Mai 2021  Das Corona-Infektionsgeschehen in Hamburg ist stabil unter dem Inzidenzwert von 100 und die Infektionsdynamik ist weiterhin rückläufig. Dies ermöglicht eine schrittweise Rücknahme von weiteren Beschränkungen. Der Senat hat heute über die aktuelle Corona-Lage beraten und über die Ausgestaltung des zweiten Öffnungsschrittes entschieden.

In einem ersten Schritt, der am 12. Mai 2021 in Kraft getreten war, wurden unter anderem die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und die Maskenpflicht auf Spielplätzen aufgehoben, sowie die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb in der Kinderbetreuung, die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts in Schulen sowie die Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäusern beschlossen.

In einem zweiten Schritt, der am 22. Mai in Kraft tritt, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • ·Die Kontaktbeschränkung wird erweitert auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet werden.
  • ·Der Einzelhandel wird geöffnet mit einer Personenzahlbegrenzung, die sich an der Verkaufsfläche orientiert, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung*. Ein tagesaktueller Schnelltest ist nicht erforderlich, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
  • ·Die Außengastronomie wird geöffnet mit der Voraussetzung, dass jeweils höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung*. Ein Schnelltest ist nicht erforderlich.
  • ·Bei Einlass in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser entfällt die Testpflicht, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
  • ·Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien auch auf Sportanlagen möglich.
  • ·Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht.
  • ·Freibäder können verbunden mit Testpflicht sowie (digitaler) Kontaktnachverfolgun* öffnen. Das Programm zum Schwimmunterricht für Kinder wird auch in Hallenbädern ermöglicht.
  • ·Kindergeburtstagsfeiern können mit bis zu 10 Kindern bis zum 14. Lebensjahr in privaten Wohnungen stattfinden.
  • ·Die Angebote der körpernahen Dienstleistungen (über Friseure und Fußpflege hinaus) können wieder in Anspruch genommen werden, wenn die Kundin bzw. der Kunde einen tagesaktuell negativen Test vorlegt und eine (digitale) Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist. Die Testpflicht für das Personal gilt fort.
  • ·Außerschulische Bildungseinrichtungenwerden geöffnet, verbunden mit der Testpflicht und unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, „halbe“ Gruppen). Für Kinder und Jugendliche ist beispielsweise die Öffnung von Musikschulen und vergleichbaren Gruppen wieder möglich.
  • ·Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und soziale Angebote (auch Seniorentreffs) können unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, Gruppengröße) wieder in Anspruch genommen werden.
  • ·Der praktische Fahrunterricht ist wieder zulässig, verbunden mit der Testpflicht.
  • ·Die Maskenpflicht in Parks, Grünanlagen und privaten Kraftfahrzeugen wird aufgehoben. Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske bei Unterschreitung des gebotenen Abstandes von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall bleibt bestehen. Die Maskenpflicht in besonders stark frequentierten Straßenzügen und auf Plätzen bleibt bestehen.
  • ·Veranstaltungen unter freiem Himmel, die der Unterhaltung des Publikums gelten, sind mit bis zu 250 Personen zulässig verbunden mit Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, (digitaler) Kontaktnachverfolgung, Personenzahlbegrenzung sowie festen Sitz- oder Stehplätzen. Dies betrifft nicht den Bereich der privaten Feiern.
  • ·Bei Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Handlungen entfällt die bisherige Anzeigepflicht einer Teilnehmerzahl von über 10 Personen.
  • ·Die Öffnung von Theatern, Konzerten und vergleichbaren Veranstaltungen soll ab dem 28. Mai unter den vorgesehen Veranstaltungsbedingungen (Abstand, Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung* und Maskenpflicht (auch am Platz)) ermöglicht werden.
  • ·Die Teilnehmergrenzen bei Versammlungen (Kundgebungen und Aufzüge) werden angepasst:
    • oBis 250 Personen sind Versammlungen unter freiem Himmel ohne gesonderte Genehmigung mit Hygieneauflagen (u. a. Maskenpflicht) zulässig (ortsfest oder als Aufzug); es gilt die übliche versammlungsrechtliche Anzeigepflicht und die üblichen Hygieneauflagen.
    • oAb 250 Personen bedürfen die Versammlungen darüber hinaus einer besonderen Prüfung und Genehmigung. Diese wird in der Regel erteilt, wenn die Versammlung nicht mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfasst und ortsfest stattfindet. Die bislang geltenden Hygieneauflagen haben weiterhin Bestand.

Weitere Öffnungen

Zehn bis 14 Tage nach Schritt 2 erfolgen Anfang Juni in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in einem dritten Schritt weitere Öffnungen in den Bereichen Sport (kontaktfrei, innen mit begrenzter Personalzahl und Test), Kultur (zum Beispiel Theater), Schule, Hochschule, Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, soziale Einrichtungen, Veranstaltungen im Freien und Kontaktbeschränkungen sowie nachfolgend in einem vierten Schritt weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Beherbergungswesen und touristische Angebote.

Grundlage für die Entscheidungen des Senats bleiben die Hamburger Inzidenzwerte sowie unter anderem die Entwicklung intensivmedizinischer Kapazitäten, der R-Wert und die Impfquote.

*die digitale Kontaktnachverfolgung erfolgt per App (zum Beispiel Luca). Weitere Informationen finden Sie hier:

 

LucaApp: Offizielles Corona FAQ - hamburg.de  

 

 

Senat beschließt erste Öffnungsschritte nach deutlichem Rückgang der 7-Tage-Inzidenz

7. Mai 2021  Senat beschließt erste Öffnungsschritte nach deutlichem Rückgang der 7-Tage-Inzidenz

Konsequenter Hamburger Kurs hat sich bewährt

Es ist absehbar, dass die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 an mindestens fünf Werktagen in Hamburg bald erreicht ist. Dies ermöglicht eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung und eine schrittweise Rücknahme von weiteren Beschränkungen. In einer Sondersitzung hat der Senat heute über die aktuelle Corona-Lage beraten und über die ersten Öffnungsschritte entschieden.

Der konsequente Hamburger Kurs in der Pandemiebekämpfung hat sich bewährt. Die Inzidenz ist seit Anfang April im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland und selbst im Vergleich zu den Flächenländern deutlich gesunken. Dabei hat sich insbesondere die frühzeitige Einführung einer Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr als äußerst wirksam erwiesen. Die Hamburgerinnen und Hamburger haben die Regeln diszipliniert eingehalten und diesen Erfolg ermöglicht.

Um den bisherigen Erfolg bei der Eindämmung der Infektionsausbreitung nicht zu gefährden, einen weiteren Rückgang der Infektionszahlen zu unterstützen und einen sogenannten Jo-Jo-Effekt zu vermeiden, der zu einer kurzfristigen Rücknahme von Öffnungen führen würde, setzt der Senat seinen konsequenten Kurs zum Schutz von Leben und Gesundheit auch in dieser Phase der Pandemie fort.

Sinkt die Inzidenz für die Dauer von fünf Werktagen unter die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen und bleibt die Infektionslage weiterhin stabil, passt der Senat die Hamburger Eindämmungsverordnung an und hebt die bisher geltenden Einschränkungen in den kommenden Wochen schrittweise auf. Dabei orientiert sich der Senat an der Eingriffstiefe der Maßnahmen sowie an der Zielsetzung, insbesondere Erleichterungen für Kinder und Jugendliche vorzusehen und über alle Bereiche hinweg konsistente Maßnahmen sicherzustellen.

In einem ersten Schritt, der voraussichtlich am 12. Mai 2021 in Kraft treten kann, sind folgende Anpassungen vorgesehen:

  • · Die Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens wird aufgehoben.
  • · In der Kindertagesbetreuung ist die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 17. Mai vorgesehen.
  • · Kindersport im Freien ist wieder mit bis zu 10 Kindern möglich, wobei die Aufsichtspersonen einer Testpflicht unterliegen.
  • · Vorgesehen ist darüber hinaus die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts für alle Klassenstufen mit Ende der Mai-Ferien, sodass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien wieder Präsenzunterricht erhalten können.
  • · Außerschulische Musik- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche als Einzelunterricht oder in Kleingruppen sind wieder möglich in Verbindung mit einer Testpflicht für das Lehrpersonal.
  • · Die generelle Maskenpflicht für Begleitpersonen auf Spielplätzen wird aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht weiterhin bei Unterschreitung des gebotenen Abstands von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall.
  • · Geimpfte und genesene Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes werden tagesaktuell negativ getesteten Personen gleichgestellt. Dies wirkt sich zum Beispiel bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen oder in Bezug auf die Testpflicht durch Arbeitgeber aus. Zusätzlich werden für Geimpfte und Genese diejenigen Befreiungen von Beschränkungen unmittelbar gelten, die in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes vorgesehen ist, die aller Voraussicht nach bereits am Sonntag, den 9. Mai in Kraft treten wird.
  • · Ab 17. Mai können Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäuser öffnen, verbunden mit Hygienevorgaben, Testpflicht, (digitaler) Kontaktnachverfolgung und flächenbezogener Personenzahlbegrenzung (als Teil des Einlassmanagements).

In einem zweiten Schritt, der frühestens zehn bis 14 Tage nach dem ersten Schritt vorgenommen wird, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • · Der Einzelhandel wird geöffnet unter der Voraussetzung eines tagesaktuell negativen Tests für die Kundinnen und Kunden, (digitaler) Kontaktnachverfolgung sowie mit einer Personenzahlbegrenzung, die sich an der Verkaufsfläche orientiert.
  • · Die Kontaktbeschränkung wird erweitert auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet werden.
  • · Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien möglich, verbunden mit einem negativen Test.
  • · Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht, wobei die Aufsichtspersonen der Testpflicht unterliegen.
  • · Kindergeburtstagsfeiern von bis zu 10 Kinder bis zum 12. Lebensjahr werden in privaten Wohnungen wieder ermöglicht.
  • · Die Angebote der körpernahen Dienstleistungen (über Friseure und Fußpflege hinaus) können wieder in Anspruch genommen werden, wenn die Kundin bzw. der Kunde einen tagesaktuell negativen Test vorlegt und das Geschäft eine (digitaler) Kontaktnachverfolgung sicherstellt.
  • · Außerschulische Bildungseinrichtungen werden geöffnet, verbunden mit der Testpflicht und unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, „halbe“ Gruppen).
  • · Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und soziale Angebote können unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, Gruppengröße) wieder in Anspruch genommen werden.
  • · Der praktische Fahrunterricht ist verbunden mit der Testpflicht wieder zulässig.
  • · Die Maskenpflicht in Parks und Grünanlagen wird aufgehoben. Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske bei Unterschreitung des gebotenen Abstandes von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall bleibt bestehen.
  • · Kulturelle, sportliche und vergleichbare Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen stattfinden – verbunden mit Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, (digitaler) Kontaktnachverfolgung, Personenzahlbegrenzung sowie feste Sitz- oder Stehplätze. Dies betrifft nicht den Bereich der privaten Feiern.
  • · Darüber hinaus können ausgewählte Modellprojekte zur Erprobung von Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen ermöglicht werden.

Weitere Öffnungen

Zehn bis 14 Tage nach Schritt 2 erfolgen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in einem dritten Schritt weitere Öffnungen in den Bereichen Außengastronomie, Sport, Kultur (zum Beispiel Theater), Schule, Hochschule, Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, soziale Einrichtungen, Veranstaltungen im Freien und Kontaktbeschränkungen sowie nachfolgend in einem vierten Schritt weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Beherbergungswesen und touristische Angebote.

 Grundlage für die Entscheidungen des Senats bleiben die Hamburger Inzidenzwerte sowie unter anderem die Entwicklung intensivmedizinischer Kapazitäten, der R-Wert und die Impfquote.

 

Senat passt Corona-Verordnung an neues Infektionsschutzgesetz des Bundes an

23.4.21 Bürgermeister Peter Tschentscher begrüßt verbindliche Notbremsen-Regelung für ganz Deutschland

Die neuen Regelungen zur Corona-Notbremse im Bundes-Infektionsschutzgesetz treten am Samstag, den 24. April 2021, in Kraft. Die wesentlichen Bestimmungen galten in Hamburg bereits seit dem Osterwochenende. Sie haben mit einem zuletzt stetigen Rückgang der Inzidenz Wirkung gezeigt. Deshalb bleibt der Senat bei seiner Corona-Strategie und ergänzt die Hamburger Verordnung dort, wo es aufgrund des Bundesgesetzes erforderlich ist.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Die seit Karfreitag gültigen Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen. Danach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetages nur in wenigen Ausnahmen gestattet. Der Aufenthalt zur körperlichen Betätigung wird auf die Zeit von 21.00 Uhr bis Mitternacht begrenzt. Dies entspricht den Vorgaben des Bundes.

FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr

Für den ÖPNV sowie den Fernverkehr gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard KN95-Maske). Einfache medizinische Masken sind nach den Vorgaben des Bundes nicht mehr erlaubt.

FFP2-Maskenpflicht in Frisörsalons und bei Fußpflege

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege bleiben untersagt. Das Friseurhandwerk und Angebote der Fußpflege bleiben unter strengen Auflagen erlaubt. Dazu zählt unter anderem die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises. Die bisherige Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird ersetzt durch eine FFP2-Maskenpflicht für Dienstleister und Kunden.

Einzelhandel

Aufgrund der bundesweiten Regelungen müssen Geschäfte die Anzahl der Personen in ihren Räumlichkeiten begrenzen: Läden mit einer Fläche von bis zu 800 qm Betriebsfläche dürfen pro 20 qm nur noch eine Kundin bzw. einen Kunden ins Geschäft lassen. Ab 800 qm Betriebsfläche gilt dann eine Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden je 40 qm. Auch dies entspricht den Vorgaben im Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Die im Bundesgesetz vorgesehene Öffnung (Click & Meet) des Einzelhandels bis zu einer Inzidenz von 150 (nach RKI) findet in Hamburg keine Anwendung. Der Einzelhandel bleibt geschlossen.

Sport

Die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts sowie für höchstens fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist zulässig.

Zoos und Botanische Gärten

Die Außengelände von botanischen und zoologischen Gärten können mit strengen Hygienekonzepten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dabei gilt eine Maskenpflicht sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr, es muss vorher ein fester Termin gebucht werden und vor dem Einlass ein negativer Corona-Testnachweis vorgelegt werden.

Die Eindämmungsverordnung tritt am 24. April 2021, Mitternacht, in Kraft und gilt zunächst bis zum 21. Mai 2021.

Grundlage für die Entscheidungen des Senats bleiben die Hamburger Inzidenzwerte sowie unter anderem die Entwicklung intensivmedizinischer Kapazitäten, der R-Wert und die Impfquote.

Alle Informationen werden auf www.hamburg.de/corona bereitgehalten, inklusive eines umfangreichen FAQ.

Senat beschließt zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Verbreitung in Hamburg

31. März 2021

Senat beschließt zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Verbreitung in Hamburg

Vor dem Hintergrund steigender Neuinfektionszahlen und einer steigenden Inzidenz hat der Senat zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um die Infektionsdynamik abzubremsen und dadurch eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Die Maßnahmen treten am Freitag, 2. April 2021, in Kraft und gelten zunächst bis zum 18. April 2021.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen

In der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum nur noch aus triftigen Gründen gestattetet. Triftige Gründe sind beruflich bedingte Wege, medizinische Notfälle, Versorgung von Tieren oder ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke. Außerdem darf sich eine Person alleine in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zur körperlichen Bewegung (dies jedoch nicht auf Sportanlagen) außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft aufhalten.

Einzelhandel und Lieferdienste

Der Einzelhandel, inklusive Lebensmittelgeschäfte, muss spätestens 21 Uhr schließen. Die Abholung von Speisen in Restaurants ist nur noch bis 21 Uhr möglich, danach dürfen gastronomische Betriebe dieses Angebot nur noch für Lieferdienste anbieten. Lieferdienste dürfen wie bisher ihren Betrieb uhrzeitunabhängig durchführen. Tankstellen und Apotheken bleiben entsprechend dem Ladenschlussgesetz geöffnet.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetikstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios, Sonnenstudios und ähnliche Betriebe, dürfen nicht mehr angeboten werden. Grundsätzlich zulässig bleiben alle medizinisch notwendigen Dienstleistungen. Das Friseurhandwerk und Angebote der Fußpflege bleiben unter strengen Auflagen erlaubt. Dazu zählen die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben, die Erstellung eines Schutzkonzeptes, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung und die vorherige Terminvereinbarung. Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen und einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

Kita und Schule

Die Kindertagesstätten kehren zur erweiterten Notbetreuung zurück. Für Kinder, für die ein dringender Betreuungsbedarf besteht, bleiben Kindertageseinrichtungen geöffnet. Für Schülerinnen und Schüler an Hamburgs allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die am Wechselunterricht teilnehmen, wird eine Testpflicht als Bedingung für die Teilnahme am Präsenzunterricht eingeführt. Sollte die Inzidenz in Hamburg den Wert von 200 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten, wird der Präsenzunterricht nach den entsprechenden MPK-Beschlüssen ausgesetzt.

Homeoffice / verschärfte Maskenpflicht bei Präsenz

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wo immer dies möglich ist, wurde bundesgesetzlich geregelt. In Ergänzung dazu verschärft der Senat die Maskenpflicht für die weiterhin in Präsenz arbeitenden Beschäftigten. Das Tragen von medizinischen Masken am Arbeitsplatz ist zukünftig vorgeschrieben, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum, einem Büro oder einer Werkstatt o.ä. befindet. Die Maske darf nur dann vorübergehend abgelegt werden, wenn dies zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

Schnelltestangebote für Beschäftigte in Unternehmen

Die Hamburger Unternehmen sollen ihren Beschäftigten so schnell wie möglich anbieten, zwei Mal pro Woche einen Schnelltest durchzuführen. Sofern der Bundesgesetzgeber in absehbarer Zeit keine entsprechende Verpflichtung einführt, beabsichtigt der Senat eine Testpflicht auf Landesebene einzuführen, sobald sichergestellt ist, dass auch ausreichend Tests am Markt verfügbar sind.

Fahrunterricht

Der theoretische Fahrunterricht muss zukünftig digital stattfinden. Der praktische Fahrunterricht ist nur für berufsbezogene Ausbildungen sowie für bereits begonnene Fahrausbildungen unter den bestehenden Hygieneauflagen zulässig.

Die Eindämmungsverordnung gilt bis zum 18. April 2021. Sollte Hamburg in den kommenden Tagen eine Inzidenz von 200 erreichen, greift die im Rahmen der MPK verabredete „Hot-Spot-Strategie“, die weitere Eindämmungsmaßnahmen erforderlich macht.

 

Neuregelung des Alkoholkonsumverbots

26. März 2021  Anpassung der Eindämmungsverordnung: Umsetzung der Beschlüsse der MPK und Neuregelung des Alkoholkonsumverbots 

Entsprechend der Beschlüsse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz ändert und ergänzt Hamburg die bisherige Eindämmungsverordnung. Auch wird die aufgrund gerichtlicher Vorgaben notwendige neue Regelung des Alkoholkonsumverbots an öffentlichen Orten umgesetzt. Die neuen Regeln gelten ab Montag, 29. März 2021.

Alkoholkonsumverbot an bestimmten öffentlichen Orten

Das stadtweite Alkoholkonsumverbot, das seit Mitte Dezember gilt, wird aufgehoben. Stattdessen wird der Verzehr alkoholischer Getränke zeitlich und räumlich begrenzt. Betroffen sind Orte, an denen es nach den Erfahrungen und Erkenntnissen der Polizei zu Menschenansammlungen mit gemeinschaftlichem Alkoholkonsum kommt (u. a. Sternschanzenpark, Jenischpark, Hans-Albers-Platz, Ballindamm vor der Europapassage). Zeitlich ist der Verzehr alkoholischer Getränke an den jeweiligen Orten montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag, freitags ab 14 Uhr, sonnabends ganztätig sowie sonntags und an Feiertagen ganztägig bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Die Polizei kann den Verzehr alkoholischer Getränke an weiteren Orten untersagen, wenn es an diesen Orten oder in ihrer unmittelbaren Umgebung aufgrund von gemeinschaftlichem Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu Verstößen gegen die Verordnung kommt (§ 4d).

Die genauen Orte sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar.

Allgemeine Maskenpflichten in Kraftfahrzeugen

Sofern in Kraftfahrzeugen Personen, die in unterschiedlichen Haushalten leben,  zusammenkommen, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle anwesenden Personen mit Ausnahme der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers. Die Pflicht gilt nicht, wenn zwischen den Personen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht (§ 10a). Durch diese Regelung soll das Infektionsrisiko bei gemeinschaftlichen Fahrten in Kraftfahrzeugen reduziert werden.

Betriebliche Testbescheinigungen

Unternehmen, die die Voraussetzungen nach §10 i der  Eindämmungsverordnung erfüllen, sind künftig berechtigt, ihren Beschäftigten bei Testungen auf das Corona Virus mittels eines PoC-Antigentests (Schnelltests) zusätzlich auch Bescheinigungen über die Testung sowie das Ergebnis auszustellen (§ 10i). Über das weitere Verfahren hierzu wird in Kürze gesondert informiert.

Modellversuche zur Erprobung alternativer Schutzmaßnahmen und -konzepte

Mit der Durchführung von Modellprojekten soll zukünftig in Hamburg untersucht werden, wie Öffnungsschritte unter der Nutzung eines konsequenten Testregimes und strenger Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können. Hierzu werden die Fachbehörden und Bezirksämter in enger Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde geeignete Veranstaltungen oder Angebote mit Publikumsverkehr festlegen. Zur Durchführung der Modellprojekte wird sich die Stadt geeigneter Anbieterinnen und Anbieter bedienen, die bestimmte Vorgaben einhalten. 

Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen zum Abruf bereit. Umfassende, verlässliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar.

Trainingsangebot von Fitnessstudios im Freien bleibt untersagt

Hamburg, den 26. März 2021 Oberverwaltungsgericht Hamburg:

Trainingsangebot von Fitnessstudios im Freien bleibt untersagt

Auf die Beschwerden der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg mit Beschlüssen vom heutigen Tag zwei vorangegangene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg geändert und die Eilanträge zweier Betreiberinnen von Fitnessstudios abgelehnt, mit denen diese den Betrieb von im Freien stehenden Zelten zur Sportausübung bzw. eines „Outdoor-Trainingsgeländes“ begehrt hatten (Az. 5 Bs 57/21, 5 Bs 60/21).

Nach § 4b Abs. 1 Satz 1 Nr. 28 der Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der bis zum 28. März 2021 gültigen Fassung dürfen Fitness‑, Sport- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

Die Antragstellerin eines der Verfahren hat nach Schließung der Räume des von ihr in Hamburg betriebenen Fitnessstudios Zelte auf der Fläche vor ihrem Fitnessstudio sowie auf dessen Dachterrasse aufgestellt, in denen sie unterschiedliche Fitnessgeräte oder anderes Trainingsequipment bereitgestellt hat. Die Antragstellerin des anderen Verfahrens hat u.a. auf dem Parkplatz eines ihrer Studios ein „Outdoor-Trainingsgelände“ errichtet, auf dem ihre Kunden an Fitnessgeräten, mit Hanteln oder Gewichten trainieren können. Beide Antragstellerinnen haben jeweils Hygienekonzepte ausgearbeitet, die u.a. eine Maskenpflicht vorsehen und die Nutzung der Trainingsgeräte bzw. -flächen auf eine bestimmte Anzahl von Kunden beschränken. Die gegen die Untersagung des Trainings im Freien erhobenen Eilanträge waren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erfolgreich (Az. 14 E 955/21, 14 E 965/21). Das Verwaltungsgericht hatte zur Begründung u.a. ausgeführt, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit bei gleichzeitiger Erlaubnis des Sportbetriebs auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Coronavirus-Eindämmungsverordnung nicht gerechtfertigt sei.

Auf die gegen diese Entscheidungen erhobenen Beschwerden der Freien und Hansestadt hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg die erstinstanzlichen Entscheidungen geändert und die Eilanträge abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Das spezielle Sportangebot der Antragstellerinnen unterfalle dem Verbotstatbestand des § 4b Abs. 1 Satz 1 Nr. 28 Coronavirus-Eindämmungsverordnung. Das Verbot sei voraussichtlich verhältnismäßig. Insbesondere sei die Untersagung der Trainingsmöglichkeit in Zelten im Freien bzw. die Schließung des „Outdoor-Trainingsgeländes“ wegen des weiterbestehenden Infektionsrisikos angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie auch dann noch angemessen, wenn dieses Risiko gering sein sollte. Zum einen komme den Gemeinwohlbelangen, die den Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin rechtfertigten, gegenwärtig ein besonders hohes Gewicht zu. Die Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung, deren Abwehr die Infektionsschutzmaßnahmen wie das streitgegenständliche Verbot dienten, seien kein fernliegendes Risiko, sondern konkret und alltäglich. Zum anderen habe die Antragsgegnerin mit der Hamburgischen Coronavirus-Eindämmungsverordnung ein Gesamtkonzept zur Bewältigung der Coronakrise entwickelt, das sich auf zahlreiche Wirtschafts- und Lebensbereiche belastend auswirke. Zwar erscheine es im Rahmen des Gesamtkonzepts der Coronavirus-Eindämmungsverordnung durchaus zweifelhaft, dass das von den Antragstellerinnen angebotene Training als Teil eines Fitnessstudios auch bei Einhaltung strenger Hygienevorgaben nicht stattfinden dürfe, während Dienstleistungen mit Körperkontakt (wie Kosmetikstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios) erlaubt seien. Das Oberverwaltungsgericht könne aber nicht feststellen, dass der Verordnungsgeber mit der aktuellen Regelung den ihm eingeräumten Einschätzungsspielraum überschritten habe. Denn der Verordnungsgeber habe sich bewusst für ein Stufenmodell der Öffnung entschieden, um im Rahmen eines Modellversuchs zu untersuchen, ob strenge Hygieneauflagen verbunden mit einem System der Testungen von Personal und Kundinnen und Kunden als Maßnahmen des Infektionsschutzes geeignet seien und bei der Öffnung in anderen Bereichen eingesetzt werden könnten. Dieser bewussten Entscheidung des Verordnungsgebers, einen abgegrenzten Bereich als Experimentierfeld für zukünftige Öffnungsstrategien auszuwählen, komme angesichts der weiterhin bestehenden Ungewissheiten über die Wirksamkeit der Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf die sich ausbreitenden Virusvarianten besondere Bedeutung zu, um Öffnungsperspektiven im Rahmen eines effektiven Infektionsschutzes entwickeln zu können und gleichzeitig Gefährdungen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) zu beschränken. Der Verordnungsgeber müsse dabei aber seinen Beobachtungs- und Evaluationsverpflichtungen, die im Hinblick auf den Experimentiercharakter des Regelungskonzepts gesteigert sein dürften, weiterhin nachkommen.

Es verstoße auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass der Verordnungsgeber entschieden habe, Fitnessstudios auch im Freien für den Publikumsverkehr zu schließen, während nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Coronavirus-Eindämmungsverordnung Sport im Freien insbesondere auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ausgeübt werden dürfe. Denn der Betrieb eines Fitnessstudios im Freien sei – wie das Angebot der Antragstellerinnen exemplarisch zeige – nicht mit der Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen im Freien vergleichbar.

Diese Entscheidungen sind unanfechtbar.

 

Corona-Schutzimpfung: neue Termine

25. März 2021  Corona-Schutzimpfung: neue Termine – pflegende Angehörige und weitere Gruppen aus Priorität 2 zur Terminbuchung berechtigt

Für die bisher aufgerufenen Personen können weiterhin Termine vergeben werden. Berechtigt für eine Schutzimpfung sind in bestimmten Fällen auch bis zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen. Personen im Alter von über 75 Jahren werden dann als nächstes schrittweise aufgerufen. Sie können erst nach Eingang eines entsprechenden Schreibens einen Termin vereinbaren.

Angehörige oder Kontaktpersonen Pflegebedürftiger, die eine Schutzimpfung erhalten wollen, benötigen dafür eine Bestätigung. Diese Bestätigung wird durch die pflegebedürftige Person selbst ausgestellt. Zur Ausstellung berechtigt sind Menschen über 70 Jahren, die pflegebedürftig sind, jedoch nicht in einer Einrichtung gepflegt werden oder Menschen, die an einer der Vorerkrankungen nach §3 Nr. 2 der Impfverordnung leiden.

Ein simples, einseitiges Formular dafür steht kurzfristig unter www.hamburg.de/corona-impfung zur Verfügung. Zusätzlich muss ein eindeutig zuzuordnender Beleg über den Pflege-/Betreuungsgrad der benennenden Person beigefügt werden. Mit diesen beiden Nachweisen wird im Impfzentrum die Berechtigung geprüft. Die Schutzimpfung kann nur durchgeführt werden, wenn die Berechtigung aufgrund korrekter und vollständiger Unterlagen nachgewiesen wird. Termine können ab sofort vereinbart werden.

Zusätzlich aufgerufen ist nun auch das Personal von Heilmittelerbringern (Ergo-, Physio- und Ernährungstherapeuten sowie Podologen und deren Praxispersonal) sowie von Gesundheitshandwerken mit direktem Patientenkontakt; die berechtigten Personen werden über die Kammern und Arbeitgeber informiert.

Zusammengefasst: der aktuelle Stand bei der Impfkampagne in Hamburg

Insgesamt sind in Hamburg aktuell rund 266.000 Schutzimpfungen verabreicht worden. Gut 93.000 Hamburgerinnen und Hamburger erhielten bereits die zweite Dosis, womit die volle Schutzwirkung erreicht sein dürfte. Weite Teile der ersten Prioritätsgruppe, darunter der über-80-Jährigen und der Pflegeheimbewohner und -beschäftigten, dürften darunter fallen. Die tagesaktuellen Werte werden online abrufbar im Impfmonitoring des Robert-Koch-Instituts zusammengeführt.

 

Die Schutzimpfungen in den Pflegeeinrichtungen sind im Wesentlichen abgeschlossen. Derzeit suchen mobile Impfteams Seniorenwohnanlagen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung auf. Schutzimpfungen wurden auch für das Personal von Krankenhäusern, Rettungsdienst und Polizei durchgeführt.

 

27 Schwerpunktpraxen in Hamburg sind mit Impfstoff beliefert worden und sprechen gezielt Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen an, die eine Schutzimpfung in der Praxis erhalten können. Dies gilt derzeit nur für Personen, die von ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt gezielt dazu angesprochen werden. Ebenfalls mit Impfstoff beliefert wurde das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI), das Menschen mit Behinderung gezielt Impfangebote macht.

Einen Termin im Impfzentrum kann vereinbaren, wer zu einer der folgenden Personengruppen gehört:

 

  • Menschen im Alter von über 80 Jahren
  • Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten
  • niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal
  • Beschäftigte im Rettungsdienst und im Krankentransportbereich
  • Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die Beschäftigten in den vom ÖGD beauftragten Testzentren und Apotheken
  • Hebammen, Trage-, Still- und Laktationsberaterinnen und -berater
  • Beschäftigte in der Hamburger Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben, sowie Tagespflegepersonal (Tagesmütter und Tagesväter)
  • Logopädinnen und Logopäden, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, (Personal von) Heilmittelerbringer (Ergo-, Physio- und Ernährungstherapeuten sowie Podologen und deren Praxispersonal), Gesundheitshandwerker mit direktem Patientenkontakt
  • Vollzugspersonal von Justizvollzugsanstalten
  • Personal von Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen
  • Angehörige von pflegebedürftigen Personen, und zwar bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Impfverordnung, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.

Die Vergabe von Terminen für die Corona-Schutzimpfung für die bisher aufgerufenen Personengruppen dauert weiterhin an und wird nicht beendet. Bei Aufruf weiterer Gruppen behalten die zuvor bereits aufgerufenen Gruppen die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren. Diese können unter www.impfterminservice.de sowie telefonisch unter 116 117 gebucht werden. Die Anzahl der verfügbaren Termine richtet sich daher nach der Belieferung mit Impfstoff. Bei einer Impfberechtigung aufgrund der Tätigkeit ist es erforderlich, diese über einen Arbeitgebernachweis zu belegen. Die Impfberechtigung wird dabei nicht bei der Terminvergabe, sondern erst im Impfzentrum verbindlich festgestellt.

Gegenwärtig noch nicht aufgerufene Gruppen – weitere Planungen

Abhängig von den nach Hamburg gelieferten Impfstoffmengen werden weitere Gruppen aufgerufen, die einen Anspruch mit hoher Priorität haben. Gegenwärtig werden die Planungen für weitere Gruppen, die gegenwärtig noch nicht zur Terminvereinbarung berechtigt sind, konkretisiert.

Voraussichtlich ab der 14. Kalenderwoche, also nach Ostern, werden weitere Arztpraxen mit Impfstoff beliefert. Zunächst werden die Liefermengen gering sein, und dann über die folgenden Wochen hinweg aufwachsen. Es wird dann möglich sein, direkt in den Praxen einen Termin zu vereinbaren. Die Impfungen in den Praxen dienen vorrangig dazu, für Personen mit einer einschlägigen Vorerkrankung, die in § 3, Abs. 1 Zif. 2 der Impf-Verordnung des Bundes benannt ist, schrittweise ein Impfangebot zu machen. Eine Terminvereinbarung für das Impfzentrum wird so für die betroffenen Personengruppen überwiegend nicht erforderlich.

Derzeit wird eine Einladung für Personen im Alter zwischen 75 und 80 Jahren vorbereitet. Diese werden bei ausreichender Impfstoffverfügbarkeit gestaffelt nach ihrem Alter aufgerufen. Sie erhalten ab Anfang April eine schriftliche Benachrichtigung, die per Post an die Meldeadresse geschickt wird. Erst ab dem Zeitpunkt dieser Aufforderung kann die Terminvereinbarung erfolgen. Jeweils zeitgleich zum Schreiben wird die gesamte benötigte Terminmenge für die aufgerufene Personengruppe in das Buchungsportal eingestellt, sodass so viele Termine zur Verfügung stehen, wie Aufforderungen zur Terminbuchung versandt werden.

Der Senat wird öffentlich über jeden weiteren Aufruf informieren. Sofern möglich werden Impfberechtigte auch direkt informiert. Alle Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung sind unter www.hamburg.de/corona-impfung zusammengetragen.

Hamburg zieht „Notbremse“

19. März 2021 Hamburg zieht „Notbremse“ nach dreimaligem Überschreiten der Inzidenz von 100

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg heute den dritten Tag in Folge über 100 liegt, treten ab morgen (Sonnabend, 20. März 2021) wieder strengere Regelungen in Kraft. Der dritte Öffnungsschritt im bundesweit verabredeten Perspektivplan wird somit zurückgenommen. Kontakte werden wieder auf eine einzige haushaltsfremde Person beschränkt und das Shopping mit vorherigem Termin ist nicht mehr gestattet. Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet.

 Kontaktbeschränkung

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person begrenzt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben.

Rücknahme von Öffnungsschritten

Die Ausübung von Sport im Freien ist ebenfalls nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, die im Freien mit höchstens zehn Personen Sport treiben können.

Die Öffnung des Einzelhandels mit vorheriger Terminbuchung wird zurückgenommen. Möglich bleibt eine Bestellung der Ware im Internet mit kontaktloser Abholung (click & collect).

Museen, die musealen Teile von Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, zoologische Gärten, Ausstellungen sowie Tierparks müssen wieder schließen.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Friseure und körpernahe Dienstleistungsbetriebe dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten geöffnet bleiben.

Teststrategie an Schulen und Kitas

Für die in der Kindertagesbetreuung tätigen Personen werden weiterhin in großem Umfang Schnelltests bereitgestellt. Auch für die Schulbeschäftigten gibt es ein regelmäßiges Testangebot. Schließungen im Bildungsbereich sollen weiterhin vermieden werden.

Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit. Umfassende, verlässliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar.

Schnelltests für mögliche Öffnungsschritte erforderlich

12. März 2021 – Hamburg beschafft über 4,7 Millionen Schnelltests für Einrichtungen

Ab Montag gilt: Ein Nachweis über einen negativer Coronavirus-Test-Befund ist Voraussetzung, um bestimmte Einrichtungen zu besuchen und Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Ergebnis kann in Papierform oder digital vorgelegt werden, und es darf höchstens 12 Stunden alt sein. Eigentests werden nicht akzeptiert.

Konkret bedeutet das, dass beispielsweise Gesichtsbehandlungen beim Friseurbesuch oder Kosmetiker möglich sind – jedoch nur mit einem negativen Testergebnis. Nur dann darf die Maske abgelegt werden.

Sofern weitere Öffnungsschritte in Frage kommen, gilt diese Regelung auch dort: Perspektivisch kann dann u. a. in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und Ladenlokalen der Zutritt nach Vorlage eines negativen Testnachweises ermöglicht werden.

Das hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen. Die entsprechende Regelung wurde nun in die Hamburgische Eindämmungsverordnung aufgenommen. Erforderlich ist ein negativer Testnachweis nach § 10h. Als Nachweis gilt ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder eines zugelassenen Schnelltests im Sinne von § 10 d der Eindämmungsverordnung. Die in Hamburg eingerichteten Teststandorte, an denen einmal pro Woche ein kostenloser Test gemacht werden kann, erfüllen dieses Kriterium. Sie sind unter www.hamburg.de/corona-schnelltest abrufbar.

Die Testung darf im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens 12 Stunden zurückliegen; der Testnachweis kann in Papierform oder elektronisch vorgelegt werden. Als Testnachweis gilt zudem ein Schnelltest, der unmittelbar vor Inanspruchnahme der Dienstleistung direkt vor Ort durchgeführt worden ist. Die Testung muss von Personen, die in den Testverfahren qualifiziert geschult worden sind, vorgenommen werden oder unter deren Aufsicht erfolgen.

Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen auch bislang schon nachweisen, dass bei ihnen keine SARS-CoV-2-Infektion besteht. Die Gültigkeit des Testergebnisses für den PoC-Antigen-Test verkürzt sich dabei auch hier auf höchstens zwölf Stunden. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor dem Besuch durchgeführt worden sein (§ 30). Die Durchführung von Schnelltests ist in den Einrichtungen selbst möglich.

Im Rahmen der Öffnungen im Bildungsbereich werden ebenfalls umfassende Testkonzepte umgesetzt. Dafür wurden den Kitas und Schulen bereits Schnelltests zur Eigenanwendung bereitgestellt.

Um die erforderlichen Testungen zu ermöglichen, hat die Stadt insgesamt über 4,7 Millionen solcher Schnelltests zur Eigenanwendung beschafft, die zum Teil schon ausgeliefert sind.

Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit. 

Erste Öffnungsschritte nach Lockdown in der Corona-Pandemie

4. März 2021   Hamburg setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um

Der Senat hat über die Corona-Lage und die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 beraten. Die Beschlüsse sollen für Hamburg vollständig umgesetzt werden.

Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Trotz der weiterhin angespannten Lage in der Corona-Pandemie bestehen in Deutschland große Erwartungen für Öffnungen von Schulen, Kitas, Einzelhandel, Kultur und Sport. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat hierfür einen einheitlichen Rahmen mit gemeinsamen Maßstäben vereinbart. Jeder Öffnungsschritt soll mit Schnelltests oder anderen Vorsichtsmaßnahmen verbunden werden. Zugleich müssen wir weiterhin konsequent impfen und dafür jeden verfügbaren Impfstoff einsetzen. Damit die Infektionszahlen im Zuge der weiteren Öffnungsschritte stabil bleiben, müssen die jeweils noch bestehenden Beschränkungen konsequent eingehalten werden. Wir müssen verhindern, dass die Zahl an schwer Erkrankten ansteigt und das Gesundheitswesen mit möglicherweise jüngeren Patienten erneut an seine Belastungsgrenzen kommt.“

Verlängerung des Lockdowns

Die bestehenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich und bundesweit bis zum 28. März 2021 verlängert. Änderungen der Hamburger Corona-Verordnung werden gemäß der Beschlüsse der MPK in den im Folgenden dargestellten Punkten vorgenommen. Die neue Rechtsverordnung tritt am Montag, 8. März 2021, in Kraft und gilt bis 28. März 2021.

Kontaktbeschränkung

Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen weiterhin unterbleiben. Sofern erforderlich, sind private Zusammenkünfte möglich von maximal 5 Personen zwischen dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verlobte, die nicht in derselben Wohnung leben, gelten als Angehörige desselben Haushalts. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, tritt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regel in Kraft, wonach private Zusammenkünfte nur mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person eines anderen Haushalts möglich sind. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Öffnungsschritte zum 8. März 2021

Ab kommenden Montag können in Hamburg Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte mit entsprechenden Hygienekonzepten sowie einer Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10qm Verkaufsfläche öffnen. Ab 800qm Verkaufsfläche dürfen pro 20qm eine Kundin bzw. ein Kunde den Laden betreten. Baumärkte dürfen unter den gleichen Bedingungen nur ihre abgegrenzten Gartencenter-Bereiche öffnen.

Allen anderen Bereichen des Einzelhandels dürfen nach dem Prinzip „click & meet“ und unter Beachtung der Hygiene- und Schutzkonzeptpflicht öffnen. Mit vorheriger Terminbuchung darf eine Kundin bzw. ein Kunde pro 40qm Verkaufsfläche den Laden betreten („Terminshopping“).

Darüber hinaus können auch Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, zoologische Gärten und Ausstellungen sowie Tierparks öffnen, sofern sie eine Terminbuchung und ein Einlassmanagement sicherstellen. Auch hier gelten die üblichen Hygienevorgaben, die Pflicht zum Erheben von Kontaktdaten sowie zum Tragen von medizinischen Masken in Innenräumen.

Bisher noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe können ebenfalls mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Zunächst dürfen nur Dienstleistungen angeboten werden, bei denen die Kundinnen und Kunden eine Maske tragen können.

Dienstleistungen, bei denen dieses nicht möglich ist (z. B. eine Rasur oder Kosmetikbehandlungen) dürfen laut MPK-Beschluss nur mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden in Anspruch genommen werden. Sobald die entsprechende Testverordnung des Bundes vorliegt und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Antigen-Schnelltest geschaffen worden sind, wird der Senat die Beschränkung für diese Dienstleistungen aufheben. Hiermit ist in Kürze zu rechnen. Alle Betriebe sind verpflichtet, den eigenen beschäftigten Personen wöchentlich ein Angebot für Coronavirus-Testungen kostenfrei zu unterbreiten.

Bei der Durchführung des theoretischen und des praktischen Fahrunterrichts zum Erwerb von Fahrerlaubnissen gelten die allgemeinen Hygienevorgaben sowie die Pflicht zur Vorlage eines Schutzkonzeptes. Für anwesende Personen gilt während des theoretischen Fahrunterrichts in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske mit der Maßgabe, dass die Masken durch das Lehrpersonal während Vorträgen abgelegt werden dürfen. Im praktischen Fahrunterricht gilt für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Fahrzeugen. Die Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, den bei ihnen beschäftigten Personen wöchentlich ein Angebot für Coronavirus-Testungen kostenfrei zu unterbreiten. Die Regeln gelten entsprechend für Verkehrsschulungen auf Verkehrsübungsplätzen, wobei in geschlossenen Fahrzeugen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nur gilt, wenn die Insassen nicht einem gemeinsamen Haushalt angehören. Für Flugschulen und Luftfahrtschulen gelten die Regeln analog.

Die Ausübung von Sport im Freien ist allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts (max. 5 Personen) möglich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 20 Personen in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien Sport treiben. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.

Weitere Öffnungsschritte

Abhängig vom Infektionsgeschehen sind Öffnungsschritte in weiteren Bereichen frühestens zum 22. März 2021 möglich. Dies betrifft Kultureinrichtungen und die Außengastronomie sowie weitere Erleichterungen für den Einzelhandel. Hierüber berät der Senat zu gegebener Zeit.

Tests

Einmal pro Woche soll den Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloser Schnelltest angeboten werden. Das Ergebnis wird in einem Nachweis festgehalten, der dann zur Inanspruchnahme von Leistungen und Einrichtungen berechtigt.

Die Möglichkeit, einen Schnelltest durchzuführen, ist auch Voraussetzung für bestimmte Öffnungsschritte (z. B. einige körpernahe Dienstleistungen). Hierzu muss die Bundes-Testverordnung angepasst werden und die Infrastruktur fertiggestellt werden. Die entsprechende Verordnung des Bundes befindet sich gegenwärtig in der bundesweiten Abstimmung. Parallel entstehen in Hamburg in Kürze 25 Testzentren, in denen Antigen-Schnelltests durchgeführt werden können.

Als Testnachweis gilt ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines Schnelltests einer qualifizierten Einrichtung, insbesondere öffentlicher Testzentren, öffentlicher beauftragter Dritter oder niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache, der innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Betreten oder der Nutzung eine Betriebes oder einer Einrichtung vorgenommen worden ist. Darüber hinaus ist der Nachweis erbracht, wenn der Test durchgeführt wurde durch Personen, die in die Testverfahren qualifiziert eingewiesen worden sind, oder durch einen unter deren Aufsicht selbst vorgenommener Schnelltest, der unmittelbar vor der Teilnahme oder dem Betreten der Veranstaltung, der Einrichtung, des Gewerbebetriebs, des Geschäftsraums, der Gaststätte, des Beherbergungsbetriebs, des Ladenlokals oder des sonstigen Angebots mit Publikumsverkehr vor Ort durchgeführt wurde.

Personen, deren Schnelltest oder Selbsttest ein positives Ergebnis zeigt, sind verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchzuführen und sich bis zur Vorlage des Ergebnisses abzusondern. Ist der PCR-Test positiv, muss das Gesundheitsamt informiert werden.

Die Sozialbehörde hat bereits die derzeitige Teststrategie um Schnelltests für Tätige in der Kindertagesbetreuung zum Eigengebrauch ergänzt. Ab dem 10. März sollen sich alle Beschäftigten zwei Mal pro Woche anlassunabhängig in ihrer Einrichtung selbst testen. Die kurzfristige Beschaffung würde für die Einrichtungen unter Umständen eine große Herausforderung bedeuten. Die zusätzlichen Testmöglichkeiten sollen schnell zur Verfügung stehen. Daher wird die Sozialbehörde allen Einrichtungen die für die ersten vier Wochen benötigten Tests bereitstellen, die erste anteilige Charge bereits bis zum kommenden Montag.

Die behutsame Schulöffnung am 15. März soll durch ein Testangebot begleitet werden. Künftig sollen alle Schulbeschäftigten mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit für einen Selbsttest bekommen. Hamburg ist es als einer der ersten Bundesländer gelungen, ab dieser Woche qualitativ hochwertige Selbsttests an die Schulen ausliefern lassen zu können. Sie sind leicht durchzuführen und wesentlich angenehmer als die bisherigen Schnelltests. Die Schulbehörde wird regelmäßige Selbsttests für Schülerinnen und Schüler einführen, sobald die entsprechenden Testmengen zur Verfügung stehen.

Maskenpflicht

Weiterhin gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen, beim Betreten von geöffneten kulturellen Einrichtungen.

Unter medizinische Masken fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet. Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben, das heißt Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke sind nicht mehr zulässig.

Soweit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen nicht vorgeschrieben ist, wird das Tragen einer solchen dringend empfohlen.

Personen, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen befreit sind, müssen das künftig mit einem ärztlichen Attest (Original) oder einem Schwerbehindertenausweis auf Nachfrage nachweisen können.

In ausgezeichneten Gebieten gilt weiterhin zu definierten Zeiten am Wochenende und an Feiertagen eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Maske. Diese Maskenpflicht wird ausgeweitet:

  • · in der Straße Goldbekufer zwischen Barmbeker Straße und Goldbekplatz/Moorfurthweg sonnabends in der Zeit zwischen 8 Uhr und 15 Uhr,
  • · in der Straße Geibelstraße zwischen Semperstraße und Goldbekufer sonnabends in der Zeit zwischen 8 Uhr und 15 Uhr,
  • · in der Straße Forsmannstraße zwischen Semperstraße und Goldbekufer sonnabends in der Zeit zwischen 8 Uhr und 15 Uhr,
  • · in der Straße Goldbekplatz sonnabends in der Zeit zwischen 8 Uhr und 15 Uhr,
  • · in der Straße Moorfurthweg sonnabends in der Zeit zwischen 8 Uhr und 15 Uhr.

Corona-Briefing KW 08:

23. Februar 2021  Zahlen und Einschätzungen zu Infektionsgeschehen und Schutzimpfungen

Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum sind 1.356 neue Corona-Fälle gemeldet worden, das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 71,4.

Die Zahlen der positiv Getesteten in den Pflegeeinrichtungen sinken kontinuierlich und waren zuletzt Ende Oktober auf einem vergleichbaren Stand: Aktuell sind in insgesamt 25 Einrichtungen 110 Bewohnerinnen und Bewohner infiziert; in nur noch zwei Pflegeeinrichtungen gibt es mehr als 10 Fälle. Stadtweit sind 80 Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen aktuell Corona-infiziert. Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen nachweisen, dass bei ihnen keine SARS-CoV-2-Infektion besteht. Die Durchführung von Schnelltests ist überwiegend in den Einrichtungen selbst möglich; weiterhin gibt es zwei Schnelltestangebote in Barmbek und Harburg, um in jedem Fall einen Test und Besuch zu ermöglichen. Informationen dazu sind unter www.hamburg.de/besucher-schnelltest/ abrufbar.

Die Zahlen im Krankenhausbereich sind im Vergleich zur Vorwoche weiter rückläufig: In Hamburg werden in 18 Krankenhäusern gegenwärtig 310 Patienten stationär behandelt, darunter 57 Fälle aus dem Umland. Von der Gesamtsumme ist für 63 Patienten aus Hamburg und 13 Patienten aus dem Umland eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. Insgesamt sind 172 der 310 Patienten im Alter von über 70 Jahren.

Die Anzahl der durchgeführten laborausgewerteten PCR-Tests in Hamburgs ist leicht gestiegen und liegt pro Werktag aktuell durchschnittlich bei rund 14.800 Testungen. Die Rate der positiven Befunde ist wiederum leicht auf ca. 4,3 Prozent gesunken. Darüber hinaus werden in hohem Umfang Schnelltests durchgeführt, deren Ergebnisse den zuständigen Behörden nicht vollständig vorliegen.

Gegenwärtig werden Sequenzierungen in Hamburg zum eindeutigen Nachweis besorgniserregender Virusvarianten im Rahmen einer randomisierten Stichprobe sowie bei bestimmten Anhaltspunkten vorgenommen; der Umfang dieser Sequenzierungsanalysen liegt zwischen 5 und 10 Prozent der positiven PCR-Befunde. Der Nachweis über die britische Variante B.1.1.7 liegt bisher in elf Fällen vor (+2 im Vergleich zur Vorwoche), in weiteren 311 Fällen besteht aufgrund von epidemiologischen Verdachtsmomenten oder aufgrund von Voruntersuchungen der Verdacht auf diese Mutationsform. Die südafrikanische Variante B.1.135 wurde bisher zweimal durch Sequenzierung bestätigt (keine Veränderung), weitere zwei Fälle befinden sich in Klärung. Die brasilianische Variante B.1.1.28 wurde in Hamburg bislang nicht nachgewiesen, es gibt einen Verdachtsfall. Zudem handelt es sich in zwei Fällen um die Variante B.1.258 (keine Veränderung) sowie in zwei Fällen um die Variante B.1.1.77 (+2), die jeweils nicht als „variant of concern“ geführt werden. Während die Zahl aller bestätigten Fälle weiterhin im niedrigen Bereich liegt, steigt die Zahl der Fälle, in denen ein Verdacht auf Vorliegen einer Virusvariante besteht. Auch in Hamburg dürften in den kommenden Wochen vermehrt Fälle von Virusvarianten von SARS-CoV-2 nachgewiesen werden.

In der 7. Kalenderwoche sind insgesamt 1.373 Fälle von den Gesundheitsämtern erfasst worden; diese lassen sich nach wie vor vorwiegend auf die jüngeren Altersgruppen zurückführen. So gehen 263 Fälle auf die Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen zurück, 252 auf die Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen und 189 auf die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen. 69 Fälle dieser Woche beziehen sich auf über 70-jährige Personen.

Für 346 der Fälle ist die Zuordnung zu einem Ausbruchsgeschehen möglich, insgesamt handelt es sich um 91 identifizierte Ausbrüche (ab zwei Personen). Aussagen zu den Infektionsumfeldern können nur für einen Teil dieser Ausbrüche gemacht werden; in knapp zwei Dritteln der Ausbruchssituationen (58 Ausbrüche mit 148 Fällen) handelt es sich um das private Umfeld bzw. den Haushalt, neun Ausbrüche mit 31 Fällen gehen auf den Arbeitsplatz zurück.

Der Infektionsort liegt überwiegend in Hamburg; in neun Fällen ist ein Infektionsort im Ausland angegeben (Kosovo, Slowenien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Ghana, Kenia, Südafrika und USA).

Das RKI vermeldet unterdessen insgesamt 1.224 Verstorbene, die auch mit dem Corona-Virus infiziert waren. Unter allen mit dem Coronavirus infizierten über 90-jährigen Hamburgerinnen und Hamburgern liegt der Anteil der Verstorbenen aktuell bei rund 21,8 Prozent, unter den 80- bis 89-Jährigen bei rund 18,9 Prozent, unter den 70- bis 79-Jährigen bei rund 10,5 Prozent, unter den 60- bis 69-Jährigen bei rund 2 Prozent, und bei allen anderen Alterssegmenten bei deutlich unter einem Prozent.

An der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind Anpassungen vorgenommen worden. Im Internet bestellte Ware kann nun auch bei einer kontaktlosen Abholung vor Ort (click & collect) bargeldlos bezahlt werden (§ 4c). Dabei gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreise greifen ab sofort bei Aufenthalt in einem Risiko- bzw. Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise und damit 4 Tage länger als zuvor. Typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus sind dem zuständigen Gesundheitsamt nun ebenfalls über einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise mitzuteilen. In diesem Zusammenhang erstellte ärztliche Zeugnisse, Atteste und Testergebnisse müssen 14 Tage aufbewahrt werden. Rückkehrende aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten können die Dauer der 14-tägigen Quarantäne nicht vorzeitig verkürzen (§§ 35, 36). Daneben wurden die Bußgeldtatbestände (§ 39) zum Teil angepasst.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle wichtigen Informationen sind stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt. Die Corona-Hotline erreichen Bürgerinnen und Bürger unter 040 42828 4000 von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr, Sonnabend und Sonntag von 7 bis 17 Uhr. Informationen zur Corona-Schutzimpfung können unter www.hamburg.de/corona-impfung abgerufen werden.

#Ärmelhoch für die Corona-Schutzimpfung:

22. Februar 2021 aktueller Stand in Hamburg – Impfangebote für weitere Berufsgruppen ab dieser Woche

In der Personengruppe mit der höchsten Priorität, insbesondere bei den über-80-Jährigen, werden täglich weitere Schutzimpfungen verabreicht und fortlaufend weitere Termine vergeben. Es wird jedoch auch Impfstoff geliefert, der vorrangig für jüngere Menschen eingesetzt werden soll. Daher erhalten parallel ab dieser Woche weitere Personen- und Berufsgruppen ein Impfangebot.

Insgesamt sind in Hamburg bis zum 20. Februar rund 120.000 Schutzimpfungen verabreicht worden, rund 50.000 Schutzimpfungen davon im Zentralen Impfzentrum. Gut 43.000 Hamburgerinnen und Hamburger erhielten bereits die zweite Dosis, womit die volle Schutzwirkung erreicht sein dürfte. 32.440 Erst- und 15.736 Zweitimpfungen entfallen auf die über-80-Jährigen. Die tagesaktuellen Werte werden online abrufbar im Impfmonitoring des Robert-Koch-Instituts zusammengeführt.

In den Pflegeeinrichtungen wurden durch die mobilen Impfteams bislang 14.702 Erst- und 10.743 Zweitimpfungen durchgeführt. Die Erstimpfungen sind in allen Einrichtungen durchgeführt worden, Ende dieser Woche werden planmäßig die Zweitimpfungen abgeschlossen sein. Unter allen Bewohnerinnen, Bewohnern und Beschäftigten, denen die Schutzimpfung angeboten wurde, liegt die Impfquote bei über 80 Prozent. Die Einrichtungen werden in den kommenden Tagen und Wochen bei Bedarf erneut für Erst- und Zweitimpfungen angesteuert, um Personen, die beim ursprünglichen Termin nicht geimpft werden konnten oder wollten ebenfalls ein Impfangebot zu machen.

Rund 40.000 Impfdosen wurden bis zuletzt an die Krankenhäuser in der Stadt ausgeliefert, die die Schutzimpfungen in eigener Regie und Verantwortung vorrangig für Mitarbeitende aus besonders exponierten Bereichen wie Intensiv- und Corona-Stationen sowie Notaufnahmen durchgeführt haben. Damit hat bereits der überwiegende Teil der Krankenhaus-Beschäftigten, die den höchsten Prioritäten nach Corona-Impfverordnung angehören, ein Impfangebot erhalten.

Beschäftigten der ambulanten Pflegedienste, die ebenso eine wichtige Rolle für die Versorgung von pflegebedürftigen Hamburgerinnen und Hamburgern spielen, wurde bereits in der letzten Dezemberwoche über die Arbeitgeber eine Möglichkeit zur Buchung von Terminen im Impfzentrum eröffnet. Im Februar wurden zusätzliche 10.500 Termine bereitgestellt, die für diese Gruppe reserviert und telefonisch buchbar sind.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „In wenigen Tagen haben wir in allen Pflegeeinrichtungen Hamburgs flächendeckend die Schutzimpfungen angeboten und durchgeführt. Wir sind damit genau im Zeitplan. Es ist die richtige Entscheidung, diesen Hamburgerinnen und Hamburgern als erstes ein Impfangebot zu machen. Gleichzeitig konnten wir Schutzimpfungen auch da ermöglichen, wo Pflegebedürftige und Kranke versorgt werden. Der Impfstoff war in den vergangenen acht Wochen knapp, und er wird es auch die nächsten Wochen noch sein. Diese Knappheit bedeutet für uns, dass wir längst nicht so viele Schutzimpfungen und Termine anbieten konnten, wie wir uns gewünscht hätten. Aber wir konnten kontinuierlich, ohne Rückschläge oder Pausen, jeden Tag mehr Hamburgerinnen und Hamburgern immunisieren – und jede einzelne Impfung zählt dabei.“

Die nächsten Schritte der Impfkampagne in Hamburg

Im Laufe des März sollen in Hamburg laut Herstellerangaben Lieferungen eintreffen, mit denen gut 55.600 Personen mit den beiden erforderlichen Impfdosen von BioNtech versorgt werden können, sofern die zweite Impfdosis zurückgestellt wird. Darüber hinaus sind rund 52.800 Einzeldosen des Vakzins von AstraZeneca angekündigt, bei denen die zweite Dosis erst nach neun Wochen verabreicht wird und die entsprechenden Dosen wegen angekündigter Lieferungen in der Zukunft nicht mit bis zu 50 Prozent zurückgestellt werden müssen.

Die Vergabe von Terminen für die Corona-Schutzimpfung für über-80-Jährige dauert weiterhin an und erfolgt schrittweise. Dafür werden stets donnerstags neue Termine eingestellt, die unter www.impfterminservice.de sowie telefonisch unter 116 117 gebucht werden können. Die Menge der freigeschalteten Termine richtet sich nach der Belieferung mit dem für ältere Menschen empfohlenen Impfstoff. Damit keinesfalls Termine abgesagt werden müssen, sind stets nur so viele Termine buchbar, wie fest zugesagt werden können. Dadurch können aber auch kurzfristig neue Termine hinzukommen. Bis zu 2.000 Termine für Erstimpfungen pro Tag im Impfzentrum können derzeit pro Tag und über alle zugelassenen Impfstoffe hinweg vergeben werden.

Während die Schutzimpfungen in der Gruppe mit höchster Priorität (§ 2 der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes) noch weiter im Gange sind, wird der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für Personen bis 65 Jahren empfohlen. Er kann deswegen nicht verwendet werden, um die Anzahl der Termine für über-80-Jährige zu erhöhen. Aus diesem Grund werden parallel nun auch Schutzimpfungen für bestimmte Personengruppen mit „hoher Priorität“ (§ 3 CoronaImpfVO) angeboten. Zunächst wird die Schutzimpfung Personen angeboten, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit besonders exponiert sind.

Ab sofort sind daher niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, deren jeweiliges Praxispersonal, Beschäftigte im Krankentransportbereich sowie Polizei- und Ordnungskräfte mit einem wegen ihrer Tätigkeit besonders hohem Infektionsrisiko aufgerufen, einen Termin für die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung soll telefonisch, möglichst per Festnetz, über die Rufnummer 116 117, unter Angabe der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Es ist erforderlich, die Tätigkeit über einen Arbeitgebernachweis zu belegen. Die Impfberechtigung wird dabei nicht bei der Terminvergabe, sondern erst im Impfzentrum verbindlich festgestellt. Diese Personengruppe umfasst insgesamt schätzungsweise 21.500 Personen.

Auch in den Krankenhäusern können nun Beschäftigte geimpft werden, die Patientenkontakt haben, aber im Rahmen der höchsten Priorität noch nicht berücksichtigt werden konnte. Hierfür werden den Krankenhäusern jeweils nach Impfstoffverfügbarkeit und gemeldeter Personalmenge weitere Lieferungen zugestellt, derzeit pro Woche insgesamt Dosen für gut 5.000 Schutzimpfungen.

Parallel sind die mobilen Impfteams weiter im Einsatz: Nach Abschluss der Impfungen in den Pflegeeinrichtungen werden nun in Servicewohneinrichtungen die Schutzimpfungen für Bewohner im Alter von über 80 Jahren angeboten. Die Bewohner müssen sich nicht selbst um einen Termin bemühen; die Einrichtungen werden derzeit zur Terminierung kontaktiert. Für 79 der 200 der Einrichtungen ist bereits ein Termin vereinbart. Hiermit werden insgesamt rund 7.000 Personen ein Impfangebot erhalten.

Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wird Bewohnern und Beschäftigten ein solches Impfangebot gemacht. Für die 178 Einrichtungen mit rund 6.000 Personen aus der höchsten Priorität sind die Terminplanungen ebenfalls aufgenommen worden.

Nach Abschluss dieser Termine können im Folgenden auch besondere Wohnformen, beispielsweise Demenz-WGs, sowie Gemeinschaftsunterkünfte von den mobilen Impfteams aufgesucht werden.

Weitere Planungen für die Impfkampagne in Hamburg

Der Senat wird öffentlich und über jeden weiteren Aufruf informieren. Sofern möglich werden Impfberechtigte auch direkt informiert.

In den folgenden Schritten der Impfkampagne wird zeitnah eine Schutzimpfung für Personen aus den Berufsgruppen der Geburtshilfe und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes angeboten.

Mit hoher Priorität werden Personen mit bestimmten, einschlägigen Vorerkrankungen berücksichtigt werden (bspw. Lungenerkrankungen, COPD,

Mukoviszidose, Demenz, schwerer Diabetes, Leber- oder Nierenerkrankungen, gem. § 3 CoronaImpfVO). Die Größe dieser Personengruppe kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Derzeit wird an einem System gearbeitet, wie die betroffenen Personen identifiziert werden und ihnen eine Schutzimpfung angeboten werden kann. Dabei ist vorgesehen, zielgruppenspezifisch weitere dezentrale Möglichkeiten für Schutzimpfungen zu schaffen.

Mit hoher Priorität werden auch Personen im Alter von über 70 Jahren zur Schutzimpfung aufgerufen werden. Der Aufruf wird über ein postalisches Anschreiben, geordnet nach Geburtsjahrgängen, erfolgen. In Hamburg leben etwa 150.000 Personen im Alter zwischen 70 und 80 Jahren. Der Zeitpunkt, zu dem diese Aufrufe erfolgen können, richtet sich nach der erreichten Impfquote bei der Gruppe der Personen mit höchster Priorität, und nach der Verfügbarkeit eines geeigneten Impfstoffes.

Gegenwärtig ist aufgrund der Impfstoffbeschaffenheit und logistischer Fragen noch nicht absehbar, wann Personen, die zu Hause leben und pflegebedürftig sind und das Impfzentrum nicht erreichen können, eine Schutzimpfung angeboten werden kann. Hierfür spielen weitere Erfahrungen mit dem Impfstoff, aber möglicherweise auch die Zulassung eines Vakzins, von dem nur eine Dosis verabreicht werden muss, eine Rolle.

Um diesen Personenkreis über mögliche Optionen zu informieren, können die betroffenen Personen - sofern gewünscht – durch eine Person ihres Vertrauens Kontaktdaten hinterlegen lassen. Ein Formular hierfür wird im Laufe des heutigen Tages unter www.hamburg.de/corona-impfung freigeschaltet. Die Stadt wird dann weitere Informationen übermitteln, wenn ein Verfahren ermöglicht werden kann.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Um möglichst viele Menschen zu erreichen, werden wir die Impforganisation in den kommenden Wochen und Monaten auf immer mehr Beine stellen. Wir werden die Kapazität im Impfzentrum besser ausschöpfen können, weiterhin mobile Impfteams im Einsatz haben, und in Krankenhäusern und speziellen Praxen Schutzimpfungen anbieten – bis es dann möglich ist, flächendeckend in allen Arztpraxen zu impfen. Bis dahin werden allerdings noch einige Wochen vergehen, denn wir haben zwar langsam mehr Impfstoff – aber noch längst nicht ausreichend. Den vorhandenen Impfstoff müssen wir bis dahin vorrangig für die Gruppen verwenden, bei denen eine Erkrankung besonders schwer verlaufen könnte oder die einer Ansteckung mehr als andere ausgesetzt sind.“

Alle Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung sind unter www.hamburg.de/corona-impfung zusammengetragen.

Das Verfahren zur Buchung des Termins über die Internetseite www.impfterminservice.de wird einfach und übersichtlich in einem kurzen Erklärvideo erläutert.

Für Personen, die einen Impftermin gebucht haben, aber über keine Möglichkeit verfügen, das Impfzentrum zu erreichen, wird ein Fahrdienst angeboten.

21. Januar 2021 Die neue Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung gilt ab Freitag

Am Mittwoch hat der Senat vereinbart, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vollständig und konsequent umzusetzen. Die fachliche Abstimmung und Rechtsprüfung der neuen Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung wurde heute abgeschlossen. Die Verordnung wird heute verkündet und tritt morgen, am Freitag, den 22. Januar 2021, in Kraft. Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird während einer Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021 von einem Bußgeld abgesehen. Der erweiterte Notbetrieb in den Kindertagesstätten beginnt am Montag, den 25. Januar 2021.

 Eine Übersicht zu den medizinischen Masken, die die notwendigen Anforderungen erfüllen, wird in Kürze auf www.hamburg.de/corona/masken veröffentlicht.

Der erweiterte Notbetrieb in den Kindertagesstätten beginnt am Montag, den 25. Januar 2021. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14847066/2021-01-21-sozialbehoerde-kita-notbetreuung/.

Über die wesentlichen Änderungen der Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung, hat der Senat am Mittwoch, den 20. Januar informiert:

20. Januar 2021 Senat vereinbart Umsetzung der MPK-Beschlüsse für Hamburg

Im Hinblick auf das Risiko durch neue Virusmutationen haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown bis mindestens 14. Februar zu verlängern und die Maßnahmen in bestimmten Bereichen zu schärfen. Der Senat hat  vereinbart, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vollständig und konsequent umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich bereits jetzt mit den Regeln vertraut zu machen und entsprechend zu handeln. Die Verordnung wird insbesondere folgende wesentliche Regelungen enthalten.

Maskenpflicht

In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet. Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben, das heißt Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke sind nicht mehr zulässig.

In Senioren- und Pflegeeinrichtungen bleibt es bei verpflichtenden Schnelltests für Personal und Besucher. Die Beschäftigten müssen beim Kontakt mit Bewohnern FFP2-Masken tragen.

Kontaktbeschränkung

Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben. Private Zusammenkünfte müssen sich weiterhin auf eine weitere nicht im eigenen Haushalt lebende Person beschränken. Die Zahl der Haushalte soll insgesamt konstant und klein gehalten werden. Die Kontakte sollen sich also insgesamt auf so wenig Haushalte wie möglich beschränken.

Home-Office

Der Bund hat eine Verordnung beschlossen, die neue Regelungen für die Arbeitswelt vorsieht (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung). Zentral ist dabei die neue Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit für Home Office anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. In den Betrieben gelten zudem strengere Arbeitsschutzregelungen hinsichtlich der Abstände zwischen den Beschäftigten sowie der Bildung von festen Arbeitsgruppen und zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken, KN95- oder FFP2-Masken). Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung stellen müssen, wenn Präsenzarbeit erfolgt und die Bedingungen dies erfordern.

KiTa

Ab dem 25. Januar 2021 wird in Hamburg statt der eingeschränkten Regelbetreuung die erweiterte Notbetreuung angeboten. Das heißt, grundsätzlich sind Kindertagesstätten in der Freien und Hansestadt Hamburg außer für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf geschlossen. Danach wird eine Betreuung sichergestellt für Kinder

  • · mit dringendem Betreuungsbedarf,
  • · deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind,
  • · die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sowie deren Eltern alleinerziehend sind.

Die Darlegungspflicht obliegt den Eltern. Über Details informiert die Sozialbehörde in Kürze separat.

Schule

An den Hamburger Schulen wird bis zum 14. Februar weiterhin Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Es wird ausdrücklich an alle Eltern appelliert, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden. Schulen, die aktuell hohe Anmeldequoten haben, gehen in diesem Sinne aktiv auf ihre Elternschaft zu und wirken darauf hin, die hohen Anmeldequoten zu verringern.

Versammlungen

Bei allen Versammlungen gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Versammlungen unter freiem Himmel sind generell nur noch möglich mit bis zu 100 Personen, „Aufzüge“ sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Erlaubnis für Versammlungen mit mehr Personen wird im Einzelfall - unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes - von den zuständigen Behörden erteilt.

19. Januar 2021 Informationen des Hamburger Senats

Zahlen und Einschätzungen zu Infektionsgeschehen und Schutzimpfungen

Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum sind 1.979 neue Corona-Fälle gemeldet worden, das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 104,2. Auf einem ähnlichen Niveau lag die Inzidenz zuletzt Anfang Dezember.

Seit Beginn der Pandemie haben sich 43.335 Hamburgerinnen und Hamburger infiziert, rund 35.100 Personen gelten als geheilt. Gut 24.500 Personen haben bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Die Belieferungssituation ist weiterhin angespannt und die Verlässlichkeit zugesagter Impfstofflieferungen bleibt problematisch. Die Durchführung der Schutzimpfungen mit der zweiten Dosis und der bereits vereinbarten Termine für die erste Dosis kann termingerecht erfolgen. Bei Erhöhung der Impfstoffverfügbarkeit können zeitnah weitere Termine vergeben werden; gegenwärtig sind keine Termine verfügbar. Mittlerweile sind zugleich für die überwiegende Mehrheit der rund 150 Pflegeeinrichtungen in Hamburg Termine für die erste Schutzimpfung festgesetzt oder, für gut ein Drittel der Einrichtungen, bereits durchgeführt worden.

In insgesamt 49 Pflegeeinrichtungen sind aktuell 608 Bewohnerinnen und Bewohner infiziert. In 12 Pflegeeinrichtungen gibt es 20 oder mehr Fälle, davon in vier Pflegeeinrichtungen über 40 Fälle. Stadtweit sind 282 Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen aktuell Corona-infiziert. Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen nachweisen, dass bei ihnen keine SARS-CoV-2-Infektion besteht. Sofern in der Pflegeeinrichtung kein Schnelltest angeboten wird, händigt die Einrichtung Besuchern eine Bescheinigung aus, mit der online oder telefonisch unter 040 42828 4000 ein Termin für einen kostenfreien Schnelltest vereinbart werden kann. Informationen dazu unter www.hamburg.de/besucher-schnelltest.

In Hamburg werden in 21 Krankenhäusern gegenwärtig 506 Patienten stationär behandelt, darunter 92 Fälle aus dem Umland. Von dieser Gesamtsumme ist für 78 Patienten aus Hamburg und 17 Patienten aus dem Umland eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. Insgesamt 344 der 506 Patienten sind im Alter von über 70 Jahren.

Die Anzahl der durchgeführten laborausgewerteten PCR-Tests in Hamburgs liegt pro Werktag aktuell durchschnittlich bei rund 16.200 Testungen, die Rate der positiven Befunde ist im Vergleich zu den Vorwochen auf 6,3 Prozent gesunken. Darüber hinaus werden in hohem Umfang Schnelltests durchgeführt, diese sind in dieser Statistik aber nicht erfasst.

In der 2. Kalenderwoche sind insgesamt 2.041 Fälle von den Gesundheitsämtern erfasst worden; davon gehen 758 auf die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen zurück; 341 Fälle dieser Woche beziehen sich auf über 70-jährige Personen. Für 586 der Fälle ist die Zuordnung zu einem Ausbruchsgeschehen möglich, insgesamt handelt es sich um 22 identifizierte Ausbrüche (ab zwei Personen); Aussagen zu den Infektionsumfeldern können nur für einen Teil dieser Ausbrüche gemacht werden; in 13 Ausbruchssituationen mit insgesamt 554 zuzuordnenden Fällen handelt es sich dabei um eine Pflegeeinrichtung. Der Infektionsort liegt überwiegend in Hamburg; in 16 Fällen ist ein Infektionsort im Ausland (Schweden, Dubai, Spanien, Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mexiko, Portugal, Rumänien, Großbritannien, USA) angegeben.

Das RKI vermeldet unterdessen insgesamt 917 Verstorbene, die auch mit dem Corona-Virus infiziert waren. Der Anteil der an SARS-CoV-2 Verstorbenen (bezogen auf alle SARS-CoV-2 Fälle in der jeweiligen Altersgruppe) bei den über 90-Jährigen liegt bei rund 17,6 Prozent, bei den 80- bis 89-Jährigen bei rund 16,7 Prozent, bei den 70- bis 79-Jährigen bei rund 10 Prozent, bei den 60- bis 69-Jährigen bei rund 1,7 Prozent, und bei allen anderen Alterssegmenten bei deutlich unter einem Prozent; im Alterssegment der 20- bis 29-Jährigen gibt es insgesamt absolut zwei Todesfälle, in darunter liegenden Alterssegmenten keine Todesfälle.

An der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind Anpassungen vorgenommen worden. Vor Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen, gilt auch in Warteschlangen und Menschenansammlungen vor den Eingängen sowie auf Außenflächen und Stellplatzanlagen eine Maskenpflicht (§ 15). Für Ein- und Rückreisende aus Risikoländern gilt eine Pflicht zur Testung höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise und unabhängig vom Ergebnis eine zehntägige Quarantäne. Diese kann frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen Test verkürzt werden – neu hierbei ist: Es muss sich um eine PCR-Testung handeln, eine Antigen-Testung ist nicht zulässig (§ 36a). Ausnahmen von der Quarantäne (z. B. bei geteiltem Sorge- oder Umgangsrecht oder für Grenzpendler) gelten zukünftig nicht, wenn es sich um eine Einreise aus einem (Mutations-) Virusvarianten-Gebiet im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Einreiseverordnung handelt (§ 36).

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle wichtigen Informationen sind stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt. Die Corona-Hotline erreichen Bürgerinnen und Bürger unter 040 42828 4000 von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr, Sonnabend und Sonntag von 7 bis 17 Uhr.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung können unter www.hamburg.de/corona-impfung abgerufen werden. Dort ist auch aufgeführt, wer derzeit aufgerufen wird, einen Termin für die Schutzimpfung zu vereinbaren.

 

6.1.2021 Verordnung des Hamburger Senates

6. Januar 2021 Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist nach wie vor kritisch und nach den Feiertagen nicht sicher beurteilbar. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis Ende Januar zu verlängern, und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung zu ergreifen. Der Senat hat entschieden, die Beschlüsse der MPK in die Hamburger Corona-Verordnung zu übernehmen. Die neue Verordnung tritt am Freitag, 8. Januar 2021 in Kraft und ist zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet.

Kontaktbeschränkung

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person zu begrenzen.

Es wird weiterhin dringend empfohlen, die körperlichen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Home-Office

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert, Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.

Kinderbetreuung

Der Hamburger Senat hat entschieden, aufgrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung vom 11. bis zum 31. Januar 2021 an Tagesrandzeiten einzuschränken. Die regulären Öffnungszeiten der Kitas und Tagespflege werden auf die Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr begrenzt. Darüber hinaus haben die Einrichtungen bei personellen Engpässen die Möglichkeit, in Absprache mit der Kita-Aufsicht der Sozialbehörde weitere Einschränkungen der Betreuungszeit vorzunehmen.

Schule

An den Hamburger Schulen wird bis Ende Januar Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Eltern, deren Kinder zuhause nicht lernen oder deren Kinder nicht betreut werden können, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden.

Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten

Alle aus einem Risikogebiet eingereisten Personen sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen (Einreisetestung). Die Einzelheiten legt der Bund in einer Muster-Verordnung fest, die in Kürze vorliegt und dann von Hamburg übernommen wird. Alle weiteren, bereits bestehenden Vorschriften (10 Tage Quarantäne mit der Möglichkeit, fünf Tage nach Einreise einen Coronatest durchzuführen) bleiben bestehen.

Betriebskantinen

Nicht-öffentliche Personalrestaurants und Kantinen sollen, wenn deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich ist, ihr Angebot nur noch zur Mitnahme bereithalten. Ausnahmen sind nur dann gestattet, wenn eine individuelle Speiseneinnahme des Personals am Betriebsort nicht in getrennten Räumen möglich ist.

 

27. Oktober 2020 Corona-Briefing KW 44:

Zahlen und Einschätzungen zum Infektionsgeschehen

Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum sind 1947 neue Corona-Fälle gemeldet worden, das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 102,5.

In der 43. Kalenderwoche sind 432 Neuinfektionen der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen zuzuordnen; insgesamt 766 von den gesamthaft gemeldeten 1720 Fällen dieser Woche gehen auf die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen zurück; 110 Fälle dieser Woche beziehen sich auf über 70-jährige Personen.

In der 43. Kalenderwoche wurde für 23 SARS-CoV-2 Infektionen in Hamburg ein Infektionsort im Ausland angegeben. In 44 Fällen mit insgesamt 106 betroffenen Personen können Ausbrüche einem privaten Haushalt zugeordnet werden (Infektionsumfeld), weitere vier Ausbrüche mit insgesamt 85 zugeordneten Fällen sind für Pflegeeinrichtungen erfasst. Ein Ausbruch an einer Arbeitsstätte wurde nur in einem Fall mit zwei Betroffenen statistisch erfasst.

In Hamburg werden in 17 Krankenhäusern gegenwärtig 149 Patienten stationär behandelt, 95 von ihnen mit Wohnort in Hamburg. Für 28 Hamburger Patienten ist eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. 57 Patienten sind im Alter von über 70 Jahren.

In etlichen Fällen kommt es zu Quarantänen, die für Schulangehörige ausgesprochen worden sind. Nach Beobachtung der Schulbehörde ist bislang weiterhin eine geringe Infektionsrate an den Schulen selbst zu verzeichnen: Knapp 90 Prozent aller infizierten Kinder, Jugendlichen und Schulbeschäftigten haben sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Schule, sondern zu Hause oder in der Freizeit infiziert. In den meisten Fällen wurde nur eine einzige Infektion aus einer Schulklasse oder Jahrgansstufe gemeldet, ohne dass es dort weitere Infektionen gegeben hatte, ein klares Indiz für eine Infektion außerhalb der Schule.

In insgesamt 13 Pflegeeinrichtungen sind tagesaktuell 112 Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. Stadtweit sind 61 Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen aktuell Corona-infiziert.

Die Testkapazitäten Hamburgs sind intensiv ausgelastet. An jedem Werktag werden mittlerweile durchschnittlich rund 15.000 Tests durchgeführt, 3,7 Prozent der Ergebnisse sind positiv.

Anpassungen der Rechtslage:

Einen Überblick über die aktuell gültigen Regeln nach dem Inkrafttreten der Änderungen der Eindämmungsverordnung am Montag, 26.10., bietet der Senat online. Für den kommenden Freitag ist eine Sondersitzung des Senates vorgesehen, um gegebenenfalls nötige erneute Anpassungen aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle wichtigen Informationen sind zentral, stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt. Die Corona-Hotline für Bürgerinnen und Bürger ist unter 040 42828 4000 werktags und am Wochenende von 8 bis 17 Uhr verfügbar.

Informationen für Unternehmen

Zum geeigneten Vorgehen bei einem Corona-Ausbruch im betrieblichen Kontext informiert die Wirtschaftsbehörde online und stellt eine Handreichung und Checkliste bereit.

 

15. Oktober 2020 Corona: Auswirkungen der aktuellen Beschlüsse für Hamburg

Das Infektionsgeschehen entwickelt sich deutschlandweit weiterhin dynamisch. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich deshalb am gestrigen Abend darauf verständigt, bei hohen Infektionszahlen frühzeitig durch stärkere Beschränkungen einzugreifen. Zudem hat das Bundesministerium für Gesundheit eine neue Testpflicht-Verordnung verabschiedet, die am heutigen Donnerstag in Kraft tritt. Was bedeutet das für Hamburg?

In Hamburg gilt die ausgeweitete Maskenpflicht ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner bereits seit Montag. Bei Feiern und Veranstaltungen hat die Freie und Hansestadt bereits jetzt striktere Regelungen als die anderen Bundesländer. Die Teile, in denen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten weiter reichen, werden in Kürze in einer neuen Eindämmungsverordnung umgesetzt.

Hamburg setzt darüber hinaus die nationale Teststrategie des Bundes um, die bereits heute in Kraft tritt:

Testanspruch für Kontaktpersonen

Für Kontaktpersonen ersten Grades besteht ab sofort ein Anspruch auf eine kostenlose Testung. Es muss von einem behandelnden Arzt einer SARS-CoV-2-positiven Person oder von dem zuständigen Gesundheitsamt festgestellt werden, dass eine Person Kontaktperson der Kategorie 1 ist. Die Testung kann zum einen am Testzentrum am Hamburger Hauptbahnhof durchgeführt werden. Zum anderen ist eine Testung bei niedergelassenen Ärzten möglich – hierfür muss zuvor telefonischer Kontakt aufgenommen werden. Für die Testung kann die Quarantäne unterbrochen werden. Von einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmittels wird dringend abgeraten. Wichtig: Ein negativer Test befreit nicht von der Quarantänepflicht! Hintergrund ist, dass das Testergebnis nur eine Momentaufnahme ist und eine spätere Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann.

Einreisende aus Risikogebieten

Weiterhin gilt: Wer von Reisen aus Risikoländern zurückkehrt, muss sich verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen. Dieser Test bleibt zunächst weiter kostenlos. Bis ein Testergebnis vorliegt, muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Reisende sind zudem verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Diese Meldung kann online sowie mobil erfolgen, dort können auch bereits vorliegende Testergebnisse an das Gesundheitsamt hochgeladen werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_MERG. Das Testzentrum am Hamburger Flughafen bleibt weiterhin rund um die Uhr für Reiserückkehrende aus Risikogebieten geöffnet. Weitere Informationen zu Testmöglichkeiten stehen online zur Verfügung: https://www.hamburg.de/faq-tests/.

Einführung von Schnelltests

Für regelmäßige Reihentestungen in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden PoC-Antigentests eingeführt. Die Einrichtungen müssen hierzu einrichtungsspezifische Testkonzepte erstellen, nach denen Personal, Betreuende sowie Besuchende getestet werden. Ab wann die Antigentests in großem Umfang verfügbar sind, steht aktuell noch nicht fest. Eine Umsetzung kann daher nur schrittweise erfolgen.

Regelmäßige Testungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Das Personal der stationären Pflegeeinrichtungen soll so schnell wie möglich regelmäßig getestet werden. Solange Schnelltests nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, kommen PCR-Tests, die im Labor ausgewertet werden, zum Einsatz.

Für die Krankenhäuser sollen bis zur Verfügbarkeit der Antigentests ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner ebenfalls regelmäßige PCR-Testungen für bestimmte prioritäre Bereiche zum Einsatz kommen. Dazu zählen:

Personal aus onkologischen, neonatologischen und geriatrischen Stationen sowie Intensivstationen,

alle neuen Mitarbeiter, einschließlich zu Beginn von Ausbildungseinsätzen, vor Aufnahme der Tätigkeit,

Personal auf COVID-19-Stationen, Personal in Notaufnahmen.

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen appelliert die Sozialbehörde nochmals eindringlich an alle Hamburgerinnen und Hamburger, den Arbeitsplatz mit Krankheitssymptomen nicht aufzusuchen. Hintergrund: Immer wieder stellen die Gesundheitsämter fest, dass das Virus über Menschen weitergegeben wurde, die trotz offenkundiger Krankheitssymptome zur Arbeit gegangen waren.

 

13.10.2020 Corona-Briefing KW 42: Zahlen Einschätzungen zum Infektionsgeschehen

Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum sind 702 neue Corona-Fälle gemeldet worden, das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 37,0 Neufällen pro 100.000 Einwohner.

Das Ziel der seit Montag angepassten Regeln ist es, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, verbindlich zu machen. Gemeinsam mit der Einhaltung bestehender Empfehlungen zu Abstand, Handhygiene, regelmäßiger Lüftung und der Corona-Warn-App kann das Infektionsgeschehen damit gedämpft werden. Beschäftigte, die Symptome haben, welche auch für Covid-19 ausschlaggebend sind, sollten nicht mit Krankheitssymptomen an den Arbeitsplatz. Unter anderem für Personen über 60 Jahren, chronisch Erkrankte sowie im Gesundheitswesen tätige Personen empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Grippe-Schutz-Impfung, um einer Schwächung des Immunsystems durch eine Influenza vorzubeugen.

Ausbrüche und Einzelgeschehen

Der Großteil der neu gemeldeten Fälle ist zwischen 20 und 39 Jahren alt. Für die zurückliegende Kalenderwoche sind keine größeren einzelnen Ausbrüche registriert, allerdings waren drei Pflegeeinrichtungen von mehreren Corona-Fällen betroffen. Insgesamt sind eine große Anzahl von Fällen kleineren Ausbruchsgeschehen zuzuordnen, die immer wieder maßgeblich im privaten- und Familienumfeld entstanden.

In einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft in Bergedorf war in der vorletzten Woche eine Quarantäne für rund 330 Bewohner angeordnet worden. Nachdem sieben Bewohner positiv getestet und in einen speziell bereitgehaltenen Quarantänestandort verlegt worden sind, kann die Quarantäne in der Unterkunft voraussichtlich am kommenden Samstag beendet werden.

Reiserückkehrer

In der vergangenen Kalenderwoche konnte bei 20 Neuinfektionsfällen ein Infektionsort außerhalb Deutschlands eindeutig festgestellt werden (Dänemark, Griechenland, Iran, Italien, Kroatien, Polen, Spanien, Tunesien, Türkei und Ukraine). Anlässlich der zweiten Herbstferienwoche weist der Senat darauf hin, dass nach einer Rückkehr aus einem Risikogebiet gemäß RKI nach wie vor eine Pflicht zur Durchführung eines Corona-Tests besteht. Bis ein Testergebnis vorliegt, muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Zudem sind Reisende verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Diese Meldung kann unkompliziert online sowie mobil erfolgen, dort können auch bereits vorliegende Testergebnisse an das Gesundheitsamt hochgeladen werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_MERG

Schulen stellen nach wie vor keinen Schwerpunkt des Infektionsgeschehens dar. Auch während der Herbstferien wurden einige Kontakte nachverfolgt. Bis Ende September, also kurz vor Beginn der Herbstferien, wurden an insgesamt 73 Schulen Corona-Tests durchgeführt. Von den insgesamt 3966 dabei vorgenommenen Abstrichen sind 3909 negativ. Ein positiver Befund ergab sich nur bei 47 Fällen, also etwa einem Prozent aller Fälle. Einen Beleg für einen epidemiologischen Zusammenhang gibt es bislang allein für den Ausbruch an der Heinrich-Herz-Schule; an drei weiteren Schulen gibt es Corona-Fälle, bei denen möglicherweise, aber bislang nicht abschließend gesichert, ein solcher nachweisbarer Zusammenhang besteht. Aktuell sind bei einer Gesamtzahl von rd. 255.000 Schülerinnen und Schülern auf die letzten zehn Tage gerechnet 62 Schülerinnen und Schüler mit dem Corona-Virus infiziert. Von über 25.000 Personen des schulischen Personals sind auf die letzten zehn Tage gerechnet drei Lehrkräfte und fünf Personen des sonstigen schulischen Personals infiziert. Betroffen sind aktuell 43 Schulen.

Die Testkapazitäten Hamburgs sind intensiv ausgelastet. An jedem Werktag werden durchschnittlich 12.300 Tests durchgeführt, 2,0 Prozent der Ergebnisse sind positiv.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle wichtigen Informationen sind zentral, stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt. Die Corona-Hotline für Bürgerinnen und Bürger ist unter 040 42828 4000 werktags und am Wochenende von 8 bis 17 Uhr verfügbar.

12. Oktober 2020: COVID 19: Maskenpflicht in Hamburg wird ausgeweitet

Die Hamburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist mit Wirkung von heute aufgrund der gestiegenen Infektionen angepasst worden. Ziel der erweiterten Regeln ist das verbindliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Bereichen, in denen kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Eine Maskenpflicht gilt ab heute auch an besonderen öffentlichen Plätzen, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer auf Sitzplätzen) sowie in gastronomischen Betrieben. Gesichtsvisiere werden nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt.

Maskenpflicht für anwesende Personen besteht zu bestimmten Zeiten an besonderen öffentlichen Plätzen. Diese sind unter https://www.hamburg.de/coronavirus/ übersichtlich auf einer Karte dargestellt. Die Beschränkungen setzen gezielt dort an, wo es nach Erkenntnissen der Polizei in den letzten Tagen vermehrt zu Menschenansammlungen bzw. Feiern kam. Mit einer entsprechenden Beschilderung an den jeweiligen Orten wird über die Maskenpflicht vor Ort informiert. Mit diesen zeitlichen und örtlichen Einschränkungen soll eine großflächige ganztägige Maskenpflicht für die Hamburgerinnen und Hamburger vermieden werden.

In Gebäuden, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg und den ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts genutzt werden (öffentliche Gebäude), gilt in den für den Publikumsverkehr geöffneten Bereichen für anwesende Personen eine Maskenpflicht.

Eine Maskenpflicht gilt darüber hinaus auch bei allen sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Über die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften und -standards in Verbindung mit der branchenspezifischen Konkretisierung des Unfallversicherungsträgers hinaus, ist nun das Tragen einer Maske für alle Personen in gastronomischen Einrichtungen und im Einzelhandel, also auch für das Personal, Pflicht.

In den Kultureinrichtungen werden umfassende Hygienekonzepte bereits konsequent angewendet, weshalb es hier weitgehend keine Änderungen gibt. Die Hygienekonzepte sahen das Tragen einer Maske auch vorher schon vor, doch nun wird es verpflichtend. Bei Kulturveranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie zum Beispiel Theater- oder Opernaufführungen, Filmvorführungen, Konzerten, Lesungen oder Vorführungen im Planetarium müssen Besucherinnen und Besucher bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine Maske tragen. Am Sitzplatz kann diese abgenommen werden. Beim Besuch von Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungshäusern oder Galerien, Bibliotheken, Archiven oder Gedenkstätten, in denen es keine festen Plätze gibt, muss durchgehend eine Maske getragen werden.

Gesichtsvisiere werden grundsätzlich nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt und sind nur noch ausnahmsweise zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen (zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen). An Orten, an denen das Tragen von Masken nicht vorgeschrieben, sondern empfohlen wird, sind Gesichtsvisiere weiterhin zulässig.

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist mit einem Bußgeld von 80 Euro zu rechnen. Das Bußgeld bei Angabe fehlerhafter Kontaktdaten beträgt 150 Euro.

Die aktualisierte Rechtsverordnung steht online unter https://www.hamburg.de/verordnung/ zur Verfügung.

 

8.10.2020 #CoronaHH: Zusätzliche Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35

(RB/10.2020)Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte bereits im Sommer beschlossen, dass Kommunen ein Beschränkungskonzept umsetzen müssen, sobald das lokale Corona-Infektionsgeschehen die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschreitet.

„Wir wollen das Erreichen dieser Schwelle für Hamburg möglichst vermeiden“, sagte Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher heute. Der Senat ergreife deshalb bereits dann zusätzliche Maßnahmen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 überschreite. „Darüber hinaus werden wir die Einhaltung der Regeln, insbesondere in der Gastronomie, noch stärker kontrollieren“, so Tschentscher. „Die Hamburger Corona-Regelungen sind gut begründet und wirksam gegen die Virusausbreitung. Mit ihrer konsequenten Einhaltung können wir eine erneute umfassende Einschränkung des öffentlichen Lebens wie im Frühjahr verhindern.“

Die von der MPK beschlossene Beschränkung der zulässigen Zahl von Teilnehmern an privaten Feiern in öffentlichen, angemieteten und privaten Räumen ab einer Inzidenz von 35 gilt in Hamburg bereits aufgrund der bestehenden Verordnung – unabhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. Entsprechend der bestehenden Regelung gilt damit auch die ebenfalls bundesweit verabredete Beschränkung der Zuschauerzahl in Fußballstadien auf höchstens 1.000 Personen.

Bei einem Fortbestehen des aktuellen Infektionsgeschehens werden kurzfristig die folgenden zusätzlichen Beschränkungen in Kraft gesetzt, die dann ab Montag kommender Woche gelten sollen:

·         Maskenpflicht für alle Personen in gastronomischen Einrichtungen und im Einzelhandel, also auch für das Personal.

·         Maskenpflicht bei allen sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie in Gebäuden mit Publikumsverkehr.

·         Maskenpflicht an besonderen öffentlichen Plätzen, wo es regelhaft zu größeren Ansammlungen und Enge kommt.

·         Gesichtsvisiere werden grundsätzlich nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt und sind nur noch ausnahmsweise zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen (z. B. für Menschen mit Behinderungen).

Wenn die Auflagen in der Gastronomie zur Maskenpflicht und zum Abstand nicht eingehalten werden, wird der Senat ein generelles Verbot von Stehplätzen in der Gastronomie einführen.

Die Beschränkungen setzen gezielt dort an, wo es vermehrt zu Infektionen kommt. Damit sollen sie die Verbreitung wirksam eindämmen, ohne dass nicht betroffene Bereiche des Alltags übermäßig eingeschränkt werden müssen. Sofern es angesichts der Entwicklung der Infektionen erforderlich wird, werden die Maßnahmen des Senats gegebenenfalls auch vor Erreichen einer Inzidenz von 50 weiter verschärft. Sobald die Inzidenz von 50 erreicht wird, drohen weitere Einschränkungen in Bereichen des Alltags, z. B. im Hinblick auf die Zahl von zugelassenen Personen bei privaten Feierlichkeiten, aber ggfs. auch im Bereich des Sports oder bei sonstigen Veranstaltungen.

Die Inzidenz setzt die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen ins Verhältnis zur Bevölkerung. Während tägliche Fallzahlen nur zeigen, wie viele einzelne Personen betroffen sind, gibt dieser Wert an, wie stark das Virus verbreitet ist. Damit eine Weiterverbreitung in und aus stark betroffenen Gebieten heraus unterbunden wird, hatten Bundes- und Landesregierungen bereits im Sommer vereinbart, dass ab einem Wert von kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Grundlage für die Maßnahmen sind die von Hamburg gemeldeten Zahlen zur Inzidenz, die täglich unter www.hamburg.de/corona-zahlen veröffentlicht werden. Sie beruhen auf Berechnungen, die alle eingegangenen Fälle ohne erheblichen Meldeverzug berücksichtigen und bilden das tatsächliche Infektionsgeschehen zuverlässiger ab als die im Bund für Hamburg registrierten Werte. Als Stadtstaat ist Hamburg eine sog. Einheitskommune. Infektionsfälle werden für die Stadt als Ganzes erfasst. Auch die Maßnahmen betreffen das gesamte Hamburger Stadtgebiet.

 

 

6.10.2020 Zahlen und Einschätzungen zum Infektionsgeschehen in Hamburg

(RB 10.2020)  Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum sind 614 neue Corona-Fälle gemeldet worden, das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 32,3 Neufällen pro 100.000 Einwohner. Die Zahl der stationär in Behandlung befindlichen Patienten ist auf 51 angestiegen.

Im Rahmen der Kontaktnachverfolgung werden weiterhin häufig Gastronomiekontexte genannt. Nach wie vor sind die meisten Fälle von Neuinfektionen in der Altersgruppe der 21-29-Jährigen zu verzeichnen (KW 38: 140 Fälle, KW 39: 156 Fälle, KW 40: 136 Fälle). Mit Sorge betrachten die Behörden eine Verlagerung des Infektionsgeschehens auch in andere Alterssegmente, weil ein kausaler Zusammenhang nicht auszuschließen ist. Die Anzahl der Fälle von Personen im Alter von 60 Jahren und älter hat nun ebenfalls zugenommen (KW 38: 37 Fälle, KW 39: 37 Fälle, KW 40: 87 Fälle). Das ist insbesondere deshalb problematisch, weil die Krankheitsverläufe bei älteren Personen als schwerwiegender beschrieben werden. Es deutet sich an, dass in mehreren Fällen das Personal in Einrichtungen ursächlich dafür gewesen sein könnte, dass Infektionen an Arbeitsplätzen und in Einrichtungen eingetragen wurde. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer bei bestehender Symptomatik im Interesse ihres Umfeldes die Präsenz am Arbeitsplatz vermeiden sollten. Für Personen, die von einem Aufenthalt in Risikogebieten im Ausland (gemäß RKI) zurückkehren, gilt ein Betretungsverbot für besonders schützenswerte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc. (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO, § 27 u. a.).

Ausbrüche und Einzelgeschehen

Von Ausbrüchen betroffen waren in der zurückliegenden Kalenderwoche insgesamt drei Pflegeeinrichtungen mit durchschnittlich 17,3 Fällen pro Ausbruch. Mehrere bestätigte Fälle gab es auch im Krankenhaus Groß-Sand, das bei Auftreten des Infektionsverdachtes sich bereits vorsichtshalber zeitweise von der Teilnahme an der Notfallversorgung abgemeldet hatte. Die hier aufgetretenen Fälle sind mittlerweile planmäßig zur Versorgung an einen anderen Krankenhausstandort verlegt worden. Im Rahmen der in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft im Bezirk Bergedorf angeordneten vorsorglichen Quarantäne für 320 Bewohner nach dem Auftreten eines bestätigten Corona-Falls werden nun Tests durchgeführt, deren Ergebnis im Laufe der Woche erwartet wird. Die meisten der erfassten, einem Ausbruchsort zuzuordnenden Ausbrüche werden privaten Haushalten zugerechnet (64 Fälle in der vergangenen KW mit durchschnittlich 2,6 Fällen pro Ausbruch).

Reiserückkehrer

In der vergangenen Kalenderwoche konnte in 24 Neuinfektionsfällen ein Infektionsort außerhalb Deutschland eindeutig festgestellt werden (darunter England, Griechenland, Tunesien, Türkei, Ukraine).

Die Kontaktnachverfolgung ist wichtig, um Infektionsketten erkennen und unterbrechen zu können. Die Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind dabei jedoch auf die Kooperation der Bürgerinnen und Bürger angewiesen: Sie erfragen in Gesprächen die Kontakte der Betroffenen. Gegenwärtig sind es durchschnittlich etwa 15 enge Kontaktpersonen, die pro positivem Fall ermittelt werden. Zunehmend wird jedoch von Schwierigkeiten bei der Akzeptanz dieser Kontaktnachverfolgung berichtet. Die Sozialbehörde ruft daher dazu auf, bei Anrufen des Gesundheitsamtes umfassend mitzuwirken, um die Kontaktnachverfolgung nicht weiter zu erschweren. Auch mündlich erteilte Anordnungen, zum Beispiel zur häuslichen Absonderung, haben Gültigkeit. Auflagen zur Quarantäne sind unbedingt einzuhalten. Wer davon abweicht, gefährdet durch die Ansteckungsgefahr das eigene Umfeld und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Testkapazitäten Hamburgs sind intensiv ausgelastet. An jedem Werktag werden durchschnittlich 12.200 Tests durchgeführt; 1,6 Prozent der Ergebnisse sind positiv. Eine langfristige erhebliche Steigerung der Testungen ist aufgrund der Materialbeschaffung gegenwärtig nicht problemlos zu realisieren.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle wichtigen Informationen sind zentral, stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt. Die Corona-Hotline für Bürgerinnen und Bürger ist unter 040 42828 4000 werktags und am Wochenende von 8 bis 17 Uhr verfügbar.

 

2.10.2020 Neue Corona-Bestimmungen: Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden, (RB 10.2020) Beschränkungen für Alkoholausschank –

150 € Bußgeld für falsche Kontaktdaten in Gastronomie

Klarheit für den anstehenden Advent: Weihnachtsmärkte im Freien dürfen stattfinden, wenn ihr Hygienekonzept genehmigt wird. Der Ausschank von Alkohol darf allerdings nur in abgetrennten Bereichen stattfinden. Stehplätze sind unzulässig. Für die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie wurden die Regeln verschärft: Wer falsche Kontaktdaten angibt, muss künftig mit einem Bußgeld von 150 € rechnen. Eine entsprechende Verordnung hat Sozialsenatorin Leonhard heute erlassen.

Wirte sind künftig zudem verpflichtet zu überprüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder offenkundig falsche oder unvollständige Angaben machen, dürfen nicht bewirtet werden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen, bei denen Kontaktdaten erhoben werden müssen – wer sich hier der Angabe verweigert, ist von der Teilnahme auszuschließen. Werden trotz der entsprechenden Vorschrift überhaupt keine Kontaktdaten erhoben, ist bislang bereits ein Bußgeld von bis zu 1.000 € vorgesehen. Das gilt auch für die zweckfremde Nutzung von Daten oder unbefugte Überlassung der Daten an Dritte: Weiterhin werden die Daten allein für die Zwecke der Kontaktnachverfolgung aufbewahrt und nach vier Wochen vernichtet.

Die zu den Weihnachtsmärkten getroffene Regelung gibt Planungssicherheit für den Advent – jedoch unter der Bedingung, dass das Infektionsgeschehen sich nicht verschlechtert. Auch nach Genehmigung von Märkten können Auflagen erteilt werden, beispielsweise der Alkoholausschank vollständig untersagt werden, wenn die die epidemiologische Lage das notwendig macht. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist nur in räumlich abgetrennten Bereichen mit und auf Sitzplätzen zulässig. Diese Bereiche können mehrere gastronomische Angebote unterschiedlicher Anbieterinnen und Anbieter umfassen.

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Einem Glühwein an der frischen Luft, mit Abstand und ohne Gedränge, steht aus aktueller Sicht nichts entgegen. Wir haben es gemeinsam in der Hand, ob wir uns auf Weihnachtsmärkte freuen können – mit viel Ernsthaftigkeit und Disziplin sollten jetzt die Hygieneregeln beachtet werden, insbesondere in der herbstlichen Zeit, wenn zu dem Infektionsgeschehen auch noch die jahreszeitüblichen Erkältungen hinzukommen.“

Umfassende Informationen zu den Corona-Regelungen sind unter www.hamburg.de/corona/ abrufbar, der geänderte Verordnungstext wird nach Verkündung unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar sein.

1.10.2020 Senat rät von Risikoland-Urlaubsreisen in den Herbstferien ab – diese Regelungen gelten für Reisende und Rückkehrer

(RB10.2020) In der kommenden Woche beginnen die Hamburger Herbstferien. Weiterhin gelten für Reisende besondere Regelungen. Insbesondere müssen Urlauber bereits bei ihrer Planung Rücksicht nehmen auf eine anschließende, unter Umständen mehrtägige Quarantäne. Für die verpflichtende Meldung nach Rückkehr aus dem Risikogebiet gibt es nun ein digitales Formular.

Es gilt folgende Regelung für Rückkehrer aus Risikogebieten: Es besteht eine Pflicht, sich unmittelbar in Quarantäne zu begeben, sowie zur Vorlage eines Corona-Tests. Anerkannt werden nur PCR-Tests in deutscher oder englischer Sprache, die unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt und ausgewertet wurden. Informationen zu Tests gibt es unter www.hamburg.de/faq-corona/.

Bis ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann, müssen die betreffenden Personen in häuslicher Quarantäne verbleiben. Die Regelungen dazu sind in Teil 8 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung getroffen und online abrufbar unter www.hamburg.de/verordnung. Wichtig ist auch: Für besonders schützenswerte Einrichtungen gelten strenge Betretungsverbote. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf für 14 Tage bspw. Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder im ambulanten Pflegedienst nicht betreten, wenn kein negativer Test vorliegt.

Meldepflicht für Rückkehrer – neu: digitales Meldeformular

Wer aus einem Risikoland zurückkehrt, muss sich darüber hinaus beim Gesundheitsamt melden. Was aktuell als Risikogebiet zählt, veröffentlicht das Robert-Koch-Institut online. Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland. Die Meldung müssen alle Hamburgerinnen und Hamburger vornehmen – unabhängig von der Art der Einreise, per Flugzeug, Bahn oder Auto. Sie kann künftig digital erfolgen, auch per Mobilgerät: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_MERG. Dieser Weg wird von den Behörden empfohlen; über diesen Online-Dienst kann auch ein bereits vorliegendes, negatives Testergebnis hochgeladen oder abfotografiert und auf diese Weise an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wir würden alle gern dem Corona-Alltag wenigstens zeitweise entkommen. So ärgerlich es ist: Auf Auslandsreisen sollten Hamburgerinnen und Hamburger in diesen Herbstferien dennoch möglichst verzichten. Insbesondere von Reisen in Risikogebiete raten wir dringend ab. Wer dennoch reist, muss mehrere Dinge beachten: Um die Übertragung etwaiger Ansteckungen zu vermeiden, müssen sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten bei uns melden - möglichst direkt online. Und: Es kann sein, dass zum Zeitpunkt der Rückkehr andere Regelungen als bei der Abreise gelten. Wer unterwegs ist, muss sich daher kontinuierlich informieren.“

Der Bund plant gegenwärtig eine Änderung der Testregelung. Danach muss künftig eine bis zu 14-tägige Quarantäne nach Einreise eingeplant werden. Die Beendigung wäre dann weiterhin erst durch ein negatives Testergebnis möglich, wobei der Test frühestens fünf Tage nach Rückkehr gemacht werden kann. Daher sollten Reisende sich bereits bei Reiseantritt innerhalb dieser Herbstferien darauf einstellen, dass nach Rückkehr eine mindestens einwöchige Quarantäne verpflichtend sein könnte. Diese Zeitspanne muss bei der Planung bereits berücksichtigt werden, insbesondere für Personen, die auf die Hamburger Schulferien angewiesen sind, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle wichtigen Informationen sind zentral, stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt. Dort wird auch über geänderte Quarantäne-Regelungen informiert. Ab dem Beginn der Herbstferien ist die Corona-Hotline für Bürgerinnen und Bürger unter 040 42828 4000 neben den Werktagen auch wieder am Wochenende zu erreichen (samstags und sonntags durchgängig von 8 bis 17 Uhr).

Informationen zu Corona-Tests

(RB-08.2020)Weiterhin gilt: Wer von Reisen in Risikoländer zurückkehrt, muss sich verpflichtend 14 Tage in Quarantäne begeben. Seit dem 08.08., gilt zudem: Rückkehrer müssen einen Corona-Test machen, der den Behörden auf Anforderung vorzulegen ist. Andernfalls wird ein Test verpflichtend angeordnet. Alle Reisenden aus Risikogebieten müssen sich wie bisher beim Gesundheitsamt melden – wer beispielsweise per Bus, Schiff oder Flugzeug einreist, erfüllt die Meldepflicht, indem eine Aussteigekarte ausgefüllt wird, die an das Gesundheitsamt weitergegeben wird. Melden muss sich auch, wer Covid-19-Symptome zeigt und in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist.  

Wo der Test durchgeführt wird, können Reisende wählen: weiterhin steht dafür das Testzentrum am Flughafen zur Verfügung – jedoch nur für Flugreisende aus Risikogebieten, die unmittelbar zuvor am Hamburger Flughafen gelandet sind. Für alle anderen Personen hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg zwei Corona-Testzentren eingerichtet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aber ein Nachweis über die zurückliegende Reise muss vorgewiesen werden.  

Das Testergebnis muss zur Vorlage bei Behörden 14 Tage aufbewahrt werden. 

Unabhängig von der Durchführung eines Tests müssen sich alle Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, nach wie vor unverzüglich und auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben (§ 35 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Von der Quarantäne kann nur mit einem anerkannten, negativen Testergebnis abgesehen werden. Um zur Durchführung eines Tests zu gelangen, dürfen Rückkehrer die Quarantäne kurzzeitig verlassen – sie müssen dafür aber jederzeit einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, jederzeit eine Maske tragen und dürfen den öffentlichen Personenverkehr dafür nicht nutzen. Nach der Testung muss die Quarantäne unverzüglich fortgesetzt werden. 

Es wird dringend empfohlen, in jedem Fall eine Quarantäne von mindestens einer Woche einzuhalten. Maßgebend für die Einstufung als Risikogebiet ist die beim Zeitpunkt der Einreise gültige Definition gemäß Veröffentlichung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Derzeit zählt trotz zum Teil aufgehobener Reisewarnung des Auswärtigen Amtes auch die Türkei weiterhin vollständig zu den Risikogebieten. 

Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger werden unter www.hamburg.de/faq-corona fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

(RB 03-2020) Die Stadt hat die „Corona-Hotline“ 040 428 284 000 eingerichtet, die 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar ist. Zusätzlich gibt es Informationen unter den Rufnummern 115 und 116117.

Informationen zu Verhaltensweisen gibt das Bundesgesundheitsminesterium unter:   

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Der Senat gibt die folgenden Informationen an die Bevölkerung:

Quarantäneregelungen für die Sommerferien

(RB 2020)  Familien mit schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern müssen bei der Urlaubsplanung die bestehenden Quarantäneregelungen beachten und einplanen. Aktuell sind unter anderem Schweden und die Türkei als Risikogebiete ausgewiesen. Familien, die in diese und vergleichbare Risiko-Länder reisen, müssen aufgrund der geltenden Quarantänereglungen 14 Tage vor Schulbeginn wieder in Hamburg sein, um nach der verpflichteten 14-tägigen Quarantäne den Schulbeginn nicht zu verpassen. Darüber hinaus müssen sie das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren. 

Weitere Informationen zum Verhalten vor, während und nach Reisen ins Ausland finden auch auf den Seiten des Senats. Die Senatspressestelle hat dort unter www.hamburg.de/faq-reisen Fragen und Antworten speziell zum Thema Reisen zusammengestellt. Viele Informationen stehen für Eltern auch in mehreren Sprachen unter www.hamburg.de/coronavirus/international zur Verfügung.

Neue Lockerungen für Messen, Märkte und Sport

(RB 07-2020) Der Senat hat am 30.06. eine neue Verordnung zur Eindämmung von SARS CoV 2 geschlossen. Das betrifft unter anderem einige Bereiche im touristischen Umfeld, im Bereich der Messen und Flohmärkte

  • Für touristische Stadtrundfahrten und touristische Schiffsfahrten ist wie bei Reisebussen die volle Sitzplatzbelegung zulässig.
  • Musicals können unter Auflagen (Belegung von 650 Sitzplätzen) ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Messen und Flohmärkte sind zulässig.

Bei diesen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass das Abstandsgebot, die Hygienepflicht und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung einzuhalten sind. Veranstalter müssen ein Hygienekonzept vorlegen.  Informationen hier: www.hamburg.de/corona.

Sport mit bis zu 10 Personen künftig wieder erlaubt

Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand – ab dem 1. Juli ist auch das für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich. Eine entsprechende Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat der Senat am Dienstag beschlossen. Demnach können mit Blick auf die anhaltend positive Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen zu Mittwoch weitere Lockerungen im Bereich des Sports in Kraft treten.

Die Änderung, wonach künftig bis zu zehn Personen an öffentlichen Orten ohne Abstandsgebot zusammenkommen können, gilt somit auch für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Sportarten wie Beachvolleyball, Rudern (alle Großboote), Segeln, Kampfsport oder Tennis (Doppel) können damit in ihren gewohnten Betrieb zurückkehren. Damit kann in Kürze in diesen Sportarten auch der Wettkampfbetrieb wieder aufgenommen werden. Mit entsprechender Genehmigung und unter Auflagen sind damit künftig auch wieder kleinere Sportveranstaltungen möglich.

Corona-Warn-App

(RB 07-2020) Die Corona-Warn-App des Bundes steht zum kostenlosen Download bereit. Neben den bewährten Abstands- und Hygieneregeln stellt die App einen weiteren Baustein dar, um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Die Installation der App ist freiwillig und die persönlichen Daten sicher. Es werden weder Name noch Standort übermittelt. Die Corona-Warn-App informiert die Nutzerinnen und Nutzer, wenn sie Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Wer frühzeitig gewarnt wird, kann gezielt Kontakte reduzieren und so Infektionsketten unterbrechen. Jede Hamburgerin und jeder Hamburger kann mit der Nutzung der App dazu beitragen, die Pandemie zu bekämpfen, da das Prinzip auf eine möglichst große Teilnehmerzahl baut. Neben Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und Alltagsmasken ist die App ein wichtiges Mittel, um Menschenleben zu schützen. Die kostenlose Corona-Warn-App steht im App Store und bei Google Play zur Verfügung. Sie ist barrierefrei und läuft batterieschonend im Hintergrund. Sie nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App nutzen. Die Smartphones "merken" sich Begegnungen, wenn die vom Robert Koch Institut (RKI) festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus, die in der App 14 Tage gespeichert werden. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Damit nicht einfach der Button „infiziert“ unabhängig vom Vorliegen eines positiven Testergebnisses ausgelöst werden kann, bedarf es einer zusätzlichen Verifizierung. So können Falschmeldungen vermieden werden. 

Alle Fragen und Antworten zu der neuen Corona-Warn-App werden hier beantwortet: https://www.hamburg.de/corona-warn-app/

 

Die Bundesregierung informiert auf www.corona-warn-app.de über die App.

Corona-Warn-App steht zum Download bereit –

datenschutzkonformes Modell hat sich durchgesetzt!

Mit der Corona-Warn-App (CWA) wird das Ziel verfolgt, die Ausbreitung der Covid-19-Infektionen einzudämmen. Der Gedanke dahinter ist, dass Infektionsketten leichter erfasst und unterbrochen werden können. Dazu informiert die Corona-Warn-App Nutzerinnen und Nutzer per Mitteilung, wenn sie sich in der Vergangenheit für eine bestimmte Zeitdauer in der näheren Umgebung einer mit SARS-CoV-2-Virus infizierten anderen Person aufgehalten haben und diese infizierte Person die eigene Infektion in der CWA hinterlegt hat.

Seitdem erste Überlegungen zu einer solchen App veröffentlicht wurden, haben sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden nachdrücklich dafür eingesetzt, dass eine solche App immer auf einer strikten Freiwilligkeit basieren muss und keine Verpflichtung bestehen darf, sich diese App auf dem eigenen Smartphone zu installieren. Auch muss der Zweck allein die Aufdeckung potenzieller Infektionskontakte für die nutzende Person selbst sein. Staatliche Stellen dürfen zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten auf dem Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App erhalten.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ist davon überzeugt, dass nur durch eine größtmögliche Transparenz und nachvollziehbare Datenerhebungen ein großer Anteil der Bevölkerung eine solche App nutzen wird. Dazu trägt auf der technischen Seite insbesondere die politische Entscheidung bei, eine vollständig dezentrale App zu konzipieren und auf eine zentrale Speicherung von Daten zu verzichten. Auch der eigentliche Abgleich der bekanntgewordenen Infektionspersonen wird möglichst datensparsam auf den einzelnen Smartphones durchführt und nicht auf einem zentralen Server vorgenommen. Die anfänglichen Überlegungen, trotz Vorbehalten aus Wissenschaft und informierter Öffentlichkeit ein zentrales Modell zu forcieren, wurden vom HmbBfDI mit Sorge beobachtet.

Die politische Entscheidung, die Hersteller der App - SAP und die Deutsche Telekom - zu einer quelloffenen Entwicklung der Corona-Warn-App zu verpflichten, wird ausdrücklich begrüßt und als Muster für kommende transparente Projekte der öffentlichen Verwaltung verstanden. Unabhängige Organisationen erhalten dadurch die Möglichkeit, Konzept und Realisierung zu analysieren, Herstellerangaben kritisch zu hinterfragen und sicherzustellen, dass die Interessen der Betroffenen umfassend berücksichtigt werden. Der HmbBfDI geht, ebenso wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), davon aus, dass die beteiligten Unternehmen offene Punkte und eventuell auftretende (Sicherheits-)Lücken schnellstmöglich angehen werden, um die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Zudem unterstützt der HmbBfDI die in der Diskussion befindliche Forderung nach einer gesetzlichen Regelung mit genauer Differenzierung der jeweiligen Befugnisse, die die Akzeptanz der Corona-Warn-App weiter erhöhen würde.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die App ist ein modernes Instrument, um Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die intensive Diskussion über das Konzept der Corona Warn-App hat die Bereitstellung der App verzögert. Es hat sich jedoch gelohnt zu warten: Die Freiwilligkeit der Nutzung wurde von der Politik anerkannt und das technische Konzept so umgestellt, dass der Datenschutz in beispielhafter Weise gewährleistet werden kann. Dennoch hätte eine besondere gesetzliche Regelung davor schützen können, dass die App im täglichen Leben als Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten abgefordert wird. Die Freiwilligkeit darf nicht dadurch beschränkt werden, dass der Zugang zu bestimmten Orten oder Einrichtungen davon abhängig gemacht wird, ob man die Corona-Warn-App nutzt. Soweit der Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes reicht, sind mögliche Missbräuche der Freiwilligkeit Sache der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Datenschutzverstöße können dann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Zu gegebener Zeit sollte außerdem in einer Evaluation überprüft werden, ob mit einer solchen Tracing-App das Ziel unterstützt werden kann, Ansteckungsketten frühzeitig zu unterbrechen.“

Der HmbBfDI möchte hiermit zudem hinweisen

- auf die Informationen der Bundesregierungen zu Falschmeldungen im Kontext der CWA (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mythen-und-falschmeldungen/corona-app-falschmeldungen-1758136),

- die Frageliste der Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/coronawarnung-per-app-fragen-und-antworten-zur-geplanten-tracingapp-47466),

- sowie auf die Pressemitteilung des BfDI (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/12_Corona-Warn-App.html).  

Hamburg lockert weitere Corona-bedingte Einschränkungen Info v. 9.6.2020

Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen sowie Betreuungsangebote in Kitas werden ausgeweitet, weitere Schwimmbäder öffnen

Hamburg hat heute weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die größtenteils ab dem 15. Juni 2020 gelten. Die Regelungen betreffen insbesondere Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen, die Betreuungszeiten in Kindertagesstätten sowie Besuchsmöglichkeiten der Außenbereiche von Kombi-Schwimmbädern. Die Allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten mit den Änderungen fort: Weiterhin gelten die allgemeinen Grundsätze für Kontaktbeschränkungen, wonach Personen grundsätzlich 1,50 Meter Abstand halten sollen. Diese Kontaktregel ist grundlegend auch für alle anderen Bereiche. Ebenso gelten die Regelungen zum Tragen der Mund- und Nasenbedeckung, zum Beispiel im ÖPNV und im Einzelhandel, in vollen Umfang fort.

Besuchsregelungen in Pflege- und Wohneinrichtungen

Bislang durften pflege- oder betreuungsbedürftige Personen in Wohneinrichtungen der Pflege mindestens eine Stunde pro Woche Besuch durch eine festgelegte Person mit Voranmeldung erhalten. Besuche für maximal zwei weitere Stunden waren mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich, wurden in der Besuchspraxis aber nicht immer realisiert. Die eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner stellten für diese, aber auch für deren Angehörige einen nicht unerheblichen Einschnitt in ihr Leben dar.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Pflege- und betreuungsbedürftige Personen sind einer besonders hohen Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus ausgesetzt. Deshalb war es notwendig, zahlreiche Maßnahmen, wie Besuchsbeschränkungen zu treffen, um Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in besonderem Maße zu schützen. Die Entwicklungen der vergangenen Wochen haben uns gezeigt, dass diese Maßnahmen richtig waren: das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen ist deutlich zurückgegangen, es sind in Hamburg kaum noch Pflegeheime betroffen. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen mit persönlichen, schmerzlichen Entbehrungen verbunden waren. Ich bin deshalb besonders froh, dass wir die Besuchsmöglichkeiten für Angehörige ausweiten können. Dabei müssen wir weiterhin im Blick behalten, dass ältere und vorerkrankte Menschen unseres besonderen Schutzes bedürfen.“ Von den insgesamt 150 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg sind nach aktuellem Stand noch zwei Einrichtungen von COVID-19-Infektionen betroffen. Ende April waren es 40.

Unter den gegebenen Abstands- und Hygieneregeln gelten in Hamburg ab dem 15. Juni folgende Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen:

  • · Jede pflege- oder betreuungsbedürftige Person darf je Kalenderwoche für insgesamt mindestens drei Stunden (statt wie bisher für mindestens eine Stunde) einzeln von bis zu drei (statt wie bislang von einer Person) durch die Bewohner näher festzulegende Personen, die das wöchentliche Besuchsrecht wahrnehmen können, besucht werden. Die Besucherinnen und Besucher dürfen die Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung nur nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe betreten. Im Fall von Sterbebegleitung sind Ausnahmeregelungen nach wie vor möglich.
  • · Weitere Besuche über die oben genannten hinaus sind nach den Gegebenheiten der Einrichtung (Räumlichkeiten, Außenbereiche, Hygienevorkehrungen) und mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung weiterhin möglich.
  • · Die Besuche haben in sozialen Besuchsräumen oder Außenbereichen stattzufinden. Nur wenn die Pflegebedürftigen nicht mobil sind, dürfen sie ausnahmsweise in ihren Zimmern besucht werden.
  • · Während des Aufenthalts müssen die Besucher einen Mund- und Nasenschutz tragen. Die Einrichtung muss sicherstellen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Darüber hinaus müssen Möglichkeiten zur Händedesinfektion vorhanden sein.
  • · Kinder unter 14 Jahren, Personen mit Atemwegserkrankungen sowie Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I und II (nach der Definition durch das Robert Koch-Institut) sind, dürfen Einrichtungen weiterhin nicht betreten.
  • · Stationär im Krankenhaus behandelte Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen müssen vor ihrer Entlassung zurück in die Pflegeeinrichtung negativ getestet werden.

Senat beschließt Auszahlung der „Corona-Prämie“

Anlässlich der mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite“ am 19. Mai eingeführten Corona-Prämie für Pflegekräfte aus Mitteln der Pflegeversicherung wird Hamburg diese als Ausdruck der Wertschätzung um 50 Prozent aus Landesmitteln aufstocken. Das hatten Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel bereits im April angekündigt. Heute hat der Senat die Mittel von insgesamt rund 8,7 Millionen Euro als einmalige steuer- und abgabenfreie Prämie an rund 25.300 Beschäftigte bewilligt.

Nach dem Bundesgesetz können Beschäftigte, die in Pflegeheimen, in Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten in der Pflege beschäftigt sind, einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro erhalten. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens 25 Prozent Arbeitszeit in der Pflege soll der Bonus bis zu 1.000 Euro, für Auszubildende bis zu 900 Euro und für sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegeeinrichtung bis zu 500 Euro betragen. Zwei Drittel dieser Beträge finanziert die Pflegeversicherung, in Hamburg übernimmt die Stadt den restlichen Betrag.

Weitere Ausweitung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten

Ab dem 18. Juni können wieder alle Kinder, unabhängig vom Alter oder ihrer Gruppe, in Hamburgs Kitas betreut werden. Um eine sichere Betreuung für alle Kinder zu ermöglichen, kann dabei eine eingeschränkte Betreuungszeit vereinbart werden. Mindestens 20 Stunden an drei Tagen werden verlässlich für jedes Kind angeboten. Elternbeiträge entfallen zunächst weiterhin.

Außenbereiche der Kombibäder öffnen 

Seit dem 2. Juni 2020 ist in Hamburg das Schwimmen in den Freibädern der Stadt wieder erlaubt. Für die Badegäste gelten dabei seither besondere Regeln: Sowohl im Schwimmbecken als auch beim Anstehen am Sprungturm oder auf der Liegewiese muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu den anderen Besuchern eingehalten werden. Umkleide- und Duschräume dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden. Jedes Freibad muss ein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept erstellen und vorlegen. Die Freibad-Kioske sind ebenfalls wieder geöffnet, für sie gelten seitdem die Hygiene-und Schutzregeln für den Gastronomiebereich.


Kombibäder, das heißt Schwimm- und Badeeinrichtungen mit einem Hallenbereich und einem oder mehreren Außenbecken, oder reine Hallenbäder waren bislang geschlossen.

Ab dem 15. Juni dürfen Kombibäder nun ihre Außenbereiche wieder für den Schwimmbetrieb öffnen. Für sie gelten dann dieselben Auflagen und Abstands- sowie Hygieneregeln wie bislang für reine Freibäder, vor Öffnung ist jeweils ein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept zu erstellen und vorzulegen. Reine Hallenbäder bleiben vorerst geschlossen. Die siebente Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist bis zum 30. Juni 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Aktuelle Corona-Zahlen auf der Website der Stadt Hamburg

Die aktuellen Corona-Fallzahlen in Hamburg sind täglich unter folgendem Link zu finden: www.hamburg.de/corona-zahlen. Bei relevanten Neuerungen, Änderungen in der Rechtsverordnung, einem möglichen Ausbruchsgeschehen oder deutlich gestiegenen Infektionszahlen in Hamburg wird die Gesundheitsbehörde in gesonderten Pressemitteilungen und unter www.hamburg.de/corona jederzeit informieren. 

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 28.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.700 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 125 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 2 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der Neuinfektionen seit rund einer Woche im niedrigen einstelligen Bereich. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle seit Beginn der Corona-Pandemie liegt bei 5.071.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 245 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 221 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 31 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 13 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation bereits seit längerer Zeit kontinuierlich rückläufig sind.

Auf einen Blick: Corona-Zahlen auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg

Eine Übersicht mit allen wichtigen Zahlen zum Thema Corona in Hamburg sind unter folgendem Link zu finden: www.hamburg.de/corona-zahlen.

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote sowie wichtige Telefonnummern und Kontakte. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg.

  • · Corona-Hotline der Freien und Hansestadt Hamburg

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

 

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 27.05.2020

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.700 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 125 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 5 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.069.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 242 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 219 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 33 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 14 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation bereits seit längerer Zeit kontinuierlich rückläufig sind.

Auf einen Blick: Corona-Zahlen auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg

Eine Übersicht mit allen wichtigen Zahlen zum Thema Corona in Hamburg sind unter folgendem Link zu finden: www.hamburg.de/corona-zahlen.

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

  • Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote sowie wichtige Telefonnummern und Kontakte. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg.

  • Corona-Hotline der Freien und Hansestadt Hamburg

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

 

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 25.05.2020

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.700 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 120 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg keine weiteren Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit unverändert bei 5.061.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 240 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 215 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 37 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 14 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Auf einen Blick: Corona-Zahlen auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg

Eine Übersicht mit allen wichtigen Zahlen zum Thema Corona in Hamburg sind unter folgendem Link zu finden: www.hamburg.de/corona-zahlen.

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

  • Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote sowie wichtige Telefonnummern und Kontakte. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg.

  • Corona-Hotline der Freien und Hansestadt Hamburg

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektionen am 22.05.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.600 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 200 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 4 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.055

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 240 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 211 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 44 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 17 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Hinweis zur Veröffentlichung der Zahlen/ Keine Pressemitteilung am Wochenende

Am kommenden Wochenende wird die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) keine tägliche Pressemitteilung versenden. Die aktuellen Fallzahlen für Hamburg sind am Wochenende jedoch unter www.hamburg.de/corona-zahlen täglich einzusehen. Die nächste Pressemitteilung der Gesundheitsbehörde mit einer Übersicht der Corona-Zahlen wird am Montag, den 25. Mai, verschickt.

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 20.05.2020

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.600 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 200 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind circa 90 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 11 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.045.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 236 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 210 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 59 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 24 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind. Zum Vergleich: Mitte April befanden sich über 260 Personen aufgrund einer Coronavirus-Infektion mit Wohnort Hamburg im Krankenhaus.

Auf einen Blick: Corona-Zahlen auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg

Auf der offiziellen Website des Hamburger Senats gibt es eine neue Übersicht mit allen wichtigen Zahlen zum Thema Corona. Dort werden ab sofort täglich die aktuellen Zahlen für Hamburg veröffentlicht: Von der Anzahl aller Personen, bei denen Corona festgestellt wurde, über die Zahl der Genesenen bis hin zu der Zahl der Todesfälle. Darüber hinaus wird angezeigt, wie viele Hamburger Patientinnen und Patienten sich aufgrund einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus befinden. Neben der Verteilung der Infizierten nach Alter und Geschlecht sowie der Entwicklung der Zahl der positiv auf COVID-19 getesteten Personen nach Bezirken wird auch ein 7-Tage-Chart veröffentlicht. Dieses zeigt den Wert der Neuinfektionen in der Hansestadt an. Hintergrund: Beträgt die Anzahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 pro 100.000 Einwohner, muss der Senat über Beschränkungen beraten. Die Corona-Zahlen für Hamburg sind unter folgendem Link zu finden: www.hamburg.de/corona-zahlen 

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

  • Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Unternehmen, Einzelhandel, Beschäftigte, Kitas, Schulen, Sport, Gesundheit, Engagement und vielen weiteren Themen. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg nach Themen sortiert.

  • Corona-Hotline der Freien und Hansestadt Hamburg

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

 

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 19.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.500 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 300 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind rund 90 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg erstmalig seit Wochen keine weiteren Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.034.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 234 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 210 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 63 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 27 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind. Zum Vergleich: Mitte April befanden sich über 260 Personen aufgrund einer Coronavirus-Infektion mit Wohnort Hamburg im Krankenhaus.

Hamburg hebt Quarantäne-Regelung für Urlaubs-Rückkehrer aus der EU auf

Hamburg erleichtert die Einreise aus den europäischen Nachbarstaaten. Für Reiserückkehrer und Einreisende aus der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland gilt ab heute keine Verpflichtung mehr zu 14-tägiger häuslicher Quarantäne. Die Quarantäne-Regelung wird nur dann wieder eingeführt, wenn die Zahl der Neuinfizierten in einem der Länder laut Robert Koch-Institut wieder über einen Wert von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche steigt. Dies entspricht der Schwelle für die Aufhebung von Lockerungen in Deutschland. Für Einreisende aus Drittstaaten gilt die Pflicht weiterhin. Einreisen aus Drittstaaten sind nur in ausgewählten Fällen zulässig. Mit der Änderung der Rechtsverordnung hat Hamburg gestern im Einklang mit dem Bund und anderen Ländern die Corona-bedingten Einschränkungen gelockert. Die Rechtsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Neu: Die wichtigsten Corona-Zahlen auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg auf einen Blick

Auf der offiziellen Website des Hamburger Senats gibt es eine neue Übersicht mit allen wichtigen Zahlen zum Thema Corona. Dort werden ab sofort täglich die aktuellen Zahlen für Hamburg veröffentlicht: Von der Anzahl aller Personen, bei denen Corona festgestellt wurde, über die Zahl der Genesenen bis hin zu der Zahl der Todesfälle. Darüber hinaus wird angezeigt, wie viele Hamburger Patientinnen und Patienten sich aufgrund einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus befinden. Neben der Verteilung der Infizierten nach Alter und Geschlecht sowie der Entwicklung der Zahl der positiv auf COVID-19 getesteten Personen nach Bezirken wird auch ein 7-Tage-Chart veröffentlicht. Dieses zeigt den Wert der Neuinfektionen in der Hansestadt an. Hintergrund: Beträgt die Anzahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 pro 100.000 Einwohner, muss der Senat über Beschränkungen beraten.

Die Corona-Zahlen für Hamburg sind unter folgendem Link zu finden: www.hamburg.de/corona-zahlen

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Unternehmen, Einzelhandel, Beschäftigte, Kitas, Schulen, Sport, Gesundheit, Engagement und vielen weiteren Themen. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg nach Themen sortiert.

  • · Corona-Hotline der Freien und Hansestadt Hamburg

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

Hamburg lockert weitere Corona-bedingte Einschränkungen: Info v. 18.5.2020

14-tägige Quarantäne nach Einreise aus der EU entfällt

Hamburg hat heute im Einklang mit dem Bund und anderen Ländern weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Für Reiserückkehrer und Einreisende aus der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland gilt ab morgen (19. Mai) keine Verpflichtung mehr zu zwei Wochen häuslicher Quarantäne. Die Quarantäne-Verpflichtung lebt nur dann wieder auf, wenn es im jeweiligen Staat laut Robert Koch-Institut (RKI) zu einem signifikanten Anstieg des Infektionsgeschehens kommt (50 Fälle pro 100 000 Einwohner in den letzten 7 Tage). Dies entspricht der Schwelle für die Aufhebung von Lockerungen in Deutschland. Für Einreisende aus Drittstaaten gilt grundsätzlich weiterhin eine Pflicht, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisen aus Drittstaaten sind nur in ausgewählten Fällen zulässig.

Dazu sagt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Um die Übertragung von im Ausland erworbenen Infektionen zu unterbinden, wurden in Hamburg wie in den anderen Ländern am 10. April Quarantäne-Regeln für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland eingeführt. Da es gelungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen, erleichtern wir mit dieser Lockerung der Quarantäne-Anordnung vielen Hamburgerinnen und Hamburgern das Reisen und vollziehen in ganz Deutschland einen wichtigen Schritt zurück zur europäischen Normalität der guten und offenen Nachbarschaft. Wichtig bleibt dabei, das Infektionsgeschehen in Europa weiterhin im Blick zu behalten.“

Einreisen aus Drittstaaten sind gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates vom 17. März 2020 nur in ausgewählten Fällen zulässig. Diese Regelung gilt bis zum 15. Juni 2020. Rückkehrer aus Drittstaaten werden nach wie vor als ansteckungsverdächtig eingestuft, da sich für Drittstaaten das jeweilige Infektionsgeschehen sowie die Ansteckungsgefahr nicht ausreichend sicher beurteilen lässt. Für sie gilt die 14-tägige Quarantäne-Pflicht und die obligatorische Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt. Im Falle einer Einreise aus einem Drittstaat kann die Quarantäne-Pflicht jedoch entfallen, sollte das RKI für das jeweilige Drittland ein geringes Infektionsgeschehen feststellen.

Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht gelten weiterhin unter anderem für Berufspendler, Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren transportieren, Bau- und Saisonarbeitskräfte, Mitarbeiter von Unternehmen der Daseinsvorsorge (u. a. Energie- und Wärmeversorgung), strukturrelevante Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr sowie für Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen und den Gesundheitsbehörden.

Personen, die sich lediglich auf der Durchreise durch Hamburg befinden, sind angehalten, die Hansestadt auf unmittelbarem Weg zu verlassen, die Durchreise ist gestattet.

Übergangsregelungen:

Für Personen, die vor dem 19. Mai aus EU- oder Schengen-Staaten nach Hamburg eingereist sind und sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden, entfällt diese mit dem Inkrafttreten der neugefassten Rechtsverordnung, insofern sie keine Krankheitssymptome haben oder zum Zeitpunkt der Einreise nicht aus einem Staat eingereist sind, welcher laut Veröffentlichung des RKI eine Neuinfiziertenzahl von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen aufwies.

Die sechste Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist vorbehaltlich der dynamischen Entwicklung von Infektionsgeschehen bis zum 31. Mai 2020 gültig und in Kürze unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.500 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 300 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind rund 90 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 5 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.034.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 234 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 210 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 61 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 27 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind. Zum Vergleich: Mitte April befanden sich über 260 Personen aufgrund einer Coronavirus-Infektion mit Wohnort Hamburg im Krankenhaus.

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Unternehmen, Einzelhandel, Beschäftigte, Kitas, Schulen, Sport, Gesundheit, Engagement und vielen weiteren Themen. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg nach Themen sortiert.

  • · Corona-Hotline der Freien und Hansestadt Hamburg

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung v. 17.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.500 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 300 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind rund 90 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 8 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.029.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 232 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 209 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 62 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 27 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind. Zum Vergleich: Mitte April befanden sich über 260 Personen aufgrund einer Coronavirus-Infektion mit Wohnort Hamburg im Krankenhaus. 

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung v. 16.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.500 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 290 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind rund 90 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 12 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.021.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 231 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 208 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 71 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 29 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind. Zum Vergleich: Mitte April befanden sich über 260 Personen aufgrund einer Coronavirus-Infektion mit Wohnort Hamburg im Krankenhaus. 

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung v. 15.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.400 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 380 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind rund 85 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 12 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Darüber hinaus sind 24 Fälle für die vergangenen Tage nachgemeldet worden. Diese verteilen sich gleichmäßig über die Woche und auf alle Bezirke gleichermaßen. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle steigt damit entsprechend um 36 Fälle und liegt nun bei 5.009.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 228 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 206 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 77 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 31 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind. Zum Vergleich: Mitte April befanden sich über 260 Personen aufgrund einer Coronavirus-Infektion mit Wohnort Hamburg im Krankenhaus. 

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 14.05.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.400 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 350 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als 85 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 6 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.973.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg weiterhin 228 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 205 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 89 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 36 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 13.05.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.300 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 450 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind rund 85 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 3 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.967.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg weiterhin 223 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 203 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 100 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 40 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Hamburg ermöglicht ab heute weitere Lockerungen

Bereits ab heute gelten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Diese hat der Hamburger Senat gestern beschlossen. Die Regelungen betreffen insbesondere Treffen von Familien im öffentlichen Raum, Geschäfte, Hotels und Gastronomie, Sport und Tourismus. Mit der ab heute geltenden Rechtverordnung werden in Hamburg die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. Die neue Rechtsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

  • Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Unternehmen, Einzelhandel, Beschäftigte, Kitas, Schulen, Sport, Gesundheit, Engagement und vielen weiteren Themen. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg nach Themen sortiert.

  • Corona-Hotline der Freien und Hansestadt Hamburg

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen 11.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.100 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 650 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind über 80 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 5 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.951.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 204 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 195 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 108 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 43 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen insbesondere im stationären Bereich seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Arbeitsschutzkontrollen im Einzelhandel in der aktuellen Corona-Lage

Nach den ersten Lockerungen in der Wirtschaft hat das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) bis zum jetzigen Zeitpunkt in über 420 Einzelhandelsbetrieben Sonderkontrollen durchgeführt. Im Mittelpunkt stand dabei die Beratung und Überprüfung der Umsetzung der veröffentlichten Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Konkret überprüft wurde, ob Regelungen zur Einhaltung der Abstandsregeln vorhanden sind und diese auch adäquat durchgesetzt werden.

Darüber hinaus wurden die für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Hygieneregeln, die Belüftungssituation und Einlassregeln betrachtet. Weitere Themen bei den Begehungen waren die bedarfsgerechte Unterweisung und der Umgang mit Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören.

Im Mittelpunkt standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der aktuellen Coronalage. Insgesamt konnte ein positives Fazit gezogen werden. Es gab keine gravierenden Mängel im Arbeitsschutz, die Überprüfungen zeigten, dass das Gros der Einzelhandelsbetriebe sich mit möglichen Gefährdungen für die Beschäftigten und Kunden auseinandergesetzt und bereits gute, praktikable Lösungen im Betrieb gefunden hat.

Für einzelne Betriebe gab es Auflagen und Nachkontrollen. Hauptsächlich wurden dabei fehlende Regelungen zur Abstandeinhaltung, unzureichende Hygieneregeln sowie mangelhafte Unterweisung der Beschäftigten beanstandet.

Fast die Hälfte der Beanstandungen bezog sich auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese sollte nicht den ganzen Arbeitstag andauern.

Die Verantwortlichen der Unternehmen erhielten schriftliche Informationen über Maßnahmen, die für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten erforderlich sind. Konkrete Hinweise für Verbesserungspotenzial wurden zudem mündlich erläutert.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen 10.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.100 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 640 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind über 80 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 8 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.946.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 204 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 195 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 108 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 42 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen insbesondere im stationären Bereich seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen 9.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.100 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 630 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind über 80 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 13 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.938.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 204 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 193 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 112 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 47 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen insbesondere im stationären Bereich seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 08.05.2020

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.100 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 620 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind über 80 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 18 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.925. Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 201 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 187 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.


Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 116 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 46 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen im stationären Bereich sowie auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Weitere Beatmungsgeräte in Hamburg eingetroffen

Die Gesundheitsbehörde hat gestern weitere 21 Beatmungsgeräte, darunter achtsogenannte „High End Intensiv Beatmungsgeräte“ im Empfang genommen, die vom Bundesgesundheitsministerium geliefert wurden. Im Einvernehmen mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft sind diese Geräte an mehrere Hamburger Plankrankenhäuser übergeben worden, die bereits in größerem Umfang COVID-19-Fälle versorgen (insbesondere im Intensivbereich) und Bedarf an zusätzlichen Beatmungsgeräten angemeldet haben.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen 7.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.000 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 700 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als fünfmal so viele Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg bereits genesen als im Moment infiziert gemeldet worden sind. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 26 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.907.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 194 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 183 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 127 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 48 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen im stationären Bereich sowie auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen vom 6.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.900 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 800 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind fast fünfmal so viele Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg bereits genesen als im Moment infiziert gemeldet worden sind. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 26 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.881.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 190 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 178 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 134 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 49 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist erkennbar, dass die Zahlen im stationären Bereich sowie auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind.

Hamburg ermöglicht ab heute weitere Lockerungen

Die Gesundheitsbehörde hat mit einer gestern erlassenen Verordnung die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus weiter gelockert: Ab heute sind die Spielplätze in Hamburg wieder geöffnet. Auch Gottesdienste sind wieder erlaubt. Museen, botanische Gärten und Zoos dürfen ebenfalls unter Auflagen öffnen. Individualsport im Freien ist nun möglich. Der Teilnehmerkreis, der an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen darf, wurde erweitert. Mit den Maßnahmen soll der Infektionsschutz bei der schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gewahrt werden. Heute finden in Berlin die nächsten Beratungen zwischen Bund und Ländern statt.

Die vierte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

 

Coronavirus: Hamburg ergreift weitere Lockerungsmaßnahmen Meldung v. 5.5.2020

Spielplätze, Museen, Autokinos und Zoos dürfen öffnen/ Gottesdienste unter Auflagen erlaubt/ Teilnehmerkreis für Beerdigungen erweitert/ Individualsport im Freien möglich

Ab morgen, 6. Mai 2020, sind die Spielplätze in Hamburg wieder geöffnet. Auch Gottesdienste sind dann wieder erlaubt. Museen, Gedenkstätten und Zoos dürfen ebenfalls unter Auflagen öffnen. Individualsport im Freien ist möglich. Der Teilnehmerkreis, der an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen darf, ist erweitert worden. Die Gesundheitsbehörde hat heute eine Verordnung erlassen, die für ausgewählte Bereiche des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens eine Lockerung der Maßnahmen vorsieht. Mit den Maßnahmen soll der Infektionsschutz bei der schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gewahrt werden. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel Ende vergangener Woche verständigt; die genaue Umsetzung der Beschlüsse ist Ländersache.

Die vierte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/. Die Verordnung sieht folgende Regelungen vor:

Spielplätze dürfen öffnen

Ab morgen dürfen öffentliche und private Spielplätze wieder in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden. Kinder unter sieben Jahren müssen beaufsichtigt werden. Für sorgeberechtigte oder zur Betreuung berechtigte Personen sowie für Kinder ab vierzehn Jahren gilt das Abstandsgebot von 1,50 Metern.

Gottesdienste wieder möglich

Ab morgen dürfen Gottesdienste in Hamburg unter Auflagen wieder stattfinden. Religiöse Veranstaltungen oder Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sowie in den Kulträumen anderer Glaubensgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften sind zulässig, wenn die Veranstalter die Einhaltung eines von ihnen erstellten und dokumentierten Konzepts zum Infektionsschutz gewährleisten.

Folgende Vorgaben soll das Schutzkonzept umfassen:

  • · Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,50 Metern zwischen Personen, die nicht in derselben Wohnung leben,
  • · Begrenzung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend der räumlichen Verhältnisse,
  • · Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung,
  • · Allgemeine Hygienemaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos.

Das Schutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Darüber hinaus können weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz getroffen werden.

Bestattungen und Trauerfeiern – Teilnehmerkreis wird erweitert

Ab morgen darf nicht mehr nur der familiäre Kreis, sondern auch der persönliche Kreis an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen, die an privaten und öffentlichen Orten, insbesondere im Freien, in Kirchen, Kapellen oder entsprechenden Räumen anderer Religionsgemeinschaften sowie in entsprechenden Räumen von Bestattern stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass das Abstandsgebot und die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Diese Regelung gilt, soweit die Bestattungen und Trauerfeiern nicht aus anderen Gründen gesondert eingeschränkt sind.

Öffnung: Museen, Zoos, Autokinos etc.

Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Gedenkstätten sowie die Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks können für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu Personen, die nicht in der gleichen Wohnung leben, muss eingehalten werden. Dies muss durch technische oder organisatorische Vorkehrungen sichergestellt werden. Ebenfalls sind Besucherinnen und Besucher durch schriftliche oder bildliche Hinweise dazu aufgefordert, den Abstand einzuhalten und bei Auftreten von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten. Die Oberflächen von Türen, Türgriffen oder anderen Gegenständen, die häufig durch die Besucherinnen und Besucher oder das Personal berührt werden, sind mehrmals täglich zu reinigen.

Autokinovorführungen unter freiem Himmel dürfen stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass sich nur Personen in einem geschlossenen Auto aufhalten, die in der gleichen Wohnung leben. Das Auto darf auf dem Veranstaltungsgelände nur zur Nutzung von Sanitäranlagen verlassen werden. Der Ticketverkauf darf ausschließlich kontaktlos im Vorverkauf erfolgen. Die Audioübertragung darf lediglich über Radiofrequenzen übertragen werden. Die Genehmigung von Autokinos kann mit Auflagen versehen werden, die insbesondere die Sanitäranlagen und die besonderen Gegebenheiten vor Ort betreffen können.

Individualsport im Freien schrittweise möglich

Die Benutzung von Sportanlagen bei der Ausübung von Individualsportarten im Freien ist wieder möglich. Voraussetzung dafür ist, dass stets ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zueinander eingehalten wird. Der Anbieter des Sportangebots muss das Infektionsrisiko durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren.

Die Benutzung von Umkleide- und Clubräumen sowie von sanitären Anlagen in Sportanlagen, insbesondere Duschen und Toiletten, ist untersagt. Der Wettkampfbetrieb bleibt untersagt.

Start der Kurse zur beruflichen Qualifizierung

Staatliche und private Bildungseinrichtungen können Kurse zu Zwecken beruflicher Qualifizierung wieder durchführen. Dazu gehören zum Beispiel die Grund- und Weiterqualifizierung für anerkannte Ausbildungsberufe, Sprach- und Integrationskurse sowie Berufssprachkurse. Die neue Regelung gilt auch für Kurse staatlicher und privater Bildungseinrichtungen, die Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Pflegepersonen oder für Personen, die bereits als zukünftige Pflegepersonen vorgesehen sind, anbieten.

Folgende Auflagen müssen erfüllt werden:

  • · Es muss sichergestellt werden, dass keine Lerngruppe mehr als 15 Personen umfasst.
  • · Maximal 25 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen sich gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten.
  • · Lerngruppen dürfen nicht durchmischt werden.
  • · Wer Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigt, darf die Einrichtung nicht betreten. Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.

Das Betreten der Insel Neuwerk wieder möglich

Das Betretungsverbot der Insel Neuwerk wird mit der neuen Verordnung aufgehoben.

Internationaler Tag der Händehygiene

Die Hände sind die wichtigsten Überträger von Infektionserregern. Dazu gehören nicht nur Erreger von Magen-Darm-Erkrankungen, sondern auch von Infekten der Atemwege wie Erkältungen, Grippe oder die Coronavirus-Erkrankung. Deshalb gehört die Händehygiene zu den zentralen Hygienemaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb medizinischer und pflegerischer Einrichtungen. Das regelmäßige Händewaschen soll die gesamte Hand einschließlich der Fingerzwischenräume und Fingerkuppen erfassen, mindestens 20 Sekunden durchgeführt und durch ein gründliches Abtrocknen abgeschlossen werden. Händewaschen ist eine einfache und wirksame Maßnahme, die vor einer Ansteckung schützen kann.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat mit den Kampagnen „Clean Care is safer care“ und „SAVE LIVES: Clean Your Hands“ einen wichtigen Fokus zur Umsetzung der Standardhygiene auf die Händehygiene gelegt. Die „Aktion Saubere Hände“ wurde 2008 mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums ins Leben gerufen und hat die Verbesserung der Patientensicherheit zum Ziel. Auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) sind zahlreiche Informationsmaterialien zum Thema Händehygiene verfügbar.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.900 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von knapp 780 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind fünfmal so viele Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg bereits genesen als im Moment infiziert gemeldet worden sind. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 12 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.855.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 172 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 171 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 144 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 52 Personen intensivmedizinisch betreut. 

 

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 4.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.800 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von knapp 880 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als dreimal so viele Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg bereits genesen als im Moment infiziert gemeldet worden sind. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 9 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die niedrige Zunahme der Fallzahl kann auch darauf zurückzuführen sein, dass aufgrund des Feiertags und des Wochenendes weniger Testungen stattgefunden haben. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.843.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 166 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 167 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Die Diskrepanz ist auf einen Meldeverzug durch das RKI zurückzuführen.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 143 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 53 Personen intensivmedizinisch betreut.

Schutzausrüstung für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz konnte in den vergangenen Tagen allen Berufsverbänden für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie MNS-Masken und FFP2- Masken, Händedesinfektionsmittel und Handschuhe zur Verteilung an die niedergelassenen Praxen zur Verfügung stellen.

 

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 4.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.800 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von knapp 880 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als dreimal so viele Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg bereits genesen als im Moment infiziert gemeldet worden sind. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 9 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die niedrige Zunahme der Fallzahl kann auch darauf zurückzuführen sein, dass aufgrund des Feiertags und des Wochenendes weniger Testungen stattgefunden haben. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.843.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 166 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 167 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Die Diskrepanz ist auf einen Meldeverzug durch das RKI zurückzuführen.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 143 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 53 Personen intensivmedizinisch betreut.

Schutzausrüstung für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz konnte in den vergangenen Tagen allen Berufsverbänden für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie MNS-Masken und FFP2- Masken, Händedesinfektionsmittel und Handschuhe zur Verteilung an die niedergelassenen Praxen zur Verfügung stellen.

 

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 3.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.700 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von knapp 970 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als dreimal so viele Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg bereits genesen als im Moment infiziert gemeldet worden sind. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 3 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die niedrige Zunahme der Fallzahl kann auch darauf zurückzuführen sein, dass aufgrund des Feiertags und des Wochenendes weniger Testungen stattgefunden haben. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.834.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 164 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 165 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Die Diskrepanz ist auf einen Meldeverzug durch das RKI zurückzuführen.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 145 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 56 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist seit Tagen kontinuierlich ein leichter Rückgang im stationären Bereich zu beobachten.

Aktuelle neue Fälle von COVID-19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 2.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.700 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von knapp 970 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als dreimal so viele Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg bereits genesen als im Moment infiziert gemeldet worden sind. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 11 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.831.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 163 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei ebenfalls 163 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 152 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 60 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist seit Tagen kontinuierlich ein leichter Rückgang im stationären Bereich zu beobachten.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v.1.5.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.600 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 1.050 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als dreimal so viele Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg bereits genesen als im Moment infiziert gemeldet worden sind. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 19 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.820.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sowie des sind in Hamburg 163 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand ebenfalls bei 163 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 164 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 62 Personen intensivmedizinisch betreut. 

Meldung vom 30.4.2020

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen: Mehr als dreimal so viele Menschen bereits genesen als akut infiziert

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.500 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.150 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als dreimal so viele Menschen bereits genesen als akut infiziert. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 77 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.801.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 155 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 154 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 174 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 64 Personen intensivmedizinisch betreut. Seit längerer Zeit ist insbesondere im stationären Bereich ein leichter Rückgang zu beobachten.

Wiederaufnahme planbarer Behandlungen in Hamburger Krankenhäusern

Der Klinikbetrieb in Hamburg soll schrittweise wieder hochgefahren werden. Das hat die Gesundheitsbehörde den Hamburger Plankrankenhäusern in einem am gestrigen Nachmittag versandten Schreiben mit sofortiger Wirkung mitgeteilt. Um die Corona-Krise zu bewältigen, hatte Hamburg am 24. März 2020 – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – planbare und verschiebbare Operationen, Eingriffe und Behandlungen in den Hamburger Plankrankenhäusern ausgesetzt.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die aktuellen Hamburger Krankenhaus-Zahlen zeigen, dass die freigehaltenen Kapazitäten den Bedarf für die Versorgung von stationär behandlungsbedürftigen an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten deutlich übersteigen. Auf den Intensivstationen konnten wir die Intensiv- und Beatmungskapazitäten von 640 auf aktuell rund 900 ausbauen. Aktuell werden etwa 100 Patientinnen und Patienten mit Covid19 intensivmedizinisch in Hamburger Plankrankenhäusern behandelt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Mit den getroffenen Maßnahmen ist es uns gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus in unserer Stadt zu verlangsamen. Deshalb können wir jetzt die planbaren Behandlungen anderer Erkrankungen schrittweise wieder hochfahren. Wir werden die getroffenen Maßnahmen täglich beobachten und bei Bedarf nachsteuern.“

Versorgt werden sollen insbesondere Patientinnen und Patienten

  • · bei denen eine Verschiebung der Behandlung zu einer verkürzten Lebenserwartung führen würde,
  • · bei denen eine Verschiebung der Behandlung zu einer dauerhaften und unverhältnismäßigen Funktionseinschränkung führen würde (auch bei Verdacht)
  • · mit deutlich lebensqualitätseinschränkenden Symptomen (z.B. Schmerz, Luftnot, Behinderung),
  • · mit zunehmender Gefahr einer lebensverkürzenden Erkrankung,
  • · die mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen stationären Aufenthalt von mehr als 72 Stunden erfordern und keine Intensivkapazität binden.

Unter diesen Bedingungen können planbare stationäre Krankenhausbehandlungen wieder vorgenommen werden: Die Hamburger Plankrankenhäuser müssen sicherstellen, dass sie mit dem Aufwuchs an zusätzlichen Beatmungsgeräten die Intensivkapazitäten weiter ausbauen. Darüber hinaus müssen Betten in ausreichender Zahl für COVID-19 Patientinnen und Patienten freigehalten werden: Insgesamt müssen in den Hamburger Plankrankenhäusern mindestens 25 Prozent der Intensivbetten sowie zehn Prozent der Gesamtbetten auf den Normalstationen vorgehalten werden. Die Verpflichtung der Gesundheitsbehörde gilt zunächst bis zum 30. Juni. Die Freihalte-Quote kann jederzeit tagesaktuell und bedarfsorientiert angepasst werden.

Hamburg ergreift weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz

Seit Montag gelten in Hamburg weitere Regelungen zum Infektionsschutz. Die vergangene Woche von der Gesundheitsbehörde erlassene Verordnung sieht unter anderem in Hamburg eine Mund-Nasenbedeckung (Alltags- oder Stoffmasken) im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen vor. Die Pflicht gilt auch für die öffentlich zugänglichen Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Taxifahrer sowie Fahrpersonal von Mietwagen und deren Fahrgäste müssen ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Darüber hinaus werden die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete ältere Menschen in den Pflegeeinrichtungen verstärkt. Auch dürfen Friseurbetriebe ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen.

Die dritte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen: https://www.hamburg.de/corona-maske/

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 29.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.400 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.200 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind weit mehr als doppelt so viele Menschen bereits genesen als akut infiziert. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 42 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.724.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 153 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 145 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Die gestern angegebene Zahl des Instituts für Rechtsmedizin muss aufgrund eines Übertragungsfehlers von 147 nachträglich für gestern auf 142 korrigiert werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 174 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 62 Personen intensivmedizinisch betreut. Seit längerer Zeit ist insbesondere im stationären Bereich ein leichter Rückgang zu beobachten.

Hamburg ergreift weitere Schutzmaßnahmen: Das sind die neuen Regeln

Seit Montag gelten in Hamburg weitere Regelungen zum Infektionsschutz. Die vergangene Woche von der Gesundheitsbehörde erlassene Verordnung sieht unter anderem in Hamburg eine Mund-Nasenbedeckung (Alltags- oder Stoffmasken) im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen vor. Die Pflicht gilt auch für die öffentlich zugänglichen Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Taxifahrer sowie Fahrpersonal von Mietwagen und deren Fahrgäste müssen ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Darüber hinaus werden die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete ältere Menschen in den Pflegeeinrichtungen verstärkt. Auch dürfen Friseurbetriebe ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen.

Die dritte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen: https://www.hamburg.de/corona-maske/

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 28.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.300 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.250 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind weit mehr als doppelt so viele Menschen bereits genesen als akut infiziert. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 24 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.682.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 142 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 147 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Die höhere Zahl des Instituts fürs Rechtsmedizin lässt sich mit einem Meldeverzug des RKI begründen.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 181 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 61 Personen intensivmedizinisch betreut. Seit längerer Zeit gibt es abnehmende Krankenhauszahlen.

Belegungssituation in Hamburgs Kliniken – mögliche Wiederaufnahme elektiver Behandlungen

Um die Corona-Krise zu bewältigen hatte Hamburg wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, verschiebbare Krankenhausbehandlungen ausgesetzt. Zwischenzeitlich ist der erfreuliche Befund klar, dass derzeit deutlich weniger Krankenhausbetten für die Behandlung von COVID-19 benötigt werden, als prognostiziert. In Zahlen hat sich die Situation wie folgt entwickelt: Bei 516 Patientinnen und Patienten war die COVID-19-Behandlung bis zum 19. April abgeschlossen. Von diesen Fällen sind 70 Prozent nach Hause entlassen worden, 10 Prozent sind verlegt worden (beispielsweise in ein anderes Krankenhaus in einem anderen Bundesland, in eine Reha-Einrichtung oder in ein Pflegeheim), rund 20 Prozent, überwiegend ältere Menschen, sind verstorben. Auf dem Höchststand der Krankenhausbelegung wurden dort 311 Patientinnen und Patienten behandelt, davon 100 intensivmedizinisch. Von allen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sind knapp 24 Prozent auf der Intensivstation behandelt worden (insg. 122 Fälle). Davon wurden 55 Fälle beatmet, das sind etwa zehn Prozent aller Krankenhauspatientinnen und -patienten insgesamt. Die mittlere Beatmungsdauer betrug circa 9 Tage. Die mittlere Verweildauer im Krankenhaus lag bei rund 8,4 Tagen.

Vor diesem Hintergrund plant Hamburg gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern, einen größeren Teil der Krankenhaus-Kapazitäten auch wieder für planbare Behandlungen zu nutzen.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Wir behandeln gegenwärtig rund 180 Patientinnen und Patienten mit der Diagnose COVID-19 im Krankenhaus, halten aber in Hamburg mittlerweile über 4.300 unserer über 12.000 Betten frei und verfügen momentan über 340 freie Beatmungsplätze. Wir haben damit fünfmal so viele freie Beatmungsbetten, wie aktuell gebraucht werden. Wir konnten unsere Kapazitäten deutlich ausbauen, von 640 auf 940 Beatmungsbetten. Selbst zum Höchststand unserer Krankenhausversorgung hatten wir immer noch dreimal so viele Beatmungsbetten frei, wie akut gebraucht wurden. Es ist deshalb nicht vertretbar, die Behandlungen anderer Erkrankungen als Covid-19 weiter so stark einzuschränken. Auch diese Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf Behandlung. Insbesondere muss die Behandlung immer dann erfolgen, wenn sonst dauerhafte Schäden eintreten könnten, die Lebenserwartung verkürzt werden könnte oder den Patientinnen und Patienten Beschwerden wie Schmerzen oder Luftnot zugemutet würden. Deshalb prüfen wir momentan gemeinsam mit Bund und Ländern, wie wir planbare Leistungen wieder hochfahren können. Ich schlage vor, dass wir zehn Prozent der Krankenhausbetten und 25 Prozent der Intensivbetten dauerhaft für Covid-19-Patientinnen und -Patienten reservieren. Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, täglich nachzusteuern und die Kapazitäten bei Bedarf schnell wieder auszubauen.“

Situation in Hamburgs Pflegeeinrichtungen

In Hamburgs 150 stationären Pflegeeinrichtungen sind derzeit 327 Bewohnerinnen und Bewohner positiv getestet. In 14 Pflegeeinrichtungen sind mehr als fünf Personen positiv getestet worden. Der Senat hat bereits mehrfach Maßnahmen zum Schutz der Älteren in den Pflegeeinrichtungen veranlasst und erweitert. Um Ausbrüche in den Einrichtungen schnell zu erkennen und gemeinsam mit Einrichtungen und Behörden schnelle und wirksame Maßnahmen einleiten zu können, sind schnell verfügbare Reihentestungen für Pflegeeinrichtungen möglich gemacht worden. Pflegeeinrichtungen sind seit mehreren Wochen über Fast Track an eine zügige Testung angeschlossen. Bereits in insgesamt 20 Pflegeeinrichtungen wurden bereits mit Hilfe des Fast Track großangelegte Reihentestungen durchgeführt. Derzeit wird auf Bundesebene über die Übernahme der Kosten von Testungen gesprochen.

Dazu sagt Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Wir bemühen uns, schnell mit dem Bund Lösungen zu finden, um die Refinanzierung der Tests sicherzustellen. Bis Lösungen gefunden sind, übernimmt der Senat die Mehrkosten. Die schnelle und umfangreiche Testung und das aktive Ausbruchmanagement in betroffenen Einrichtungen darf nicht am Geld scheitern.“

Ein wichtiges Thema bleibt auch Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Langzeitpflege. Die Gesundheitsbehörde hatte in der vergangenen Woche eine Maskenpflicht für die stationäre und ambulante Pflege vorgeschrieben. Die Gesundheitsbehörde gewährleistet die Schutzausrüstung der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste derzeit, wenn diese ihren Bedarf nicht aus Eigenanschaffung decken können. Ambulante Pflegedienste können bei Bedarf über das Deutsche Rote Kreuz Schutzmasken beziehen. Insgesamt wurden von der Beschaffungsstelle des Senats bereits über 700.000 OP-Masken und über 80.000 Stoffmasken ausgegeben.

Hamburg erhält 1 Million OP-Masken durch Spende der Familie Fielmann

Die Familie Fielmann der Hamburger Optikerkette hat angekündigt, der Stadt Hamburg eine Million OP-Masken zu spenden. Die Freie und Hansestadt Hamburg dankt der Familie für das private Engagement und wird die Spende gerne entgegennehmen. Die ersten 200.000 Masken sollen diese Woche eintreffen. Die Übergabe der restlichen Masken erfolgt voraussichtlich in der KW 19/20. Die sterilisierten OP-Masken sind ein zentraler Bestandteil der Schutzausrüstung für Ärzte und Pflegekräfte und beugen der Tröpfcheninfektion vor, die als ein wesentlicher Übertragungsweg des Coronavirus gilt. Die OP-Masken sollen insbesondere im Bereich der Altenpflege eingesetzt werden.

Hamburg ergreift weitere Schutzmaßnahmen

Seit gestern gelten in Hamburg weitere Regelungen zum Infektionsschutz. Die am Freitag von der Gesundheitsbehörde erlassene Verordnung sieht unter anderem in Hamburg eine Mund-Nasenbedeckung (Alltags- oder Stoffmasken) im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen vor. Die Pflicht gilt auch für die öffentlich zugänglichen Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Taxifahrer sowie Fahrpersonal von Mietwagen und deren Fahrgäste müssen ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Darüber hinaus werden die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete ältere Menschen in den Pflegeeinrichtungen verstärkt. Auch dürfen Friseurbetriebe ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen.

Die dritte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen: https://www.hamburg.de/corona-maske/

Hamburg ergreift weitere Schutzmaßnahmen Meldung v. 27.4.2020

Ab heute gelten in Hamburg weitere Regelungen zum Infektionsschutz. Die am Freitag von der Gesundheitsbehörde erlassene Verordnung sieht unter anderem in Hamburg eine Mund-Nasenbedeckung (Alltags- oder Stoffmasken) im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen vor. Die Pflicht gilt auch für die öffentlich zugänglichen Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Taxifahrer sowie Fahrpersonal von Mietwagen und deren Fahrgäste müssen ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Darüber hinaus werden die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete ältere Menschen in den Pflegeeinrichtungen verstärkt. Auch dürfen Friseurbetriebe ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen.

Die dritte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen: https://www.hamburg.de/corona-maske/

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.300 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.200 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind weit mehr als doppelt so viele Menschen bereits genesen als akut infiziert. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 22 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.658.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 142 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 133 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 182 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 62 Personen intensivmedizinisch betreut.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden
  • · Wer aus einem Staat außerhalb Deutschlands nach Hamburg einreist, muss sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich bei dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt melden. Alle Informationen dazu finden Sie hier: https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13876036/2020-04-24-rechtsverordnung/

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Infektpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH)

Patienten mit Erkältungsbeschwerden und Corona-Verdacht können in zehn neu eingerichteten Infektpraxen zentral diagnostiziert werden. In die Infektpraxen sollen Patienten kommen, die keinen Hausarzt haben. Termine werden über eine Hotline der KVH (Tel. 040-22802-930) in der nächstgelegenen Infektpraxis vereinbart. Die Praxis kann nur mit Termin aufgesucht werden.

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040-428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

 

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 26.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.200 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.300 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als doppelt so viele Menschen bereits genesen als akut infiziert. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 47 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.636.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 140 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 133 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 180 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 59 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit sind die Fallzahlen im stationären Bereich seit Tagen rückläufig.

 Hamburg ergreift weitere Schutzmaßnahmen

Die Gesundheitsbehörde hat am Freitag eine Verordnung mit weiteren Regelungen zum Infektionsschutz erlassen. Ab Montag, 27. April, muss in Hamburg im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen eine Mund-Nasenbedeckung (Alltags- oder Stoffmasken) getragen werden. Dies gilt auch für die öffentlich zugänglichen Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Taxifahrer sowie Fahrpersonal von Mietwagen und deren Fahrgäste müssen ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Ebenso werden die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete ältere Menschen in den Pflegeeinrichtungen verstärkt. Auch dürfen Friseurbetriebe ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen.

Die dritte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen: https://www.hamburg.de/corona-maske/

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden
  • · Wer aus einem Staat außerhalb Deutschlands nach Hamburg einreist, muss sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich bei dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt melden. Alle Informationen rund um die Versordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13862636/2020-04-17-rechtsverordnung/

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Infektpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH)

Patienten mit Erkältungsbeschwerden und Corona-Verdacht können in zehn neu eingerichteten Infektpraxen zentral diagnostiziert werden. In die Infektpraxen sollen Patienten kommen, die keinen Hausarzt haben. Termine werden über eine Hotline der KVH (Tel. 040-22802-930) in der nächstgelegenen Infektpraxis vereinbart. Die Praxis kann nur mit Termin aufgesucht werden.

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040-428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

 

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 25.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.100 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.350 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind mehr als doppelt so viele Menschen bereits genesen als akut infiziert. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 31 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.589.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 139 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 131 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 187 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 58 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit sind die Fallzahlen im stationären Bereich sowie im Intensivbereich seit Tagen rückläufig.

Hamburg ergreift weitere Schutzmaßnahmen

Die Gesundheitsbehörde hat gestern eine Verordnung mit weiteren Regelungen zum Infektionsschutz erlassen. Ab Montag, 27. April, muss in Hamburg im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen eine Mund-Nasenbedeckung (Alltags- oder Stoffmasken) getragen werden. Dies gilt auch für die öffentlich zugänglichen Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Taxifahrer sowie Fahrpersonal von Mietwagen und deren Fahrgäste müssen ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Ebenso werden die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete ältere Menschen in den Pflegeeinrichtungen verstärkt. Auch dürfen Friseurbetriebe ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen.

Die dritte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen: https://www.hamburg.de/corona-maske/

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden
  • · Wer aus einem Staat außerhalb Deutschlands nach Hamburg einreist, muss sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich bei dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt melden. Alle Informationen rund um die Versordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13862636/2020-04-17-rechtsverordnung/

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Infektpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH)

Patienten mit Erkältungsbeschwerden und Corona-Verdacht können in zehn neu eingerichteten Infektpraxen zentral diagnostiziert werden. In die Infektpraxen sollen Patienten kommen, die keinen Hausarzt haben. Termine werden über eine Hotline der KVH (Tel. 040-22802-930) in der nächstgelegenen Infektpraxis vereinbart. Die Praxis kann nur mit Termin aufgesucht werden.

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

Coronavirus: Hamburg ergreift weitere Schutzmaßnahmen Meldung v. 24.4.2020

Mund- und Nasenbedeckungs-Pflicht/ Weitere Regeln zum Schutz pflegebedürftiger Menschen/ Lockerungen für Dienstleister

Ab Montag, 27. April, gelten in Hamburg weitere Regelungen zum Infektionsschutz. Die Gesundheitsbehörde hat heute eine Verordnung erlassen, die eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel vorsieht. Ebenso werden die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete ältere Menschen in den Pflegeeinrichtungen verstärkt. Mit den Maßnahmen soll der Infektionsschutz bei der schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gewahrt werden. Im Einzelnen sieht die Verordnung folgende Regelungen vor:

Erweiterte Maßnahmen zum Schutz Pflegebedürftiger

Ab Montag, dem 27.4., wird eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege eingeführt. Hierzu ist künftig das gesamte Pflege- und Betreuungspersonal in der stationären und ambulanten Altenpflege während der Arbeitszeit in der Pflegeeinrichtung oder des Einsatzes in den Wohnungen pflegebedürftiger Menschen verpflichtet. Beim Umgang mit Infizierten sind zusätzliche Schutzanforderungen umzusetzen. Auch den Pflegebedürftigen selbst muss für den Kontakt mit anderen Personen künftig als Schutz eine Mund-Nasenbedeckung (z. B. Stoffmasken) zur Verfügung gestellt werden. Soweit die körperliche und psychische Verfassung der Pflegebedürftigen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung zulässt, soll bei Kontakt mit Pflegepersonal und Aufenthalten in den Gemeinschaftsräumen der Einrichtung auf das Tragen hingewirkt werden.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Vor allem pflege- und betreuungsbedürftige Personen sind einer hohen Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Es kommt erschwerend hinzu, dass Menschen mit Demenzerkrankungen die Kontakteinschränkungen oftmals nicht einhalten können. Neben dem bereits bestehenden generellen Besuchsverbot sowie verschärften Präventions- und Hygienevorschriften in Pflegeeinrichtungen wird der verpflichtende Einsatz von Mund-Nasen-Schutz für das Personal vorgeschrieben. Wir können dies nun umsetzen, weil die umfangreichen Bestellungen der Gesundheitsbehörde nun eine hinreichende Versorgung erlaubt. Die Gesundheitsbehörde beliefert die Einrichtungen in diesen Tagen verstärkt mit Schutzmaterial.“

Bei der Pflege von COVID-19-Erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen ist das Tragen von FFP-Masken vorgesehen. Anders als eine Mund-Nasenbedeckung dienen diese in erster Linie dem Eigenschutz des Pflegepersonals. Die neue Verordnung stellt nicht nur eine wichtige Maßnahme zum Infektionsschutz der Pflegebedürftigen und der Allgemeinheit dar, sondern soll auch gewährleisten, dass das Pflegepersonal gesund bleibt und dadurch auch weiterhin die bestmögliche pflegerische Versorgung sichergestellt wird.

Nach wie vor gilt, dass fast 80 Prozent der 150 Pflegeheime frei von COVID-19-Fällen sind. In 13 Pflegeeinrichtungen sind mehr als vier Personen positiv getestet worden. Insgesamt gibt es in Hamburg derzeit 306 positiv getestete Bewohnerinnen und Bewohner.

Mund- und Nasenbedeckung im Einzelhandel, auf Märkten und im Öffentlichen Personennahverkehr

Ab kommenden Montag muss in Hamburg in allen geöffneten Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie in Bussen und Bahnen eine Mund-Nasenbedeckung (Alltags- oder Stoffmasken) getragen werden. Dies gilt auch für die öffentlich zugänglichen Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Taxifahrer sowie Fahrpersonal von Mietwagen und deren Fahrgäste müssen ebenfalls eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Personen ohne Maske kann die neue Regelung verweigert werden. Sie sind aus Geschäften zu verweisen. Bei Nichtbeachtung drohen den Geschäftsinhabern Bußgelder in Höhe von 500 bis 1000 Euro. Die neue Regelung gilt nicht für Kinder unter sieben Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasenbedeckung tragen können. Hinweise zum Umgang mit wiederverwendbarer Mund-Nasenbedeckung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/coronavirus/gesundheit/13858126

Nach wie vor gilt: Soweit die räumlichen Verhältnisse es zulassen, müssen Personen einen Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einhalten. Kunden und Beschäftigte sind durch schriftliche oder bildliche Hinweise aufzufordern, auf der Verkaufsfläche und deren Umgebung diesen Abstand zueinander einzuhalten und eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es soll mit Ausnahme von Apotheken darauf hingewiesen werden, dass bei Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Verkaufsflächen nicht betreten werden sollen.

Lockerungen für Dienstleistungsbetriebe

Ab 4. Mai 2020 dürfen Friseurbetriebe wieder öffnen. Bei der Ausübung des Friseurhandwerks muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Außerdem müssen Kunden beim Friseur einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten und mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen Friseursalons nicht betreten werden. Die Oberflächen von Türen, Türgriffen oder anderen Gegenständen, die durch Kunden häufig berührt werden, sind mehrmals täglich zu reinigen.

Änderung der Versammlungsregelung

Mit der Änderung werden kleinere Anpassungen im Umgang mit Versammlungen vorgenommen, die insbesondere der Klarstellung und Transparenz dienen, und zugleich der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der hamburgischen Verwaltungsgerichte sowie der entsprechenden Praxis der Hamburger Versammlungsbehörde Rechnung tragen. Mit der Regelung wird den grundsätzlich sehr hohen Infektionsrisiken aus der Abhaltung von Versammlungen weiter begegnet, aber deutlich gemacht, dass Versammlungen weiter möglich bleiben, wenn es durch geeignete Maßnahmen gelingt, diese Risiken in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Klargestellt wird, dass Versammlungsbehörde und Versammlungsleitung bei der Bestimmung dieser Maßnahmen miteinander kooperieren, also im Idealfall gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, die Versammlung unter Wahrung des Infektionsschutzes durchführen zu können. Weiterhin erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die Versammlungsbehörde dabei auch Auflagen erteilen kann, um den Infektionsschutz zu gewährleisten. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist weiterhin fachlich an der Entscheidung zu beteiligen; dies gilt auch für die Anordnung von Auflagen.

Die dritte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen  vom 24.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.000 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.450 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit nimmt die Zahl der Genesenen weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 47 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.558.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 122 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 116 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 197 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden weiterhin 62 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit sind die Fallzahlen im stationären Bereich seit Tagen rückläufig. 

 

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 23.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 2.900 der zuvor mit dem Sars-Cov-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.600 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit nimmt die Zahl der Genesenen weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 62 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.511.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 113 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 105 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Der deutliche Anstieg der Todesfallzahlen seit der gestrigen Meldung lässt sich auf einen Meldeverzug der vergangenen Tage zurückführen.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 205 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 62 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit sind sowohl im stationären Bereich als auch im Intensivbereich die Fallzahlen seit Tagen leicht zurückgegangen. Hamburg bereitet sich dennoch weiter gut vor und erweitert permanent den Ankauf von Beatmungsgeräten.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden
  • · Ab 27.4. soll das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV, Einzelhandel und auf Märkten verpflichtend werden. Die Gesundheitsbehörde wird dazu eine Rechtsverordnung erlassen. Bis dahin gilt eine zwischen Bund und Ländern beschlossene dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Hier finden Sie Hinweise zum Umgang damit: https://www.hamburg.de/coronavirus/gesundheit/13858126

Wer aus einem Staat außerhalb Deutschlands nach Hamburg einreist, muss sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich bei dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt melden. Alle Informationen rund um die Verordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13862636/2020-04-17-rechtsverordnung/.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Infektpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH)

Patienten mit Erkältungsbeschwerden und Corona-Verdacht können ab morgen in zehn neu eingerichten Infektpraxen zentral diagnostiziert werden. In die Infektpraxen sollen Patienten kommen, die keinen Hausarzt haben. Termine werden über eine Hotline der KVH (Tel. 040-22802-930) in der nächstgelegenen Infektpraxis vereinbart. Die Praxis kann nur mit Termin aufgesucht werden.

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040-428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

 

Meldung vom 21.4.2020

Krankschreibung per Telefon bleibt doch möglich
Arbeitnehmer mit leichten Atemwegsbeschwerden können sich auch weiterhin per Telefon beim Arzt krankschreiben lassen und müssen dafür nicht in die Arztpraxis kommen. Die in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung sollte gestern auslaufen, wird nun aber doch bis vorerst 4. Mai verlängert. Das hat gestern der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschlossen.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ich befürworte die Entscheidung, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin per Telefon bei Erkältungsbeschwerden krank melden können. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass es in den Sprechstunden der Hausärzte zu einem höheren Aufkommen an Patientinnen und Patienten mit einem akuten Infekt kommt, um somit das Ansteckungsrisiko zu verringern. Ich rufe die Hamburgerinnen und Hamburger dennoch dazu auf, bei akuten erheblichen Erkrankungen und insbesondere Symptomen von Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zu zögern, die 112 anzurufen, um sofort entsprechende ärztliche und medizinische Hilfe zu bekommen. Auch die erforderliche ambulante Behandlung soll weiterhin erfolgen.“

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 2.700 der zuvor mit dem Sars-Cov-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.700 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit nimmt die Zahl der Genesenen weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 33 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.401. Zu der gestern genannten Fallzahl sind keine erheblichen Meldeverzüge mehr festgestellt worden, so dass die am Montag veröffentlichte Fallzahl Bestand hat.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 91 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 87 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 220 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 68 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Fallzahl im stationären Bereich seit über einer Woche stabil und in den vergangenen Tagen leicht zurückgegangen. Im Vergleich zur gestrigen Meldung werden auf den Hamburger Intensivstationen sieben Patientinnen und Patienten weniger behandelt. Hamburg bereitet sich dennoch weiter gut vor und erweitert permanent den Ankauf von Beatmungsgeräten.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

 

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen, sind angewiesen, sich unverzüglich für eine 14-tägige Quarantäne nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet. Die Verordnung und für wen Ausnahmen gelten, finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Neu: Infektpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH)

Patienten mit Erkältungsbeschwerden und Corona-Verdacht können ab morgen in zehn neu eingerichten Infektpraxen zentral diagnostiziert werden. In die Infektpraxen sollen Patienten kommen, die keinen Hausarzt haben. Termine werden über eine Hotline der KVH (Tel. 040-22802-930) in der nächstgelegenen Infektpraxis vereinbart. Die Praxis kann nur mit Termin aufgesucht werden.

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

 

Meldung vom 20.4.2020

KVH und Gesundheitsbehörde stellen Konzept für 10 Infektpraxen in Hamburg vor. Testungen durch das DRK ausgeweitet – sechs zusätzliche mobile Teams in Hamburg unterwegs

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Hamburg richtet die Kassenärztliche Vereinigung Hamburgs (KVH) an zehn über die Stadt verteilten Standorten sogenannte Infektpraxen ein. Damit reagieren Hamburgs ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte auf die gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Lockerung der Schutzmaßnahmen. Patientinnen und Patienten mit Erkältungsbeschwerden und Corona-Verdacht können dort zentral diagnostiziert werden. Die Infektpraxen werden in bestehenden Hausarzt- oder HNO-Praxen eingerichtet, die ihren „Normalbetrieb“ auf ein Minimum herunterfahren und schwerpunktmäßig für Patienten mit Atemwegs-Infekten gleich welcher Art zur Verfügung stehen. Das Konzept wurde durch die KVH in enger Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde erarbeitet.

Dazu sagt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die neuen Infektpraxen helfen dabei, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Das neue Konzept ermöglicht es zudem, dass Patienten mit Corona-Verdacht bei der Aufnahme möglichst wenig mit anderen Menschen in Kontakt gelangen. Der Arztruf 116 117 hat sich in Hamburg als außerordentlich effektiv bei der Testung von Corona-Verdachtsfällen erwiesen. Knapp 85 Prozent der Corona-Patienten werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten versorgt. Hamburg testet im Bundesvergleich über den Arztruf bereits sehr viel, durch die neuen Infektzentren erweitern wir abermals die Kapazitäten zur Testung von Menschen mit COVID-19-Verdacht.“

In die Infektpraxen sollen Patientinnen und Patienten kommen, die keinen Hausarzt haben. Termine werden über eine Hotline der KVH (Tel. 040 22802-930) in der nächstgelegenen Infektpraxis vereinbart. Die Praxis kann nur mit Termin aufgesucht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KVH: https://www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/26/205

In Hamburger Laboren werden nach wie vor im Schnitt 3.500 Testungen täglich auf COVID-19 vorgenommen. Die täglichen Testkapazitäten sind damit noch nicht ausgeschöpft. Mehr Tests wären möglich, wenn der Bedarf steigt.

Neu vereinbart werden konnte, dass zusätzlich zu den Testungen, die durch den mobilen Arztruf und die zehn künftigen Infektpraxen erfolgen, auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Testungen vornimmt. An sieben Tagen in der Woche ist das DRK auf Initiative der BGV mit bis zu sechs mobilen Teams in ganz Hamburg im Einsatz. Dabei leistet das DRK wichtige Unterstützung, indem es Abstriche bei Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern sowie Pflegekräften vornimmt. Täglich können auf diese Weise rund 600 Tests in insgesamt fünf bis sechs Pflegeheimen vorgenommen werden. Damit werden die Pflegeheime dabei unterstützt, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Pflegebedürftigen und des Personals gezielt umsetzen zu können.

Mit der zweiten Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung werden Pflegeeinrichtungen fortan dazu verpflichtet, notwendige Vorbereitungen auf das Ausbruchsgeschehen zu treffen. Dazu gehört es auch, dass Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Personal von Pflegeeinrichtungen sich beim Auftreten einer Infektion einer umfassenden Testung unterziehen, die auf diese Weise sichergestellt werden kann. Zusätzlich testet das DRK auch Beschäftigte auf Anforderung der Arbeitgeber, beispielsweise Beschäftigte aus strukturrelevanten Berufsfeldern von Polizei, Feuerwehr, Schulen, Kitas oder medizinischen Einrichtungen.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 2.600 der zuvor mit dem Sars-Cov-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.800 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit nimmt die Zahl der Genesenen weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen. Aufgrund von Meldeverzügen von Laboren am Wochenende kann die heutige Meldung von Neufällen zunächst nur vorläufig gemacht werden. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 21 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.368. Die Fallzahl wird ggf. morgen aktualisiert.

 

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 91 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 82 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

 

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 220 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 75 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Fallzahl insbesondere im stationären Bereich in den vergangenen Tagen leicht zurückgegangen. Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von Beatmungsgeräten permanent erweitert.

Weniger Patienten in den Zentralen Notaufnahmen: Bei Notfällen 112 anrufen
In Folge der Corona-Pandemie ist der Andrang von Patientinnen und Patienten mit anderen Krankheiten in den Notaufnahmen der Hamburger Krankenhäuser zurückgegangen.

Vereinzelt berichten die Krankenhäuser, dass unter anderem auch die Patienten mit einem Schlaganfall oder Herzinfarkt trotz bestehender Symptome fernbleiben und häufig verspätet erst das Krankenhaus erreichen.

Die Gesundheitsbehörde ruft die Bevölkerung dazu auf, bei akuten erheblichen Erkrankungen und insbesondere Symptomen von Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zu zögern, die 112 anzurufen, um sofort entsprechende ärztliche und medizinische Hilfe zu bekommen. Ebenso sollte weiterhin die erforderliche ambulante Versorgung erfolgen.

Krankschreibung ab heute nicht mehr telefonisch möglich
Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab heute wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass eine Krankschreibung auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich ist, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am vergangenen Freitag.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

 

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen, sind angewiesen, sich unverzüglich für eine 14-tägige Quarantäne nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet. Die Verordnung und für wen Ausnahmen gelten, finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen v. 19.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 2.500 der zuvor mit dem Sars-Cov-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von noch rund 1.800 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit nimmt die Zahl der Genesenen weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 50 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.347.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 91 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 79 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 232 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 76 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Fallzahl insbesondere auf den Intensivstationen in den vergangenen Tagen leicht zurückgegangen. Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von Beatmungsgeräten permanent erweitert.

Weniger Patienten in den Zentralen Notaufnahmen: Bei Notfällen 112 anrufen
In Folge der Corona-Pandemie ist der Andrang von Patientinnen und Patienten mit anderen Krankheiten in den Notaufnahmen der Hamburger Krankenhäuser zurückgegangen.

Vereinzelt berichten die Krankenhäuser, dass unter anderem auch die Patienten mit einem Schlaganfall oder Herzinfarkt trotz bestehender Symptome fernbleiben und häufig verspätet erst das Krankenhaus erreichen.

Die Gesundheitsbehörde ruft die Bevölkerung dazu auf, bei akuten erheblichen Erkrankungen und insbesondere Symptomen von Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zu zögern, die 112 anzurufen, um sofort entsprechende ärztliche und medizinische Hilfe zu bekommen. Ebenso sollte weiterhin die erforderliche ambulante Versorgung erfolgen.

Krankschreibung ab Montag nicht mehr telefonisch möglich
Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab kommendem Montag wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass eine Krankschreibung auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich ist, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am vergangenen Freitag.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen, sind angewiesen, sich unverzüglich für eine 14-tägige Quarantäne nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

 

 

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen Info v. 18.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 2.400 der zuvor mit dem Sars-Cov-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von noch rund 1.900 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit nimmt die Zahl der Genesenen weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 102 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.297.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 90 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 74 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Krankschreibung ab Montag nicht mehr telefonisch möglich

Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab kommendem Montag wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass eine Krankschreibung auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich ist, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am gestrigen Freitag.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 251 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 79 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Fallzahl insbesondere auf den Intensivstationen seit über einer Woche stabil. Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von Beatmungsgeräten permanent erweitert.


Weniger Patienten in den Zentralen Notaufnahmen: Bei Notfällen 112 anrufen

In Folge der Corona-Pandemie ist der Andrang von Patientinnen und Patienten mit anderen Krankheiten in den Notaufnahmen der Hamburger Krankenhäuser zurückgegangen.

Vereinzelt berichten die Krankenhäuser, dass unter anderem auch die Patienten mit einem Schlaganfall oder Herzinfarkt trotz bestehender Symptome fernbleiben und häufig verspätet erst das Krankenhaus erreichen.

Die Gesundheitsbehörde ruft die Bevölkerung dazu auf, bei akuten erheblichen Erkrankungen und insbesondere Symptomen von Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zu zögern, die 112 anzurufen, um sofort entsprechende ärztliche und medizinische Hilfe zu bekommen. Ebenso sollte weiterhin die erforderliche ambulante Versorgung erfolgen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

 

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen, sind angewiesen, sich unverzüglich für eine 14-tägige Quarantäne nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektionen und Zahl der Genesenen Info vom 17.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 2.300 der zuvor mit dem Sars-Cov-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von noch rund 1.900 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit nimmt die Zahl der Genesenen weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 131 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 4.195.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 84 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 70 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 252 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden unverändert 80 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Fallzahl insbesondere auf den Intensivstationen seit über einer Woche stabil. Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von Beatmungsgeräten permanent erweitert.

Weniger Patienten in den Zentralen Notaufnahmen: Bei Notfällen 112 anrufen

In Folge der Corona-Pandemie ist der Andrang von Patientinnen und Patienten mit anderen Krankheiten in den Notaufnahmen der Hamburger Krankenhäuser zurückgegangen.

Vereinzelt berichten die Krankenhäuser, dass unter anderem auch die Patienten mit einem Schlaganfall oder Herzinfarkt trotz bestehender Symptome fernbleiben und häufig verspätet erst das Krankenhaus erreichen.

Die Gesundheitsbehörde ruft die Bevölkerung dazu auf, bei akuten erheblichen Erkrankungen und insbesondere Symptomen von Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zu zögern, die 112 anzurufen, um sofort entsprechende ärztliche und medizinische Hilfe zu bekommen. Ebenso sollte weiterhin die erforderliche ambulante Versorgung erfolgen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

 

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen, sind angewiesen, sich unverzüglich für eine 14-tägige Quarantäne nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen Info v. 16.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 2.200 der zuvor mit dem Sars-Cov-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 86 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 4.064. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von noch rund 1.800 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit nimmt die Zahl der Genesenen weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen.

Die statistische Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburg-Ebene hat gezeigt, dass es keine nennenswerten Meldeverzüge für den Zeitraum 10.-15 April gegeben hat. Dieser wäre durch einen sehr starken Anstieg in der heutigen Fallzahlmeldung gegeben gewesen. Demnach haben die in den vergangenen Tagen gemeldeten Zahlen Bestand.

Das RKI weist seit kurzem eine landesspezifische Schätzung der Genesenen aus. Im aktuellen Tagesvergleich liegt die vom RKI herausgegebene Schätzung - ebenso wie die RKI-Gesamtfallzahl - aufgrund des Meldeverzugs stets unter der tagesaktuellen Angabe der Gesundheitsbehörde. Mit der Veröffentlichung der landesspezifischen Schätzungen durch das RKI stellt die Behörde ihre eigene an das RKI-Verfahren angelehnte Schätzung der Genesenen-Zahl ein.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 80 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Die Gesundheitsbehörde führt den Anstieg um 15 Todesfälle seit der gestrigen Meldung auf einen Meldeverzug des RKI zurück, der sich auf die Oster-Feiertage zurückführen lässt. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 65 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Highend-Beatmungsgeräte in Hamburg eingetroffen

Die Gesundheitsbehörde hat gestern weitere Beatmungsgeräte, darunter dreisogenannte „High End Intensiv Beatmungsgeräte“, im Empfang genommen, die vom Bundesgesundheitsministerium geliefert wurden. Im Einvernehmen mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft werden die Geräte an die Krankenhäuser gehen, die bereits in größerem Umfang COVID-19-Fälle versorgen (insbesondere im Intensivbereich) und Bedarf an Beatmungsgeräten angemeldet haben.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 251 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 80 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Fallzahl insbesondere auf den Intensivstationen seit über einer Woche stabil. Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von Beatmungsgeräten permanent erweitert.

Weniger Patienten in den Zentralen Notaufnahmen: Bei Notfällen 112 anrufen

In Folge der Corona-Pandemie ist der Andrang von Patientinnen und Patienten mit anderen Krankheiten in den Notaufnahmen der Hamburger Krankenhäuser zurückgegangen.

Vereinzelt berichten die Krankenhäuser, dass unter anderem auch die Patienten mit einem Schlaganfall oder Herzinfarkt trotz bestehender Symptome fernbleiben und häufig verspätet erst das Krankenhaus erreichen.

Die Gesundheitsbehörde ruft die Bevölkerung dazu auf, bei akuten erheblichen Erkrankungen und insbesondere Symptomen von Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zu zögern, die 112 anzurufen, um sofort entsprechende ärztliche und medizinische Hilfe zu bekommen. Ebenso sollte weiterhin die erforderliche ambulante Versorgung erfolgen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen, sind angewiesen, sich unverzüglich für eine 14-tägige Quarantäne nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

 

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

 

Zahl der Genesenen steigt auf 2.100 Meldung vom 15.4.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 2.100 der zuvor mit dem Sars-Cov-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden.

Dazu Cornelia Prüfer-Storcks: „Es ist gut für Hamburg, dass die Zahl der Genesenen kontinuierlich zunimmt und schon seit einiger Zeit die Zahl der aktiv Infizierten übersteigt. Wir gehen derzeit von rund 1.900 mit dem Coronavirus infizierten Personen in Hamburg aus. Die Entwicklung zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen gewirkt haben.“

Zum Hintergrund zur Schätzung der Genesenen

Das RKI weist seit kurzem auch eine landesspezifische Schätzung der Genesenen aus. Im aktuellen Tagesvergleich liegt die vom RKI herausgegebene Schätzung - ebenso wie die RKI-Gesamtfallzahl - aufgrund des Meldeverzugs stets unter der tagesaktuellen Angabe der Behörde. Mit der Veröffentlichung der landesspezifischen Schätzungen durch das RKI stellt die Behörde ihre eigene an das RKI-Verfahren angelehnte Schätzung der Genesenen-Zahl ein.

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 53 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 3.978. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen

Die gemeldeten Infektionsfälle wurden von den Gesundheitsämtern auch über die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Die statistische Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburg-Ebene wird voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages abgeschlossen. Daher erfolgt am morgigen 16. April korrigierte Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 65 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 61 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 267 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 84 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Fallzahl insbesondere auf den Intensivstationen seit einer Woche unverändert. Hamburg trifft weiterhin Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen. Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von Beatmungsgeräten permanent erweitert.

Weniger Patienten in den Zentralen Notaufnahmen

In Folge der Corona-Pandemie ist der Andrang von Patientinnen und Patienten mit anderen Krankheiten in den Notaufnahmen der Hamburger Krankenhäuser zurückgegangen.

Vereinzelt berichten die Krankenhäuser, dass unter anderem auch die Patienten mit einem Schlaganfall oder Herzinfarkt trotz bestehender Symptome fernbleiben und häufig verspätet erst das Krankenhaus erreichen.

Die Gesundheitsbehörde ruft die Bevölkerung dazu auf, bei akuten erheblichen Erkrankungen und insbesondere Symptomen von Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zu zögern, die 112 anzurufen, um sofort entsprechende ärztliche und medizinische Hilfe zu bekommen. Ebenso sollte weiterhin die erforderliche ambulante Versorgung erfolgen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Senat ergänzt Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung

Der Senat hat die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzt und damit eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt, um neue Infektionsketten durch Ein- und Rückreisende zu verhindern. Personen, die beispielsweise über den Hamburger Flughafen in die Bundesrepublik einreisen, sind demnach verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.

Die zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung betrifft Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen. Betroffene sind angewiesen, sich unverzüglich nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die neue Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4 
  • Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

 

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Information v. 14.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 38 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 3.925. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 262 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 83 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Situation in den Krankenhäusern seit rund einer Woche stabil. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung aufgestellt. Hamburg trifft weiterhin Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen. Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von Beatmungsgeräten permanent erweitert.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Hamburg 59 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 58 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen bis 16. April:

Die gemeldeten Infektionsfälle wurden von den Gesundheitsämtern auch über die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Bei der statistischen Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburg-Ebene kann es feiertagsbedingt zu Verzögerungen kommen. Ebenso ist ein signifikanter Meldeverzug beim RKI zu erwarten. Daher erfolgt die tägliche Fallzahlmeldung bis einschließlich 15. April vorläufig. Aus diesem Grund werden über die Feiertage ebenso keine Genesenen-Zahlen veröffentlicht. Voraussichtlich am 16. April wird die Behörde eine korrigierte Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April vorlegen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Senat ergänzt Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung

Der Senat hat die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzt und damit eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt, um neue Infektionsketten durch Ein- und Rückreisende zu verhindern. Personen, die beispielsweise über den Hamburger Flughafen in die Bundesrepublik einreisen, sind demnach verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.

Die zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung betrifft Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen. Betroffene sind angewiesen, sich unverzüglich nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die neue Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Info v. 13.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 70 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 3.887. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 259 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 84 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Hamburg 56 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 52 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen über die Oster-Feiertage:

Die gemeldeten Infektionsfälle werden von den Gesundheitsämtern auch über die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Bei der statistischen Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburg-Ebene kann es feiertagsbedingt zu Verzögerungen kommen. Ebenso ist ein signifikanter Meldeverzug beim RKI zu erwarten. Daher erfolgt die tägliche Fallzahlmeldung bis einschließlich 15. April vorläufig. Aus diesem Grund werden über die Feiertage ebenso keine Genesenen-Zahlen veröffentlicht. Voraussichtlich am 16. April wird die Behörde eine korrigierte Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April vorlegen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

 · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen

  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Senat ergänzt Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung

Der Senat hat die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzt und damit eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt, um neue Infektionsketten durch Ein- und Rückreisende zu verhindern. Personen, die beispielsweise über den Hamburger Flughafen in die Bundesrepublik einreisen, sind demnach verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.

Die zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung betrifft Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen. Betroffene sind angewiesen, sich unverzüglich nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die neue Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Info v. 12.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 78 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 3.817. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 260 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 89 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Hamburg 56 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 47 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen über die Oster-Feiertage:

Die gemeldeten Infektionsfälle werden von den Gesundheitsämtern auch über die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Bei der statistischen Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburg-Ebene kann es feiertagsbedingt zu Verzögerungen kommen. Ebenso ist ein signifikanter Meldeverzug beim RKI zu erwarten. Daher erfolgt die tägliche Fallzahlmeldung bis einschließlich 15. April vorläufig. Aus diesem Grund werden über die Feiertage ebenso keine Genesenen-Zahlen veröffentlicht. Voraussichtlich am 16. April wird die Behörde eine korrigierte Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April vorlegen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Senat ergänzt Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung

Der Senat hat die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzt und damit eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt, um neue Infektionsketten durch Ein- und Rückreisende zu verhindern. Personen, die beispielsweise über den Hamburger Flughafen in die Bundesrepublik einreisen, sind demnach verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.

Die zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung betrifft Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen. Betroffene sind angewiesen, sich unverzüglich nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die neue Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus RKI-Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf.

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

 

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Information v. 11.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 97 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 3.739 Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 257 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 90 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind in Hamburg 56 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 42 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen über die Oster-Feiertage:

Die gemeldeten Infektionsfälle werden von den Gesundheitsämtern auch über die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Bei der statistischen Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburg-Ebene kann es feiertagsbedingt zu Verzögerungen kommen. Ebenso ist ein signifikanter Meldeverzug beim RKI zu erwarten. Daher erfolgt die tägliche Fallzahlmeldung bis einschließlich 15. April vorläufig. Aus diesem Grund werden über die Feiertage ebenso keine Genesenen-Zahlen veröffentlicht. Voraussichtlich am 16. April wird die Behörde eine korrigierte Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April vorlegen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus RKI-Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf.

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Info v. 10.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 124 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 3.642. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 264 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 87 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen. Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 53 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 38 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen über die Oster-Feiertage

Die gemeldeten Infektionsfälle werden von den Gesundheitsämtern auch über die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Bei der statistischen Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburgebene kann es feiertagsbedingt zu Verzögerungen kommen. Ebenso ist ein signifikanter Meldeverzug beim RKI zu erwarten. Daher erfolgt die tägliche Fallzahlmeldung bis einschließlich 15. April vorläufig. Aus diesem Grund werden über die Feiertage ebenso keine Genesenenzahlen veröffentlicht. Voraussichtlich am 16. April wird die Behörde eine korrigierte Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April vorlegen.

Erste Lieferung von Beatmungsgeräten in Hamburg angekommen

Das Bundesgesundheitsministerium hatte in der vergangenen Woche die Anlieferung von Beatmungsgeräten und Patientenmonitoren angekündigt, avisiert ab dem 8. April 2020. Am gestrigen späten Abend sind bereits 74 Beatmungsgeräte in Hamburg angekommen und von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) in Empfang genommen worden. Darunter sind 16 Geräte für Patienten, die nicht mehr selbständig atmen können und invasiv beatmet werden müssen sowie weitere 58 Beatmungsgeräte, die Patienten bei der Atmung unterstützen können. Eine Lieferung von sogenannten „High End Intensiv Beatmungsgeräten“ und Patientenmonitoren ist vom Bund für die kommende Woche angekündigt worden.

Im Einvernehmen mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft werden die Geräte zunächst an die Krankenhäuser gehen, die bereits in größerem Umfang COVID-19-Fälle versorgen (insbesondere im Intensivbereich) und dringenden Bedarf an Beatmungsgeräten angemeldet haben. Voraussetzung ist, dass die Geräte auch mit den bereits vorhandenen ITS- und Beatmungssystemen kompatibel sind.

Daher gehen die Geräte, die Patienten invasiv beatmen, vorrangig an die sechs Hamburger Asklepios Kliniken und das Katholische Marienkrankenhaus. Die Geräte, die die Atmung unterstützen, werden an die anderen Hamburger Plankrankenhäuser mit COVID-19-Fällen übergeben.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks verschaffte sich heute einen Überblick über die angelieferten Geräte: „Wir haben uns in den vergangenen Tagen sehr darum bemüht, dass die erste Lieferung zeitnah in Hamburg eintrifft und wir sie an die Krankenhäuser geben können, die beatmungspflichtige Corona-Patienten in Hamburg versorgen. Es ist gut, dass wir die Kapazität an intensivmedizinischer Behandlung in Hamburg nun ausbauen können und werden dies fortsetzen, sobald nächste Lieferungen eingehen.“

Senat ergänzt Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzt und damit eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt, um neue Infektionsketten durch Ein- und Rückreisende zu verhindern. Personen, die beispielsweise über den Hamburger Flughafen in die Bundesrepublik einreisen, sind demnach verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.

Die zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung betrifft Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen. Betroffene sind angewiesen, sich unverzüglich nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die neue Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • • Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117 - Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus RKI-Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf.
  • • Corona-Hotline der FHH - Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.
  • • Senioren-Hilfetelefon - Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.
  • • Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats - Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.
  • • FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2 - Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3
  • • Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen - Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de
  • • Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen - Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • • Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung - Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (corona-firmenspende@bgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Info v. 9.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 148 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 3.518. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl der positiv getesteten Personen mit Wohnsitz Hamburg, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben, auf circa 2.000.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 260 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden weiterhin 79 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 44 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bereits bei 33 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle: Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen über die Oster-Feiertage:

Die gemeldeten Infektionsfälle werden von den Gesundheitsämtern auch über die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Bei der statistischen Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburgebene kann es feiertagsbedingt zu Verzögerungen kommen. Ebenso ist ein signifikanter Meldeverzug beim RKI zu erwarten. Daher erfolgt die tägliche Fallzahlmeldung bis einschließlich 15. April vorläufig. Aus diesem Grund werden über die Feiertage ebenso keine Genesenenzahlen veröffentlicht. Voraussichtlich am 16. April wird die Behörde eine korrigierte Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April vorlegen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

  • · Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • · Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • · Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte

  • · Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus RKI-Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf.

  • · Corona-Hotline der FHH

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

  • · Senioren-Hilfetelefon

Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

  • · Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen.

  • · FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3

  • · Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen

Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

  • · Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
    Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
  • · Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
    Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Info v. 8.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 153 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 3.370 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl der positiv getesteten Personen mit Wohnsitz Hamburg, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben, auf circa 1.900.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 252 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 79 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 23 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bereits bei 29 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. Die Gesundheitsbehörde führt die höhere vom Institut für Rechtsmedizin festgestellte Todesfallzahl darauf zurück, dass es ebenso wie bei den täglichen Gesamtfallzahlen bei der Erfassung der Toten einen Meldeverzug beim RKI gibt. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“

Die Stadt Hamburg hat ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040/428 28-8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. Dazu kann beispielsweise das Einkaufen oder Erledigen von Botengängen gehören, das Gassi gehen mit dem Hund oder der Aufbau einer Telefonfreundschaft.

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Register für freiwillige Fachkräfte – Helfer aus Gesundheitsberufen weiter gesucht
Hamburg bereitet sich auf einen Anstieg der Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vor. Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Aktuell besteht weiterhin Bedarf an freiwilligen Helferinnen und Helfern aus Gesundheitsberufen, die auch vor Ort in den ambulanten Bereichen helfen und in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Unter diesem Link können sich Interessierte registrieren: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index

Organisationen können sich zur Kontaktaufnahme auch an pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de wenden.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Einrichtungen der Langzeitpflege und andere Gesundheitseinrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung in Hamburg, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Der Kapitän eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge (Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV), sog. „Gesundheitserklärung“ abzugeben, das heißt den Tower zu informieren, ob symptomatische Personen an Bord sind.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Von zentraler Bedeutung sind folgende Hinweise: regelmäßig sorgfältig Hände waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr wird dringend geraten, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.

Eine aktuelle Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Meldung vom 7.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 129 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 3.217 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl der positiv getesteten Personen mit Wohnsitz Hamburg, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben, auf circa 1.790.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 244 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 70 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 20 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bereits bei 25 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Die Gesundheitsbehörde führt die höhere von Institut für Rechtsmedizin festgestellte Todesfallzahl darauf zurück, dass es ebenso wie bei den täglichen Gesamtfallzahlen bei der Erfassung der Toten einen Meldeverzug beim RKI gibt.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Gesundheitsbehörde gibt Untersuchung zur Immunität in der Hamburger Bevölkerung in Auftrag

Es ist davon auszugehen, dass es neben diesen positiv getesteten und damit offiziell registrierten Erkrankungsfällen eine größere Anzahl von „stillen“ Infektionen in der Bevölkerung gegeben hat und weiter gibt. Die Betroffenen haben die Erkrankung ohne nennenswerte Symptome durchgemacht und dadurch Immunität durch die Produktion von Antikörpern entwickelt. Für die Entwicklung weiterer Maßnahmen ist es wichtig, einen breiten Überblick über Erkrankungen und Immunität in der Bevölkerung zu erhalten. Die Gesundheitsbehörde hat deshalb beim Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) eine Reihenuntersuchung anhand von Blutspenden in Auftrag gegeben. Dabei wird mit beim Blutspendedienst vorhandenen Rückstellproben aus dem Jahr 2017 und aktuellen Blutspenden gearbeitet. Zum Einsatz kommt nicht das Testverfahren zur Ermittlung von Infizierten, sondern zwei Antikörpertests zum Nachweis von Immunität.

Neben der Impfstoffentwicklung läuft derzeit die Forschung an einem sogenannten Antikörpertest auf Hochtouren. Mit Antikörpertests kann nachgewiesen werden, ob ein Mensch Immunität gegen das Sars-Cov-2 entwickelt hat. Für die Breite der Bevölkerung kann so festgestellt werden, ob genügend Immunität besteht, um die Ausbreitungsmöglichkeiten des Virus zu beenden.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Wir müssen wissen, wieviel Immunität in der Hamburger Bevölkerung gegen dieses Virus vorhanden ist und wie sie sich entwickelt. Dann können wir zum ersten Mal abschätzen, wieviel Gefahren von diesem Virus für uns noch ausgehen, wann wir es besiegt haben. Während die PCR-Tests zur Feststellung einer Infektion nur eine Momentaufnahme darstellen, können wir mit einem Antikörpertest eine dauerhafte Entwicklung feststellen.“

Für die Wissenschaft sind bereits die ersten Antikörpertests verfügbar. Diese müssen für die Breitenanwendung nun auf ihre Zuverlässigkeit hin erforscht und optimiert werden. Für die Studie werden dafür in zwei Phasen Blutproben von Blutspendern ausgewertet. In einer ersten Phase werden circa 300 sogenannte Rückstellproben aus dem Jahr 2017 auf Antikörper eines herkömmlichen Coronavirus untersucht, um das Testverfahren für die eigentliche Untersuchung in Phase 2 zu schärfen. Dabei würden die beiden zur Zeit erfolgversprechendsten Antikörpertests eingesetzt.

In der zweiten Phase der Studie, die Anfang Mai startet, werden die Proben von wöchentlich 300 Blutspenderinnen und Blutspendern auf Antikörper getestet. Die Proben dafür werden bereits jetzt zurückgestellt. Getestet werden im Vergleich zwei Testverfahren, um am Ende das bessere und zuverlässigere Verfahren für eine Breitenanwendung und Herstellung in größerer Stückzahl auszuwählen. Im UKE werden jedes Jahr 25.000 Blutspenden erbracht. Die Hälfte der Blutspenden kommt aus Hamburg. Daher kann von einem breiten Bevölkerungsquerschnitt ausgegangen werden.

Wichtiger Hinweis: An der Studie kann man nicht persönlich teilnehmen und sich auf Immunität testen lassen. Verwendet werden ausschließlich bereits vorhandene Blutspenden für die Validierung des Tests. Die Daten werden nur statistisch, nicht personalisiert verarbeitet.

Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“

Die Stadt Hamburg hat ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040/428 28-8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. Dazu kann beispielsweise das Einkaufen oder Erledigen von Botengängen gehören, das Gassi gehen mit dem Hund oder der Aufbau einer Telefonfreundschaft.

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Register für freiwillige Fachkräfte – Helfer aus Gesundheitsberufen weiter gesucht
Hamburg bereitet sich auf einen Anstieg der Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vor. Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Aktuell besteht weiterhin Bedarf an freiwilligen Helferinnen und Helfern aus Gesundheitsberufen, die auch vor Ort in den ambulanten Bereichen helfen und in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Unter diesem Link können sich Interessierte registrieren: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index

Organisationen können sich zur Kontaktaufnahme auch an pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de wenden.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Einrichtungen der Langzeitpflege und andere Gesundheitseinrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung in Hamburg, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Der Kapitän eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge (Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV), sog. „Gesundheitserklärung“ abzugeben, das heißt den Tower zu informieren, ob symptomatische Personen an Bord sind.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Von zentraler Bedeutung sind folgende Hinweise: regelmäßig sorgfältig Hände waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr wird dringend geraten, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.

Eine aktuelle Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-SoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Meldung v. 6.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 69 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 3.088 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl der positiv getesteten Personen mit Wohnsitz Hamburg, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben, auf circa 1.640.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 220 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 65 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 19 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 18 dieser Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“
Die Stadt Hamburg hat ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040/428 28-8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. Dazu kann beispielsweise das Einkaufen oder Erledigen von Botengängen gehören, das Gassi gehen mit dem Hund oder der Aufbau einer Telefonfreundschaft.

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Register für freiwillige Fachkräfte – Helfer aus Gesundheitsberufen weiter gesucht
Hamburg bereitet sich auf einen Anstieg der Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vor. Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Aktuell besteht weiterhin Bedarf an freiwilligen Helferinnen und Helfern aus Gesundheitsberufen, die auch vor Ort in den ambulanten Bereichen helfen und in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Unter diesem Link können sich Interessierte registrieren: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index

Organisationen können sich zur Kontaktaufnahme auch an pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de wenden.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Einrichtungen der Langzeitpflege und andere Gesundheitseinrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung in Hamburg, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Der Kapitän eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge (Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV), sog. „Gesundheitserklärung“ abzugeben, das heißt den Tower zu informieren, ob symptomatische Personen an Bord sind.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Von zentraler Bedeutung sind folgende Hinweise: regelmäßig sorgfältig Hände waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr wird dringend geraten, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.

Eine aktuelle Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-SoV-2: https

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion Meldung v. 5.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 137 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 3.019 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl der positiv getesteten Personen mit Wohnsitz Hamburg, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben, auf circa 1.500.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 210 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 54 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit bleibt die Lage in Hamburgs Krankenhäusern im Vergleich zu den Vortagen derzeit stabil. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 19 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 15 dieser Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Damit ist seit der gestrigen Meldung eine weitere Person an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“
Die Stadt Hamburg hat ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040/428 28-8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. Dazu kann beispielsweise das Einkaufen oder Erledigen von Botengängen gehören, das Gassi gehen mit dem Hund oder der Aufbau einer Telefonfreundschaft.

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Register für freiwillige Fachkräfte – Helfer aus Gesundheitsberufen weiter gesucht
Hamburg bereitet sich auf einen Anstieg der Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vor. Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Aktuell besteht weiterhin Bedarf an freiwilligen Helferinnen und Helfern aus Gesundheitsberufen, die auch vor Ort in den ambulanten Bereichen helfen und in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Unter diesem Link können sich Interessierte registrieren: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index

Organisationen können sich zur Kontaktaufnahme auch an pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de wenden.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Einrichtungen der Langzeitpflege und andere Gesundheitseinrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung in Hamburg, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

 

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

 

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Der Kapitän eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge (Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV), sog. „Gesundheitserklärung“ abzugeben, das heißt den Tower zu informieren, ob symptomatische Personen an Bord sind.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Von zentraler Bedeutung sind folgende Hinweise: regelmäßig sorgfältig Hände waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr wird dringend geraten, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-SoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Info v. 4.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 143 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.882 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl derjenigen, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben auf circa 1.400 Personen mit Wohnsitz Hamburg. Demnach kann zurzeit von rund 1.500 erkrankten Personen in Hamburg ausgegangen werden.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 204 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 52 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 16 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 14 dieser Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Damit ist seit der gestrigen Meldung eine weitere Person an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“
Die Stadt Hamburg hat ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040/428 28-8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. Dazu kann beispielsweise das Einkaufen oder Erledigen von Botengängen gehören, das Gassi gehen mit dem Hund oder der Aufbau einer Telefonfreundschaft.

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Register für freiwillige Fachkräfte – Helfer aus Gesundheitsberufen weiter gesucht
Hamburg bereitet sich auf einen Anstieg der Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vor. Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Aktuell besteht weiterhin Bedarf an freiwilligen Helferinnen und Helfern aus Gesundheitsberufen, die auch vor Ort in den ambulanten Bereichen helfen und in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Unter diesem Link können sich Interessierte registrieren: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index

Organisationen können sich zur Kontaktaufnahme auch an pbebacorona-personalabebp[at]pbebabgv.hamburg.de wenden.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Einrichtungen der Langzeitpflege und andere Gesundheitseinrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung in Hamburg, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

 

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Der Kapitän eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge (Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV), sog. „Gesundheitserklärung“ abzugeben, das heißt den Tower zu informieren, ob symptomatische Personen an Bord sind.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Von zentraler Bedeutung sind folgende Hinweise: regelmäßig sorgfältig Hände waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr wird dringend geraten, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-SoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 

 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Hamburg v. 3.4.2020

Stadt garantiert Bonuszahlungen für Pflegekräfte

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 182 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.739 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl derjenigen, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben auf circa 1.250 Personen mit Wohnsitz Hamburg. Demnach kann zurzeit von rund 1.500 erkrankten Personen in Hamburg ausgegangen werden.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 195 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 55 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 16 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 13 dieser Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Damit sind seit der gestrigen Meldung zwei weitere Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle:

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Bonus-Zahlungen für Pflegekräfte
Der Senat unterstützt die Forderungen nach einer Bonuszahlung für Pflegekräfte in Zeiten der Corona-Krise und wird sich daran auch finanziell beteiligen.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Es ist eine sehr schöne Geste, dass in diesen Zeiten die Bürgerinnen und Bürger denjenigen applaudieren, die in vorderster Linie den Betrieb am Laufen und Versorgung aufrecht erhalten. Ganz besonders gefordert sind die 30 000 Hamburger Pflegekräfte, die heute und in den kommenden Wochen und Monaten unter schwierigsten Bedingungen und großem Einsatz ihren Dienst auf Krankenhausstationen, in Pflegeheimen sowie bei der häuslichen Pflege tun und sowieso zu wenig verdienen. Für sie sollte es nicht nur Beifall, sondern auch eine finanzielle Anerkennung in Form eines Bonus von 1.500 Euro geben. Die Stadt garantiert bis zu dieser Höhe die Zahlung jedes Euro, der nicht von den Arbeitgebern selbst, den Sozialversicherungen oder über ein Bundesprogramm finanziert wird.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Pflegekräfte in unserer Stadt nicht nur mit Applaus, sondern auch mit einem Corona-Bonus zu berücksichtigen, finde ich ein absolut richtiges und wichtiges Anliegen, das ich als Finanzsenator gerne unterstütze. Gerade die betroffenen Pflegekräfte brauchen in diesen Tagen mehr als warme Worte – denn Wertschätzung bemisst sich manchmal eben auch in Euro. Es ist dabei richtig, zunächst Arbeitgeber und Pflegekassen anzusprechen und ein Stück auch mit in die Pflicht zu nehmen. Aber auch wir sind als Stadt bereit, als ultima ratio unseren Teil dazu beizutragen und uns auch finanziell für einen solchen Bonus zu engagieren. Wichtig ist, diesen Bonus so zu gestalten, dass er steuerfrei ist und unter den neuen Erlass des Bundesfinanzministeriums für einen steuerfreien Corona-Bonus passt. Hierauf werden wir gemeinsam achten. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren bezirklichen Gesundheitsämtern leisten aktuell Herausragendes. Hier haben wir heute

Hamburg führt Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Vorschriften ein Info 2.4.2020

Neue Rechtsverordnung tritt Freitag in Kraft / Bußgelder von 150,- bis 25.000,- Euro

Die bisherigen Allgemeinverfügungen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sind jetzt in einer heute vom Senat beschlossenen Rechtsverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zusammengefasst. Die darin enthaltenen Regelungen sind mit einem einheitlichen Katalog an Ordnungswidrigkeitsverstößen und entsprechenden Bußgeldregelsätzen versehen worden.

Zwar übernimmt die große Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrem Verhalten nach wie vor Verantwortung füreinander und hält sich an die derzeit notwendigen Einschränkungen, dennoch registriert die Polizei Hamburg täglich eine dreistellige Zahl von Verstößen im gesamten Stadtgebiet. Um gegen Zuwiderhandlungen einheitlich und noch zielgerichteter vorgehen zu können, hat der Senat am heutigen Donnerstag Bußgeldsätze von 150,- bis 25.000,- Euro festgelegt. Der neue Bußgeldkatalog tritt ebenso wie die Rechtsverordnung zu Freitag, den 3. April 2020, in Kraft und ist in Kürze online unter www.hamburg.de/coronavirus/ transparent und für jeden einsehbar.

 

Verstoß gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Übersicht)

Regelsatz-Bußgeldhöhe

- Nichteinhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zueinander an öffentlichen Orten

- Aufenthalt im öffentlichen Raum in Begleitung von mehr als einer Person, die nicht in derselben Wohnung lebt

- Betreten von Spielplätzen

- Teilnahme an öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen

150,- EUR

- Durchführung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Feierlichkeiten

- Fehlende Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 m in Betrieben, trotz Pflicht und Möglichkeit

bis zu 1.000,- EUR

- Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels

- Betrieb von Gewerbe bzw. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (u.a. Friseure, Kosmetik- oder Massagestudios)

bis zu 2.500,- EUR

- Öffnung von Spielplätzen

- Durchführung von Busreisen zu touristischen Zwecken

- Öffnung von Gaststätten, Speiselokalen oder Kantinen

bis zu 4.000,- EUR

- Öffnung von Gewerbebetrieben, Einrichtungen oder Vergnügungsstätten (u.a. Clubs, Diskotheken, Messen, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Prostitutionsstätten)

- Öffnung von öffentlichen und privaten Sportanlagen

bis zu 5.000,- EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die genannten Regelsätze gelten für einen Erstverstoß. Sie sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln. Bei Wiederholungsverstößen im gewerblichen Bereich kann eine Geldbuße bis zu 25.000,- Euro verhängt werden.

Verstöße gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden in den dort genannten Fällen weiterhin als Straftat verfolgt. Bei strafrechtlicher Relevanz kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden (§§ 74, 75 IfSG). Als Straftat wird u.a. ein Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung oder gegen das berufliche Tätigkeitsverbot bewertet. Wer durch einen Verstoß nachweislich das Corona-Virus weiterverbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Innensenator Andy Grote: „Mit dem heute beschlossenen Bußgeldkatalog wollen wir zwar weiterhin mit Augenmaß, aber auch zielgerichtet dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Nur wenn wir alle in dieser schwierigen Zeit mit unserem Verhalten Verantwortung füreinander übernehmen, können wir Leben retten. Wer das nicht verstehen will, weiß ab sofort, was ihn erwartet. Da, wo Regeln vorsätzlich missachtet werden, wenden wir die neue Verordnung konsequent an.“

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Info v. 2.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 120 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.557 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl derjenigen, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben auf circa 1.000 Personen mit Wohnsitz Hamburg. Demnach kann zurzeit von rund 1.550 erkrankten Personen in Hamburg ausgegangen werden.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 183 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 44 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 14 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei elf dieser Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Damit sind seit der gestrigen Meldung drei weitere Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Dadurch lässt sich der Anstieg der Zahl der Todesfälle, die mit einer COVID-19-Infektion gestorben sind, zur gestern gemeldeten Zahl erklären.

Schutz und Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen

Pflegebedürftige ältere Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Um sie noch besser zu schützen, gilt in Hamburg seit Montag ein generelles Besuchsverbot in der stationären Altenpflege. Die Pflegeeinrichtungen dürfen im Einzelfall unter strengen Auflagen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung. Auch Präventions- und Hygienevorschriften werden verschärft.

Darüber hinaus hat die Stadt ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 42828 8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. Dazu kann beispielsweise das Einkaufen oder Erledigen von Botengängen gehören, das Gassi gehen mit dem Hund oder der Aufbau einer Telefonfreundschaft.

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Der Kapitän eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge (Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV), sog. „Gesundheitserklärung“ abzugeben, das heißt den Tower zu informieren, ob symptomatische Personen an Bord sind.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Informationen zu Risikogebieten des RKI 

Auf der aktuellen Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen Spanien, Frankreich, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey, Italien, Österreich, der Iran sowie Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea.

Eine aktuelle Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Von zentraler Bedeutung sind folgende Hinweise: regelmäßig sorgfältig Hände waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr wird dringend geraten, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-SoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information v. 1.4.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 147 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.437 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl derjenigen, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben auf circa 860 Personen mit Wohnsitz Hamburg. Demnach kann zurzeit von rund 1.580 erkrankten Personen in Hamburg ausgegangen werden.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 180 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 45 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Die Gesundheitsbehörde bestätigt, dass in Hamburg zwei weitere Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Das haben die Untersuchungen der Rechtsmedizin ergeben. Insgesamt sind in Hamburg acht Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben.

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Die aus dieser Quelle für Hamburg gemeldete Fallzahl unterscheidet sich von den Daten der BGV Der Grund hierfür liegt in der Aktualisierungsfrequenz der Datenquellen. Darüber hinaus ist ein Unterschied in der Zahl der gemeldeten Todesfälle zu erkennen. Der Grund dafür ist, dass das RKI alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auflistet. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Hamburg befindet sich mit dem RKI und den Bundesländern derzeit im Austausch, wie die Datenlage dazu verbessert werden kann.

Schutz und Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen

Pflegebedürftige ältere Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Um sie noch besser zu schützen, gilt in Hamburg seit Erlass der gestrigen Allgemeinverfügung ein generelles Besuchsverbot in der stationären Altenpflege. Die Pflegeeinrichtungen dürfen im Einzelfall unter strengen Auflagen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung. Auch Präventions- und Hygienevorschriften werden verschärft.

Darüber hinaus hat die Stadt ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 42828 8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren.

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Die Luftfahrzeugführer eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV abzugeben.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Informationen zu Risikogebieten des RKI 

Auf der aktuellen Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen Spanien, Frankreich, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey, Italien, Österreich, der Iran sowie Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information 30.3.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 136 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.214 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 154 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 40 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Die Gesundheitsbehörde bestätigt, dass in Hamburg zwei Männer im Alter von 63 und 66 Jahren an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Das haben die Untersuchungen der Rechtsmedizin ergeben.

Beschaffung von Schutzausrüstung in Hamburg

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat zwischenzeitlich weitere Ressourcen an Schutzausrüstung vom Bund erhalten, darüber hinaus einige Spenden. Diese werden, wie bislang auch, nach Dringlichkeit in der Versorgung von COVID-19-Patienten in Hamburg verteilt. Darüber hinaus erwartet Hamburg weitere Lieferungen vom Bundesgesundheitsministerium.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aufruf an Freiwillige aus Gesundheitsberufen

In den Krankenhäusern ist in den nächsten Tagen und Wochen mit einer weiteren Steigerung von infizierten Personen sowie einem steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen zu rechnen. Auch die Patientenzahl an COVID-19 Erkrankten, die sich in häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen befinden, wird voraussichtlich steigen.

Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Folgende Berufsgruppen werden besonders gesucht:

  • · Ärztinnen und Ärzte
  • · Pflegefachkräfte mit Intensiverfahrung
  • · Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
  • · Pflegehilfskräfte
  • · Medizinstudierende

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten werden gebeten zu prüfen, ob sie sich, bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit den oben genannten Profilen zur Nothilfe zur Verfügung stellen würden. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Hierfür können sich Interessierte unter folgendem Link registrieren lassen: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index. Personen oder Unternehmen, die bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Behörden schriftlich zur Kenntnis gegeben haben, sind bereits erfasst. Die Gesundheitsbehörde wird in Kontakt mit den Interessenten treten und bedankt sich ganz herzlich für die Unterstützung.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser, Gesundheitsämter, die ambulanten Gesundheitseinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen können ihre Personalbedarfe an Fachkräften und Hilfskräften aus Gesundheitsberufen unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Die Luftfahrzeugführer eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV abzugeben.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Informationen zu Risikogebieten des RKI 

Auf der Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen: in Spanien die Regionen Navarra, La Rioja, Paìs Vasco sowie Madrid, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, New Jersey New York und Washington, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), die französische Region Region Île-de-France, Italien, Österreich (ganzes Land statt nur Tirol), der Iran sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Die Provinz Hubei in China wird vom RKI nicht länger als internationales Risikogebiet eingestuft.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg Information 29.3.2020

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion, Stand 29.3.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 143 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.078 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 149 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 40 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Aufruf zur Einhaltung der Aufenthaltsbeschränkungen an diesem Wochenende

Die Behörden rufen die Hamburgerinnen und Hamburger auf, sich auch an diesem Wochenende weiter an die Aufenthaltsbeschränkungen im Zuge der derzeit geltenden Allgemeinverfügung zu halten. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Restaurants und Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Polizei wird die Einhaltung der geltenden Verhaltensregeln konsequent kontrollieren. Bei Verstößen drohen Strafanzeigen und Ingewahrsamnahmen. Das sogenannte Kontaktverbot ist von Bund und Ländern beschlossen worden und gilt seit dem 23. März.

Beschaffung von Schutzausrüstung in Hamburg
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat zwischenzeitlich weitere Ressourcen an Schutzausrüstung vom Bund erhalten, darüber hinaus einige Spenden. Diese werden, wie bislang auch, nach Dringlichkeit in der Versorgung von COVID-19-Patienten in Hamburg verteilt. Darüber hinaus erwartet Hamburg weitere Lieferungen vom Bundesgesundheitsministerium.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aufruf an Freiwillige aus Gesundheitsberufen

In den Krankenhäusern ist in den nächsten Tagen und Wochen mit einer weiteren Steigerung von infizierten Personen sowie einem steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen zu rechnen. Auch die Patientenzahl an COVID-19 Erkrankten, die sich in häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen befinden, wird voraussichtlich steigen.

Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Folgende Berufsgruppen werden besonders gesucht:

  • · Ärztinnen und Ärzte
  • · Pflegefachkräfte mit Intensiverfahrung
  • · Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
  • · Pflegehilfskräfte
  • · Medizinstudierende

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten werden gebeten zu prüfen, ob sie sich, bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit den oben genannten Profilen zur Nothilfe zur Verfügung stellen würden. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Hierfür können sich Interessierte unter folgendem Link registrieren lassen: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index. Personen oder Unternehmen, die bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Behörden schriftlich zur Kenntnis gegeben haben, sind bereits erfasst. Die Gesundheitsbehörde wird in Kontakt mit den Interessenten treten und bedankt sich ganz herzlich für die Unterstützung.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser, Gesundheitsämter, die ambulanten Gesundheitseinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen können ihre Personalbedarfe an Fachkräften und Hilfskräften aus Gesundheitsberufen unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • · Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • · Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • · Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Die Luftfahrzeugführer eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV abzugeben.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Informationen zu Risikogebieten des RKI 

Auf der Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen: in Spanien die Regionen Navarra, La Rioja, Paìs Vasco sowie Madrid, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, New Jersey New York und Washington, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), die französische Region Region Île-de-France, Italien, Österreich (ganzes Land statt nur Tirol), der Iran sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Die Provinz Hubei in China wird vom RKI nicht länger als internationales Risikogebiet eingestuft.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID-19 Erkrankungen aufgetreten sind und die vom RKI noch nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

 

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

 Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information 28.3.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 176 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 1.935 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 127 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 36 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Seit der gestrigen Pressemitteilung wurden den Gesundheitsämtern in Hamburg drei weitere Personen gemeldet, die an einer COVID-19-Erkrankung verstorben sind. Eine 71-jährige Person verstarb am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), zwei weitere ältere Personen in Hamburg-Bergedorf. Damit ist die Zahl der in Hamburg aufgrund einer COVID-19-Erkrankung verstorbenen Menschen auf vier gestiegen.

Aufruf zur Einhaltung der Aufenthaltsbeschränkungen an diesem Wochenende

Die Behörden rufen die Hamburgerinnen und Hamburger auf, sich auch an diesem Wochenende weiter an die Aufenthaltsbeschränkungen im Zuge der derzeit geltenden Allgemeinverfügung zu halten. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Restaurants und Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Polizei wird die Einhaltung der geltenden Verhaltensregeln konsequent kontrollieren. Bei Verstößen drohen Strafanzeigen und Ingewahrsamnahmen. Das sogenannte Kontaktverbot ist von Bund und Ländern beschlossen worden und gilt seit dem 23. März.

Beschaffung von Schutzausrüstung in Hamburg
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat weitere Ressourcen an Schutzausrüstung erhalten, darunter einige Spenden. Diese werden, wie bislang auch, nach Dringlichkeit in der Versorgung von COVID-19-Patienten in Hamburg verteilt. Darüber hinaus erwartet Hamburg weitere Lieferungen vom Bundesgesundheitsministerium.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser bereiten sich zurzeit auf die Versorgung von vielen Covid-19-Kranken vor. Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die
Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aufruf an Freiwillige aus Gesundheitsberufen

In den Krankenhäusern ist in den nächsten Tagen und Wochen mit einer weiteren Steigerung von infizierten Personen sowie einem steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen zu rechnen. Auch die Patientenzahl an COVID-19 Erkrankten, die sich in häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen befinden, wird voraussichtlich steigen.

Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Folgende Berufsgruppen werden besonders gesucht:

  • · Ärztinnen und Ärzte
  • · Pflegefachkräfte mit Intensiverfahrung
  • · Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
  • · Pflegehilfskräfte
  • · Medizinstudierende

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten werden gebeten zu prüfen, ob sie sich, bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit den oben genannten Profilen zur Nothilfe zur Verfügung stellen würden. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Hierfür können sich Interessierte unter folgendem Link registrieren lassen: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index. Personen oder Unternehmen, die bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Behörden schriftlich zur Kenntnis gegeben haben, sind bereits erfasst. Die Gesundheitsbehörde wird in Kontakt mit den Interessenten treten und bedankt sich ganz herzlich für die Unterstützung.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser, Gesundheitsämter, die ambulanten Gesundheitseinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen können ihre Personalbedarfe an Fachkräften und Hilfskräften aus Gesundheitsberufen unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Informationen zu Risikogebieten des RKI
Auf der Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen: in Spanien die Regionen Navarra, La Rioja, Paìs Vasco sowie Madrid, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, New Jersey New York und Washington, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), die französische Region Region Île-de-France, Italien, Österreich (ganzes Land statt nur Tirol), der Iran sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Die Provinz Hubei in China wird vom RKI nicht länger als internationales Risikogebiet eingestuft.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID-19 Erkrankungen aufgetreten sind und die vom RKI noch nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information 27.3.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 145 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 1.759 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 104 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 31 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Aufruf an Absolventen polnischer Medizinstudiengänge

Absolventinnen und Absolventen polnischer Medizinstudiengänge, die die praktische Phase in Polen nicht absolviert haben und in Deutschland eine Approbation erlangen wollen, können sich ab sofort bei der Hamburger Gesundheitsbehörde melden. Das Landesprüfungsamt wird Absolventinnen und Absolventen sowie bereits bekannten Antragstellerinnen und -stellern eine Berufserlaubnis zum Abschluss ihrer Ausbildung nach § 10 V BÄO für eine konkrete Beschäftigungsstelle in der ambulanten oder stationären Versorgung genen.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Damit können die Absolventinnen und Absolventen sofort in die ärztliche Tätigkeit eintreten und hier in der derzeitigen Ausnahmesituation unterstützen. Darüber hinaus rufen wir Krankenhäuser dazu auf, ihnen bekannte polnische Absolventinnen und -absolventen darauf hinzuweisen und sie auf diesem Weg zügig in die Versorgung zu bringen.“

Interessierte wenden sich bitte an das Landesprüfungsamt für Heilberufe. Wegen der aktuellen Corona-Situation ist das Landesprüfungsamt zurzeit nur telefonisch und per E-Mail erreichbar und für den Publikumsverkehr geschlossen.

Kontakt

Telefon: 040 42837 3796 oder 3226

E-Mail: ycntrlpagesundheitsberufertncy[at]ycntrbgv.hamburg.de

Aufruf an Freiwillige aus Gesundheitsberufen

In den Krankenhäusern ist in den nächsten Tagen und Wochen mit einer weiteren Steigerung von infizierten Personen sowie einem steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen zu rechnen. Auch die Patientenzahl an COVID-19 Erkrankten, die sich in häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen befinden, wird voraussichtlich steigen.

Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Folgende Berufsgruppen werden besonders gesucht:

  • · Ärztinnen und Ärzte
  • · Pflegefachkräfte mit Intensiverfahrung
  • · Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
  • · Pflegehilfskräfte
  • · Medizinstudierende

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten werden gebeten zu prüfen, ob sie sich, bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit den oben genannten Profilen zur Nothilfe zur Verfügung stellen würden. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Hierfür können sich Interessierte unter folgendem Link registrieren lassen: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index

Personen oder Unternehmen, die bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Behörden schriftlich zur Kenntnis gegeben haben, sind bereits erfasst. Die Gesundheitsbehörde wird in Kontakt mit den Interessenten treten und bedankt sich ganz herzlich für die Unterstützung.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser, Gesundheitsämter, die ambulanten Gesundheitseinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen können ihre Personalbedarfe an Fachkräften und Hilfskräften aus Gesundheitsberufen unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung

Die Hamburger Krankenhäuser bereiten sich zurzeit auf die Versorgung von vielen Covid-19-Kranken vor. Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Auf der Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen: in Spanien die Regionen Navarra, La Rioja, Paìs Vasco sowie Madrid, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Die Provinz Hubei in China wird vom RKI nicht länger als internationales Risikogebiet eingestuft.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID-19 Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information 26.3.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 164 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 1.614 angestiegen.

Der deutliche Anstieg der Fallzahlen wird weiterhin durch einen hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht sowie durch Personen, die Kontakt zu den erkrankten Personen hatten. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 103 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 23 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Aufruf an Freiwillige aus Gesundheitsberufen

In den Krankenhäusern ist in den nächsten Tagen und Wochen mit einer weiteren Steigerung von infizierten Personen sowie einem steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen zu rechnen. Auch die Patientenzahl an COVID-19 Erkrankten, die sich in häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen befinden, wird voraussichtlich steigen.

Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Folgende Berufsgruppen werden besonders gesucht:

  • · Ärztinnen und Ärzte
  • · Pflegefachkräfte mit Intensiverfahrung
  • · Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
  • · Pflegehilfskräfte
  • · Medizinstudierende

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten werden gebeten zu prüfen, ob sie sich, bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit den oben genannten Profilen zur Nothilfe zur Verfügung stellen würden. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Hierfür können sich Interessierte unter folgendem Link registrieren lassen: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index

Personen oder Unternehmen, die bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Behörden schriftlich zur Kenntnis gegeben haben, sind bereits erfasst. Die Gesundheitsbehörde wird in Kontakt mit den Interessenten treten und bedankt sich ganz herzlich für die Unterstützung.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser, Gesundheitsämter, die ambulanten Gesundheitseinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen können ihre Personalbedarfe an Fachkräften und Hilfskräften aus Gesundheitsberufen an folgendes Postfach richten: pbebacorona-personalbedarfabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Von der Gesundheitsbehörde erhalten diese einen Bedarfsbogen. Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung

Die Hamburger Krankenhäuser bereiten sich zurzeit auf die Versorgung von vielen Covid-19-Kranken vor. Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand die Provinz Hubei in China von der Liste der internationalen Risikogebiete entfernt. Neu hinzugekommen sind in Spanien die Regionen Navarra, La Rioja und Paìs Vasco sowie in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf. Darüber hinaus werden weiterhin folgende Risikogebiete erklärt: Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington, die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID-19 Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

 

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Info vom 25.3.2020 14.30 Uhr

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 213 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf insgesamt 1.450 angestiegen.

Der deutliche Anstieg der Fallzahlen wird weiterhin durch einen hohen Anteil von Urlaubsrückkehrern verursacht sowie durch Personen, die Kontakt zu den erkrankten Personen hatten. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 77 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 19 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft umfassende Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut bewältigen zu können.

Am Montag, 23. März 2020, ist ein 52 Jahre alter Hamburger an den Folgen der COVID-19-Infektion gestorben. Das haben die Untersuchungen der Rechtsmedizin gestern Nachmittag ergeben.

Aufruf an Freiwillige aus Gesundheitsberufen

In den Krankenhäusern ist in den nächsten Tagen und Wochen mit einer weiteren Steigerung von infizierten Personen sowie einem steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen zu rechnen. Auch die Patientenzahl an Covid-19 Erkrankten, die sich in häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen befinden, wird voraussichtlich steigen.

Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Folgende Berufsgruppen werden besonders gesucht:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Pflegefachkräfte mit Intensiverfahrung
  • Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
  • Pflegehilfskräfte
  • Medizinstudierende

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten werden gebeten zu prüfen, ob sie sich, bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit den oben genannten Profilen zur Nothilfe zur Verfügung stellen würden. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Hierfür können sich Interessierte unter folgendem Link registrieren lassen: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index

Personen oder Unternehmen, die bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Behörden schriftlich zur Kenntnis gegeben haben, sind bereits erfasst. Die Gesundheitsbehörde wird in Kontakt mit den Interessenten treten und bedankt sich ganz herzlich für die Unterstützung.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser, Gesundheitsämter, die ambulanten Gesundheitseinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen können ihre Personalbedarfe an Fachkräften und Hilfskräften aus Gesundheitsberufen an folgendes Postfach richten: pbebacorona-personalbedarfabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Von der Gesundheitsbehörde erhalten diese einen Bedarfsbogen. Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung

Die Hamburger Krankenhäuser bereiten sich zurzeit auf die Versorgung von vielen Covid-19-Kranken vor. Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington, die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg vom 24.03.

Seit dem 23.03. wurden in Hamburg 248 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 1.237 angestiegen.  

Die außergewöhnlich hohe Fallzahlsteigerung von Montag, den 23.03., auf Dienstag, den 24.03., ist vor allem dadurch bedingt, dass im Laufe des gestrigen Montags die Zahlen der Gesundheitsämter in die bundesweite Software aufgenommen wurden, die durch ein technisches Problem in der bundesweiten Datenannahme am Wochenende entstanden sind und nun behoben wurden. Im Durchschnitt gab es in den vergangenen vier Tagen jeweils ca. 150 Fälle. Dies entspricht dem Fallzahlanstieg von vor dem Wochenende (158 Fälle von Donnerstag, den 19.03., auf Freitag, den 20.03.). Der deutliche Anstieg der Fallzahlen wird weiterhin durch einen hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht sowie durch Personen, die Kontakt zu den erkrankten Personen hatten. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.  

Die Krankheitsverläufe gehen in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 72 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer

Behandlung, davon werden 18 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuelle Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.  

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung

Die Hamburger Krankenhäuser bereiten sich zurzeit auf die Versorgung von vielen Covid-19-Kranken vor. Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Die Länder, der Bund und die EU bemühen sich intensiv, Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang zu besorgen und bereitzustellen. Auch Hamburg kauft verfügbare Ausrüstungen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an pbebacorona-firmenspendeabebp[at]pbebabgv.hamburg.de. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel. 

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington, die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.  

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.  

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen. Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.  

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

 

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.  

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Weitere Maßnahmen gegen das Coronavirus in Hamburg Information v. 22.3.2020

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin heute beschlossen, die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum und zur Vermeidung von persönlichen Kontakten noch einmal zu verschärfen. Von einer generellen Ausgangssperre wurde abgesehen, nachdem festgestellt wurde, dass die beschlossenen Beschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum von den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland weitestgehend eingehalten werden. Die Leitlinien bewirken einen umfassenden Infektionsschutz zur Verlangsamung der Coronavirus-Epidemie. 

Um die in Hamburg bereits bestehenden Regelungen an die Vorgaben der Leitlinien anzupassen, hat der Senat im Rahmen einer überarbeiteten Allgemeinverfügung insbesondere folgende weitere Anordnungen getroffen:

-       Der Aufenthalt für Personen im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet, die in derselben Wohnung leben oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt. 

-       Der Betrieb von Gewerben wie Kosmetikstudios, Friseure oder Tattoo-Studios wird untersagt. 

Zu den neuen bzw. aktualisierten Bestimmungen: siehe Anhang. Die neue Allgemeinverfügung wird noch heute veröffentlicht und tritt damit sofort in Kraft.

Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Es bleibt unser oberstes Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen. Es kommt jetzt darauf an, dass wir so gut es geht zu Hause bleiben und den direkten Kontakt mit anderen vermeiden. Wir haben die Vorgaben dazu noch einmal verschärft und auf eine einheitliche Linie in ganz Deutschland gebracht. Im Vordergrund steht die beabsichtigte Wirkung im Sinne eines umfassenden Infektionsschutzes. Bewegung an der frischen Luft in ausreichendem Abstand zu anderen soll weiterhin möglich sein. Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Hamburg verhalten sich verantwortungsvoll. Dafür möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. Wir dürfen mit der Gesundheit und dem Leben von Menschen nicht leichtfertig umgehen und müssen deshalb darauf bestehen, dass sich alle an die Regeln halten.“

Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank: „Ich bin sehr froh darüber, dass ab heute in Deutschland die gleichen Regeln gelten. Wir haben uns in Hamburg dafür eingesetzt, dass alle in unserem Land an einem Strang ziehen, um das Corona-Virus einzudämmen. Die neuen Vorgaben schränken unser Leben weiter ein. Wir sind fest davon überzeugt, dass sie nötig sind. Nötig, um besonders schwache, alte und kranke Menschen sowie uns alle bestmöglich zu schützen. Ich möchte alle Hamburgerinnen und Hamburger aufrufen, sich an die Regeln zu halten. Und ich wünsche allen viel Kraft für die kommende Zeit, die zweifelsohne sehr viel von uns abverlangen wird. Mein Dank gilt allen Menschen, die sich solidarisch verhalten und unseren Zusammenhalt stärken, indem sie Abstand halten!“

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information vom 22.3.2020 15 Uhr

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 119 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 887 angestiegen.

Der weiterhin deutliche Anstieg der Fallzahlen wird durch einen hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht, sowie durch Personen, die Kontakt zu den erkrankten Personen hatten. Bei vielen traten Erkrankungssymptome erst mit zeitlicher Verzögerung auf, so dass sie erst mit einigem Abstand zum eigentlichen Ferienende getestet wurden. In den kommenden Tagen wird bundesweit mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle gerechnet. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 51 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden zehn Personen intensivmedizinisch betreut. Damit liegt Hamburg aktuell im Durchschnitt der bundesweit gemeldeten Spannweite der positiv getesteten Fälle mit intensivmedizinischer Betreuung.

Krankenhausfinanzierung

Die Hamburger Krankenhäuser bereiten sich zurzeit auf die Versorgung von vielen COVID-19-Erkrankten vor, indem sie planbare Behandlungen verschieben, Krankenhausbetten reservieren und Intensivbetten aufbauen. Sie erwerben, neben der Beschaffung durch den Bund, wo möglich selbst zusätzliche Beatmungsgeräte, deren Finanzierung ihnen die Gesundheitssenatorin zugesagt hat. Pflegekräfte, die bisher nicht intensivmedizinisch gearbeitet haben, werden bereits geschult.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Krankenhäuser sollen durch leerstehende Betten keinen finanziellen Nachteil haben. Deshalb haben die Länder gestern in einer Konferenz mit dem Bundesgesundheitsminister deutliche Verbesserungen an dem geplanten Gesetz des Bundes zur finanziellen Absicherung der Krankenhäuser in der Corona-Krise bewirkt. Die Krankenhäuser sollen nun deutlich mehr Geld für die Reservierung von Betten und Behandlungskapazitäten sowie zum Aufbau von Intensivbetten erhalten. Auch die erforderliche Schutzkleidung wird finanziert. Das geht einher mit einem Abbau von Bürokratie und Prüfaufwand. Ebenso wird die Finanzierung für die ambulante Versorgung deutlich verbessert. Ich bin froh, dass wir damit einen Corona-Schutzschirm für Einrichtungen der medizinischen Versorgung spannen können, die in der Krise extrem gefordert sind.“

Die Gesundheitsbehörde wird nun, wie mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft vereinbart, die Verschiebung planbarer Leistungen für die Krankenhäuser rechtssicher ausgestalten. Der Versorgungsauftrag der einzelnen Häuser wird so modifiziert, dass sie Behandlungen verschieben dürfen, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Dabei ist in jedem Einzelfall von den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten zu entscheiden und dabei zu berücksichtigen, dass der heute noch verschiebbare Fall nicht mitten in der Corona-Krise zum Notfall werden soll.

Freiwillige Helfer aus medizinischen oder pflegerischen Bereichen

Um die Corona-Krise gut zu bewältigen wird jeder und jede mit Erfahrung in Medizin und Pflege gebraucht. Deshalb hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Freiwillige mit beruflichem Hintergrund aus medizinischen oder pflegerischen Bereichen, die ihre Hilfe anbieten wollen, können sich per E-Mail an crefbpersonal.coronabferc[at]crefbbgv.hamburg.de wenden. Angesprochen sind zum Beispiel freiwillige Helferinnen und Helfer mit medizinischen Kenntnissen oder Pflegeerfahrung, wie zum Beispiel medizinisches Personal in der Ausbildung, ehemalige Zivildienstleistende aus dem Gesundheitsbereich, Medizinstudierende oder Hamburgerinnen und Hamburger, die Erfahrungen im privaten Bereich in der Pflege gemacht haben.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ich freue mich zu sehen, wie viele Hamburgerinnen und Hamburger in dieser schwierigen Zeit füreinander da sind und sich gegenseitig im Alltag helfen. Das Coronavirus zu stoppen und einzudämmen, ist eine der größten Herausforderungen, die wir nur gemeinsam schaffen können. Um im Bedarfsfall kurzfristig auf freiwillige Helferinnen und Helfer zurückgreifen zu können, suchen wir Menschen mit medizinischen Kenntnissen oder Pflegeerfahrung. Ich freue mich, wenn sich möglichst viele helfende Hände bei uns melden und möchte mich schon jetzt ganz herzlich bei allen Helfern und Freiwilligen für ihr Engagement in unserer Stadt bedanken.“

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Neu hinzugefügt auf die Liste der internationalen Risikogebiete hat das Robert Koch-Institut (RKI) das ganze Land Ägypten.

Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information vom 20.3.2020

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information vom 20.3.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 158 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 664 angestiegen.

Der weiterhin deutliche Anstieg der Fallzahlen wird nach wie vor in einem hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht. Bei vielen traten Erkrankungssymptome erst mit zeitlicher Verzögerung auf, so dass sie erst mit einigem Abstand zum eigentlichen Ferienende getestet wurden. In den kommenden Tagen wird bundesweit mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle gerechnet. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 26 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden sechs Personen intensivmedizinisch betreut.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die Zahlen derjenigen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, steigen sowohl in Hamburg als auch bundesweit deutlich. Ich appelliere deshalb eindringlich an alle Hamburgerinnen und Hamburger, sich an die Regeln und Einschränkungen des Senats zu halten. Unser oberstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit Zeit zu gewinnen. Dafür ist jeder Einzelne von uns gefragt.“

Allgemeinverfügung Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen/ Arbeitszeit

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus erlässt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz durch eine Allgemeinverfügung eine bis zum 30. April befristete Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes.

Folgende Tätigkeiten werden bewilligt:

  • · Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen:

- von Waren des täglichen bzw. periodischen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel),

- von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weiteren apothekenüblichen Artikeln,

- von Produkten, die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung des Infektionsgeschehens durch Coronavirus (SARS-CoV-2) eingesetzt werden.

  • · Medizinische Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten.

Darüber hinaus darf bei bestimmten Berufsgruppen die zulässige tägliche Arbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag verlängert werden:

  • · Not- und Rettungsdiensten sowie bei Werksfeuerwehren,
  • · zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von     Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
  • · in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
  • · beim Rundfunk, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger,
  • · in Verkehrsbetrieben,
  • · in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
  • · in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
  • · im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,
  • · bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Blutspenden

Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit lebensrettenden Blutkonserven weiter sicherzustellen, appelliert die Gesundheitsbehörde an alle gesunden Menschen ab 18 Jahren, Blutspendetermine auch weiter wahrzunehmen.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von 9 -17 Uhr unter 040 42841 1497 und 040 428 41 1648 erreichbar.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

 

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion vom 19.3.2020

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion vom 19.3.2020

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 92 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 506 angestiegen.

Der deutliche Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen ist bedingt durch das Ende der Skiferien und viele Rückkehrer aus Norditalien, Schweiz und Österreich, die in großer Zahl Testungen wahrnehmen. Zudem bieten zunehmend auch private Labore die Testung auf COVID-19 für medizinische Versorgungseinrichtungen an. Daher ist auch in den kommenden Tagen mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle zu rechnen.

Bei den allermeisten positiv getesteten Personen besteht nach wie vor ein Zusammenhang mit Reisen in Risikogebiete, besonders betroffene Regionen oder Kontakt zu Personen, die infiziert sind. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 18 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden vier Personen intensivmedizinisch betreut.

Empfehlungen zur Hygiene für Supermärkte und auf Wochenmärkten in Hamburg

Um die Übertragung des Coronavirus in Supermärkten oder auf Wochenmärkten zu minimieren, sollten dort bestimmte zusätzliche Hygiene- und Verhaltensregeln beachtet werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz empfiehlt neben der konsequenten Beachtung der lebensmittelhygienischen Vorschriften sowie der lebensmittelhygienischen Empfehlungen für Lebensmittelverkaufsstätten den Betreibern, Beschäftigten, Lieferanten und Kunden konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise:

- Kontakt möglichst reduzieren: Verkaufsflächen sollen möglichst großflächig verteilt werden, Schlangenbildung soll durch einen Abstand von circa 1,5 Meter beispielsweise durch Distanzmarken an der Frischetheke eingehalten werden, im Kassenbereich sollte ggf. nur jede zweite Kasse öffnen, Stopplinien an der Frischetheke, ggf. Erweiterung der Öffnungszeiten.

- Umgebungshygiene: Kein Angebot von Genussmittelproben (z. B. Käsehäppchen), unverpackten Lebensmitteln, Kosmetika und Testern für die Kunden sowie häufigere Reinigung beispielsweise auch der Bedienflächen an Kassen oder Kartenzahlgeräten.

- Tipps für Mitarbeiter/Dienstleister/Lieferanten/Kunden: Nutzung von verkaufsärmeren Zeitkorridoren, Einhaltung der Hust- und Niesetikette, Einhaltung der Allgemeinhygiene, anderen Personen nicht die Hand geben. Das dauerhafte Tragen von Einmalhandschuhen hat keine Vorteile gegenüber häufigem Händewaschen.

Das Merkblatt wird in Kürze unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Medizinstudierende unterstützen die Gesundheitsämter

Bereits 18 Medizinstudierende unterstützen die sieben bezirklichen Gesundheitsämter der Stadt Hamburg bei den behördlichen Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Infektion. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise das Identifizieren und Kontaktieren von Kontaktpersonen und die Information, Betreuung und die medizinischen Kontrollen bei heimischer Isolation. Das Programm wird ausgebaut. Es gibt bereits über 100 weitere Bewerber.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von 9 -17 Uhr unter 040 42841 1497 und 040 428 41 1648 erreichbar.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

 

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information vom 18.3.2020

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information vom 18.3.2020

Seit gestern wurden in Hamburg 102 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 414 angestiegen.

Derzeitig werden viele Rückkehrer aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich getestet. Zudem bieten immer mehr auch private Labore die Testung auf COVID-19 für medizinische Versorgungseinrichtungen an. Daher ist in den kommenden Tagen mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fallzahlen zu rechnen.

Bei den allermeisten positiv getesteten Personen besteht nach wie vor ein Zusammenhang mit Reisen in Risikogebiete, besonders betroffene Regionen oder Kontakt zu Personen, die infiziert sind. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit elf Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden zwei Personen intensivmedizinisch betreut.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von 9 -17 Uhr unter 040 42841 1497 und 040 428 41 1648 erreichbar.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

 

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information vom 17.3.2020

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion Information vom 17.3.2020

Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 52 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 312 angestiegen.

Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. Wegen der derzeitigen Rückreisewelle aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich erwarten wir in den kommenden Tagen einen weiteren deutlichen Anstieg der Fallzahlen.

Bei den 52 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt sich um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit in Hamburg 10 Personen aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, 6 davon auf einer Intensivstation.

Allgemeinverfügung zu Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen

In Hamburg leben knapp 440.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass bei ihnen eine COVID-19-Erkrankung zu einem schweren Krankheitsverlauf führt. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen notwendig.

Um diese besonders verwundbare Bevölkerungsgruppe zu schützen, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eine fünfte Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Maßnahmen umfasst:

Für

a) Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,

b) Wohneinrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen und

c) sonstige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen oder ambulant betreuten Wohngruppen erbracht werden,

d) Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung,

e) Einrichtungen über Tag und Nacht für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und

f) Einrichtungen und Wohnformen, in denen Kinder und Jugendliche teil-/stationär betreut werden

gilt:

  • Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten sind oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Personen mit Atemwegsinfektionen dürfen bis auf weiteres die unter 1. Genannten Einrichtungen nicht betreten.
  • Die Einrichtungen sorgen durch restriktive Einschränkungen der Besuche dafür, dass der Eintrag von Coronaviren möglichst verhindert wird. Es ist maximal eine Besuchsperson für eine Stunde pro Bewohnerin/Bewohner bzw. Patientin/Patient pro Tag zuzulassen. Die Besuchenden sind zu informieren, zu registrieren sowie in hygienische Maßnahmen einzuführen (Händedesinfektion).
  • Die Einrichtungen können, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt.
  • Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen für Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besuchende sind zu schließen.
  • Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. einschließlich der Gemeinschaftsaktivitäten größeren Ausmaßes (insbesondere mit Angehörigen) sind zu unterlassen.

 

Tagespflegeeinrichtungen sind grundsätzlich zu schließen. Gäste und Angehörige sind aufgefordert, bis auf weiteres auf die Nutzung zu verzichten. Ein Betreuungsangebot in jeder Tagespflege bleibt für diejenigen Gäste erhalten, für die keine andere Betreuung organisiert werden kann. Um die Einrichtungen zu entlasten, werden die Regelprüfungen von Wohneinrichtungen ausgesetzt.

 

Darüber hinaus wird die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) noch weitere Empfehlungen veröffentlichen:

  • Ambulante Pflegedienste erhalten u.a. Hinweise zu Schutzmaßnahmen und zum Umgang mit Verdachts- und Infektionsfällen.
  • Betreiber von Servicewohnanlagen sollen Hygienehinweise aushängen und Gemeinschaftsaktivitäten sowie private Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen absagen. Besuche von Externen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden. Besuche von Personen mit Infekten oder aus Risikogebieten sollen unterbunden werden.

 

Die Empfehlungen werden in Kürze auf der zentrale Info-Seite www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Da es für alte und hilfebedürftige Menschen für mehrere Wochen massive Kontakteinschränkungen geben wird, soll es eine Stelle geben, an die sich Bürgerinnen und Bürger, die keine anderen Ansprechpersonen haben, wenden können. Wenn sie Sorgen oder Versorgungsprobleme haben, sollen sie dort Unterstützung finden. Die BGV wird dazu unverzüglich mit den Wohlfahrtsverbänden Gespräche aufnehmen.

Das Besuchsangebot des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Seniorenwird zunächst bis Ende Mai 2020 ausgesetzt. Die BGV prüft derzeit, inwieweit ein telefonischer Ersatz geschaffen werden kann.

Angebote zu Testung auf das Coronavirus werden erweitert

Mit drei Maßnahmen wird der inzwischen sehr stark frequentierte Arztruf 116 117 entlastet:

 

  1. 1.      Verstärkung von 116117 - Nur in begründeten Fällen mit entsprechenden grippeähnlichen Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten oder Kontakt zu Infizierten sollte der Arztruf 116 117 telefonisch kontaktiert werden. Sollte sich im Gespräch mit dem Arztruf der Verdacht auf eine Erkrankung an Covid-19 erhärten, wird ein mobiles Testteam entsandt und nur dann werden die Kosten von den Krankenkassen getragen. Die Kapazitäten des Arztrufs 116 117 wurden bereits und werden weiter personell verstärkt.
  2. 2.      Zusätzliche Testkapazität für Beschäftigte kritischer Infrastrukturen - Zusätzliche Testeinheiten gibt es für Beschäftige in sensiblen Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, die sich in häuslicher Isolation befinden. Sie können sich schon nach ca. 5 Tagen testen lassen und bei negativer Testung die Arbeit wieder aufnehmen. ZU diesen Bereichen zählen insb. Beschäftigte der Feuerwehr, der Polizei, Schulen und Kitas, der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und der Unternehmen der Daseinsvorsorge. Hierzu werden drei mobile Testeinheiten in Betrieb genommen, die in konkreter Absprache mit den Unternehmen vor Ort die Testungen für die Beschäftigten vornehmen. Die Testungen erfolgen ausschließlich auf Anfrage und über Vermittlung des Arbeitgebers. Die Kosten über 59 Euro pro Test tragen die Einrichtungen und Unternehmen. Es ist ein zentraler Mailkontakt eingerichtet, an den Unternehmen und Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, ihren Bedarf mitteilen können.
  3. Testmöglichkeit für Betroffene ohne Symptomatik - Der Arztruf 116 117 berichtet in den letzten Tagen von zahlreichen Kontakten mit Hamburgerinnen und Hamburgern, die keine Krankheitssymptome haben, nicht aus Risikogebieten kommen und dennoch über ihre persönliche Situation verunsichert sind. Zur Entlastung der 116 117 wird ein neues Angebot für Menschen ohne Krankheitssymptome aufgebaut. Für diese Personengruppe werden in den kommenden Tagen bis zu sieben zusätzliche Testangebote in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern aufgebaut. Die Testungen erfolgen in der Nähe zu medizinischen Einrichtungen unter freiem Himmel, sodass die Krankenhäuser nicht betreten werden. Da die Betroffenen keine Symptome haben, muss bei negativem Ergebnis der Test selbst gezahlt werden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag auch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York zu internationalen Risikogebieten erklärt. Neben Kalifornien, New York und Washington zählen Stand jetzt auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

 

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

 

 

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 16.03.2020:

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 16.03.2020:

Seit dem 15.03. wurden in Hamburg 64 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle 260 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. Wegen der derzeitigen Rückreisewelle aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich ist in den kommenden Tagen mit einem weiteren, deutlichen Anstieg der Fallzahlen zu rechnen. Bei den 64 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt sich um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit in Hamburg 16 Personen aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, vier davon auf einer Intensivstation.

Allgemeinverfügung zu Einschränkungen im öffentlichen Leben vom 15. März

Am 16.03. Allgemeinverfügung in Kraft getreten, mit der große Bereiche des öffentlichen Lebens aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkt werden. Die Allgemeinverfügung hat folgende Inhalte:

Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen der Bürgerschaft, des Senats, des Verfassungsgerichts, der Gerichte, der Fachbehörden, der Bezirksämter und anderer Hoheitsträger. Ebenso ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge dienen.

Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) bis zu einer Zahl von 100 Teilnehmenden sind ausgenommen und dürfen stattfinden. Die Gesundheitsämter haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit, auch hier zum Infektionsschutz Anordnungen und Auflagen zu erlassen. Der Hamburger Bevölkerung wird daher aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.

Gastronomiebetriebe sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn zwischen Tischen oder Stehplätzen 1,5 Meter Abstand eingehalten wird.

Folgende Gewerbebetriebe müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden: Clubs, Diskotheken, Musikclubs (dazu zählen auch Bars ohne Tanzangebot mit räumlicher Enge), Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen.

Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Theater, Kinos, Konzerthäuser- und Veranstaltungsorte, Museen, Ausstellungshäuser, Stadtteilkulturzentren, Planetarien, Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote in Volkshochschulen, öffentliche Bibliotheken, Angebote in Musikschulen, Angebote privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder einschließlich sog. Spaßbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Bürgerhäuser und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorentreffunkte.

Die Untersagung gilt auch für sämtliche Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung, wie es sie z. B. im Einzugsbereich der Reeperbahn in großer Anzahl gibt. Dies gilt ebenso für Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes.

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Ausnahmen hiervon können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zugelassen werden.

Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Ab dem heutigen Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem eine erste Telefon-Hotline geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Eine zweite Leitung wurde bereits eingerichtet. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten Allgemeinverfügung. Die Hotlines sind von montags bis freitags von 9 -17 Uhr zu erreichen unter 040 428 41 1497 sowie 040 428 41 1648. Das Angebot wird weiter ausgebaut. 

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (z. B. Gesundheitswesen, Pflege, Erziehungswesen, staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.

Robert-Koch-Institut erklärt US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zu Risikogebieten

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag auch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York zu internationalen Risikogebieten erklärt. Neben Kalifornien, New York und Washington zählen Stand jetzt auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg vom 15.03.:

Neue Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde schränkt öffentliches Leben stark ein – alle Veranstaltungen untersagt, viele Einrichtungen müssen schließen

In Hamburg wurden 38 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit dem 14.03. auf insgesamt 196 angestiegen. Die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. Wegen der derzeitigen Rückreisewelle aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich erwarten wir in den kommenden Tagen einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen.

Bei den 38 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt sich um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Trotz steigender Infektionszahlen und einer zunehmend dynamischen Entwicklung gilt nach wie vor, dass die Fälle immer noch abgrenzbar und grundsätzlich nachverfolgbar sind.

Angesichts der aktuellen Lage mit stark steigenden Fallzahlen in ganz Deutschland und in Hamburg erlässt die Hamburger Gesundheitsbehörde eine vierte Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung hat folgende Inhalte:

  • Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen der Bürgerschaft, des Senats, des Verfassungsgerichts, der Gerichte, der Fachbehörden, der Bezirksämter und anderer Hoheitsträger. Ebenso ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge dienen.
  • Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) bis zu einer Zahl von 100 Teilnehmenden sind ausgenommen und dürfen stattfinden. Die Gesundheitsämter haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit, auch hier zum Infektionsschutz Anordnungen und Auflagen zu erlassen. Der Hamburger Bevölkerung wird daher aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.
  • Gastronomiebetriebe sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn zwischen Tischen oder Stehplätzen 1,5 Meter Abstand eingehalten wird.
  • Folgende Gewerbebetriebe müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden: Clubs, Diskotheken, Musikclubs (dazu zählen auch Bars ohne Tanzangebot mit räumlicher Enge), Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen.
  • Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Theater, Kinos, Konzerthäuser- und Veranstaltungsorte, Museen, Ausstellungshäuser, Stadtteilkulturzentren, Planetarien, Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote in Volkshochschulen, öffentliche Bibliotheken, Angebote in Musikschulen, Angebote privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder einschließlich sog. Spaßbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Bürgerhäuser und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorentreffunkte.
  • Die Untersagung gilt auch für sämtliche Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung, wie es sie z. B. im Einzugsbereich der Reeperbahn in großer Anzahl gibt. Dies gilt ebenso für Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes.
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Ausnahmen hiervon können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zugelassen werden.

Die Allgemeinverfügung wird in Kürze auch unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht und gilt ab Montag, dem 16. März 2020.

Empfehlungen für Besucherinnen und Besucher zum Schutz vulnerabler Personengruppen

Um das Risiko zu minimieren, dass Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeinrichtungen (oder vergleichbaren Institutionen mit vulnerablen Personen) durch Besucherinnen und Besucher mit COVID-19 (Corona) infiziert werden, empfiehlt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Maßnahmen:

-        Persönliche Besuche sollten auf das Notwendigste reduziert werden und je nach Situation stattdessen durch Telefonate ersetzt werden;

-        Einschränkung der Besuchszeiten allgemein sowie konkrete einschränkende Besucherregelungen (z.B. kein Besuch von Menschen, die aus Risikogebieten kommen);

-        Je nach Ermessen der Häuser generell die tägliche Besucherzahl limitieren.

 

Für Kinderpatientinnen und -patienten sowie für besondere Bereiche, wie etwa zur Palliativversorgung, sollten spezielle Regelungen gefunden werden und besonders auf die Einhaltung der Hygieneregelungen geachtet werden.

Zum Schutz von Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Pflegeeinrichtungen werden die Behörden kurzfristig weitere Verfügungen erlassen. 

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. 

Informationen über das Coronavirus

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet: www.hamburg.de/coronavirus. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet. 

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar. 

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Lin

Aktuelle Informationen zum Coronavirus v.10.3.2020

In der Nacht zum 10.03. wurden in Hamburg 13 weitere Fälle von Erkrankungen mit dem Coronavirus bestätigt. Damit steigt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf 35 an. Die betroffenen Personen befinden sich mit grippeähnlichen Symptomen in häuslicher Isolation. Alle Kontaktpersonen werden ermittelt und informiert und sofern es sich um Kontaktpersonen mit hohem Ansteckungsrisiko der Kategorie I handelt, getestet und isoliert. Die Fälle gruppieren sich überwiegend um fünf verschieden Cluster, die in Verbindung mit Reisen nach Italien, in einem Fall auch nach Heinsberg stehen. 

Gesundheitsbehörde legt Empfehlungen für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten fest – Allgemeinverfügung für den Schul- und Kita-Bereich
Schülerinnen und Schüler inkl. Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil bzw. besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen).

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. 

Durchführung von Großveranstaltungen in Hamburg

Aufgrund der derzeitigen Lage in Hamburg und in Norddeutschland empfiehlt die Gesundheitsbehörde eine einzelfallbezogene, risikoorientierte Entscheidung zur Durchführung von Veranstaltungen. Dabei sind Teilnehmerzahlen nur eines von mehreren Kriterien. Weitere Faktoren sind der Ort (z.B. schlechte Belüftung) und die Art der Veranstaltung (enge Kontakte der Teilnehmer, keine Registrierung). Veranstaltungen sind abzusagen, wenn zu erwarten ist, dass eine hohe Anzahl an Personen diese besuchen oder teilnehmen, welche sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben. Die Veranstalter haben die Besucher oder Teilnehmenden der Veranstaltungen vor dem Beginn der Versammlung durch Aushänge und Durchsagen aktiv  darauf  hinweisen, dass diese von einem Besuch der Veranstaltung absehen, wenn sie aktuell erkältungsähnliche Symptome aufweisen oder zu der Personengruppe gehören, die sich in den letzten 14 Tagen in vom RKI-definierten Risikogebieten aufgehalten haben. Zusätzlich werden die Gesundheitsämter bei einer Risikoeinschätzung Auflagen für die Durchführung erteilen. Es wird daher den Veranstaltern empfohlen, sich im Vorfeld rechtzeitig mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. Zuständig sind die Gesundheitsämter der Bezirke, die den Veranstaltern zur Risikoeinschätzung beratend zur Seite stehen.

Schutzmaßnahmen in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen

Um besonders gefährdete Risikogruppen, wie alte und kranke Menschen zu schützen, gibt die Gesundheitsbehörde Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege, Eingliederungshilfe sowie den Kliniken konkrete Handlungsempfehlungen. Menschen mit erkältungsähnlichen Symptomen oder Rückkehrer aus Risikogebieten sollten Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen nicht betreten. Im Zweifel sollten Angehörige gebeten werden, Besuche zu verschieben.

Aktuelle Informationen zu der Sicherheitssituation in einzelnen betroffenen Ländern sind auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes einzusehen: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

 

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

 

Internetseite der Gesundheitsbehörde mit Informationen über das Coronavirus

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter www.hamburg.de/coronavirus abrufbar. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

Hotline zum Corona-Virus 040 428 284 000

Zusätzlich zu der bekannten Rufnummer 116117 wurde von der Stadt aufgrund der veränderten Situation bereits vergangene Woche eine zusätzliche Hotline unter 040 428 284 000 eingerichtet, diese ist nunmehr 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

 

 

 

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